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ID0105300200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 53. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 28. März 1950 1927 53. Sitzung Bonn, Dienstag, den 28. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1927D, 1950C, 1978B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen Nr. 703, 567, 352) 1927D Dr. Brönner (CDU), Berichterstatter 1928A Klabunde (SPD) . . . . . 1936C, 1946C Wirths (FDP) 1938D Lücke (CDU) . . . . . . . . 1940B Paul (Düsseldorf) (KPD) . . . . 1942C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 1943D Reindl (WAV) . . . . . . . . 1945A Determann (Z) . . . . . . . 1945C Bahlburg (DP) 1946A Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 1947A Abstimmungen 1948D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 684 und 82) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Stücklen und Genossen betr. Durchführung des Soforthilfegesetzes bei der Landwirtschaft (Drucksache Nr. 543) und der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Soforthilfeabgabe (Drucksache Nr. 635) und der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Lastenausgleich (Drucksache Nr. 636) . . . . . 1950D, 1951B, 1954B Wartner (BP): als Berichterstatter 1950D als Abgeordneter 1960D Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller 1951B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1954C Dr. Reismann (Z) . . . . . . . 1958A Kohl (Stuttgart) (KPD) 1962C Schmidt (Bayern) (WAV). . . 1964C Mensing (CDU) 1965C Seuffert (SPD) 1966C Wackerzapp (CDU) 1970C Farke (DP) 1972A Strauß (CSU) 1972D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 1973B Dr. Preiß (FDP) 1975B Kunze (CDU) . . . . . . . . 1976B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Umlegung von Grundsteuererhöhungen auf die Mieter (Drucksache Nr. 772) 1978B Mitteilung über den Anschluß der Abgeordneten Paschek und Goetzendorff als Hospitanten an die Gruppe der DRP 1978B Erklärung der WAV betr. den Abg. Goetzendorff 1978C Loritz (WAV) 1978C Nächste Sitzung 1978D Die Sitzung wird um 10 Uhr 13 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Zawadil


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wegen Erkrankung sind folgende Damen und Herren des Hauses abwesend: die Abgeordneten Schütz, Dr. Dr. Müller (Bonn), Frau Dr. Probst, Frau Dr. Gröwel, Kemper, Dr. Gerstenmaier, Bettgenhäuser, Dr. Gülich, Marx, Schönauer, Revenstorff, Frau Schroeder, Fisch, Wittmann, Dirscherl, Dr. Becker (Hersfeld), Frau Dr. Ilk, Margulies, Dr. Middelhauve und Zinn. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Bucerius, Dr. Dresbach, Dr. Orth, Even, Müller (Worms), Reitzner, Kriedemann, Dr. Nölting, Henßler, Dr. Veit, Keuning, Roth, Neumann, Brandt, Imig, Steinhörster, Görlinger, Dr. Falkner, Dr. Richter, Müller (Offenbach), Sander, Lübke und Reimann. Außerdem fehlen die Abgeordneten Heiland und Wehner.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! An geschäftlichen Mitteilungen habe ich lediglich die folgende zu machen.
In den heutigen Unterlagen, die Sie vor sich haben, befinden sich die Drucksachen Nr. 770 und Nr. 630; ich bitte, diese für die morgige Sitzung wieder bereit zu halten, da sie aus drucktechnischen Gründen nicht noch einmal verteilt werden können; sie betreffen den Entwurf eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Zweite Beratung des Entwurfs eines Ersten Wohnungsbaugesetzes (Drucksachen Nr. 703, 567, 352 und 773).
Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Brönner als Berichterstatter das Wort.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Brönner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für den Wohnungsbau hat zwei Gesetzentwürfe zur Beratung überwiesen erhalten: die Drucksache Nr. 352, Antrag der Fraktion der SPD, Entwurf eines Gesetzes über den Sozialen Wohnungsbau, und die Drucksache Nr. 567, Regierungsentwurf eines Ersten Wohnungsbaugesetzes mit zwei Anlagen. Dazu kam dann die Drucksache „zu Drucksache Nr. 567" mit den von der Bundesregierung angenommenen Empfehlungen des Bundesrats als Arbeitsgrundlage im Bundestag. Schließlich ist die neue Drucksache Nr. 703 anzuführen mit den Änderungen gegenüber den genannten Drucksachen und mit dem Antrag des Ausschusses, diesen Entwurf nach der Vorlage zu genehmigen und die angeführten Entschließungen anzunehmen.
    Der Ausschuß hat den Regierungsentwurf seit der Überweisung am 24. Februar intensiv beraten. Wir haben diesen Entwurf innerhalb genau eines Monats durchberaten und sind im Ausschuß zu einstimmig gefaßten Beschlüssen und Anträgen gekommen. Am Mittwoch, dem 22., waren wir uns einig, daß in der folgenden Nacht so lange gearbeitet werden muß, bis der Entwurf zu Ende beraten und einstimmig angenommen sei.

    (Bravo!)

    Wir 'haben uns wie in einem Konklave in Rom bei der Papstwahl

    (Heiterkeit)

    verpflichtet, hier eine Arbeit zu leisten, die sich sehen lassen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und der SPD.)

    Meine Damen und Herren! Wir hätten sehr gewünscht, daß der Regierungsentwurf uns schon früher zugegangen wäre; aber der Herr Wohnungsminister wollte eine möglichst vollkommene Arbeit vorlegen. Ich darf bemerken, daß der Herr Minister bei der Ausschußberatung fast immer anwesend war und überaus wertvolle Arbeit geleistet hat.

    (Bravo!)

    Ebenso haben sich die Beamten dieses Ministeriums mit aller Kraft eingesetzt, um diesen Entwurf und diese Ausschußberatungen zu fördern.

    (Erneuter Beifall.)

    Über die dringende Notwendigkeit dieses Gesetzes zur Förderung des Wohnungsbaus, über die Ungeduld, mit der man im ganzen deutschen Volk auf dieses Gesetz wartet, und über die Hoffnungen, die man an dieses Gesetz hängt, brauche ich nicht weiter zu reden. Ich darf nun das Gesetz und die Beschlüsse des Ausschusses etwas näher erläutern.
    Die Überschrift lautet: „Entwurf eines Ersten Wohnungsbaugesetzes". Daraus ist zu schließen, daß weitere Wohnungsbaugesetze folgen sollen. Der Gesetzentwurf wie auch die Beratungen waren nicht einfach. Es fehlte vor allem ein Vorgang, wie andere Gesetze ihn vielfach haben. Dazu kam die Schwierigkeit, den fließenden Strom des Wohnungsbaues in starre gesetzliche Formen einzuordnen. Was in diesem Jahr richtig ist, kann in einem Jahr oder in zwei Jahren überholt sein. Mit diesem Gesetz sollen die Bauwirtschaft und das Wohnungswesen nicht vergewaltigt, sondern gefördert werden. Deshalb soll dieses Gesetz
    nicht nur richtunggebend, sondern auch anpassungsfähig sein.
    Dieser Wille zur Anpassung kommt in den vorgelegten Entschließungen — Drucksache Nr. 703 — zum Ausdruck. Sie weisen in die Zukunft und bilden schon eine Brücke zu einem Zweiten Wohnungsbaugesetz, das auf Grund der Erfahrungen in diesem Baujahr im kommenden Winter beraten werden muß. Diese Einsicht und diese Absicht kommen in der Überschrift „Erstes Wohnungsbaugesetz" zum Ausdruck.
    Der Text des Gesetzentwurfes gliedert sich in vier Abschnitte: Teil I mit den allgemeinen Vorschriften, Teil II über den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, Teil III über den steuerbegünstigten und frei finanzierten Wohnungsbau und Teil IV mit den Schlußvorschriften. Die Aufgabe des Gesetzes wird in § 1 festgelegt: die Förderung des Wohnungsbaues überhaupt und die bevorzugte Förderung des sozialen Wohnungsbaues mit tragbaren Mieten. Über diese Aufgabe gab es im Ausschuß keine Meinungsverschiedenheit, weil der Wiederaufbau der kriegszerstörten Wohnungen im wesentlichen auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues geschieht. Dann wird aber auch die Größe der Aufgabe herausgestellt, nämlich das Ziel, in 6 Jahren möglichst 1,8 Millionen Wohnungen im Sektor des sozialen Wohnungsbaues zu erstellen. Diese Zielsetzung ist im Regierungsentwurf nicht enthalten, weil man nicht mit Unrecht der Auffassung war, auf so viele Jahre könne man vor allem keinen Finanzierungsplan aufstellen. Im Ausschuß wurde lange darüber debattiert; es wurde aber mit Mehrheit diese Bestimmung beschlossen, um die große Verpflichtung der öffentlichen Verwaltungen im Wohnungsbau zu unterstreichen, um der Bauwirtschaft einen Anhaltspunkt für ihre Investitionen zu bieten und den Wohnungsuchenden die Hoffnung zu geben, daß sie im Laufe der nächsten Jahre, wenn nicht im ersten, so im zweiten, wenn nicht im dritten, so im vierten, zu einer Wohnung kommen können. Da diese Zielsetzung einen gewissen deklamatorischen Charakter hat, wurde im Ausschuß darüber debattiert, ob sie nicht als Präambel vor das Gesetz gestellt werden sollte. Um aber der hohen Zielsetzung mehr Nachdruck zu geben, wurde beschlossen, diese Willenskundgebung und diesen Auftrag an die öffentlichen Körperschaften in den Gesetzentwurf hineinzunehmen.
    Schließlich wird in § 1 noch ganz allgemein gesagt, für welche Gruppen von Wohnungsuchenden vor allem gebaut werden soll, nämlich für die Heimatvertriebenen an Orten, wo sie Arbeit finden können, und dann für jene Menschen, die ihre Wohnungen durch Kriegsfolgen verloren haben. Ich darf betonen, daß sich der Ausschuß in dem Willen einig war, für den kleinen Mann, für die schlecht untergebrachten Familien, für die Heimatvertriebenen und Ausgebombten Wohnungen zu schaffen, entweder zu tragbaren Mieten oder noch besser in der Form eines eigenen Häuschens oder einer Kleinsiedlung. Natürlich ist dabei der Wiederaufbau kriegszerstörter Städte besonders im Auge zu behalten.
    In § 2 des Gesetzentwurfs wird in der Form eines Katalogs eine Übersicht über die Förderung des Wohnungsbaus gegeben, wie diese nach den einzelnen Abschnitten des Gesetzes erfolgt: durch den Einsatz öffentlicher Mittel, durch die Über-


    (Dr. Brönner)

    nahme von Bürgschaften, durch Steuervergünstigungen, durch Bereitstellung von Bauland und durch Auflockerung der Wohnungszwangswirtschaft.
    Eine der wichtigsten Fragen des Gesetzentwurfes ist die der Unterstützung des Wohnungsbaus durch öffentliche Mittel. Öffentliche Mittel im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 3 Mittel öffentlicher Körperschaften, die als zinsverbilligte oder zinslose Darlehen oder als verlorene Zuschüsse für die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus gegeben werden. Nicht als öffentliche Mittel im Sinne dieses Gesetzes gelten erstens: die in öffentlichen Haushalten gesondert ausgewiesenen Wohnungsfürsorgemittel für Verwaltungsangehörige, z. B. der Post und Eisenbahn; zweitens: die nach § 7 c der Einkommensteuernovelle als zinslose Darlehen oder Zuschüsse gegebenen Gelder; drittens: die Grundsteuervergünstigungen.
    Um diese Unterscheidung gab es im Ausschuß reichlich Auseinandersetzungen. Streng genommen sind alle Mittel aller öffentlichen Haushalte öffentliche Mittel. Ferner stecken in den unverzinslichen Darlehen und Zuschüssen gemäß § 7 c der Einkommensteuernovelle die ersparten Einkommensteuern und in den Grundsteuervergünstigungen die ersparten Grundsteuern. Auch diese ersparten Steuern könnten als öffentliche Mittel bezeichnet werden. Weiter könnte man sagen: die öffentlichen Sparkassen, die öffentlichen Hypothekenbanken und die öffentlichen Lebensversicherungsanstalten vergeben in ihren ersten Wohnungsbauhypotheken gewissermaßen auch öffentliche Mittel. Trotzdem gelten diese Darlehen nicht als öffentliche Mittel im Sinne dieses Gesetzes. Ja sogar die Darlehen von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden gelten dann nicht als öffentliche Mittel, wenn sie zu marktüblichen Bedingungen gewährt werden. Die Bezeichnung „öffentliche Mittel" kommt im Gesetz so häufig vor, daß man sich über den Sinn dieses Begriffes ganz klar sein muß.
    Nun kommen wir zu einem der umstrittensten Paragraphen des Gesetzentwurfes, zu § 4, der die ersten Hypotheken für den sozialen Wohnungsbau sicherstellen soll. Wir waren uns im Ausschuß darüber klar, daß das schönste und beste Wohnungsbaugesetz wertlos ist, wenn die notwendigen Baudarlehen nicht rechtzeitig und nicht hinreichend zur Verfügung stehen. In dem Willen, daß der Wohnungsbau daran nicht scheitern darf, waren wir uns alle einig. Die Auseinandersetzungen liefen darauf hinaus, ob die Realkreditinstitute in dem Gesetz verpflichtet werden sollen, einen bestimmten Prozentsatz ihrer langfristigen Kapitalanlagen als erste Hypotheken für den sozialen Wohnungsbau herzugeben. Diese Frage wurde gemeinsam mit dem Ausschuß für Geld und Kredit erörtert. Dabei wurden die Gefahren einer teilweisen Zwangswirtschaft im Kreditwesen und die möglichen ungünstigen Auswirkungen auf die Spartätigkeit herausgestellt; sie führten zu ernsten Bedenken.
    Der Wohnungsbauminister hat uns immer wieder die Versicherung gegeben, daß die Finanzierung auch ohne Zwang gesichert sei. Wir waren aber in diesem Punkt etwas ungläubig und aufdringlich,

    (Abg. Frau Dr. Weber: Hört! Hört!)

    weil wir uns für das Gelingen des Wohnungsbauprogramms mitverantwortlich fühlten. Schließlich erklärte uns der Herr Wohnungsbauminister am 16. März wörtlich — ich darf es wohl anführen, Herr Minister —: „Ich hafte mit meinem Kopf dafür,

    (Abg. Frau Dr. Weber: Hört! Hört!) daß die ersten Hypotheken da sind."


    (Heiterkeit und Zurufe.)

    Das war ein schwerwiegender Satz, der Eindruck machte.

    (Abg. Gengler: Ein Glück für den Herrn Bundesminister, daß wir die Todesstrafe abgeschafft haben! — Heiterkeit und weitere Zurufe in der Mitte und links.)

    Es wurde ihm geantwortet, daß wir diesen für unser Wohnungsbauprogramm so notwendigen Kopf nicht gefährden dürfen und nicht gefährden wollen.
    Wir haben daher gemeinsam mit dem Ausschuß für Geld und Kredit dem Herrn Minister diese Haftung leichter gemacht und die Entschließung zu § 4 des Gesetzentwurfes formuliert, die Sie in der Drucksache Nr. '703 finden. In der Ziffer
    1 dieser Entschließung werden verbindliche Erklärungen der Realkreditinstitute verlangt, die nach Ziffer 5 der Entschließung bis zum 25. März 1950 vorliegen müssen. Diese Forderungen der Entschließung sehen ja etwas gewalttätig aus. sind aber aus dem festen Willen entstanden, die Finanzierung der ersten Hypotheken unter allen Umständen sicherzustellen.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Tatsächlich haben die Vertreter der Spitzenverbände der Realkreditinstitute am 21. März in Bonn eine solche Erklärung schriftlich bestätigt. Da sie in den Drucksachen nicht enthalten ist, darf ich sie wörtlich vorlesen:
    Die Verbände werden mit allem Nachdruck auf ihre Mitglieder dahin einwirken, daß diese im Kalenderjahr 1950 mindestens 50 % ihrer Mittel, die im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zur langfristigen Anlage bestimmt und geeignet sind, dem Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Dabei wird der Bedarf an ersten Hypotheken für den sozialen Wohnungsbau im Rahmen der durchführbaren Bauvorhaben, deren Gesamtfinanzierung gesichert ist, unter Einrechnung der ERP-Mittel gedeckt werden.
    In der Entschließung, die in der Drucksache Nr. 703 enthalten ist, haben wir zu § 4 in Ziffer
    2 außerdem zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung von der Ermächtigung zum Anlagezwang rechtzeitig Gebrauch macht, wenn die Institute ihre Zusagen nicht halten. Das Wörtchen „rechtzeitig" ist dabei sehr wichtig. Damit soll gesagt werden, daß der Wohnungsbauminister den Fortgang der Darlehensgewährung genau verfolgt, gegebenenfalls die Institute auf ihre Verpflichtung hinweist und, wenn notwendig, so rechtzeitig von seiner Ermächtigung Gebrauch macht, daß kein Finanzierungsvakuum entsteht. Wir wollen auch schon für die Finanzierung des Wohnungsbaus im Jahre 1951 Vorsorge treffen und haben dies in der Entschließung zu § 4 in Ziffer 3 dahin festgelegt:
    Die Bundesregierung legt dem Ausschuß bis
    zum 30. November 1950 die Erklärung der


    (Dr. Brönner)

    Spitzenverbände gemäß Ziffer 1 für 1951 vor.
    Wir sind uns natürlich bewußt, daß die Realkreditinstitute nur im Rahmen ihrer langfristigen Geldeingänge auch langfristige Hypotheken geben können. Was wir aber wollen, ist ein Vorrang der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Dazu gehört natürlich auch der Wiederaufbau.
    Im Ausschuß wurde u. a. auch besprochen, daß die gewerbliche Wirtschaft auch ihre berechtigten Geldbedürfnisse hat, die zu befriedigen sind. Darüber waren wir uns auch einig. Daher verbleiben gewissen Geldinstituten wie zum Beispiel den öffentlichen Sparkassen die Giroeinlagen für kurzfristige Kredite und allen Realkreditinstituten etwa 50 % für langfristige Darlehen an die Wirtschaft. Außerdem stehen die Privatbanken, die Volksbanken, die Darlehnskassen und andere Geldinstitute für die Finanzierung von Gewerbe und Landwirtschaft zur Verfügung. Man darf daher annehmen, daß die Gesamtwirtschaft durch die vorgesehene Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus nicht gestört wird.