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    Deutscher Bundestag - 51. Sitzung. Bonn, freitag„ den 24. März 1950 1811 51. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . 1812A, 1814C Zur Tagesordnung . . . . . . . . . 1812A Einsprüche der Abgeordneten Wehner und Heiland gegen ihren Ausschluß in der 49. Sitzung (Drucksachen Nr. 757 und 758) 1812A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der KPD (Drucksache Nr. 689) und über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache Nr. 707) betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann . 1812C Zur Geschäftsordnung: Renner (KPD) . . . . . . . . 1812C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1812C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) Einzelplan XIV — Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 678 und 754) . . 1812D Gengler (CDU), Berichterstatter . 1812D Klabunde (SPD) 1813C Dr. Leuchtgens (DRP) 1814D, 1815D, 1818B Graf von Spreti (CSU) 1815B Schoettle (SPD) 1816C Strauß (CSU) . . . . . . 1817A Jacobs (SPD) 1817C Loritz (WAV) . . . . . . . 1818A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 1819A Abstimmungen 1819C Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen (Drucksache Nr. 679) . 1819C Schuster (WAV), Berichterstatter . 1819D Dr. Decker (BP) 1820B Dr. Ehlers (CDU) . . . . . . . 1820D Welke (SPD) ... . . . . . 1822B Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . . 1825C Krause (Z) . .. . . . . . 1827A Dr. Leuchtgens (DRP) 1829C Dr. Trischler (FDP) . . . . . 1831B Dr. von Campe (DP) . . . 1833D, 1838C Dr. Kather (CDU) . . . 1835C, 1839A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1837A Dr. Nowack (FDP) 1838A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1839C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . 1842B Abstimmungen 1854B Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache Nr. 680) . . . 1842C Dr. Decker (BP), Berichterstatter . 1842C Mellies (SPD) . . . . . . . . 1843A Fisch (KPD) . . . . . . . . . 1844D Dr. Krone (CDU) 1849C Dr. Hamacher (Z) . . . . . . 1851B Brandt (SPD) 1852B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 1853D Loritz (WAV) . . . . . . . 1854A Abstimmungen 1854C Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksache Nr. 681) 1854D Renner (KPD) : als Berichterstatter 1854D als Abgeordneter 1860A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . . 1855C Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 1856A Dr. Ehlers (CDU) . . . . . 1859A Ewers (DP) 1861D Euler (FDP) 1862C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 1862D Abstimmungen 1863B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bekanntmachungen (Drucksachen Nr. 733 und 512) . . 1863C Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 1863D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Artikel 29 Absatz 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 599) 1864C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . 1864C Dr. Kopf (CSU) . . . . . . . . 1865C Freiherr von Aretin (BP) . . . . 1867A Dr. Laforet (CSU) 1867B Euler (FDP) 1867D Zinn (SPD) 1868D Clausen (SSW) 1869D Dr. Leuchtgens (DRP) 1870D Nächste Sitzung 1871C I Die Sitzung wird um 10 Uhr 23 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine politischen Freunde messen der Aufgabe der territorialen Neugliederung des Bundesgebiets eine außerordentliche Bedeutung bei; denn die Existenz und der Umfang der Länder, die 1945 entstanden sind, sind zu einem wesentlichen Teil nichtdeutschen Interessen erwachsen. Die Länderneubildungen trugen nicht deutschen Bedürfnissen Rechnung, sondern es wirkten maßgeblich, in einigen Fällen entscheidend, die Interessen der Besatzungsmächte hinein, die teils nach bloßen technischen Gesichtspunkten der Bewältigung der Besatzungsaufgaben, teils aber nach politischen Gesichtspunkten, wie sie insbesondere der französischen Politik zu eigen waren, eine Gliederung durchgesetzt haben, die vielfach deutschen Bedürfnissen und deutschen Interessen konträr war. Eine ganze Reihe der Länder, die heute bestehen, wären überhaupt niemals entstanden, wenn Deutsche damals den maßgeblichen Einfluß auf die Länderbildung- gehabt hätten; denn es wäre Deutschen nicht eingefallen, beispielsweise im Südwestraum die eng zusammengehörigen Länder Baden und Württemberg auf eine Weise, wie das dann geschehen ist, auseinanderzureißen und dabei Zwerggebilde mit einer Einwohnerschaft von 1,2 Millionen, 1,5 Millionen künstlich zu schaffen, von denen zu sagen ist, daß sie nach Größe und Leistungsfähigkeit die einem Land obliegenden Aufgaben überhaupt nicht wirksam erfüllen können.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Deswegen ist — gleichgültig, ob man vom Standpunkt eines dezentralisierten Einheitsstaates oder aber vom föderalistischen Standpunkt die Frage der Neugliederung des Bundesgebiets beurteilt — zu begrüßen, daß das Grundgesetz die Aufgabe gestellt hat, eine Neugliederung anzustreben, die auf der Basis der Berücksichtigung der landsmann-


    (Euler)

    schaftlichen Verbundenheit, der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und des sozialen Gefüges schließlich darin kulminieren soll, daß Länder entstehen, die überhaupt nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen können. Gerade die Anhänger einer föderalistischen Gestaltung Deutschlands sollten erkennen, daß die Idee des Föderalismus durch nichts mehr gefährdet wird als durch das gleichzeitige Nebeneinanderbestehen von Ländern äußerster Ungleichartigkeit, zwischen denen ein auf Gleichberechtigung bestehendes Band im Grunde genommen nur äußerst künstlich geknüpft werden kann.
    Wenn man deshalb die Aufgabe der territorialen Neugliederung des Bundesgebiets nach deutschen Interessen, nach deutschen Bedürfnissen, insbesondere nach den Wünschen der deutschen Bevölkerung nicht nur bejaht, sondern für ein Problem von ganz außerordentlicher Bedeutung hält, ich möchte sagen, für ein Problem, von dessen richtiger Lösung zu einem sehr erheblichen Teil die Volkstümlichkeit des demokratischen Rechtsstaates in Deutschland abhängt, dann muß man darüber wachen, daß von den Hohen Kommissaren nicht Befugnisse zurückgenommen werden, die sie bereits aufgegeben hatten.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das ist insbesondere hinsichtlich der Neugliederung im Südwestraum zu sagen. An zwei Stellen von Ziffer 5 des Genehmigungsschreibens zum Grundgesetz haben die damaligen Militärgouverneure ausdrücklich erklärt, daß die Neugliederung im Südwestraum von dem Vorbehalt ihrer Zustimmung ausgenommen sein soll. Diese ganz akzentuierte, unmißverständlich ausgesprochene Ausnahme hat klargestellt, daß die deutschen Verwaltungen sowohl wie die gesetzgebenden Körperschaften und die deutsche Bevölkerung in den betreffenden Gebietsteilen in der sofortigen Betreibung einer territorialen Neugliederung in keiner Weise eingeschränkt sein sollten. Während hinsichtlich aller anderen Gebiete der Vorbehalt gemacht wurde, daß die Hohen Kommissare Gebietsveränderungen, damit sie wirksam werden, einstimmig zustimmen müßten, haben sie hinsichtlich der Neugliederung im Südwestraum der Entwicklung freien Lauf gegeben, so daß in keiner Weise mehr ersichtlich ist, inwiefern die rechtliche Mitwirkung der Hohen Kommissare erforderlich ist. Diese uns hinsichtlich der Entwicklung im Südwestraum gegebene Freiheit wollen wir uns durch nachträgliche Erklärungen, wie sie in den letzten Monaten von französischer Seite abgegeben worden sind, nicht wieder nehmen lassen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wollte ich grundsätzlich festgestellt haben.
    Wenn man nun davon ausgeht, daß die ganze Neugliederung im Südwestraum einer Eigengesetzlichkeit untersteht, die von den Besatzungsmächten bereits als eine rein deutsche Angelegenheit sanktioniert ist, dann erschließt sich erst der richtige Zugang zu dem Verhältnis der Art. 118 und 29 des Grundgesetzes. Der Art. 118 ist eine lex specialis, der gegenüber die Anwendung des Art. 29 ausgeschlossen ist. Das hat die Folge, daß es nur zwei Möglichkeiten gibt, entweder die staatsvertragliche Vereinbarung zwischen den 1 betroffenen Ländern oder aber die Regelung durch Bundesgesetz mit nachfolgender Bestätigung durch Volksentscheid.
    Hinsichtlich des Art. 29 sollte kein Zweifel bestehen, daß die Frist des Art. 29 Abs. 2, die Einjahresfrist seit Inkrafttreten des Grundgesetzes, selbstverständlich nicht zu laufen beginnen konnte, nachdem die damaligen Militärgouverneure mit dem Genehmigungsschreiben die Vornahme der territorialen Neugliederung vom Abschluß des Friedensvertrages bzw. von einer vorher erklärten Zustimmung von Fall zu Fall abhängig gemacht hatten. Die Frist ist gehemmt. Sie ist es solange, bis entweder eine friedensvertragliche Regelung zustande kommt oder aber bis die Alliierten erklären, daß sie mit territorialen Neugliederungen außerhalb des Südwestraums einverstanden sind. Deshalb hat es die Verwunderung meiner politischen Freunde erregt, daß der Gesetzentwurf über Volksbegehren und Volksentscheid davon ausgeht, daß die Frist am 23. Mai dieses Jahres abläuft.