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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dr.: 1
    7. Jaeger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950 1749 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1749D, 1750A Anfrage Nr. 59 der Fraktion der SPD betr. Förderung des Schiffsbaues (Drucksachen Nr. 662 und 748) 1750A Einsprüche der Abg. Wehner und Heiland gegen ihren in der 49. Sitzung erfolgten Ausschluß 1750A Beratung des Antrages der Fraktion der Bayernpartei betr. Erlaß einer Rechtsverordnung zur Verteilung der neu aus den Ostgebieten und der Tschechoslowakei kommenden Deutschen (Drucksache Nr. 723) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufnahme von Deutschen aus den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie und aus der Tschechoslowakei in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 727) . . 1750B, 1751C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 1750B Dr. Wenzel (SPD), Antragsteller . . 1751C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten d. Vertrieb. 1753A, 1760D Tichi (WAV) 1753D Dr. Götz (CDU) 1754D Dr. Zawadil (FDP) 1755D Paul (Düsseldorf) (KPD) 1756D Ewers (DP) 1758A Dr. Richter (DRP) 1758C Krause (Z) 1759A Strauß (CSU) 1759D Clausen (SSW) 1760C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) mit den Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (Drucksachen Nr. 670 bis 681) . . . . 1761A Abstimmungen über die Anträge Drucksachen Nr. 734 und 743 1761B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Drucksache Nr. 675) . 1762A, 1802A Kalbitzer (SPD) 1762A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1762BD Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäfts- ordnung) 1762C Rische (KPD) 1802B Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . . 1806B Dr. Vogel (CDU) 1808C Abstimmungen 1809D Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Drucksache Nr.1762D Erler (SPD), Berichterstatter . . 1763A Maier (SPD) 1766D Dr. Decker (BP) 1771A Dr. Ehlers (CDU) 1771D Dr. Leuchtgens (DRP) 1775B Zinn (SPD) 1777D Dr. Jaeger (CSU) 1778B Loritz (WAV) 1779B Dr. Fink (BP) 1780B Dr. Hamacher (Z) 1780D Dr. Bergstraeßer (SPD) 1782A Gaul (FDP) 1783C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1784B Abstimmungen 1786A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Drucksache Nr.1786C Steinhörster (SPD), Berichterstatter 1786C Dr. Greve (SPD) 1788A Dr. Leuchtgens (DRP) 1790B Ewers (DP) 1790D Dr. Wuermeling (CDU) 1792D Nuding (KPD) 1794A Zinn (SPD) 1794B Kiesinger (CDU) 1795D Dr. Reismann (Z) 1797A Loritz (WAV) 1799A Dr. Arndt (SPD) 1800B Abstimmungen 1801D Nächste Sitzung 1810C Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Georg-August Zinn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Fürchten Sie nicht, meine Damen und Herren, daß ich Ihnen auch einen derart langen Waschzettel vorlege.

    (Abg. Dr. Schäfer: Bei Ihnen fürchten wir das nicht!)

    Ich habe nur eine kurze Bemerkung zu machen. Der Herr Bundeskanzler hat, als er noch Präsident des Parlamentarischen Rates war, kurz vor oder nach Verabschiedung des Grundgesetzes einmal in einem persönlichen Gespräch die Bemerkung gemacht, er habe das Grundgesetz als Ganzes noch nicht gelesen. Ich weiß nicht, ob dieses Wort wahr oder falsch ist. Aber man kann manchmal versucht sein anzunehmen, daß man zum mindesten im Bundesinnenministerium das Grundgesetz noch nicht oder jedenfalls recht spät gelesen hat.

    (Heiterkeit.)

    Die Verordnung zur Durchführung des Art. 132, von der bereits mein Freund Maier sprach und die nur bis zum 6. März dieses Jahres durchgeführt werden konnte, hat man erst wenige Tage vorher erlassen. Es waren also zur Durchführung dieser Verordnung, über deren Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit ich im Augenblick nichts sagen will, nur wenige Tage Zeit. Ich weiß nicht, ob es Absicht war, sich selbst in Zeitnot zu bringen. Der Eindruck


    (Zinn)

    könnte immerhin entstehen. Aber der Kollege Maier hat vorhin erklärt, daß wir demnächst bei der Stellungnahme zur Frage der Verfassungsmäßigkeit dieser Verordnung die Frage an den Herrn Bundesinnenminister richten würden, welches Ergebnis die Durchführung dieser Verordnung hatte. Bei der mir eigenen Neugier möchte ich diese Frage heute bereits stellen; und ich glaube, daß der Herr Bundesinnenminister in der Lage ist, uns zu sagen, jedenfalls noch im Laufe des Tages mitzuteilen, wieviel Beamte der Hunderttausende von Beamten und Angestellten bis zum 6. März mangels persönlicher oder fachlicher Eignung entlassen worden sind.
    Vor etwa einem Jahre hat der leider verstorbene, der CDU angehörende frühere Reichsfinanzminister, zuletzt Finanzminister des Landes WürttembergBaden, Herr Dr. Köhler, eine sehr scharfe Kritik an der Überbesetzung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets, aber auch an der vielfach fehlenden fachlichen Eignung dort tätiger Beamter und Angestellter geübt. Dieser Umstand ist es gewesen, der dazu Veranlassung gegeben hat, den Art. 132 in das Grundgesetz aufzunehmen. Der Parlamentarische Rat hat sich damals an die Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, auch an den Präsidenten des Wirtschaftsrats gewendet, um zu verhüten, daß man im letzten Augenblick noch Beamte in das lebenslängliche Beamtenverhältnis überführt, wie das geschehen ist. Man hat in Frankfurt, insbesondere im Wirtschaftsrat

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    selbst durch den Präsidenten des Wirtschaftsrates, den jetzigen Bundestagspräsidenten, vierzehn Tage bis drei Wochen, ehe sich der Bundestag hier versammelte, noch schnell eine ganze Reihe von Angestellten, bei denen man bei näherer Nachprüfung nicht ohne weiteres von der fachlichen Qualität und Eignung überzeugt sein kann, in das lebenslängliche Beamtenverhältnis überführt.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Um so mehr befremdet es, daß das Bundesinnenministerium, das ja als das Verfassungsministerium hier gepriesen wurde und von dem man infolgedessen eine besondere Kenntnis des Grundgesetzes erwarten sollte, diese Verordnung erst im letzten Augenblick vorgelegt hat. Wir sind gespannt zu hören, was dabei herausgekommen ist.

    (Bravo! bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Jaeger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Niemand in diesem Hause und niemand, der von praktischer Verwaltung eine Ahnung hat, —(Abg. Ritzel: Fast niemand! — Weitere Zurufe: Was heißt niemand?)

    — Sie wissen ja noch nicht, was ich sagen will, Herr Kollege Ritzel. Also meinetwegen auch: fast niemand — wenn Sie ausgenommen werden wollen — wird den Herrn Bundesinnenminister um sein Amt und seine Aufgabe beneiden;

    (Heiterkeit)

    denn der Neuaufbau — —

    (Zuruf des Abg. Dr. Greve.)

    — Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren, Herr Dr. Greve.

    (Abg. Dr. Greve: Nein, ich gehöre nicht zur Regierungskoalition!)

    — Nun hätten Sie nur noch sagen müssen: leider!

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der SPD: Das könnte Ihnen so passen!)

    Meine Damen und Herren! Die Aufgabe, die dem Herrn Bundesinnenminister beim Neuaufbau eines deutschen Bundesstaates gestellt ist, ist so groß und umfangreich, daß er hierfür zweifellos einer gut ausgebildeten und gut durchgebildeten Verwaltung bedarf. Aber diese Verwaltung muß unter zwei Grundsätzen stehen, dem äußerster Sparsamkeit und dem der Wahrung der Zuständigkeiten, die das Grundgesetz dem Bund einerseits und den Ländern andererseits gibt.

    (Abg. Loritz: Da müßt ihr viel streichen!) Aus dem Haushaltsplan selber vermögen Sie darüber ja weniger zu ersehen. Aber wenn Sie Gelegenheit hatten, einen Blick in den Organisations- und Stellenplan des Ministeriums zu werfen — was mir selbst erst heute vormittag möglich war, und ich glaube, viele von Ihnen haben es überhaupt noch nicht getan —,


    (Zurufe von der FDP: Na, na!)

    dann bekommen Sie Zweifel, ob diesen Geboten voll Rechnung getragen ist. Es scheint mir so, als ob, ich will nicht sagen: in der Vorstellung, aber doch im Unterbewußtsein einiger Herren des Ministeriums die Meinung bestände, daß es sich hier nicht um ein neues Ministerium des Bundesstaates, sondern sozusagen um ein irgendwie gewandeltes und wiedererstandenes Reichs- und Preußisches Innenministerium unseliger Zeiten handele.
    Verwunderlich ist es für jeden, der draußen in der Verwaltung gestanden ist, daß hier zwei Referate für das Gebiet der Kommunalpolitik geschaffen werden, obwohl doch eigentlich — ich glaube, vom Herrn Berichterstatter wurde schon darauf hingewiesen, daß das Bundesinnenministerium ein Ministerium ohne untere Verwaltung ist — gar keine Fälle zur Entscheidung an das Ministerium herangetragen werden. Auch Aufgaben der Gesetzgebung obliegen auf dem Gebiete der Kommunalverwaltung nicht diesem Ministerium. Wir haben von einer Reichsgemeindeordnung genug und benötigen keine zweite!
    Wenn wir hier schon einige Bedenken haben, so sind diese Bedenken um so stärker, wenn wir den Stellenplan der Abteilung III des Ministeriums sehen, der Abteilung, die sich den kulturellen Angelegenheiten des Ministeriums zuwendet.

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Fünf der Gebiete, die hier aufgezeigt sind, gehören zur Zuständigkeit des Bundes, das Gebiet der Förderung der wissenschaftlichen Forschung, des Schutzes des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in das Ausland, das Bundesarchiv und die Rahmengesetzgebung über die Presse und über den Film. Was sonst noch darin steht, das gehört nicht in die Zuständigkeit des Bundes, das gehört in die Zuständigkeit der Länder: das Schulwesen, das Hochschulwesen, die Kirchen, das Archivwesen und der Rundfunk sind Landes- und nicht Bundesangelegenheiten!

    (Sehr richtig! bei der BP.)

    Für diese insgesamt zehn Gebiete, bei denen aber bloß für fünf die Zuständigkeit des Bundes gegeben ist, sind nicht weniger als sieben höhere Beamte unter Führung eines Ministerialdirektors tätig. Man will uns die Sache schmackhaft machen, indem man auf den Gebieten, wo unstreitig der Bund nichts zu


    (Dr. Jaeger)

    sagen hat, von Mitwirkung und Beobachtung spricht.

    (Abg. Dr. Greve: Was heißt unstreitig?)

    — Wenn Sie das Grundgesetz gelesen haben, Herr
    Dr. Greve, wird es auch für Sie unstreitig sein. Dieses Grundgesetz ist ja in vieler Hinsicht unvollkommen, vor allem vom Standpunkt föderalistischer
    Wünsche aus, aber auf dem kulturpolitischen Gebiet
    gibt es eindeutig den Ländern die Zuständigkeit, die
    sie seit jeher — mit Ausnahme des Nazireiches —
    in Deutschland gehabt haben und für alle Zukunft
    behalten müssen. Wenn man uns die Sache schmackhaft machen will, indem man von Beobachtung
    spricht, dann muß ich sagen: in einem Zeitalter, in
    dem wir sparen müssen, können wir uns nicht wahl-
    los sieben höhere Beamte zur Beobachtung leisten.

    (Lebhafter Beifall bei der BP. — Zuruf von der SPD: Das sind die Kultur-Blockwalter!)

    Außerdem wissen wir gar nicht, wozu diese Männer da sein sollen. Man sagt: um diesem Hohen Haus Auskunft über kulturpolitische Dinge zu geben. Dieses Hohe Haus hat so viel Arbeit, daß es gar nicht dazu kommen wird, sein Interesse noch auf Gebiete zu lenken, für die es nicht zuständig ist. Außerdem hat sich die Konferehz der deutschen Kultusminister bereitgefunden, auf jede Frage, die aus diesem Hause oder dem Bundesrat an sie gerichtet wird, so schnell wie möglich eine Antwort zu geben, so daß sie auch hier bekanntgegeben werden kann.

    (Abg. Dr. Schäfer: Das ist aber nicht im Grundgesetz vorgesehen!)

    Aus diesen Gründen, die ich dargelegt habe, hat die Landesgruppe der Christlich-Sozialen Union einen Antrag eingebracht, den ich gleich dem Herrn Präsidenten überreichen darf, wenn er ihn noch nicht erhalten haben sollte, in dem beantragt wird, zu kürzen, und zwar die Ministerialdirektorstellen von 3 auf 2, die Ministerialratsstellen von 26 auf 25, die Regierungsdirektorstellen von 5 auf 4, die Oberregierungsratstellen von 18 auf 17 — wir sind also sehr bescheiden und kürzen nur das, was auf dem Kultursektor überflüssig ist — und die Amtsratsstellen von 23 auf 21.
    Meine Damen und Herren! Ich möchte zusammenfassend — nachdem Sie offenbar, Herr Dr. Greve, nicht geneigt sind, auf diesem Gebiet längere Ausführungen zu hören, und es auch gar nicht notwendig ist, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit die Debatte weiter fortzusetzen — in Klarheit und Deutlichkeit feststellen, daß wir der Person des Innenministers des Bundes und seiner großen Aufgabe Vertrauen entgegenbringen und ihn unterstützen; gegenüber einem Bundeskultusminister, möge er heißen, wie er wolle, möge er offen oder getarnt auftreten, werden wir von der Christlich-Sozialen Union stets energische Opposition anmelden.

    (Bravo! bei der CSU.)