Rede:
ID0105114800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter,: 1
    3. ich: 1
    4. muß: 1
    5. Sie: 1
    6. bitten,: 1
    7. aufzuhören;: 1
    8. Ihre: 1
    9. Redezeit: 1
    10. ist: 1
    11. abgelaufen.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 51. Sitzung. Bonn, freitag„ den 24. März 1950 1811 51. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . 1812A, 1814C Zur Tagesordnung . . . . . . . . . 1812A Einsprüche der Abgeordneten Wehner und Heiland gegen ihren Ausschluß in der 49. Sitzung (Drucksachen Nr. 757 und 758) 1812A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der KPD (Drucksache Nr. 689) und über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache Nr. 707) betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann . 1812C Zur Geschäftsordnung: Renner (KPD) . . . . . . . . 1812C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1812C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) Einzelplan XIV — Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 678 und 754) . . 1812D Gengler (CDU), Berichterstatter . 1812D Klabunde (SPD) 1813C Dr. Leuchtgens (DRP) 1814D, 1815D, 1818B Graf von Spreti (CSU) 1815B Schoettle (SPD) 1816C Strauß (CSU) . . . . . . 1817A Jacobs (SPD) 1817C Loritz (WAV) . . . . . . . 1818A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 1819A Abstimmungen 1819C Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen (Drucksache Nr. 679) . 1819C Schuster (WAV), Berichterstatter . 1819D Dr. Decker (BP) 1820B Dr. Ehlers (CDU) . . . . . . . 1820D Welke (SPD) ... . . . . . 1822B Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . . 1825C Krause (Z) . .. . . . . . 1827A Dr. Leuchtgens (DRP) 1829C Dr. Trischler (FDP) . . . . . 1831B Dr. von Campe (DP) . . . 1833D, 1838C Dr. Kather (CDU) . . . 1835C, 1839A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1837A Dr. Nowack (FDP) 1838A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1839C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . 1842B Abstimmungen 1854B Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache Nr. 680) . . . 1842C Dr. Decker (BP), Berichterstatter . 1842C Mellies (SPD) . . . . . . . . 1843A Fisch (KPD) . . . . . . . . . 1844D Dr. Krone (CDU) 1849C Dr. Hamacher (Z) . . . . . . 1851B Brandt (SPD) 1852B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 1853D Loritz (WAV) . . . . . . . 1854A Abstimmungen 1854C Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksache Nr. 681) 1854D Renner (KPD) : als Berichterstatter 1854D als Abgeordneter 1860A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . . 1855C Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 1856A Dr. Ehlers (CDU) . . . . . 1859A Ewers (DP) 1861D Euler (FDP) 1862C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 1862D Abstimmungen 1863B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bekanntmachungen (Drucksachen Nr. 733 und 512) . . 1863C Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 1863D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Artikel 29 Absatz 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 599) 1864C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . 1864C Dr. Kopf (CSU) . . . . . . . . 1865C Freiherr von Aretin (BP) . . . . 1867A Dr. Laforet (CSU) 1867B Euler (FDP) 1867D Zinn (SPD) 1868D Clausen (SSW) 1869D Dr. Leuchtgens (DRP) 1870D Nächste Sitzung 1871C I Die Sitzung wird um 10 Uhr 23 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wollte ich grundsätzlich festgestellt haben.
    Wenn man nun davon ausgeht, daß die ganze Neugliederung im Südwestraum einer Eigengesetzlichkeit untersteht, die von den Besatzungsmächten bereits als eine rein deutsche Angelegenheit sanktioniert ist, dann erschließt sich erst der richtige Zugang zu dem Verhältnis der Art. 118 und 29 des Grundgesetzes. Der Art. 118 ist eine lex specialis, der gegenüber die Anwendung des Art. 29 ausgeschlossen ist. Das hat die Folge, daß es nur zwei Möglichkeiten gibt, entweder die staatsvertragliche Vereinbarung zwischen den 1 betroffenen Ländern oder aber die Regelung durch Bundesgesetz mit nachfolgender Bestätigung durch Volksentscheid.
    Hinsichtlich des Art. 29 sollte kein Zweifel bestehen, daß die Frist des Art. 29 Abs. 2, die Einjahresfrist seit Inkrafttreten des Grundgesetzes, selbstverständlich nicht zu laufen beginnen konnte, nachdem die damaligen Militärgouverneure mit dem Genehmigungsschreiben die Vornahme der territorialen Neugliederung vom Abschluß des Friedensvertrages bzw. von einer vorher erklärten Zustimmung von Fall zu Fall abhängig gemacht hatten. Die Frist ist gehemmt. Sie ist es solange, bis entweder eine friedensvertragliche Regelung zustande kommt oder aber bis die Alliierten erklären, daß sie mit territorialen Neugliederungen außerhalb des Südwestraums einverstanden sind. Deshalb hat es die Verwunderung meiner politischen Freunde erregt, daß der Gesetzentwurf über Volksbegehren und Volksentscheid davon ausgeht, daß die Frist am 23. Mai dieses Jahres abläuft.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, ich muß Sie bitten, aufzuhören; Ihre Redezeit ist abgelaufen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Von dieser Annahme kann man nicht ausgehen. Wir sollten uns also bei der weiteren Arbeit an dem Gesetz, so sehr wir seine Beschleunigung wünschen, jedenfalls dadurch nicht zu einer nicht zu verantwortenden Übereilung bringen lassen, daß man von der Erwägung ausgeht, daß der Fristablauf droht. Er droht nicht. Wir haben volle Handlungsfreiheit, ohne von dem Fristablauf bedroht zu werden.