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ID0105114200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 51. Sitzung. Bonn, freitag„ den 24. März 1950 1811 51. Sitzung Bonn, Freitag, den 24. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . 1812A, 1814C Zur Tagesordnung . . . . . . . . . 1812A Einsprüche der Abgeordneten Wehner und Heiland gegen ihren Ausschluß in der 49. Sitzung (Drucksachen Nr. 757 und 758) 1812A, B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der KPD (Drucksache Nr. 689) und über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drucksache Nr. 707) betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann . 1812C Zur Geschäftsordnung: Renner (KPD) . . . . . . . . 1812C Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1812C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) Einzelplan XIV — Haushalt des Bundesministeriums für Wohnungsbau (Drucksachen Nr. 678 und 754) . . 1812D Gengler (CDU), Berichterstatter . 1812D Klabunde (SPD) 1813C Dr. Leuchtgens (DRP) 1814D, 1815D, 1818B Graf von Spreti (CSU) 1815B Schoettle (SPD) 1816C Strauß (CSU) . . . . . . 1817A Jacobs (SPD) 1817C Loritz (WAV) . . . . . . . 1818A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 1819A Abstimmungen 1819C Einzelplan XV — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen (Drucksache Nr. 679) . 1819C Schuster (WAV), Berichterstatter . 1819D Dr. Decker (BP) 1820B Dr. Ehlers (CDU) . . . . . . . 1820D Welke (SPD) ... . . . . . 1822B Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . . 1825C Krause (Z) . .. . . . . . 1827A Dr. Leuchtgens (DRP) 1829C Dr. Trischler (FDP) . . . . . 1831B Dr. von Campe (DP) . . . 1833D, 1838C Dr. Kather (CDU) . . . 1835C, 1839A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1837A Dr. Nowack (FDP) 1838A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 1839C Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . . . . . . 1842B Abstimmungen 1854B Einzelplan XVI — Haushalt des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen (Drucksache Nr. 680) . . . 1842C Dr. Decker (BP), Berichterstatter . 1842C Mellies (SPD) . . . . . . . . 1843A Fisch (KPD) . . . . . . . . . 1844D Dr. Krone (CDU) 1849C Dr. Hamacher (Z) . . . . . . 1851B Brandt (SPD) 1852B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 1853D Loritz (WAV) . . . . . . . 1854A Abstimmungen 1854C Einzelplan XVII — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates (Drucksache Nr. 681) 1854D Renner (KPD) : als Berichterstatter 1854D als Abgeordneter 1860A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . . 1855C Dr. Bärsch (SPD) . . . . . . . 1856A Dr. Ehlers (CDU) . . . . . 1859A Ewers (DP) 1861D Euler (FDP) 1862C Dr. Adenauer, Bundeskanzler . 1862D Abstimmungen 1863B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Bekanntmachungen (Drucksachen Nr. 733 und 512) . . 1863C Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . 1863D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid bei Neugliederung des Bundesgebietes gemäß Artikel 29 Absatz 2 bis 6 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 599) 1864C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern . . . . . 1864C Dr. Kopf (CSU) . . . . . . . . 1865C Freiherr von Aretin (BP) . . . . 1867A Dr. Laforet (CSU) 1867B Euler (FDP) 1867D Zinn (SPD) 1868D Clausen (SSW) 1869D Dr. Leuchtgens (DRP) 1870D Nächste Sitzung 1871C I Die Sitzung wird um 10 Uhr 23 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Freiherr Anton von Aretin


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen über dieses Gesetz, das in der ersten Lesung heute zur Verabschiedung kommen soll, werden sich im wesentlichen mit den Fragen befassen müssen, die in der französischen Zone durch die Grenzziehungen entstanden sind. Bei der Durchsicht des Gesetzes ergibt sich in erster Linie das Problem, wieweit man den allgemeinen Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker, nach dem die in dem Land Geborenen über ihre Heimat abstimmungsberechtigt sind, nicht auch Anwendung finden lassen soll auf die Vorgänge innerhalb unseres eigenen deutschen Vaterlandes. Nach Art. 25 des Grundgesetzes finden die im Völkerrecht anerkannten Grundsätze auch Anwendung — und sind damit auch materielles Recht — innerhalb der Bundesrepublik. Daher wird diese Forderung auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 25 begründet werden können. Man könnte demgegenüber einwenden, daß es ziemlich belanglos sei, ob und inwieweit man den im Heimatland Geborenen das Stimmrecht gebe. Hierzu darf ich auf die Zahlen verweisen, die sich bei der Volksabstimmung in Ost-Oberschlesien nach dem ersten Weltkrieg herausgestellt haben. Damals waren von 100 Stimmberechtigten 81 in dem Gebiet geboren und noch ansässig; 3 waren ansässig, folglich stimmberechtigt, ohne da geboren zu sein, und 16 waren in dem Abstimmungsgebiet zwar geboren, aber wieder fortgezogen. Nun sind diese 16 % zur Abstimmung wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Diese 16 % haben damals in Ostoberschlesien die Entscheidung gebracht. Ich glaube, man wird aus diesen Zahlen ersehen, daß es eine Ungerechtigkeit gegen diejenigen, die in einem Lande geboren sind, bedeuten würde, sie von dem Selbstbestimmungsrecht über ihre Heimat auszuschließen.
    Meine Damen und Herren! Nach völkerrechtlichen Grundsätzen ist der Inwohner der Träger der Souveränität eines Landes. In Grenzen gilt diese Souveränität auch für unsere innergebietliche, innerdeutsche Frage. Und wenn wir schon der Auffassung sind, daß das Personalprinzip gilt und nicht der Einwohner das Anhängsel an das Land ist, dann müßten wir das Stimmrecht auch den Ausgezogenen geben können. .In diesem Sinne weicht leider Gottes der Antrag der Regierung nicht wesentlich ab von der Ausführungsverordnung vom 8. Juli 1922, die damals zu Art. 18 der Weimarer Verfassung ergangen ist. Diese ist damals bereits heftig befehdet und umstritten worden.
    Die entsprechenden Abänderungsanträge werde ich namens meiner Fraktion im Ausschuß und im Plenum zu stellen haben. Heute erlaube ich mir, hier den Antrag zu stellen, die Drucksache Nr. 599 federführend an den Ausschuß für innergebietliche Neuordnung zu überweisen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Von der Fraktion der Deutschen Partei ist mir mitgeteilt worden, daß sie bereit ist, die ihr zustehende Redezeit dem Herrn Abgeordneten Dr. Laforet zur Verfügung zu stellen.

(Beifall auf allen Seiten des Hauses.)

Ich nehme Ihre Zustimmung dazu an. Ich darf daraufhin Herrn Dr. Laforet das Wort erteilen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Laforet


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren!' Dieser Gesetzentwurf über Volksbegehren und Volksentscheid bei der Neugliederung des Bundesgebiets erfaßt ein Gebiet, das für uns Bayern im Brennpunkt der Neugliederung steht. Jahrhundertelang waren pfälzische und rechtsrheinische bayerische Gebiete verbunden. Jetzt ist die Pfalz von Bayern getrennt. Das weitere Schicksal der Pfalz in der Gestaltung der Länder berührt aber auch diejenigen, die durch Geburt und Herkunft Pfälzer sind,

    (Sehr -richtig! in der Mitte)

    wenn sie auch das Leben später in andere deutsche Teile geführt hat. Es sind Männer und Frauen fast aller Parteien, die entscheidenden Wert darauf legen, beim Volksentscheid über das Schicksal der Pfälzer Heimat entscheidend mitwirken zu können, auch wenn sie jetzt außerhalb der Pfalz wohnen. Sie stützen sich auf den von dem Herrn Vorredner schon betonten Gesichtspunkt, den völkerrechtlichen Grundsatz der bleibenden Lebensverbundenheit, wie er auch bei den letzten Abstimmungen in Oberschlesien und im Saargebiet anerkannt worden ist. Nach den Forderungen weiter Kreise von alten Pfälzern fast. aller Parteien werden wir im Ausschuß den Antrag stellen, in § 16 Abs. 2 auszusprechen, daß stimmberechtigt beim Volksentscheid auch diejenigen sind, die im Abstimmungsgebiet geboren und zum Bundestag wahlberechtigt sind, auch wenn sie nicht mehr im Abstimmungsgebiet selbst ihren Wohnsitz haben.
    Die beteiligten Kreise würden es weiter dankbar anerkennen, wenn der Gesetzentwurf möglichst bald verabschiedet wird.

    (Beifall in der Mitte.)