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ID0105400100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. März 1950 1979 54. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1979C, 2030D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . . 1979C Dr. Arndt (SPD) 1979D Schröter (CDU) . . . . . . . 1980C Dr. Miessner (DRP) 1980C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplan und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 768, 682, 670 bis 681 und 223) 1981A, 2004B Allgemeine Aussprache: Schoettle (SPD) 1981B Bausch (CDU) . . . . . . . . 1990A Dr. Bertram (Z) 1994A Unterbrechung der Sitzung . 1999D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 1999D Dr. Schäfer (FDP) . . . . . . 2004B Loritz (WAV) 2007D Dr. von Merkatz (DP) . . . . 2012B Dr. Leuchtgens (DRP) . . . . . 2016B Rische (KPD) . . . . . . . 2022C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 2030C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über die Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Drucksache Nr. 787) . 2002C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 2002C Dr. Miessner (DRP) 2003D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2030D Die Sitzung wird um 10 Uhr 39 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 54. Sitzung des Deutschen Bundestages und bitte den Schriftführer Herrn Abgeordneten Karpf, die fehlenden Mitglieder bekanntzugeben.


Rede von Hugo Karpf
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
In der heutigen Sitzung sind wegen Erkrankung folgende Damen und Herren des Hauses abwesend: die Abgeordneten Dr. Müller (Bonn), Schütz, Frau Dr. Probst, Frau Dr. Gröwel, Dr. Gerstenmaier, Bettgenhäuser, Dr. Gülich, Schönauer, Frau Schroeder, Dirscherl, Dr. Becker (Hersfeld), Margulies, Wittmann, Nuding, Fisch, Frau Dr. Ilk, Dr. Middelhauve. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Kriedemann, Dr. Nölting, Henßler, Dr. Veit, Neumann, Brandt, Imig, Heimann, Müller (Offenbach), Müller (Hannover), Vesper, Dr. Richter, Reitzner, Dr: Bucerius. Außerdem fehlen die Abgeordneten Heiland und Wehner.
Präsident Dr. Köhler. Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu Punkt 1 der Tagesordnung - es ist ein Druckfehler unterlaufen —, zur
Dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630).
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Dr. Arndt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion sieht sich zu ihrem lebhaften Bedauern außerstande, dem Gesetz in der gegenwärtigen Fassung ihre Zustimmung zu erteilen, und beantragt da her, den Gesetzentwurf nochmals dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zusammen mit dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zu überweisen.
    Die Beratungen in diesen beiden Ausschüssen sind leider nicht mit der Gründlichkeit geführt worden, die der Wichtigkeit dieses Gesetzes angemessen ist. Das ist kein Vorwurf. Sie konnten nicht mit der erforderlichen Gründlichkeit geführt werden. Es war ja bisher nur möglich, überstürzt in den frühen Morgenstunden mit der Aussicht, um 10 Uhr zum Plenum gehen zu müssen, zwei Sitzungen durchzuführen, in denen eine gründliche Erörterung der Probleme nicht stattfinden konnte. Außerdem hatte eine Reihe von Mitgliedern beider Ausschüsse nicht einmal Kenntnis von den Beratungen.
    Die Gründe, die uns dazu bewegen, eine nochmalige Beratung zu erbitten, sind folgende. Hier wird vom Dach her gebaut. Es soll ein Bundesfinanzhof eingerichtet werden, ohne daß bisher überhaupt schon Klarheit über die Bundesfinanzverwaltung als solche besteht. Im § 1 des Gesetzes wird zwar auf Oberfinanzpräsidien angespielt. Aber wie sich im einzelnen die Bundesfinanzverwaltung gestalten wird, ist noch unbekannt, da, das Gesetz über die Bundesfinanzverwaltung ja erst in erster Lesung dem Hohen Hause vorgelegen hat und zur Beratung .ansteht. Es scheint uns unbedingt erforderlich, hier die notwendige Verbindung herzustellen.
    Weiter ist in der vergangenen zweiten Lesung im Plenum plötzlich eine wesentliche Änderung


    (Dr. Arndt)

    durch den Antrag eingetreten, den der Herr Kollege Schneider von der FDP gestellt hat. Durch diesen vom Hause angenommenen Antrag ist in § 3 ein dritter Absatz eingefügt worden, und zwar auch ohne hinreichende Erörterung. Diese eingefügte Bestimmung besagt, daß die Richter am Bundesfinanzhof, soweit sie nicht die Befähigung zum Richteramt besitzen, notwendigerweise die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erlangt haben müssen. Das ist eine Änderung gegenüber den Bestimmungen der Reichsabgabenordnung und, wie uns scheint, eine nicht hinreichend geprutie Abänderung, da erhebliche Unklarheiten darüber bestehen, was unter höherem Verwaltungsdienst zu verstehen ist. Die einzelnen landesrechtlichen Regelungen sind da durchaus verschieden.
    Drittens — und das ist für uns der wichtigste Punkt — befindet sich in § 3 Abs. 2 Satz 2 die Bestimmung, daß über die Berufung der Richter am Bundesfinanzhof der Bundesfinanzminister gemeinsam mit einem Richterwahiausschuß entscheidet. Abgesehen davon, daß es ein Schönheitsfehler ist, eine Bestimmung des Grundgesetzes in einem einfachen Gesetz zu wiederholen, ist ja hier nicht das Geringste gesagt, wie dieser Richterwahlausschuß verfahren soll. Es erhebt sich da, wie Sie alle wissen, eine ganze Reihe von wichtigen verfassungsrechtlichen Fragen. Wir haben unsererseits dem Hohen Hause schon vor einigen Monaten ein Richterwahlgesetz vorgelegt, das auch in erster Lesung im Plenum gewesen ist und zur Zeit zur Beratung im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht ansteht. In der ersten Lesung dieses Entwurfs hat sich damals bereits gezeigt, daß im einzelnen über die Funktionen, die Befugnisse und die Verfahrensweisen dieses Ausschusses vorerst erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestehen. Das ganze Gesetz könnte also gar nicht durchgeführt werden, ohne daß über den Richterwahlausschuß und seine Verfahrensweise gleichzeitig Klarheit geschaffen wird; denn ich hoffe, daß nicht die Absicht bestanden hat, diese schwierigen und grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen nun etwa im Wege einer Durchführungsverordnung durch den Herrn Bundesfinanzminister zu regeln. Eine derartige Maßnahme könnte keinesfalls in Betracht kommen. Wir haben hier das erste der oberen Bundesgerichte, und dieses erste der oberen Bundesgerichte kann aus dem Gesamtkomplex der oberen Bundesgerichte nicht herausgenommen werden. Wenn wir es einsetzen wollen, müssen wir gleichzeitig Klarheit schaffen, wie dieser Richterwahlausschuß verfährt, arbeitet und beschließt, ob das Initiativrecht bei allen Mitgliedern liegt oder nur beim Bundesfinanzminister, ob der Ausschuß die Personalakten anfordern und einsehen kann und wann er beschlußfähig ist. Also alles das, was in unserem Gesetzentwurf geregelt ist, müßte hier gleichzeitig geregelt werden. Ohne dies kann ein solches Gesetz gar nicht realisiert werden.
    Wir sind uns darüber klar, daß ein dringendes Bedürfnis besteht, den Bundesfinanzhof unverzüglich 'und so bald wie möglich einzusetzen. Aber auch diese dringende Notwendigkeit kann uns nicht der Sorge entheben, daß wir ein Gesetz machen, das wirklich den begründeten Anforderungen entspricht und nicht für eines der oberen Bundesgerichte eine solch lückenhafte Regelung bringt. Aus diesem Grunde darf ich Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen, den Gesetzentwurf
    nochmals zu einer gründlichen Beratung an die beiden Ausschüsse zurückzuüberweisen.