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ID0105003800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950 1749 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1749D, 1750A Anfrage Nr. 59 der Fraktion der SPD betr. Förderung des Schiffsbaues (Drucksachen Nr. 662 und 748) 1750A Einsprüche der Abg. Wehner und Heiland gegen ihren in der 49. Sitzung erfolgten Ausschluß 1750A Beratung des Antrages der Fraktion der Bayernpartei betr. Erlaß einer Rechtsverordnung zur Verteilung der neu aus den Ostgebieten und der Tschechoslowakei kommenden Deutschen (Drucksache Nr. 723) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufnahme von Deutschen aus den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie und aus der Tschechoslowakei in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 727) . . 1750B, 1751C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 1750B Dr. Wenzel (SPD), Antragsteller . . 1751C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten d. Vertrieb. 1753A, 1760D Tichi (WAV) 1753D Dr. Götz (CDU) 1754D Dr. Zawadil (FDP) 1755D Paul (Düsseldorf) (KPD) 1756D Ewers (DP) 1758A Dr. Richter (DRP) 1758C Krause (Z) 1759A Strauß (CSU) 1759D Clausen (SSW) 1760C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) mit den Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (Drucksachen Nr. 670 bis 681) . . . . 1761A Abstimmungen über die Anträge Drucksachen Nr. 734 und 743 1761B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Drucksache Nr. 675) . 1762A, 1802A Kalbitzer (SPD) 1762A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1762BD Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäfts- ordnung) 1762C Rische (KPD) 1802B Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . . 1806B Dr. Vogel (CDU) 1808C Abstimmungen 1809D Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Drucksache Nr.1762D Erler (SPD), Berichterstatter . . 1763A Maier (SPD) 1766D Dr. Decker (BP) 1771A Dr. Ehlers (CDU) 1771D Dr. Leuchtgens (DRP) 1775B Zinn (SPD) 1777D Dr. Jaeger (CSU) 1778B Loritz (WAV) 1779B Dr. Fink (BP) 1780B Dr. Hamacher (Z) 1780D Dr. Bergstraeßer (SPD) 1782A Gaul (FDP) 1783C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1784B Abstimmungen 1786A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Drucksache Nr.1786C Steinhörster (SPD), Berichterstatter 1786C Dr. Greve (SPD) 1788A Dr. Leuchtgens (DRP) 1790B Ewers (DP) 1790D Dr. Wuermeling (CDU) 1792D Nuding (KPD) 1794A Zinn (SPD) 1794B Kiesinger (CDU) 1795D Dr. Reismann (Z) 1797A Loritz (WAV) 1799A Dr. Arndt (SPD) 1800B Abstimmungen 1801D Nächste Sitzung 1810C Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan VI des Bundesministeriums des Innern war einer derjenigen Pläne, die den Haushaltsausschuß am längsten beschäftigt haben, weil wir an ihm eine ganze Reihe von grundsätzlichen Fragen geklärt haben, die nachher bei den anderen Ministerien der Marschrichtung des Ausschusses bei seinen Arbeiten zugrunde gelegt wurden. Ich darf Sie bitten. zunächst einmal das Vorwort auf Seite 2 der Vorlage Drucksache Nr. 676 zur Hand zu nehmen. Dort finden Sie die Abschlußzahlen des Ministeriums und den Zuschußbedarf. Das Ministerium rechnet insgesamt mit Einnahmen von 100n DM denen Ausgaben von 2 269 400 DM gegenüberstehen. Der Personalbestand von 219 Köpfen gliedert sich in 122 Beamte und 97 Angestellte und Arbeiter; davon sind 33 Arbeiter.
    Fs wird Sie vielleicht wundern. in der Übersicht Tiber die Einsparungen und die Mehrausgaben. die die Beratungen des Haushaltsplans im Ausschuß ergeben haben, festzustellen, daß der Zuschußbedarf jetzt nach den Beratungen des Haushaltsausschusses anscheinend größer als vorher geworden ist. Das ist eine optische Täuschung. Wir haben nämlich bei diesem Ministerium zum ersten Male damit begonnen und es dann nachher bei allen anderen Ministerien auch angewendet, im Interesse einer Vergleichbarkeit mit dem nächsten Jalire den Personalbedarf nach der Zahl der bewilligten Stellen zu bemessen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Stellen im einzelnen jetzt schon besetzt sind oder ob alle in dem vergangenen Halbjahr besetzt waren. Allein auf Grund dieses Unterschiedes ergab sich bei den Beamten und Angestellten eine Summe von 238 9000 PM die ursprünglich im alten Haushaltsplan als Ersparnisse abgesetzt waren die aber keine echten Ersparnisse sind: denn Sie müssen die bewilligten Stellen zugrunde legen. die der Minister ia auch besetzt, und im nächsten Jahr ist das die Grundlage für die Beratungen des neuen Haushaltsplanes. Wir würden keine vergleichbaren Grundlagen für unsere nächsten Beratungen haben, wenn wir an Stelle der genehmigten Stellen von den nur tatsächlich in Anspruch genommenen Positionen ausgingen.
    Dann darf ich Sie noch darauf hinweisen, daß, wie auch bei vielen anderen Ministerien eine ganze Reihe von Aufgaben zweifellos zeitbedingt sind. Der Haushaltsausschuß hat Wert darauf gelegt, daß durch klare Zusätze im Organisations- und Stellenplan und auch entsprechend bei den Positionen I, 1 der Ausgaben des Haushalts erkennbar gemacht wurde, daß die Stellen für solche vorübergehenden Aufgaben künftig wegfallen, um damit von Anfang an zu bekunden, daß bei jeder Haushaltsplanberatung immer wieder darauf zu achten ist, ob diese Aufgabe künftig noch bewältigt werden muß oder nicht, damit wir es hier bei den künftigen Beratungen leichter haben, beizeiten auf einen Abbau derartiger not- und zeitbedingter Aufgabenkreise hinzuwirken.
    Es ist im Ausschuß eine Frage angeschnitten worden, die ich Ihnen hier gleichfalls mitbeantworten kann. Ein Mitglied des Ausschusses wies darauf hin, daß im Jahre 1929 das damalige Reichsministerium des Innern weniger höhere Beamte gehabt hätte als das jetzige Bundesministerium des Innern für einen wesentlich kleineren Hoheitsbereich. Daraufhin konnte uns über den Personalbestand des Ministeriums des Innern aus dem Krisenjahr 1931 die Auskunft gegeben werden,
    nach der wir festgestellt haben, daß damals das gesamte Ministerium 305 Köpfe zählte, denen jetzt nur 219 Köpfe gegenüberstehen; und das doch unbestreitbar in einer Zeit, in der es jetzt wesentlich mehr an gesetzgeberischer Arbeit als selbst im Jahre 1931 zu lösen gibt. Bei der Durcharbeitung des Organisationsplanes des Ministeriums werden Sie auf eine ganze Reihe derartiger Fragen stoßen, auf die wir jetzt noch kurz eingehen müssen. Immerhin gab die Debatte über diesen Punkt Veranlassung zu einem Beschluß des Ausschusses, dem sich die Regierungsvertreter anschlossen und der dahin ging, daß Neueinstellungen nur im Rahmen des zur Zeit unbedingt Erforderlichen zugesagt wurden, bis die Haushaltsplanberatungen im Bundestag endgültig mit der Annahme des Haushaltsplans abgeschlossen sind, um zu vermeiden, daß das Haus auch nur in einem einzigen Punke etwa vor vollendete Tatsachen gestellt werden könnte.
    Es wird Sie im Zusammenhang mit dem gesamten Personalbestand noch interessieren, daß nach den Schlangenbader Empfehlungen des Organisationsbüros der Ministerpräsidenten-Konferenz -und die Empfehlungen sind anerkanntermaßen sehr sparsam gehalten — für das gesamte Ministerium ein Bestand von 220 Beamten und Angestellten vorgesehen war — dazu kämen also noch die Arbeiter —, während es jetzt 219 Kräfte einschließlich der 33 Arbeiter sind, woraus also wohl entnommen werden darf, daß sich der Organisations- und Stellenplan sowie auch der sonstige Aufwand des Ministeriums nach der Meinung des Haushaltsausschusses in durchaus vertretbaren Grenzen hält.
    Die Vorschläge des Bundesrats sind bei den Beratungen des Haushaltsausschusses zu einem Teil berücksichtigt worden. Ganz war das nicht möglich, weil es eine Reihe von Aufgaben gibt, bei denen sich der Haushaltsausschuß zu einer so weitgehenden Beschränkung der Aufgaben des Ministeriums, wie sie der Bundesrat vorgesehen hat, nicht bereit finden konnte. So hat sich, um nur ein einziges Beispiel für viele andere zu erwähnen, der Haushaltsausschuß nicht dazu bereit finden können, die Leitung der sehr wichtigen Abteilung Gesundheitswesen nur einem Ministerialdirigenten zu übertragen, sondern er hat in vollem Bewußtsein dessen, was er tat, darauf beharrt, daß diese für die gesamte Gesundheitspolitik des Bundes sehr entscheidende Stelle von einem Mann wahrgenommen wird, der dann auch in seiner Kapaziat entsprechend herausgehoben werden und die Stellung eines Ministerialdirektors einnehmen muß.
    Nun will ich Ihnen einen Überblick über die Organisation des Ministeriums geben. Sie haben ja selbst den Organisations- und Stellenplan bei der Hand. Es wird trotzdem gut sein, daß wir uns einen Überblick über die Aufgaben verschaffen, die das Innenministerium als das Organisationsministerium der gesamten Bundesregierung wahrzunehmen hat.
    Um Klarheit zu schaffen: einen eigenen Verwaltungsunterbau besitzt das Innenministerium nicht. Es ist wieder wie in der Weimarer Republik eine Dame ohne Unterleib, wie man damals scherzhaferweise sagte. An der Spiteze steht der Minister. Hier wurde im Haushaltsausschuß die allgemeine Frage entschieden, ob die persönlichen Referenten des Ministers Regierungsdirektoren oder Oberregierungsräte sein sollten. Der Haushaltsausschuß hat sich für den Oberregierungsrat entschieden,


    (Erler)

    und Sie finden daher nun bei. allen Plänen diese Stelle nur in dieser Position besetzt. Dem Minister zur Seite steht der Staatssekretär. Dann folgt die Zentralabteilung, die mit 4 echten Referaten und einm Referat, das in Wahrheit von einem anderen Beamten wahrgenommen ist, besetzt ist und die üblichen internen Angelegenheiten des Ministeriums, also das eigene Personal-, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Registratur-, Kanzlei- und technischen Dienst, Information von Presse und Rundfunk und dergleichen bearbeitet, wobei für Information und Presse kein besonderer Referent vorgesehen ist, sondern diese Aufgabe von einem ,anderen Sachbearbeiter wahrgenommen wird. Auch das Ministerialblatt der inneren Verwaltung wird in der Zentralabteilung herausgegeben, der gleichfalls die Bücherei untersteht.
    Dann kommt die große Hauptabteilung I: Verfassung, Verwaltung und öffentliche Sicherheit, die unter der Leitung eines Ministerialdirektors steht. Sie gliedert sich in Unterabteilungen. Die erste Unterabteilung Verfassung und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in 6 Referate gegliedert. Bei dieser Abteilung haben wir im Haushaltsausschuß eine Kontroverse miterleben und mitentscheiden müssen, die schon in verschiedenen anderen Ausschüssen des Bundestages eine Rolle gespielt hat, und zwar die: Welches Ministerium ist eigentlich das erfassungsministerium? Verfassungsministerium nicht im Sinne der Gerichtsbarkeit — das ist selbstverständlich Sache des Verfassungsgerichtshofes —, sondern in dem Sinne: Welches Ministerium hat die praktische, konkrete Gestaltung der Verfassungswirklichkeit in unserm Lande in der Hand? Es herrschte sowohl im Ausschuß für den Haushalt wie auch im Ausschuß für die innere Verwaltung Einmütigkeit darüber, daß diese Aufgabetnach Herkommen und Zweckmäßigkeit beim Innenministerium zu verbleiben habe, und daher finden Sie auch hier unter dem Referat I A 1 das Generalreferat für Verfassungsangelegenheiten, die Grundrechte, den Bundestag usw., für all die Dinge des Verfassungsrechtes, auch das Verhältnis von Bund und Ländern, weil das ja weitgehend eine Frage der Behördenorganisation ist, die gleichzeitig zusammen mit den rechtlichen Fragen zu behandeln ist.
    Ich darf Ihre Aufmerksamkeit noch auf das Referat I A 6 lenken. Es wird insbesondere die Damen im Hause interessieren, daß dieses die Rechtsstellung der Frau in Gesetzgebung und Verwaltung und die Wahrung der besonderen Belange der Frau in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Aufgabe hat. Hier ist der Haushaltsausschuß von seiner üblichen Linie abgewichen. Er hat der Verwaltung im allgemeinen nie mehr aufgezwungen, als sie selber haben wollte; aber in diesem Punkte waren wir der Meinung, daß wir, verglichen mit andëren Referaten, nicht gut zu einer Unterbewertung dieses Referates kommen dürften. Wir haben verlangt, und die Regierung hat dies dann selbstverständlich auch konzediert, daß dieses Referat mit einer Ministerialrätin und nicht wie vorgesehen mit einem weiblichen Regierungsdirektor zu besetzen ist.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Sehr richtig!)

    Damit komme ich zur Unterabteilung I B: Verwaltung und öffentliche Sicherheit. Hier handelt es sich um insgesamt 8 Referate, von denen sich 3 mit den Fragen der öffentlichen Sicherheit befassen. In diesem Zusammenhang hat es eine kleine Aussprache über das Referat I B 3 gegeben, bezüglich dessen Sie auf Seite 4 des Materials über den Organisations- und Stellenplan entnehmen kön- nen, daß die Raumordnung dort hineingehört. Wir haben uns überlegt, ob hier — das ist ja eine der Grundfragen bei jeder Haushaltsberatung — nicht Überschneidungen mit einem anderen Ministerium, in diesem Falle mit dem Wohnungsbauministerium, vorliegen. Wir kamen zu dem Ergebnis, daß es sich hier beim Innenministerium um die Aufgaben der Gesetzgebung auf diesem Gebiet. handelt, und zwar der Gesetzgebung nach Artikel 74 des Grundgesetzes, während beim Wohnungsbauministerium die technischen bzw. praktischen Fragen der Raumordnung zu behandeln sind. Das ist zweierlei. Federführend für die Aufgaben der Gesetzgebung muß und wird voraussichtlich das Innenministerium bleiben.
    Besonders gefreut hat es uns, daß, wenn auch vielleicht etwas über den Wortlaut des Grundgesetzes hinaus, die Regierung sich entschlossen hat, Kommunalreferate einzurichten. Es hat im Haushaltsausschuß lediglich eine Unterhaltung darüber gegeben, ob man die 2 vorgesehenen Referate bei gleicher Kopfzahl der Besetzung in eines zusammenfassen solle, um ihre Schlagkraft zu erhöhen. Es blieb aber dann doch bei den zwei Referaten, und zwar dem Referat I B 4: Allgemeine Kommunalangelegenheiten, Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretung der kommunalen Belange gegenüber den Fachressorts, und gesondert davon dem Referat I B 5: Kommunalfinanzangelegenheiten und Mirtwirkung beim Finanzausgleich. Warum hat uns das gefreut? Natürlich sind die Kommunalangelegenheiten Sache der Länder; aber der Haushaltsausschuß war der Meinung, daß es notwendig ist, auch vom Bund her besonders den Fragen der Gemeindefinanzen, die möglicherweise von den Länderfinanzministern stiefmütterlich behandelt werden, große Aufmerksamkeit zu widmen, und daß es darüber hinaus im ganzen Bundesgebiet Fragen gleichartiger kommunaler Interessen gibt, denen ein Referent auf den verschiedensten Gebieten der gesetzgeberischen und praktischen Arbeit des Bundes den nötigen Nachdruck verleihen muß. Wir haben ja auch die kommunalen Spitzenverbände auf dem gesamten Bundesgebiet und nicht nur in den einzelnen Ländern. Sie brauchen einen Gesprächspartner, um ihre Belange auf der Bundesebene wirksam wahren zu können.
    Ich darf Sie dann auf das Referat I B 8 — Verfassungsschutz — aufmerksam machen. Hier ist die Notwendigkeit der-Bundesoberbehörde für den Verfassungsschutz eingehend erörtert worden, die ja nicht mit diesem Referat identisch ist; aber dieses Referat hat die Aufsicht über die noch nicht bestehende aber zu schaffende Bundesoberbehörde. Det Ausschuß drückte den Wunsch aus, daß die Behörde möglichst bald ihre praktische Arbeit aufnehmen kann.
    Die Abteilung II — Beamtenwesen — steht unter der Leitung eines Ministerialdirigenten und gliedert sich in sechs Referate. Gestatten Sie mir nur einen kurzen Streifzug durch ihre Aufgaben: das gesamte Beamtenrecht, die Versorgung, soweit nicht das Finanzministerium aus Gründen der Finanzen federführend ist, die sehr schwierige Gesetzgebung nach Artikel 131 des Grundgesetzes bezüglich all der Beamten, die sich augenblicklich nicht im Dienst befinden, der Versorgung der Flüchtlinge und dergleichen mehr, die Frage der Beamtenbesoldung, die Frage der Betriebsräte, die Frage der Wiedergut-


    (Erler)

    machung an den durch die Nationalsozialisten aus dem Amt entfernten Beamten. Sie sehen, es ist ein recht umfangreiches Arbeitsgebiet.
    Ich komme nun zu einer Abteilung, die im Haushaltsausschuß eine Aussprache in erster Linie mit den Vertretern der Bayernpartei auslöste; das ist die Hauptabteilung III — Kulturelle Angelegenheiten des Bundes —. Es wurde darauf hingewiesen, daß es auch im Gebiete des Bundes eine Reihe von Fragen gibt, denen sich der Bund nicht entziehen darf, selbst wenn die Länder die Fragen der Kulturpolitik nach dem Grundgesetz selber zu entscheiden haben. Bei der Durcharbeitung des Planes werden Sie entdecken, daß die Förderung der Wissenschaft und die Unterrichtung über die Angelegenheiten des Hochschul- und Studentenwesens z. B. in einem solchen Referat vereinigt sind. Es gibt eine ganze Reihe von Instituten, die praktisch dem Bund gehören. Diese können nicht von den Ländern betreut werden. Es handelt sich um Bundesvermögen. Dann aber soll der Bund doch nicht bloß als Konkursverwalter auftreten, sondern muß sich auf diesem Gebiet auch als Kulturförderer betätigen.
    Auch auf dem Gebiet des Schulwesens wird es, selbst wenn die Länder die Gesetzgebung haben, nicht ohne eine gewisse Koordinierung der Ländermeinungen abgehen, weil wir nicht ewig bei dem Zustand bleiben können, daß man beim Umzug einer Familie von einem Ende des Bundesgebiets ins andere für die Kinder keinen Schulanschluß mehr findet, und zwar infolge der völligen Verschiedenheiten des Schulsystems der einzelnen Länder. Hier braucht man besonders qualifizierte Referenten, weil sie nicht entscheiden können. Es ist leichter, zu befehlen als zu überzeugen. Daher hat sich der Haushaltsausschuß durchgängig damit einverstanden erklärt, daß auch in dem Stellenplan die Referenten entsprechend qualifiziert aufgenommen worden sind.
    Ich darf noch auf das Referat III 3 aufmerksam machen über die Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinden, soweit der Bund zuständig ist, und die Wahrung der besonderen Belange des Judentums in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dieses Referat wird zwar nur ehrenamtlich versehen;, aber der Haushaltsausschuß hat die Stelle dennoch ausgebracht, um zu bekunden, daß es ein vollwertiges Referat ist, nur mit dem Vermerk, daß die Stelle ehrenamtlich besetzt ist, uns also praktisch nichts kostet.
    Das Referat IV — Gesundheitswesen — unter der Leitung eines Ministerialdirektors, wie ich vorhin schon ausführte, und mit sieben Referaten besetzt, gab Anlaß zu einer Reihe von Aussprachen über die Abgrenzung der Abteilung Veterinärwesen mit dem Landwirtschaftsministerium. Nach längerem Hin und Her einigte man sich darauf, den zwischen den beiden Ministerien unmittelbar zustande gekommenen Kompromiß gutzuheißen, wonach die Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie das tierärztliche Prüfungswesen und die Zulassung zu tierärztlichen Heilberufen beim Innenministerium verbleiben, im übrigen die Fragen des Veterinärwesens beim Landwirtschaftsministerium bearbeitet werden. Das Referat wurde, nachdem es ursprünglich gestrichen war, in dieser Fassung wiederhergestellt. Es wurde auch anerkannt, daß die Abteilung Gesundheitswesen eines qualifizierten 'Justitiars für die Erledigung ihrer Arbeiten bedarf.
    Die Abteilung V — Öffentliche Fürsorge und Leibesübungen — steht unter der Leitung eines Ministerialdirigenten und umfaßt vier Referate. Ich darf
    Sie darauf aufmerksam machen, daß es viel Geld kosten wird, wenn wir dieses Referat schlecht besetzen; denn allein die Kriegsfolgelasten des Bundes werden jährlich rund 2 Milliarden DM betragen, die in ihrer gesetzgeberischen Konsequenz an dieser Stelle der Verwaltung bearbeit werden.
    Das Referat V 4 — Wahrung gesamtdeutscher Interessen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen —, für das keine Stelle ausgebracht worden ist, sondern das nur als Referat vorhanden ist, erregte eine Aussprache im Hinblick auf die zur Zeit vorhandene ehrenamtliche Besetzung mit Herrn Dr. Diem. Im Ausschuß wurden Bedenken vorgebracht, ob die Besetzung dieses Referats gerade
    mit Herrn Dr. Diem von einer besonders glücklichen Hand des Herrn Ministers in der Personalpolitik zeuge.
    Ich darf Ihnen noch sagen, daß für die 219 Stellen des Innenministeriums insgesamt 20 000 Bewerbungen eingegangen sind. Es war sicher nicht einfach, aus diesen Bewerbungen die geeignetsten Bewerber herauszufinden. Am 16. Januar waren von den 219 Stellen 147 besetzt. Der Haushaltsausschuß hat mich ausdrücklich beauftragt, dem Hause davon Mitteilung zu machen, daß 40 % aller Stellen des Ministeriums mit Flüchtlingen, mit Heimatvertriebenen besetzt sind. Von den 42 Beamten des höheren Dienstes sind 14 Heimatvertriebene, von den 32 Beamten des mittleren Dienstes 21, von den 49 Angestellten 22 und von den 24 Arbeitern erklärlicherweise nur 6, weil die Arbeiter größtenteils aus den ansässigen Bonner Einwohnern entnommen wurden.
    Nun darf ich Sie noch bitten, die Anlage zur Drucksache 676 zur Hand zu nehmen und Seite 11 aufzuschlagen. Unter Titel 7 sind für Trennungsentschädigungen 190 000 DM eingesetzt. Der urursprüngliche Betrag belief sich auf 200 000 DM. Der Betrag ist verhältnismäßig hoch; er konnte dadurch auf 190 000 DM herabgesetzt werden, daß wir uns hier überzeugt haben, der voraussichtliche Bedarf werde nur in dieser Höhe liegen. Trotz allem sehen Sie hier, um welche nicht unerheblichen Aufwendungen wir nicht herumkommen, bis die Beamten und Angestellten in Bonn untergebracht sind. Es wird daher eine Aufgabe der Bundesregierung sein, dafür zu sorgen, daß möglichst bald alle Familien hierherkommen.
    Auf Seite 13 darf ich Sie noch auf die Position 11 — Geschäftsbedürfnisse — aufmerksam machen. Wir haben hier 20 000 DM ansetzen müssen, weil sich herausgestellt hat, daß die ursprünglich vorgesehenen 12 000 DM mit Abstand nicht ausreichen. Der Bedarf an Schreib- und Zeichenmaterialien, an Druck- und Buchbinderarbeiten und ähnlichem ist wesentlich höher, als ursprünglich vorgesehen war.
    Umgekehrt war es möglich, bei Position 14 6 000 DM an Post-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren abzusetzen. Wir haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um der Behörde von Anfang an ein gewisses Limit zu geben, damit sie weiß, daß wir es nicht gern sehen, wenn mehr telegraphiert und telefoniert wird, als unbedingt nötig ist.
    Auf Seite 15 haben sich Veränderungen ergeben zum Beispiel bei Position 18. Dort hat das Ministerium eine Erhöhung der Beträge für Dienstkraftwagen und Krafträder beantragt. Dieser Erhöhung hat der Haushaltsausschuß nicht zugestimmt.


    (Erler)

    Die Reisekosten unter Tit. 19 sind vom Haushaltsausschuß von 30 000 DM auf 15 000 DM herabgesetzt worden. Wir bitten, dieser Herabsetzung zuzustimmen.
    Gleichfalls haben wir die Kosten für Sachverständige von 25 000 DM auf 10 000 DM herabgesetzt, weil wir der Meinung waren, daß auch mit diesem Posten die noch anfallenden Arbeiten bewältigt werden können.
    Zu Tit. 23, vermischte Ausgaben, darf ich Sie noch darauf aufmerksam machen, daß der Zuschuß an die Gemeinschaftsküche ebenfalls um 10 000 DM gekürzt werden konnte, ohne den Bedürfnissen der Gefolgschaft wehezutun. E, stellte sich heraus, daß der tatsächliche Aufwand für diese Einrichtung nicht höher liegen wird als 14 200 DM an Stelle der ursprünglich vorgesehenen 24 200 DM.
    Dann kommen noch einige größere Beträge, die eine lebhaftere Aussprache herbeigeführt haben. und zwar zunächst auf Seite 17 Tit. 31: Zuschüsse zur Förderung von Bestrebungen von gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung auf dem Gebiete der kulturellen Angelegenheiten, des Gesundheitswesens, der Fürsorge, de
    Jugendwohlfahrt und der Leibesübungen. Der hier vorgesehene Betrag von 300 000 DM ist unter der Voraussetzung in den Plan eingestellt worden, daß es sich wirklich nur um Förderung von Bestrebungen von gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt, weil nicht gewünscht wird, daß der Bund sich hier in Institute oder Bestrebungen hineinmengt, die eindeutig Sache der Länder sind. Es muß sich also auch der Sache nach um eine Aufgabe des
    Bundes handeln. Außerdem hat der Ausschuß hier unmißverständlich zu erkennen gegeben daß er es wünscht, bei der Haushaltsplanberatung für das Jahr 1950/51 eine sehr genau detaillierte Aufstellung darüber zu bekommen, welche Zuschüsse im einzelnen aus diesem Fonds geleistet werden. Zu dieser Beratung war das bisher noch nicht in aller Genauigkeit zu erfahren.
    Tit. 32, Zuschüsse für Verwaltungsbehörden und Einrichtungen, die auf Grund des Artikels Nr. 130 des Grundgesetzes dem Bundesministerium des Innern unterstellt werden, in Höhe von 100 000 DM, passierte auch den Ausschuß, nachdem sich der Ausschuß davon überzeugt hat, daß es eine ganze Reihe solcher Institute gibt, die auf die Hilfe des Bundes angewiesen sind, zum Beispiel das Institut für Erdvermessung, das Institut zur Erforschung der Geschichte des Nationalsozialismus in München und einige andere Institute, die der Aufgabenstellung nach nicht mehr Ländersache sind und daher auch der Hilfe vom Bund bedürfen.
    Für Zwecke des Verfassungsschutzes hat der Haushaltsausschuß ebenfalls ein zweites Mal seine ursprüngliche Linie verlassen und den ersten Ansatz aus eigener Initiative von 50 000 DM auf 100 000 DM erhöht. Die Gründe brauche ich hier dem Hause nicht näher vorzutragen. Ich glaube, daß die Mehrheit des Ausschusses und die Mehrheit des Hauses der Auffassung sind, daß es hier erforderlich ist, einen Betrag auszuwerfen, der es gestattet, die Bundesoberbehörde so schnell wie nur irgend möglich aktionsfähig zu machen, und das war mit der ursprünglichen Verfügungssumme nicht möglich. Dieser Betrag ist deswegen in der Form einer Verfügungssumme ausgeworfen worden, weil die Behörde noch nicht da ist, sondern erst eingerichtet werden muß. Im nächsten Haushaltsplan werden Sie eine solche Verfügungssumme nicht mehr finden. An ihre Stelle wird dann ein ordentlicher Stellenplan der gesamten Behörde treten, sofern sie dann, hoffentlich, eingerichtet ist.
    Nun komme ich zu den letzten Bemerkungen. Ich bitte, Seite 19 aufzuschlagen. Da finden Sie unter „Einmalige Ausgaben" den Tit. 3, erste Einrichtung der Bücherei. Auch hier hat sich der Ausschuß zu einer Erhöhung des Betrages, und zwar auf 30 000 DM veranlaßt gesehen, weil wir genau wissen, daß es außerordentlich schwierig ist, anständige, brauchbare juristische und Verwaltungs-Handbüchereien zusammenzubekommen. Es war dem Ministerium möglich, hier einige Erwerbungen zu machen, die aus Zweckmäßigkeitsgründen unbedingt auch gemacht werden mußten.
    Tit. 4, Einbau der Fernsprechanlage, löste eine Debatte aus; wir waren der Meinung, daß bei verschiedenen anderen Ministerien für den gleichen Zweck vielleicht gleichfalls Beträge veranschlagt waren. Die Meinung stellte sich als richtig heraus. Ich darf Sie also davon unterrichten, daß diese 200 000 DM hier für den Einbau der Anlage in der ganzen Kaserne gedacht sind, also nicht nur für das Innenministerium, sondern gleichzeitig auch für die anderen dort mit untergebrachten Ministerien, also das der Justiz und das für Heimatvertriebene. Der Haushaltausschuß hat daher die dort ausgebrachten Summen von je 30 000 DM gestrichen. Das macht dann bei den betreffenden Ministerien selber eine Ersparnis von 60 000 DM, für die wir hier dann jetzt den Betrag in der ursprünglichen Höhe haben stehen lassen können.
    Bei den Kraftwagen — das darf ich Ihnen noch sagen. — ist es selbstverständlich — Sie finden die Dinge auf Seite 20 —, daß der Ausschuß der Regierung den Wunsch mit auf den Weg gegeben hat, bei künftigen Fahrzeuganschaffungen — es handelt sich insgesamt um sechs Fahrzeuge, hier war nichts mehr zu ändern, diese Fahrzeuge sind von der Beschaffungsstelle übernommen worden — weniger auf gebrauchte Wagen als auf neue Wagen zurückzugreifen, weil es im Endergebnis billiger ist, und zweitens auch darauf zu achten, daß die Zahl der Typen beschränkt wird, weil damit die gesamte Kraftfahrzeughaltung sich wesentlich verbilligt.
    Damit kann ich meinen Bericht schließen. Der Haushaltausschuß bittet Sie, nun der eingebrachten Vorlage in dieser Form zuzustimmen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Maier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Als am 8. November des vorigen Jahres der Staatssekretär Ritter von Lex dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über einen vorläufigen Organisationsplan des Bundesministeriums des Innern berichtete, war unser Eindruck der, daß der Stellenplan im Verhältnis zu den Aufgaben des Ministeriums als übersetzt anzusehen ist. Zwar hat, wie der Herr Berichterstatter schon erwähnte, der Organisationsausschuß der Ministerpräsidenten für das Bundes-


    (Maier [Freiburg])

    ministerium des Innern je nach den ihm zukommenden Aufgabenbereichen eine Personenstärke von mindestens 150 und höchstens 290 Köpfen empfohlen, doch waren solche Zahlen, die bei ihrer Veröffentlichung stärkster Kritik ausgesetzt waren, für den Neuaufbau des Bundesinnenministeriums keinesfalls bindend. Es war namentlich die große Zahl der Beamten im höheren Dienste zu beanstanden, die in manchen Fällen auf eine Doppelgleisigkeit bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben zurückgeht. So war beispielsweise das Personalreferat Z 1 zu streichen und seine Aufgaben dem Leiter der Abteilung 2, Beamtenwesen, oder einem der dort beschäftigten Referenten zu übertragen. Das Referat I A 2, das die Bundesgebiets- und Ländergliederung zu bearbeiten hat, könnte unter Einsparung der dafür vorgesehenen Kräfte in das Referat B 2 übernommen werden, da es sich bei beiden Referaten um identische Aufgaben handelt. Das Referat 2 hat die Verwaltungsorganisation in Bund und Ländern zu behandeln. Die Referate I A 3 — Rechtsstellung der Parteien, Wählbarkeit — und I A 4 — Staatsangehörigkeit — sollte man zusammenlegen, wobei dem Ministerialrat eine Hilfsarbeiterstelle zu bewilligen wäre. Dieses Referat wird nur in der ersten Zeit mehr als üblich zu tun haben, sobald aber die im Grundgesetz vorgesehenen Gesetze erlassen sind, dürfte seine Tätigkeit nicht mehr sehr groß sein. Auch die beiden Referate I B 1 und I B 3 dürften zusammengefaßt werden können. B 4 ist kein volles Referat und könnte vom Abteilungsleiter mit übernommen werden.
    Besonders übersetzt erscheint uns die Beamtenabteilung II mit 11 höheren Beamten. Das Innenministerium des größten der 11 Länder, das Nordrhein-Westfalens, hat für einen viel größeren Aufgabenbereich, bei der Betreuung eines weit größeren Unterbaues außer dem Leiter nur zwei Ministerialräte und weitere 4 höhere Beamte, kommt also mit der Hälfte der Beamten aus. Das Referat II/3 umfaßt im wesentlichen eine Aufgabe aus Artikel 131 des Grundgesetzes. Es könnte deshalb einem anderen Referat angegliedert werden. Desgleichen ließen sich Einsparungen durch Zusammenlegung der Referate II/4 und II/5 erzielen. Nach Erlaß eines neuen Dienststrafrechts und dem Aufbau eines Dienststrafgerichts sind die Aufgaben des Referats II/6 erschöpft, so daß es vom Leiter der Abteilung wahrgenommen werden könnte.
    Begrüßt wurden von meiner Fraktion die beiden Kommunalreferate I B 4 und I B 5. Diesen Referaten wird bei der Gestaltung des zu erwartenden Finanzausgleichs des Bundes besondere Bedeutung zukommen. Um eine stärkere Autonomie der kommunalen Selbstverwaltung zu erreichen, geben wir dem Herrn Bundesminister des Innern zu erwägen anheim, den Ländern beim Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern in Form von Auflagen die Abführung gewisser Mindestprozentsätze an die Gemeinden zur Pflicht zu machen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Ausführungen des Herrn Bundesinnenministers vom 22. Februar vor dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. In Ihrem Bestreben, den Gemeinden eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, werden Sie, Herr Bundesinnenminister, unsere Unterstützung finden.
    Mit besonderem Beifall wird von meiner Fraktion die Errichtung des Referates I A 5 über die Rechtsstellung der Frau in Gesetzgebung und Verwaltung und die Wahrung der besonderen Belange der Frau in allen Bereichen des öffentlichen Lebens begrüßt. Wir freuen uns darüber, daß es im Haushaltsausschuß gelungen ist, die Bedeutung dieses Referats dadurch zu unterstreichen, daß man die Referentenstelle von einer vorgesehenen A 1 b-Stelle nach A 1 a gehoben hat.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Sehr richtig!)

    Desgleichen haben wir die Erklärung des Herrn Ministers, der Gleichberechtigung der Frau dadurch sichtbaren Ausdruck zu verleihen, daß er auch in anderen Referaten, besonders auf dem Gebiete des Wohlfahrts- und Gesundheitswesens weibliche Beamte einsetzen wird, mit Befriedigung zur Kenntnis genommen.
    Bejaht wird seitens meiner Fraktion auch die Errichtung der Abteilung III für kulturelle Angelegenheiten des Bundes mit den beiden Schulreferaten, die, wenngleich sie informatorischen Charakter haben, doch auch Ordnungsfunktionen ausüben können. Auch das Referat 4, das die besondere Aufgabe hat, die Abwanderung deutscher Kulturschätze in das Ausland zu verhindern, findet unsere Billigung.
    Die Absicht der Bundesregierung, für die Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinden und die Wahrung der besonderen Belange des Judentums in allen Bereichen des öffentlichen Lebens ein besonderes Referat III/3 vorzusehen, hat bei den Interessenvertretungen der heute in Deutschland lebenden Juden keinen Anklang gefunden. Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang aus der C „Allgemeinen Jüdischen Wochenzeitung" die Erklärung vorlesen, die dort von dem Zentralkomitee der britischen Zone, dem Koordinierungsausschuß und der Jüdischen Interessengemeinschaft Stuttgart abgegeben wurde. Das Blatt schreibt, man habe inzwischen einen Überblick über die Zusammensetzung des hohen und höchsten Beamtenapparats der Bundesregierung bekommen und in fast allen Ministerien an verantwortlicher Stelle Beamte gefunden, „deren politische Vergangenheit uns zumindest keine Veranlassung gibt, sie auch nur als Verhandlungspartner zu betrachten".

    (Hört! Hört! links.)

    Unter diesen Beamten seien ehemalige Mitarbeier an den Kommentaren zu der Nürnberger Rassengesetzgebung sowie Leute, deren aktive Mitarbeit im Dritten Reich verhältnismäßig leicht unter Beweis gestellt werden könne. Man kann es den Juden nicht übelnehmen, wenn sie eindeutig erklären, daß man es keinem Juden zumuten könne, als Referent oder Berater für jüdische Interessen neben Beamten zu sitzen, von denen man weiß oder befürchten muß, daß sie auch der Regierung des Dritten Reiches ihre Mitarbeit nicht versagt haben. Das Blatt erklärt weiter, nach seinen Informationen sei in Kürze eine Besprechung der jüdischen Landes- und Zonenverbände mit dem Bundeskanzler vorgesehen. Es sei nach wie vor davon überzeugt, daß der Bundespräsident und der Kanzler in jüdischen Fragen von gutem Willen beseelt seien. Unter diesen Umständen wird zu prüfen sein, ob im kommenden Haushalt das jetzt mit einem Sperrvermerk versehene Referat III/3 infolge der Ab-


    (Maier [Freiburg])

    lehnung durch die Betroffenen nicht zu streichen wäre.

    (Abg. Renner: Wollen wir nicht lieber die Faschisten hinauswerfen, als hier Referate zu streichen?)

    das im Referat 4 zusammengefaßt ist, waren wir der Meinung, daß wie beim früheren Reichsinnenministerium das Veterinärwesen im Bundesministerium des Innern ressortieren sollte. Wir haben' uns aber durch die Ausführungen der zuständigen Fachvertreter des Landwirtschaftsministeriums davon überzeugen lassen, daß das Veterinär- und Tiergesundheitswesen durch die Entwicklung immer enger mit der Tierzucht verknüpft werden und daß eine sachliche Trennung des Veterinärwesens von der Tierzucht sich ungünstig auswirken würde. Aus diesem Grunde billigen wir die Zuständigkeit des Landwirtschaftsministeriums auch für die Fragen des Veterinärwesens.
    Im Rahmen der Diskussion über den Aufbau der Bundesministerien hat sich eine Zuständigkeitsstreitfrage ergeben — die der Herr Berichterstatter schon erwähnte —, die über den Rahmen des Organisatorischen hinaus Bedeutung hat. Es ist die Frage: Wieweit erstreckt sich. der Aufgabenbereich des Bundesministeriums des Innern auf dem Gebiete des Verfassungswesens?
    Während es in Deutschland Tradition gewesen ist, daß Verfassungsrecht und Verfassungsschutz in den Zuständigkeitsbereich des Innenministers gehören und diese Übung weitgehend auch in den 11 Ländern fortbesteht, hat das Bundesjustizministerium geltend gemacht, die Handhabung und Auslegung des Grundgesetzes sei eine richterliche Tätigkeit und stehe deshalb eher dem Justizminister zu als dem Innenminister, der als Leiter eines Fachministeriums, eines Verwaltungs- und Polizeiministeriums bei seiner_ Arbeit von politischen Gesichtspunkten ausgehen müsse. Bei der Handhabung des Grundgesetzes sei es aber notwendig, frei von politischen Gesichtspunkten streng nach dem Rechtsstandpunkt vorzugehen.
    Im 'Gegensatz zu dieser Auffassung des Herrn Justizministers sind wir der Meinung, daß das Verfassungsrecht und der Verfassungsschutz unteilbar zum Innenministerium gehören.

    (Sehr gut! links.)

    Eine Zerreißung des Verfassungsschutzes und der Auslegung der Verfassung ist nicht möglich. Gegenüber dem Anspruch der Justiz, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebungsvorbereitung und der Verwaltungstätigkeit der einzelnen Ressorts zu prüfen, ist festzustellen, daß der Jurist im Justizdienst, der aus der Sphäre des zivilrechtlichen Denkens kommt, wo er Entscheidungen von Ansprüchen des einzelnen gegen den anderen zu treffen hat, viel weniger die Eignung hat, in Verfassungsfragen zu entscheiden, als der Verwaltungsjurist, der schon durch seine berufliche Tätigkeit reiche Erfahrung in der Handhabung öffentlicher Rechtsprobleme besitzt. Probleme, die sich aus der Gewaltenverteilung, aus der Gestaltung und Organisation des öffentlichen Lebens ergeben, sind also vom Verwaltungsrichter leichter zu meistern als von dem reinen Justizjuristen. Bei der Verlagerung der Verfassungsaufgaben auf ,das Justizministerium
    liefe der Bund Gefahr, ein Justizstaat, nicht aber ein Rechtsstaat zu werden.
    Hinsichtlich der Kompetenzen über das Verfassungsrecht hat, wie der Herr Berichterstatter schon betonte, der Haushaltsausschuß insofern eine Entscheidung getroffen, als er alle in dieses Gebiet gehörenden Referate beim Bundeshaushalt des Bundsministeriums des Innern genehmigte. Wir hätten deshalb an den Herrn Bundesminister des Innern den Wunsch, sich tatkräftig dafür einzusetzen, daß auch die Einrichtungen zum Schutze von Demokratie und Verfassung, wie das Bundeskriminalamt und das Amt zum Schutze der Verfassung, raschesten beim Bundesinnenministerium geschaffen werden.
    Zu den Schutzaufgaben für Staat und Verfassung gehört auch eine vorsichtige und kluge Personalpolitik. Von dem Herrn Bundesminister des Innern als dem Beamtenminister erwarten wir, daß er nicht nur die Personalangelegenheiten im eigenen Hause so regelt, daß nur politisch einwandfreie und für die Demokratie zuverlässige Beamte Verwendung finden, sondern daß darüber hinaus Fälle, wie sie in diesem Hause in jüngster Zeit wiederholt zu Sprache kamen, von ihm aufmerksam geprüft und entsprechend behandelt werden. Da nach unserer Auffassung der Hüter der Verfassung dieses höchste Kontrollrecht mit zu seinen vornehmsten Aufgaben zählen sollte, haben wir es bedauert, daß der Herr Bundesminister des Innern zu der von verschiedenen Rednern des Hauses vorgebrachten Klage über die Verwendung ehemaliger Nazi-Aktivisten in höheren Bundesstellen noch nie das Wort ergriffen hat. Ferner mißfällt uns, daß man als wissenschaftlichen Mitarbeiter auf dem Gebiete ,des Verfassungsrechts einen Mann wie Professor Köttgen beschäftigt, der im Nazi-Reich mit zu den Publizisten der Nazi-Rechtsideologie gehörte.

    (Hört! Hört! links. Zurufe in der Mitte: Stimmt nicht! — Gegenrufe links: Natürlich!)

    Desgleichen beweist die Berufung eines Exponenten einer militaristischen Sportideologie — wie schon von dem Berichterstatter erwähnt —, des Herrn Professor Dr. Diem, eine Unbekümmertheit, die nicht scharf genug gerügt werden kann. Wenn ich Ihnen mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten nur einige wenige Kostproben aus einer großen Sammlung von Zitaten aus Reden des genanten Herrn darbiete, so mögen Sie aus diesen Äußerungen erkennen, daß ein Mann, der im Sport nur das Mittel zur Wehrhaftmachung des jungen Menschen sieht, der den Sturmlauf durch Frankreich und Norwegen als das Ideal einer Lebenshaltung anspricht,

    (Hört! Hört! links)

    nicht als geeigneter Erzieher für eine neue deutsche demokratische, dem Frieden dienende Jugend angesprochen werden kann.

    (Zustimmung links.)

    Herr Dr. Diem hat nicht erst im Dritten Reich, sondern auch schon in der Weimarer Republik diesen militaristischen Geist geatmet. Schon 1917 äußerte er sich wie folgt:
    Die deutschen Turn- und Sportvereine würden in viel höherem Maße sich der unmittelbaren Vorbereitung zum Heeresdienst widmem können, wenn ein einheitlicher


    (Maier [Freiburg])

    Leitfaden vorhanden wäre, bei dessen Gestaltung den Forderungen .der militärischen Schulung Rechnung getragen wird. Dann erst kann für die Schulentlassenen von den Turn-und Sportvereinen neben der mittelbaren Vorbereitung zum Heeresdienst auch unmittelbare Vorbereitung zum Heeresdienst geleistet werden.
    Oder 1931 in einem Vortrag an der Heeresschule
    in Wünsdorf:
    Der Krieg ist der vornehmste, ursprünglichste Sport, der Sport par excellence und die Quelle aller anderen Sportarten.

    (Lebhafte Rufe links: Hört! Hört!)

    Oder, wie es 1940 in einem Artikel über den
    Sturmlauf durch Frankreich heißt:
    Vielerlei sind die Gründe. Eine der Ursachen aber, das dürfen wir stolz verkünden, ist der sportliche Geist, in dem Deutschlands Jungmannschaft aufgewachsen ist. Das Ideal eines gefahrlosen Daseins, des gut ge-. machten Bettes, des pensionsfähigen Lebensabends ist in der , deutschen Volksseele verschwunden. Statt dessen Freude am Kampf,

    (Zuruf links: Freude am Massenmord!) Freude an Entbehrungen, Freude an der Gefahr; nur in solcher Lebenshaltung kann Norwegen erobert, Frankreich durchstürmt werden.

    Freilich sagt Herr Diem später nichts darüber, wie bei solcher Lebenshaltung Norwegen und Frankreich wieder geräumt werden mußten.

    (Sehr richtig! links.)

    An anderer Stelle sagt dieser Mann, der im Olympischen Komitee saß und künftig wieder sitzen wird,

    (Zuruf links: Soll!)

    über den Sinn der olympischen Idee:
    Krieg war im Altertum Erfüllung des Manneslebens und Sport und olympische Spiele Vorbereitungen dazu.

    (Zuruf links: Aha!)

    Auch die olympischen Spiele von heute sind in mannhaftem Geiste begründet worden. Diesen Geist wollen wir heute festhalten. In diesem Geiste können und werden wir auch während des Krieges weiter Sport treiben. Er ist für uns eine Schule der Vaterlandsverteidigung, die wir auf uns nehmen, bis uns der Ruf zu den Waffen erreicht. Wenn Sport und olympische Spiele uns etwas zu Nutzen gewesen sind, dann haben sie uns diesen Geist des Angriffs und der blitzschnellen Entschlußkraft gelehrt. Der gute Kämpfer greift an und bricht jeden Widerstand.

    (Lebhafte Rufe links: Hört! Hört!) Solche und ähnliche Worte haben wir in der Zeit von 1933 bis 1945 aus höherem Munde reichlich zu hören bekommen.


    (Abg. Rische: Wie lange wird er noch da sitzen? Seine Opfer sind im Massengrab!)

    Da durch solche Fehlgriffe im Bereich der Personalpolitik nicht nur die demokratische, staatstreue Bevölkerung beunruhigt wird, sondern auch im Ausland Vorstellungen entstehen, die sich zum Schaden der deutschen Bundesrepublik auswirken können,

    (Sehr wahr! links) dürfen wir dein Herrn Bundesminister des Innern gegenüber die Erwartung aussprechen, daß er nach Prüfung der Fälle für die belasteten Bediensteten die entsprechenden Konsequenzen ziehen wird.


    (Sehr gut! und Händeklatschen links.)

    Um für den gesamten Bereich. der Bundesministerien zu einheitlichen Richtlinien für ,die Berufung von Beamten und die Einstellung von Angestellten und Arbeitern zu kommen und um dem Bundestag gegenüber eine verantwortliche Stelle für die Beamtenpolitik zu haben, halten wir es für unerläßlich, daß der Bundesinnenminister bei allen Personalangelegenheiten nicht nur mitwirkt, sondern daß darüber hinaus bei der Einzelpersonalie seine Zustimmung erfolgt.

    (Zuruf von der Mitte: Nach diesen Erfahrungen?)

    - Ich glaube, daß die Personalangelegenheiten, wenn ich die Einzelministerien überblicke, beim Bundesinnenministerium noch am besten aufgehoben sind.

    (Zuruf von der SPD: Wie muß es dann erst bei den anderen aussehen?)

    Desgleichen sind wir der Auffassung, daß dem Bundesinnenministerium die Rolle des Organisationsministeriums schlechthin zukommen sollte. Hingegen haben wir Bedenken gegen seine Mitwirkung bei Fragen der Raumordnung und der Sozialisierung, wie wir auch gewünscht hätten, daß das Gesundheits- und Wohlfahrtswesen in einem eigenen Sozialministerium — schon ihrer Bedeutung wegen — untergebracht worden wären.

    (Abg. Dr. Ehlers: Ein Minister mehr!).,

    Was die öffentliche Sicherheit anlangt, so gibt das Grundgesetz keine Möglichkeit zu einer Bundesexekutive. Einzig die Bildung einer Grenzpolizei läßt eine gewisse Mitwirkung offen. Die Grenzpolizei sollte nach unserer Auffassung nicht mit dem Zollgrenzschutz gekoppelt werden, da sie als Paßkontrollorgan völlig andere Funktionen hat als der Zolldienst. Um außenpolitischen Schwierigkeiten zu begegnen, könnte sie als Auftragsangelegenheit an die Länder gegeben werden.
    In der im Kabinett anscheinend noch strittigen Frage der Aufsicht über das Verfassungsgericht vertritt meine Fraktion die Auffassung, daß die Aufsicht mit Rücksicht auf die Vereinheitlichung des Verfassungsschutzes dem Bundesinnenminister zukommt. Da der Herr Bundesinnenminister nach seinen Ausführungen vor dem zuständigen Ausschuß diesen Standpunkt teilt, bedauern wir es um so mehr, daß er in dieser Frage die Initiative seinem Herrn Ministerkollegen von der Justiz überläßt. Der Bundestag ist schließlich das Forum, vor dem auch ministerielle Machtkämpfe entschieden werden.
    Wenn wir die Bilanz der Gesetzgebungsarbeit des Bundesministeriums des Innern für dieses halbe Jahr ziehen, so ergibt sich kein besonders erfreuliches Bild. Neben einigen kleineren formalen Gesetzen war es nur ein einziges größeres Gesetz, das von den beiden Häusern verabschiedet wurde: das Beamtengesetz, das uns und der Welt wenig Freude machte. Mein Kollege Dr. Menzel hat bei der Beratung des Gesetzes unserer Kritik in unübertrefflicher Form Ausdruck gegeben, so daß ich es mir versagen kann, noch einmal näher .darauf einzugehen. Die Pressever-


    (Maier [Freiburg])

    lautbarungen fast aller politischen Richtungen und Schattierungen des In- und Auslandes wie auch die Resolutionen und Proteste der Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen dürften den Vätern dieses auf nationalsozialistischem Grund errichteten Gesetzbaues gezeigt haben, daß sie bei der Federführung keine glückliche Hand hatten.
    Wenn selbst der Bundesrat in einer Resolution, die ich dem Hause zur Kenntnis bringen möchte, zum Ausdruck bringt, welche schweren Bedenken er gegen das Gesetz hat, so dürfte allein schon diese Stellungnahme für das endgültige Gesetz wegweisend für den Herrn Bundesminister des Innern sein. Der Bundesrat sagt in dieser Resolution, er bedauere, daß das Gesetz nicht seiner Anregung entsprechend von den öffentlichen Bediensteten ein aktives Eintreten für die demokratische Staatsordnung verlange.

    (Hört! Hört! links.)

    Der § 3 Absatz 2 des Gesetzes genügt in dieser Hinsicht nicht, da er die für den Aufbau der Demokratie erforderlichen Sicherungen nicht enthält. Der Bundesrat bedauert, daß die im Grundgesetz vorgesehene Gleichstellung der Frau bei dieser Änderung des Beamtengesetzes noch nicht verwirklicht worden ist. Er erwartet, daß den Normen des Grundgesetzes bei der endgültigen Fassung des Beamtengesetzes in vollem Umfang Rechnung getragen wird. Der Bundesrat empfiehlt weiter, bei den Vorarbeiten zu dem endgültigen Beamtengesetz die Gewerkschaften und sonstigen Verbände der öffentlichen Bediensteten in stärkerem Maße zur Mitarbeit heranzuziehen, als es bei den Vorarbeiten für dieses Gesetz der Fall sein konnte,
    0 Eine noch unglücklichere Hand hatte aber das Ministerium bei der Schaffung der Verordnung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes, die einmal zeitlich so spät kam, daß sie in vielen Fällen gar nicht mehr zur Anwendung gebracht werden konnte, die ferner in ihren §§ 3 und 6 einen direkten Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt und in ihrem Inhalt den Geist der Regierung verkörpert. Entgegen dem klaren Wortlaut des Grundgesetzes bestimmt die Verordnung, daß bei der Prüfung über die persönliche Eignung das frühere, vor 1945 gezeigte politische Verhalten des Verwaltungsangehörigen nicht zu berücksichtigen ist.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Damit ist für alle Verwaltungsangehörigen festgestellt, daß die bisherigen Entnazifizierungsentscheidungen voll gültig sind. Damit ist der Wille des Gesetzgebers des Grundgesetzes ebenso in sein Gegenteil verkehrt wie mit der noch bedenklicheren Beseitigung des im Grundgesetz vorgesehenen Schutzes der antifaschistischen Verwaltungsangehörigen. Wer werden uns mit dieser Verordnung, die mit ihrer Befristung zum 7. März inzwischen ihre Gültigkeit verloren hat, noch zu beschäftigen haben, wenn unser zu dieser Verordnung gestellter Antrag behandelt wird. Es würde uns aber interessieren, wieviele Beamte auf Grund dieser Verordnung abgebaut wurden.
    Ehe ich zum Schluß komme, möchte ich mich noch kurz mit einem im Hause verteilten Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Leuchtgens und Genossen zum Einzelplan VI beschäftigen. Inzwischen scheinen, wie ich bemerkte, auch Änderungsanträge ähnlichen Inhalts für andere
    Einzelpläne verteilt worden zu sein. Sonst wäre mir unverständlich gewesen, wie ein Antrag das Amtsgehalt eines Ministers hätte herabsetzen wollen und gewisse Positionen, die in anderen Haushalten wiederkehren, nur bei einem Ministerium — ausgerechnet beim Bundesministerium des Innern — zu kürzen beabsichtigte. Wenngleich wir, wie ich schon andeutete, auch gewisse Wünsche auf Sparmaßnahmen im Bereich des Ministeriums des Innern haben, so erscheinen uns doch Änderungsanträge, wie sie von Dr. Leuchtgens vorgelegt worden sind, dilettantenhaft, und man müßte sie fast als Kindereien bezeichnen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn die Antragsteller beispielsweise den Tit. 3 von 45 000 DM auf 30 000 DM kürzen, einen Titel, den sie auf Grund ihrer Auffassung, möglichst viele Länderbeamte in die Bundesministerien zu delegieren, verteidigen müßten, dann zeigt das, wie wenig durchdacht solche Anträge sind und wie man sie schematisch fabriziert, ohne sich ihrer Wirkung bewußt zu sein.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wenn man in Tit. 13 einem Ministerium von der Bedeutung des Bundesministeriums des Innern die Bücherei streicht, so haben wir für solche Ab-. sichten kein Verständnis mehr. — Wenn man draußen in der öffentlichen Agitation vertritt, kulturelle Förderungsbestrebungen zu unterstützen, während man einen entsprechenden Haushaltstitel von 300 000 DM auf 150 000 DM gekürzt wissen möchte, wie will man dann die deutsche wissenschaftliche Forschung wieder auf ein Niveau bringen, das uns in der Welt Achtung verschaffen soll? Gerade die Herren von der Rechten aber sind es, die sich besonders großtun in der Herausstellung des deutschen Namens und deshalb auch als Bezeichnung für die Bundesrepublik den Namen „Deutsches Reich" wieder einführen wollten. Wenn man dem deutschen Namen Geltung verschaffen will, darf man gerade solche unsinnigen Streichungen nicht vornehmen.

    (Sehr richtig! bei der SPD. — Abg. Mellies: Kultur ist ihnen gefährlich!)

    — Ja, vielleicht ist sie für manche gefährlich!)
    Wir werden uns mit diesem Antrag nicht weiter beschäftigen und werden über ihn zur Tagesordnung übergehen.
    Wenn meine Freunde im Haushaltsausschuß trotz der mancherlei Ausstellungen, die wir an der Tätigkeit des Ministeriums des Innern zu machen hatten, bei der Beratung des Haushalts für das Bundesministerium des Innern positiv mitwirkten und dem Herrn Minister manches umstrittene Referat retten halfen, so taten sie es in der Erwartung, daß die von der Opposition geäußerte Kritik Beachtung finden wird.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Auf dem Wege zu einer echten sozialen Demokratie werden Sie, Herr Bundesminister des Innern, in uns Sozialdemokraten zur Hilfe bereite Weggenossen finden,

    (Hört! Hört! bei der KPD)

    in einem Kampfe um die Erhaltung von Verfassung und Demokratie zuverlässige Kampfgefährten; politischem Rückschritt aber würden wir ebenso erbitterten Widerstand entgegensetzen.

    (Beifall bei der SPD.)