Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident, ich bitte Sie, dieses Rezept bei allen den Rednern anzuwenden, die hier stundenlang gesprochen haben, und nicht bei mir, der ich ja in ein paar Minuten fertig bin.
— Wir haben leider schon lange genug darüber geredet.
Ich komme also nun zur Besprechung meiner Anträge.
Bei Kap. 1 Tit. 1 habe ich wieder den Antrag gestellt, das Amtsgehalt des Bundesministers auf jährlich 24 000 DM statt auf 36 000 DM festzusetzen. Zu begründen brauche ich das hoffentlich nicht.
In Kap. 1 Tit. 1 sind weiterhin 41 Stellen angefordert. Wir haben beantragt, die Zahl auf 30 herabzusetzen. Die Begründung dafür könnte aus dem Organisations- und Stellenplan im einzelnen vorgebracht werden; es hat aber keinen Sinn, denn Sie haben den Stellen- und Organisationsplan ja nicht vor sich. Infolgedessen hat es auch gar keinen Wert, das im einzelnen zu tun. Selbstverständlich habe ich das nicht aus dem Blauen gegriffen, sondern habe diese Änderungen im Zusammenhang mit dem Organisations- und Stellenplan beantragt.
In diesem selben Kapitel finden Sie die Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte, und zwar in Höhe von 256 500 Mark. Auf der Seite der Erläuterungen sind 84 Stellen angeführt. Wir beantragen, diese Zahl auf 70 zu ermäßigen. Auch die Begründung hierzu ersparen Sie mir aus den vorhin schon von mir dargelegten Erwägungen.
In Tit. 7 a sind Trennungsentschädigungen an versetzte Beamte und Angestellte angefordert in Höhe von 50 000 Mark. Aus denselben Gründen, die ich bei demselben Titel in anderen Einzelplännen schon wiederholt angeführt habe, glauben wir, daß wir mit der Hälfte, mit 25 000 Mark, reichlich auskommen könnten, ohne den Beamtenirgendwie eine Benachteiligung zuzufügen.
In Kap. 1 Tit. 11 sind 15 000 Mark für Geschäftsbedürfnisse angefordert. Wir beantragen, diesen Betrag um 3000 Mark auf 12 000 Mark zu senken.
Den Betrag für die Bücherei — Tit. 13 — beantragen wir aus den mehrfach dargelegten Gründen zu streichen, nämlich keine Bibliotheken bei den einzelnen Dienststellen einzurichten, sondern eine Gesamtbibliothek aufzubauen.
In Tit. 16 sind 10 000 Mark angefordert zur Bewirtschaftung von Dienstgrundstücken und Diensträumen. Auch dieser Betrag erscheint uns zu hoch. Wir beantragen, ihn auf 8000 Mark herabzusetzen.
In Tit. 18, Haltung der Dienstkraftwagen und Krafträder, sind 16 000 Mark angefordert. Wir beantragen, diesen Betrag auf 10 000 Mark herabzusetzen. Hier sind 7 Kraftwagen angefordert. Wir glauben, daß die Arbeit des Ministeriums, die wir durchaus hoch einschätzen, auch mit 4 Kraftwagen geleistet werden könnte.
In Tit. 20 sind die Kosten für Sachverständige mit 20 000 Mark angesetzt. Ich habe schon bei anderen Einzelplänen hervorgehoben, daß jedes Ministerium — wenn Sie sich den Stellenplan genauer ansehen, werden Sie das bestätigt finden - soviel Sachverständige in seinen Reihen hat, daß diese Arbeiten von den Beamten selbst ausgeführt werden können, so daß wir dazu nicht die Summe von 20 000 Mark benötigen. Wir beantragen, den Betrag auf 5000 Mark zu senken.
Unter Tit. 23 b finden Sie wieder einen Zuschuß an die Gemeinschaftsküche, den wir aus den schon wiederholt von mir angeführten Gründen auf 4000 Mark zu senken bitten.
In Tit. 24 haben Sie „zur Verfügung des Bundesministers für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen" einen Betrag von 10 000 Mark angesetzt. Wir sind grundsätzlich der Meinung, daß besondere Aufwendungen der Minister und ministeriellen Stellen bei der heutigen Notlage des deutschen Volkes nicht verantwortet werden können, und daß wir dafür kein Geld auswerfen können. Ich brauche die Notlage, in der sich unser ganzes deutsches Volk befindet, wohl nicht im einzelnen zu begründen. Das wird das nächste Mal, wenn wir uns mit der Gesamtfrage in dritter Lesung
beschäftigen, von einer höheren Warte aus geschehen können. Ich behalte mir vor, dann die dazu notwendigen Ausführungen zu machen.
In Tit. 31 sind für Herstellung und Verbreitung von Informationsmaterial 50 000 Mark vorgesehen. Wir glauben, daß mit der Hälfte dieses Betrages auch noch genügend Informationsmaterial herausgebracht werden kann.
Ich komme zu Kap. 2. In Tit. 4 sind für Hilfsleistungen durch nichtbeamtete Kräfte 40 600 Mark für 16 Angestellte gefordert. Wir halten diese Zahl nicht für notwendig und beantragen, 10 Stellen einzusetzen.
In Tit. 7 desselben Kapitels ist statt 3700 Mark nur die Hälfte einzusetzen. Ich erspare mir auch hier die Begründung, weil wir über diese Dinge schon wiederholt gesprochen haben.
In Kap. E 11 steht unter Tit. 1 ein Betrag von 20 000 Mark für erstmalige Beschaffung von Schreib- und Zeichenbedarf. Im Haushaltsausschuß ist schon mehrfach davon gesprochen worden, daß diese Beträge überhöht angesetzt worden sind. Ich beantrage deshalb eine Senkung auf 15 000 Mark.
In Tit. 2 sind nach unserem Antrage statt 40 000 Mark nur 30 000 Mark einzusetzen. Auch hierbei handelt es sich um erstmalige Beschaffung, und zwar jetzt von Büromöbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen. Wer die Aussprache über diese Dinge im Haushaltsausschuß miterlebt hat, ist sicher mit mir der Meinung, daß hier ein Viertel gespart werden kann.
Unter Tit. 4 ist ein Betrag von 20 000 Mark ausgeworfen für Erstanschaffung von Büchern, Gesetz- und Verordnungsblättern. Nach der von mir schon wiederholt vertretenen Auffassung, daß die Sache zentralisiert werden soll, und daß man in der Stadt Bonn eine große, leistungsfähige Bibliothek mit allen modernen Werken schaffen soll, kann auch dieser Betrag für das Ministerium gestrichen werden.
In Tit. 5 sind 35 000 Mark angefordert für Erstanschaffung von Dienstkraftwagen. Da wir beantragen, die Zahl der Dienstkraftwagen von 7 auf 4 herabzusetzen, ist entsprechend diesem Antrag der Ansatz von 35 000 Mark auf 15 000 Mark zu ermäßigen.