Der Haushaltsplan des Ministeriums für Angelegenheiten des Bundesrates, über den ich im Auftrage des Haushaltsausschusses Bericht zu erstatten habe, schließt mit einem Zuschußbedarf von 259 200 DM ab. Gegenüber dem ursprünglich von der Regierung vorgelegten Entwurf sind durch die Beschlüsse des Haushaltsausschusses 55 400 DM eingespart worden. Der Gesamtzuschuß in Höhe von 259 200 DM ist folgendermaßen unterteilt: Persönliche Verwaltungsausgaben 151 400 DM, Sächliche Verwaltungsausgaben 64 800 DM, Einmalige Ausgaben 43 000 DM. Der Personalstand des Ministeriums beläuft sich auf 7 Beamte, 19 Angestellte und 8 Arbeiter. Organisatorisch ist das Ministerium, wie Sie aus der Ihnen vorliegenden Drucksache ersehen mögen, in zwei Abteilungen aufgegliedert: Politische Abteilung und Rechtsabteilung.
Im Haushaltsausschuß hat man sich sehr eingehend mit den Aufgaben dieses Ministeriums befaßt.
Die Minderheit des Ausschusses warf die Frage auf, ob dieses Ministerium überhaupt Lebensberechtigung habe. Die Minderheit verneinte das und vertrat den Standpunkt, daß die Aufgabe, die diesem Ministerium aus den Bestimmungen des Grundgesetzes erwachsen, ohne Schwierigkeiten von anderen Ministerien wahrgenommen werden könnten. Die Mehrheit entschied sich aber für die Beibehaltung dieses Ministeriums.
Allgemein jedoch bestand die Auffassung, daß die vom Ministerium vorgeschlagene Personalbesetzung, gemessen an den Aufgaben des Ministeriums, zu hoch sei. Der Ausschuß hat demzufolge beschlossen, zunächst einige Stellen zu streichen. Der Ausschuß war der Auffassung, daß die Aufgaben des Ministeriums mit dem Personalstab, wie aus der Ihnen vorliegenden Drucksache zu ersehen ist, erfüllt werden können.
Ein Wort noch zu dem ursprünglichen Vorschlag der Regierung, die Stelle eines Staatssekretärs einzurichten. Die Mehrheit des Auschusses kam zu der Auffassung, daß eine Staatssekretärstelle für dieses Ministerium nicht vertretbar sei. Der zuständige Minister hat sich schließlich auch mit der Streichung dieser Stelle einverstanden erklärt. Ich stelle dies ausdrücklich im Namen der Mehrheit des Ausschusses und mit Rücksicht darauf, daß die Bayernpartei in der Drucksache Nr. 746 die Wiedereinsetzung der gestrichenen Stelle verlangt hat, vor dem Plenum fest.
Der Ausschuß billigte ferner in seiner Mehrheit die Auffassung, daß ein Vertreter für den Minister vorhanden sein müsse, ließ aber die Frage offen, mit welcher Dotierung dieser Stellvertreter des Ministers eingesetzt werden soll. Der Ausschuß bewilligte die für diesen Stellvertreter vorgesehene Stelle einer Sekretärin, sprach sich aber klar und deutlich dafür aus, daß die Schaffung dieser Stelle einer Sekretärin auf keinen Fall präjudiziell als Schaffung einer Staatssekretärstelle aufgefaßt werden dürfe.
— Ich bin unschuldig an dem Beschluß und habe nur zu berichten.
Weitere Ausführungen sind ,zu dem vorliegenden
Etat nicht zu machen. So bitte ich, in Ausführung des mir erteilten Auftrags namens der Mehrheit des Ausschusses, dem vorliegenden Entwurf eines Beschlusses Ihre Zustimmung geben zu wollen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Einnahmen und Ausgaben im Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Bundesrats bestimmen sich nach anliegendem Einzelplan XVII.
Dieser Haushaltsplan schließt demnach ab in Einnahmen mit —
in Ausgaben mit 259 200 DM,
mithin Zuschuß 259 200 DM.