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    Deutscher Bundestag - 53. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 28. März 1950 1927 53. Sitzung Bonn, Dienstag, den 28. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1927D, 1950C, 1978B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen Nr. 703, 567, 352) 1927D Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 1928A Klabunde (SPD) . . . . . 1936C, 1946C Wirths (FDP) 1938D Lücke (CDU) . . . . . . . . 1940B Paul (Düsseldorf) (KPD) . . . . 1942C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 1943D Reindl (WAV) . . . . . . . . 1945A Determann (Z) . . . . . . . 1945C Bahlburg (DP) 1946A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 1947A Abstimmungen 1948D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 684 und 82) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Stücklen und Genossen betr. Durchführung des Soforthilfegesetzes bei der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 543) und der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Soforthilfeabgabe (Drucksache Nr. 635) und der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Lastenausgleich (Drucksache Nr. 636) . . . . . 1950D, 1951B, 1954B Wartner (BP): als Berichterstatter 1950D als Abgeordneter 1960D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1951B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1954C Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 1958A Kohl (Stuttgart) (KPD) 1962C Schmidt (Bayern) (WAV). . . 1964C Mensing (CDU) 1965C Seuffert (SPD) 1966C Wackerzapp (CDU) 1970C Farke (DP) 1972A Strauß (CSU) 1972D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1973B Dr. Preiß (FDP) 1975B Kunze (CDU) . . . . . . . . 1976B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Drucksache Nr. 772) 1978B Mitteilung über den Anschluß der Abgeordneten Paschek und Goetzendorff als Hospitanten an die Gruppe der DRP 1978B Erklärung der WAV betr. den Abg. Goetzendorff 1978C Loritz (WAV) 1978C Nächste Sitzung 1978D Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom September vorigen Jahres ausgeführt:

    (Sitzung. Bonn, Dienstag, den 28. März 1950 r. Etzel [Bamberg])

    Wir wollen mit allen Mitteln den Wohnungsbau in der energischsten Weise fordern, nient indem der Bund selbst baut, sondern indem er Gelder zur Verfügung scent Und darauf dringt, dais von den Landein alle Möglichkeiten auf dem Gebiete des Wohnungsbaus erschöpft werden.
    Damit war erfreulicherweise zum Ausdruck gebracht, der Bund selbst wolle sich auf die Beschaffung und Bereitstellung der Gelder und auf sonstige Initiativen besenranken und auf weitgenende eigene Reglementierung verzichten.
    Die Konsequenz der Regierungserklärung wäre gewesen, daß der Gesetzentwurf sich auf Rahmenvorschritten beschrankt hatte. statt dessen ist ein umfangreicher Entwurf entstanden. Fur seine Bearbeitung und Verabschiedung durch die Bundesregierung, den Bundesrat und den Bundestag ist kostbare Zeit in Anspruch genommen worden, ist eine iur den Beginn des Wohnungsbaus wesentliche Zeit verlorengegangen, denn die Jahreszeit ist bereits allzuweit vorangeschritten.
    Überdies ist der Entwurf zentralistisch. Er hat den Ehrgeiz, das Verfahren bis in letzte Einzelheiten zu regeln. Infolge dieser weitgehenden, nahezu an Bevormundung grenzenden Einzelregelung besteht die Gefahr, daß die freie Entraltung eines zugigen Wohnungsbaus in den Ländern eher gehemmt als gefördert wird.

    (Abg. Lücke: Ach, Herr Etzel, das stimmt doch nicht!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Jeder Abgeordnete hat das Recht, zu sagen, was er für gut befindet!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Wir haben beantragt, die Fassung der Regierungsvorlage in Absatz 1 des § 1 wiederherzustellen, und zwar aus folgenden Gründen. § 1 in der Fassung des 18. Ausschusses sieht ein Programm auf sechs Jahre vor. Wir sind an und für sich argwöhnisch und mißtrauisch gegen Vier-, Fünf- oder Sechsjahrespläne. In der Tat können wir von heute aus noch nicht beurteilen, was im nächsten, im übernächsten oder im dritten Jahr sein wird, welche Verhältnisse bestehen und welche Möglichkeiten dann gegeben sind, ob ein Programm, wie es hier aufgestellt ist, überhaupt ausgeführt werden kann. Psychologische Enttäuschungen von Hoffnungen, wie sie durch derartige Ankündigungen erweckt werden, sind politisch bedenklich.
    Weiter halten wir es für verfehlt, wesentliche Bestimmungen aus dem Teil II schon in § 1 vorwegzunehmen. Wenn das richtig wäre, dann hätte auch die Begriffsbestimmung für den frei finanzierten Wohnungsbau schon in diese allgemeine Vorschrift des § 1 aufgenommen werden müssen. Vor allem aber sehen wir in der Fassung des 18. Ausschusses eine Benachteiligung des frei finanzierten Wohnungsbaus. Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom September ausgeführt:
    Wenn es nicht gelingt, das Privatkapital wieder für den Wohnungsbau zu interessieren, ist eine Lösung des Wohnungsproblems nicht möglich.
    Wir sind durchaus dieser Auffassung. Es ist nicht so, daß die Leistungen des frei finanzierten Wohnungsbaus hinter denen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zurückstünden. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sind der Meinung, daß die wirklichen Impulse für die Beseitigung der Wohnungsnot und für Arbeitsbeschaffung von einer allmählich immer
    stärker werdenden Freisetzung der eigenen Kräfte der Wirtschaft ausgehen.

    (Abg. Dr. Seelos: Sehr richtig!)

    Es geht nicht an, daß auf dem einen Sektor eine
    freie, soziale Marktwirtschaft besteht, auf dem
    anderen aber weitgehend eine reglementierte Wirtschaft aufrechterhalten oder neu eingerührt wird.

    (Zuruf von der CDU: Wo denn? Das stimmt doch nicht!)

    Unter diesem Gesichtspunkt bedauern wir auch die Fassung des § 23. Auch dieser hat eine weitgehende Zurücksetzung des frei finanzierten Wohnungsbaues vorgenommen, dessen Funktionieren wir für die unerläßliche Voraussetzung eines Gelingens des Wohnungsbauprogramms halten.

    (Abg. Lücke: Ich verstehe das nicht!)

    Ich halte auch gesetzestechnisch die Fassung des § 23 für nicht möglich, da diese das steuerbegunstigte und das frei finanzierte Wohnungsbauen einander gegenüberstellt. Das sind hier keine Gegensätze. Eine freie Wirtschaft hört nicht dadurch auf, frei zu sein, daß für sie in den Steuergesetzen oder anderen Bestimmungen gewisse Vorschriften steuerbegünstigender Natur enthalten sind. Wenn in den Steuergesetzen gesagt wird: nicht entnommener Gewinn wird soundso bevorzugt behandelt, so hört dadurch die freie Wirtschaft nicht auf, frei zu sein. ich würde also zu bedenken geben, die gesetzestechnische Fassung des § 23 anders zu formulieren, abgesehen davon, daß wir es für höchst bedenklich halten, daß auch in ihm die wesentliche wirtschaftliche Funktion des frei finanzierten Wohnungsbaues in zu geringem Maße zum Ausdruck kommt.
    Ich darf nur kurz noch zu § 6 ein Wort sagen. Ich erkenne an, daß die Fassung, wie sie durch den Achtzehner-Ausschuß erarbeitet worden ist, gegenüber der streng zentralistischen, durch den freigebigen Gebrauch der Rechtsverordnung zu bürokratischen Regelung einen Fortschritt bedeutet. Insbesondere sind durch die Fassung des Achtzehner-Ausschusses die Bauforschung, die Schaffung von Normen für Baustoffe und Bauteile und die Entwicklung von Typen für Bauten und Bauteile als Gegenstand einer Rechtsverordnung herausgenommen worden, d. h. der Bund soll sich auf die Förderung dieser Dinge beschränken. Dagegen sollen zum Inhalt einer Rechtsverordnung gemacht werden die Zulassung von Baustoffen und Bauarten, die Anwendung von Normen des Deutschen Normenausschusses und die einheitliche Regelung des Verdingungswesens. Wir sind der Meinung, daß der Absatz 2 des § 6 gestrichen werden soil. Es kann dann bei der Vorbereitung und Vorberatung eines zweiten Wohnungsbaugesetzes über diese Dinge eingehender und mit größerer Überlegung gesprochen und verhandelt werden.
    Die Entwicklung von Typen für Bauten und Bauteile wird auch von einem so zentralistischen Organ -- wenn ich so sagen darf — wie dem Arbeitsausschuß für Bauwirtschaft nicht für notwendig gehalten. Er erklärt:
    Die einheitliche Anwendung von Typen für Bauten und Bauteile über die durch die Normung gegebenen Grenzen hinaus wird nicht als notwendig erachtet.

    (Hört! Hört! bei der BP.)

    Dieser Meinung sind auch wir. Wir sind durchaus der Auffassung, daß man unten an der Wasserkante anders baut als oben in Schliersee.

    (Abg. Graf von Spreti: Das ist doch ein Unsinn! Das kann man doch nicht auf Politik erstrecken!)



    (Dr. Etzel [Bamberg])

    I Ich darf mich auf diese Bemerkungen beschränken, weil ich der Meinung bin, daß auch wir unsererseits dazu beitragen sollen, die Erledigung dieses Gesetzes möglichst zu erleichtern und die Erwartungen der Wohnungs- und Arbeitslosen nicht zu enttäuschen, die mit einer sofortigen Verabschiedung rechnen.

    (Beifall bei der BP.)