das war die Sicherung des sozialen Wohnungsbaues, dabei seine begriffliche Festlegung, und die Möglichkeit eines guten Starts für den privaten Wohnungsbau. Dabei mußten wir in den Bestimmungen - hin und her — Rücksicht auf das Grundgesetz nehmen.
Hier möchte ich doch auf einige Anregungen, die hier in der Debatte gefallen sind, antworten. Ich habe kein Anweisungsrecht an die Länder. Ich kann die Bestimmungen von Ländern oder Gemeinden nicht nachprüfen und vor mein Forum ziehen, sondern hier muß Selbstverwaltung und Demokratie auf einer anderen Ebene als der des Bundes einsetzen. Hier müssen in den Ländern und in den Gemeinden die Organe der Demokratie nun ihrerseits die Kontrolle, die sie für nötig halten, ausführen.
Ich darf mich noch zu einzelnen besonderen Bestimmungen des Gesetzes äußern. Die Bundesregierung hat Bedenken gehabt, in ihren Entwurf ein Programm auf mehrere Jahre aufzunehmen, ohne genaue Bestimmungen über die Finanzierung zu treffen. Aber grundsätzlich steht sie selbstverständlich — ich möchte sagen — wie jeder, der sich mit dieser Materie eingehend beschäftigt hat, auf dem Standpunkt, daß nur ein langfristiges Programm den Wünschen nicht nur der Wohnungsuchenden, sondern auch insbesondere der Bauwirtschaft gerecht werden kann.
Besonders lange Debatten waren um den § 4 notwendig, der die Ermächtigung für den Bundeswirtschaftsminister und den Bundeswohnungsbauminister enthält, Anlagevorschriften für die Kapitalsammelstellen zu schaffen. Das ist nicht verwunderlich; denn hier ist, wenn ich so sagen darf, die Gelenkstelle, an der sich ein straff geplanter und geführter sozialer Wohnungsbau, der in diesem Jahr mit einem Aufwand von etwa 1200 Millionen DM finanziert werden kann, mit dem freien und beweglichen Markt des Kapitals trifft, der heute noch ein sehr sorgfältig zu schonendes Pflänzchen ist. Ich glaube aber, daß wir die Schwierigkeiten, die hier sicher noch bestehen, überwinden werden, daß wir am Ende dieses Baujahres befriedigt auf das Resultat zurückblicken werden und daß ich nicht, wie Herr Kollege Brönner bei seiner Berichterstattung gefürchtet hat, meinen Kopf verlieren werde, nicht nur deswegen, weil gestern der Bundestag mit Mehrheit die Todesstrafe abgelehnt hat, sondern auch deswegen, weil ich glaube, daß die Finanzierung klappen wird.
Es ist auch möglich, die Münzgewinne in der vorgesehenen Höhe einzusetzen, nämlich bis zu 400 Mil-
lionen DM, weil hier eine Vorfinanzierung der Bank deutscher Länder vorliegt. Ich möchte in diesem Hause überhaupt betonen, daß die Bank deutscher Länder sich für die Durchführung dieses Wohnungsbauprogramms sehr wesentlich eingesetzt hat. Sie hat bestimmte Refinanzierungszusagen an Realkreditinstitute gegeben, sie hat die Vorfinanzierung von 250 Millionen DM ERP-Mitteln übernommen, die sonst erst gegen Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres zur Verfügung stehen würden, und sie ist bereit, den zu erwartenden Münzgewinn des Bundes bis zu einer Höhe von 400 Millionen DM vorzufinanzieren.
Der § 6 ist in diesem Hause auch angegriffen worden. Er beschäftigt sich mit der Rationalisierung im Bauwesen und mit der Stellung der Bundesregierung dazu. Ich muß Ihnen gestehen, daß mir die Baukosten und ihre Entwicklung gelegentlich ernste Sorge machen. Es besteht natürlich die Gefahr, daß ein Wirtschaftszweig, der auf der einen Seite so starke Subventionen erhält, auf der anderen Seite steuerlich so stark begünstigt wird, daß die Preise und die Kosten sich erhöhen. Dieser Kostenerhöhung kann auch durch Rationalisierung entgegengearbeitet werden, auf deren Einzelheiten ich mich nicht einlassen will. Aber ich möchte dem Herrn Kollegen von der Bayernpartei entgegenhalten, daß ich gestern, als wir die Frage des § 6 gemeinsam mit dem Bundesrat besprochen haben, erklärt habe, daß wir nicht daran denken, hiervon einen ausschweifenden Gebrauch zu machen, sondern daß wir nur im Einvernehmen und unter Mitarbeit der Länder vorgehen wollen. Darauf wurde von bayerischer Seite erklärt, daß man dann die Bedenken, die man bislang gehabt habe, zurückstellen könne. Herr Kollege Dr. Etzel, wir denken nicht daran, etwa von Bundes wegen Normen für die Größe der bayerischen Kammerfenster zu erlassen. Wir werden nur das gemeinsam regeln, was unbedingt notwendig ist, und das Übrige dem örtlichen Brauch und dem landschaftlichen Charakter überlassen.
Ich komme zu § 7, der die Grundsteuer betrifft. Die Bundesregierung hätte es lieber gesehen, wenn die Grundsteuerfreiheit auf 20 Jahre ausgesprochen worden wäre. Hier waren aber ernste Bedenken des Bundesrats nicht zu überwinden. Von seiten der Gemeinden und Gemeindeverbände sind gegen diese Bestimmung schwere Bedenken geäußert worden, und es ist auch klar, daß hier von den Gemeinden große Opfer verlangt werden. Ich glaube aber, daß diese Opfer, allein durch die Ausdehnung des Wohnungsbaus und die Wiederherstellung der zerstörten Städte, sich für die Gemeinden wieder bezahlt machen.
Zum sozialen Wohnungsbau habe ich folgendes zu bemerken. Es mag von Wichtigkeit sein, noch einmal festzustellen, daß der soziale Wohnungsbau objektiv nach seiner Art umrissen ist, daß subjektiv jeder soziale Wohnungsbauten ausführen kann, der dazu lustig und fähig ist und der die Bedingungen erfüllt, die vorausgesetzt werden. Es gibt kein Monopol im sozialen Wohnungsbau, und ich möchte hinzufügen: es ist auch von keiner Seite eines verlangt worden.
Die Bestimmungen über den Werkswohnungsbau und den werkgeförderten Wohnungsbau sind angefochten worden. Ich möchte dazu anführen, daß gerade die Bestimmungen, die den Arbeitsvertrag und den Mietvertrag nicht länger als fünf Jahre koppeln lassen, einer Vereinbarung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen entsprechen. Wir haben keinen Grund gehabt, aus Anlaß dieses Gesetzes von dieser Vereinbarung abzuweichen.
Es sind weiter Einwendungen — ich glaube, nicht hier in der Debatte — gegen § 22 des Gesetzes erhoben worden, der eine Einkommensobergrenze als Regel für die Zuteilung von sozialem Wohnraum schafft. Die Obergrenze liegt bei 7200 DM; sie erfaßt mehr als 80 Prozent der Bevölkerung. Ich habe deswegen die Bedenken, die ich gegen diese Bestimmung eine Zeitlang hatte, zurückgestellt.
Ich komme nun zu dem sogenannten steuerbegünstigten Wohnungsbau. Er ist natürlich bis zu einem gewissen Grade auch ein freier Wohnungsbau. Aber man mußte einen Ausdruck finden, der ihn von dem vollkommen frei finanzierten Wohnungsbau unterscheidet, der nicht nur nicht öffentliche Darlehen, sondern auch nicht Steuerbegünstigung in Anspruch nimmt. Hier scheint es mir wesentlich zu sein, daß dieser Wohnungsbau von der Erfassung und Zuteilung durch die Wohnungsämter frei ist. Dagegen haben schwere Bedenken auf seiten der Opposition und auch in Kreisen der Regierungsparteien bestanden. Ich bin sehr froh darüber, daß diese Bedenken zunächst zurückgestellt worden sind. Denn wie wir gestern in der Ausschußsitzung erfahren haben, hat z. B. das Land Rheinland-Pfalz diese Bestimmung schon seit über einem Jahr und hat damit gute und keine schlechten Erfahrungen gemacht.
Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht auf weitere Einzelheiten wie die Fragen der Kostenmiete, die wir geregelt haben, eingehen. Der Satz von 1,50 DM erscheint durchaus ausreichend, wenn man bedenkt, daß ja die nach § 7c Einkommensteuergesetz gewährten Mittel entweder zinslose Darlehen oder Zuschüsse sind. Dadurch entstehen Mieten, die mit 1,50 DM als Obergrenze durchaus allen Kostenfaktoren ausreichend Rechnung tragen.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Nach der parlamentarischen Lage sieht es so aus, daß, wenn wir heute noch zur dritten Lesung kommen, der Bundesrat seinerseits unter Verzicht auf seine Einlassungsfrist schon am nächsten Donnerstag bereit ist, seine Zustimmung zu dem Gesetz zu geben.
Damit kommen wir der Lösung einer großen Aufgabe näher. Wir wissen, daß die Frage des Wohnraums eine entscheidende Frage für das Leben und den Lebensstandard unseres Volkes ist. Wir wollen diese gemeinsame Frage in demselben Wunsch zur Gemeinschaftsarbeit, zur Verständigung und zum sachlichen Interesse weiterführen, wie wir jetzt die Grundlage dazu in diesem Gesetz gelegt haben. Ich halte es für eine gute Vorbedeutung für unsere junge deutsche Bundesrepublik, daß diese Grundsteinlegung des Wohnbaus mit einer so allgemeinen Zustimmung erfolgt, wie sie jetzt erfolgen soll. Ich hoffe, daß mit diesem Gesetz ein Anfang für eine Leistung gemacht ist, die im Inland und im Ausland zeigt, daß wir Deutsche in Einigkeit ein Wesentliches dazu beitragen können, den Menschen in unserem Lande zu einem menschenwürdigen Leben zu verhelfen.