den sogenannten „ehrenamtlichen Staatssekretär".
Wir Sozialdemokraten hatten geglaubt, daß die Ehrenamtlichkeit in solchen Stellungen des Staates seit der Zeit überwunden sei, seit der wir den Klassenstaat nicht mehr in der offenen und unverhüllten Form haben, wie das früher einmal der Fall gewesen ist, als die Interessen der herrschenden Klasse mit dem Staatsinteresse mehr oder weniger identisch waren und es aus diesem Grund nicht als ungewöhnlich angesehen wurde, wenn die herrschende Klasse in solcher Form auf die unmittelbare Leitung und Führung des Staates Einfluß nahm. Es würde uns außerordentlich interessieren, wie man sich die Verantwortlichkeit eines solchen ehrenamtlichen Staatssekretärs vorstellt,
der weder mit Hilfe des Beamtengesetzes noch auf parlamentarischem Wege für seine Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden kann. Es würde uns weiter interessieren — wir halten das für eine sehr bedeutende politische Frage —, ob dieser Typ des ehrenamtlichen Staatssekretärs mit Zustimmung des Herrn Bundeskanzlers geschaffen worden ist und ob der Herr Bundeskanzler für den Fall der eventuellen Streichung von Staatssekretären gedenkt, weiterhin von diesem Typ Gebrauch zu machen.
Denn wenn das der Fall wäre, würde das Haushaltsrecht des Parlaments zu einer absoluten Farce.
Das Haushaltsrecht des Parlaments ist in erster
Linie eine politische Funktion. Wenn man sich aber seitens der Regierung auf diese Weise über die Entscheidungen des Parlaments hinwegsetzen kann, dann wird damit in der Tat in dieses Haushaltsrecht, das die Grundlage des modernen Parlamentarismus ist, eine ganz gewaltige Bresche geschlagen.
Wenn wir heute diesen Präzedenzfall zulassen, dann wird man morgen mit dem fadenscheinigen Argument der Sparsamkeit den Antrag stellen, sämtliche Staatssekretäre auf ehrenamtlicher Basis zu bestellen,
und dann wird man auf diese Art eventuell wieder die Syndici der Arbeitgeberverbände an die Schlüsselstellungen des Staates heranbringen.
Wir haben leider in diesem Falle des Staatssekretärs — wie schon des öfteren — erfahren müssen, daß die Rebellen der Regierungskoalition, die im Haushaltsausschuß so mutig und tapfer für die Streichung gestimmt hatten, nach einer gewissen Latenzzeit umgefallen sind.
— Dann bitte ich um Entschuldigung; dann habe ich mich getäuscht.
Ich möchte zu dem Antrag der Bayernpartei, für dieses Ministerium unter allen Umständen einen Staatssekretär zu schaffen, Stellung nehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Regierung hat sich nicht für den Parlamentarischen Staatssekretär entschieden, dessen Akzent auf der polischen Vertretung des Ministers liegt, sondern sie hat sich entschieden für den beamteten Staatssekretär, der in erster Linie die fachliche Spitze seines Ministeriums ist. Nun frage ich Sie: woraus will man in aller Welt für ein Ministerium von 7 Beamten die Notwendigkeit eines Staatssekretärs herleiten? Man muß sich im übrigen darüber klar sein, daß ein Staatssekretär, der Berufsbeamter ist, auf Lebenszeit angestellt wird und daß dieser Staatssekretär eines 'rages, wenn dieses Ministerium nicht mehr wäre — wir wünschen, daß dieser Zeitpunkt schon möglichst heute eintritt —, in ein anderes Ministerium überführt werden müßte. Das ist aber bei Berufsbamten, die für eine solche Position hochqualifiziert sein sollen, außerordentlich schwer möglich.
Ich darf zum Schluß kommen. Wir können aus allen diesen Gründen — sowohl aus sachlichen als auch aus politischen Gründen — die Notwendigkeit dieses Ministeriums unter keinen Umständen anerkennen und sind auch deshalb nicht bereit, dieses Ministerium zu akzeptieren. Wir betrachten das Ministerium vielmehr als einen offenen Affront gegen den Steuerzahler, und ich möchte auch darüber hinaus betonen, daß es ganz im Gegenteil zu dem von der Bayernpartei erwarteten Effekt einer Stärkung der föderativen Struktur unserer Bundesrepublik eher zu einer Schwächung und zu einer Erschwerung der politischen Arbeit in unserer Bundesrepublik wird.
— Meine sehr verehrten Herren Kollegen von der Bayernpartei, man müßte zunächst in eine Debatte darüber eintreten, wann Sie den Föderalismus als gesichert ansehen. Ich befürchte: erst dann, wenn die Personalunion zwischen dem deutschen Bundes-
kanzler und dem Ministerpräsidenten von Bayern durchgeführt ist.
Wir glauben also, daß aus allen diesen Gründen das Ministerium nicht akzeptiert werden kann, und bitten Sie deshalb, unserem Antrag auf Streichung des gesamten Ministeriums stattzugeben.