Rede von
Johann
Schuster
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Aufgaben des Ministeriums für Angelegenheiten der Vertriebenen sind in der Hauptsache: die Mitwirkung bei der Gesetzgebung, soweit diese die Belange der Vertriebenen berührt, außerdem weitgehend Aufgaben der Koordinierung mit den übrigen Bundesministerien, mit Bundesrat und Bundestag und vor allem mit den Ländern, ferner die Verbindung zu vielen öffentlichen Einrichtungen und Verbänden, die Gesamtplanung, die Betreuung der Heimatvertriebenen in grundsätzlicher Beziehung, Finanzfragen, insbesondere in Verbindung mit dem Marshallplan und sonstigen Auslandshilfen. Die Aufgabe der in Kap. 2 aufgeführten Stellen ist die Betreuung der Heimkehrer, der Kriegsgefangenen und der DPs.
Der Haushalt, wie er jetzt vorliegt, schließt mit Gesamtausgaben in Höhe von 1 041 500 DM ab. Dem stehen Einnahmen von 300 DM gegenüber, so daß ein Zuschuß in Höhe von 1 041 200 DM benötigt wird. Nach der jetzigen Vorlage hat das Ministerium einen Gesamtpersonalbestand von 41 Beamten, 79 Angestellten und 21 Arbeitern. In der Zahl von 79 Angestellten sind auch die 16 Angestellten der Sonderabteilung für Kriegsgefangenenbetreuung enthalten.
Bei der Beratung des Organisations- und Stellenplans dieses Ministeriums hatte der Ausschuß
lediglich bei einer Abteilung, und zwar bei der Abteilung D, zu Beanstandungen Anlaß. Er war der Ansicht, daß hier noch etwas mehr gespart werden könnte, und beschloß deshalb, das Ministerium zu ersuchen, bis zur zweiten Beratung noch Vorschläge für Einsparungen zu machen, die sich insbesondere durch straffere Zusammenfassung der Referate würden erzielen lassen. Diese Vorschläge wurden dann vorgelegt. Darin waren 6 Beamtenstellen gestrichen und 3 Angestelltenstellen neu eingesetzt worden, so daß 3 Beamtenstellen eingespart und 3 durch TOA-Stellen ersetzt waren. Mit dieser neuen Vorlage erklärte sich der Haushaltsausschuß in seiner überwiegenden Mehrheit einverstanden. Die Mehrheit des Ausschusses war von vornherein der Ansicht, daß bei Aufstellung dieses Stellenplans schon sehr vorsichtig zu Werke gegangen worden war.
Bei der Beratung des Haushaltsplans dieses Ministeriums übte der Ausschuß in der Hauptsache seine Praxis, mehrere Titel zu streichen bzw. zu kürzen. Die Erhöhung um 130 000 DM, wie sie sich aus der vorliegenden Übersicht ergibt, ist darauf zurückzuführen, daß vom Ausschuß auch hier — wie bei allen übrigen Ministerien — die angesetzten Einsparungen aus zeitweilig nicht besetzten Stellen in Höhe von 131 500 DM gestrichen und — aus denselben Gründen, wie sie schon mehrere der Herren Berichterstatter erwähnt haben — die vollen Summen für sämtliche Fehlstellen eingesetzt hat.
Die Streichungen oder Kürzungen, die der Ausschuß vorgenommen hat, belaufen sich, wie Sie aus der Übersicht sehen — ich will die einzelnen Titel nicht gesondert aufführen, die Damen und Herren haben sich das schon durchgesehen —, bei ungefähr 6 Titeln auf einen Gesamtbetrag von I rund 50 000 DM.
Dann ist der Ausschuß einmal von seiner sonstigen Praxis abgewichen und hat einen Neuansatz in Höhe von 50 000 DM gemacht, und zwar für die Herstellung und den Vertrieb von Informationsmaterial.
Der Ausschuß war hier fast einstimmig der Ansicht, es sei dringend notwendig, das In- und Ausland über das Flüchtlingsproblem als ganzes, über die Vorgänge bei der Ausweisung usw. eingehend zu unterrichten und vor allem die Unterrichtung des Auslandes nicht allein den anderen Staaten, wie Polen, Tschechei usw., zu überlassen. Deshalb wurde für diese Zwecke eine Summe von 50 000 Mark angesetzt. Diese 50 000 Mark wurden wettgemacht durch die vorher vorgenommenen Streichungen, die sich ebenfalls auf 50 000 Mark belaufen.
Der Ausschuß schlägt dem Hohen Hause vor, den Haushaltsplan dieses Ministeriums in seiner jetzigen Fassung anzunehmen.