Herr Präsident, meine Damen und Herren! Niemand in diesem Hause und niemand, der von praktischer Verwaltung eine Ahnung hat, —
— Sie wissen ja noch nicht, was ich sagen will, Herr Kollege Ritzel. Also meinetwegen auch: fast niemand — wenn Sie ausgenommen werden wollen — wird den Herrn Bundesinnenminister um sein Amt und seine Aufgabe beneiden;
denn der Neuaufbau — —
— Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren, Herr Dr. Greve.
— Nun hätten Sie nur noch sagen müssen: leider!
Meine Damen und Herren! Die Aufgabe, die dem Herrn Bundesinnenminister beim Neuaufbau eines deutschen Bundesstaates gestellt ist, ist so groß und umfangreich, daß er hierfür zweifellos einer gut ausgebildeten und gut durchgebildeten Verwaltung bedarf. Aber diese Verwaltung muß unter zwei Grundsätzen stehen, dem äußerster Sparsamkeit und dem der Wahrung der Zuständigkeiten, die das Grundgesetz dem Bund einerseits und den Ländern andererseits gibt.
Aus dem Haushaltsplan selber vermögen Sie darüber ja weniger zu ersehen. Aber wenn Sie Gelegenheit hatten, einen Blick in den Organisations- und Stellenplan des Ministeriums zu werfen — was mir selbst erst heute vormittag möglich war, und ich glaube, viele von Ihnen haben es überhaupt noch nicht getan —,
dann bekommen Sie Zweifel, ob diesen Geboten voll Rechnung getragen ist. Es scheint mir so, als ob, ich will nicht sagen: in der Vorstellung, aber doch im Unterbewußtsein einiger Herren des Ministeriums die Meinung bestände, daß es sich hier nicht um ein neues Ministerium des Bundesstaates, sondern sozusagen um ein irgendwie gewandeltes und wiedererstandenes Reichs- und Preußisches Innenministerium unseliger Zeiten handele.
Verwunderlich ist es für jeden, der draußen in der Verwaltung gestanden ist, daß hier zwei Referate für das Gebiet der Kommunalpolitik geschaffen werden, obwohl doch eigentlich — ich glaube, vom Herrn Berichterstatter wurde schon darauf hingewiesen, daß das Bundesinnenministerium ein Ministerium ohne untere Verwaltung ist — gar keine Fälle zur Entscheidung an das Ministerium herangetragen werden. Auch Aufgaben der Gesetzgebung obliegen auf dem Gebiete der Kommunalverwaltung nicht diesem Ministerium. Wir haben von einer Reichsgemeindeordnung genug und benötigen keine zweite!
Wenn wir hier schon einige Bedenken haben, so sind diese Bedenken um so stärker, wenn wir den Stellenplan der Abteilung III des Ministeriums sehen, der Abteilung, die sich den kulturellen Angelegenheiten des Ministeriums zuwendet.
Fünf der Gebiete, die hier aufgezeigt sind, gehören zur Zuständigkeit des Bundes, das Gebiet der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, des Schutzes des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in das Ausland, das Bundesarchiv und die Rahmengesetzgebung über die Presse und über den Film. Was sonst noch darin steht, das gehört nicht in die Zuständigkeit des Bundes, das gehört in die Zuständigkeit der Länder: das Schulwesen, das Hochschulwesen, die Kirchen, das Archivwesen und der Rundfunk sind Landes- und nicht Bundesangelegenheiten!
Für diese insgesamt zehn Gebiete, bei denen aber bloß für fünf die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, sind nicht weniger als sieben höhere Beamte unter Führung eines Ministerialdirektors tätig. Man will uns die Sache schmackhaft machen, indem man auf den Gebieten, wo unstreitig der Bund nichts zu
sagen hat, von Mitwirkung und Beobachtung spricht.
— Wenn Sie das Grundgesetz gelesen haben, Herr
Dr. Greve, wird es auch für Sie unstreitig sein. Dieses Grundgesetz ist ja in vieler Hinsicht unvollkommen, vor allem vom Standpunkt föderalistischer
Wünsche aus, aber auf dem kulturpolitischen Gebiet
gibt es eindeutig den Ländern die Zuständigkeit, die
sie seit jeher — mit Ausnahme des Nazireiches —
in Deutschland gehabt haben und für alle Zukunft
behalten müssen. Wenn man uns die Sache schmackhaft machen will, indem man von Beobachtung
spricht, dann muß ich sagen: in einem Zeitalter, in
dem wir sparen müssen, können wir uns nicht wahl-
los sieben höhere Beamte zur Beobachtung leisten.
Außerdem wissen wir gar nicht, wozu diese Männer da sein sollen. Man sagt: um diesem Hohen Haus Auskunft über kulturpolitische Dinge zu geben. Dieses Hohe Haus hat so viel Arbeit, daß es gar nicht dazu kommen wird, sein Interesse noch auf Gebiete zu lenken, für die es nicht zuständig ist. Außerdem hat sich die Konferehz der deutschen Kultusminister bereitgefunden, auf jede Frage, die aus diesem Hause oder dem Bundesrat an sie gerichtet wird, so schnell wie möglich eine Antwort zu geben, so daß sie auch hier bekanntgegeben werden kann.
Aus diesen Gründen, die ich dargelegt habe, hat die Landesgruppe der Christlich-Sozialen Union einen Antrag eingebracht, den ich gleich dem Herrn Präsidenten überreichen darf, wenn er ihn noch nicht erhalten haben sollte, in dem beantragt wird, zu kürzen, und zwar die Ministerialdirektorstellen von 3 auf 2, die Ministerialratsstellen von 26 auf 25, die Regierungsdirektorstellen von 5 auf 4, die Oberregierungsratstellen von 18 auf 17 — wir sind also sehr bescheiden und kürzen nur das, was auf dem Kultursektor überflüssig ist — und die Amtsratsstellen von 23 auf 21.
Meine Damen und Herren! Ich möchte zusammenfassend — nachdem Sie offenbar, Herr Dr. Greve, nicht geneigt sind, auf diesem Gebiet längere Ausführungen zu hören, und es auch gar nicht notwendig ist, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit die Debatte weiter fortzusetzen — in Klarheit und Deutlichkeit feststellen, daß wir der Person des Innenministers des Bundes und seiner großen Aufgabe Vertrauen entgegenbringen und ihn unterstützen; gegenüber einem Bundeskultusminister, möge er heißen, wie er wolle, möge er offen oder getarnt auftreten, werden wir von der Christlich-Sozialen Union stets energische Opposition anmelden.