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ID0105003600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 50. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950 1749 50. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 1749D, 1750A Anfrage Nr. 59 der Fraktion der SPD betr. Förderung des Schiffsbaues (Drucksachen Nr. 662 und 748) 1750A Einsprüche der Abg. Wehner und Heiland gegen ihren in der 49. Sitzung erfolgten Ausschluß 1750A Beratung des Antrages der Fraktion der Bayernpartei betr. Erlaß einer Rechtsverordnung zur Verteilung der neu aus den Ostgebieten und der Tschechoslowakei kommenden Deutschen (Drucksache Nr. 723) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufnahme von Deutschen aus den Gebieten jenseits der Oder-Neiße-Linie und aus der Tschechoslowakei in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 727) . . 1750B, 1751C Dr. Seelos (BP), Antragsteller . . . 1750B Dr. Wenzel (SPD), Antragsteller . . 1751C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten d. Vertrieb. 1753A, 1760D Tichi (WAV) 1753D Dr. Götz (CDU) 1754D Dr. Zawadil (FDP) 1755D Paul (Düsseldorf) (KPD) 1756D Ewers (DP) 1758A Dr. Richter (DRP) 1758C Krause (Z) 1759A Strauß (CSU) 1759D Clausen (SSW) 1760C Fortsetzung der zweiten Beratung des Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 682 und 223) mit den Mündlichen Berichten des Haushaltsausschusses (Drucksachen Nr. 670 bis 681) . . . . 1761A Abstimmungen über die Anträge Drucksachen Nr. 734 und 743 1761B Einzelplan V — Haushalt des Bundesministeriums für Angelegenheiten des Marshallplans (Drucksache Nr. 675) . 1762A, 1802A Kalbitzer (SPD) 1762A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1762BD Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäfts- ordnung) 1762C Rische (KPD) 1802B Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . . 1806B Dr. Vogel (CDU) 1808C Abstimmungen 1809D Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Drucksache Nr.1762D Erler (SPD), Berichterstatter . . 1763A Maier (SPD) 1766D Dr. Decker (BP) 1771A Dr. Ehlers (CDU) 1771D Dr. Leuchtgens (DRP) 1775B Zinn (SPD) 1777D Dr. Jaeger (CSU) 1778B Loritz (WAV) 1779B Dr. Fink (BP) 1780B Dr. Hamacher (Z) 1780D Dr. Bergstraeßer (SPD) 1782A Gaul (FDP) 1783C Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1784B Abstimmungen 1786A Einzelplan VII — Haushalt des Bundesministeriums der Justiz (Drucksache Nr.1786C Steinhörster (SPD), Berichterstatter 1786C Dr. Greve (SPD) 1788A Dr. Leuchtgens (DRP) 1790B Ewers (DP) 1790D Dr. Wuermeling (CDU) 1792D Nuding (KPD) 1794A Zinn (SPD) 1794B Kiesinger (CDU) 1795D Dr. Reismann (Z) 1797A Loritz (WAV) 1799A Dr. Arndt (SPD) 1800B Abstimmungen 1801D Nächste Sitzung 1810C Die Sitzung wird um 10 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Mellies


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Durch die Erklärung wird der erste Teil meines Antrags nicht aufgehoben. Ich glaube, der Herr Minister sollte sich darüber klar sein, die Anwesenheit hier im Hause bei seiner Haushaltsplanberatung ist wichtiger als seine Anwesenheit bei der Ruhrbehörde,
    weil er drüben einen Vertreter hat. Aber hier bei der Haushaltsplanberatung müßte er zugegen sein. Ich bedaure außerordentlich, daß, wenn die Tatsache bekannt war, man dann nicht so viel Respekt vor dem Hause gehabt hat, daß das mitgeteilt wurde.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich lasse nunmehr über
den ersten Teil des Antrags des Herrn Abgeordneten Mellies abstimmen, den zuständigen Ressortminister zu Einzelplan V herbeizuholen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Das ist zweifellos die Mehrheit. Ich bitte um die Gegenprobe. — Das letzte war die Minderheit.

(Abg. Mellies: Sehr interessant, Ihre Stellungnahme!)

Zweitens darf ich nunmehr über den zweiten Teil Ihres Antrags abstimmen, die Beratung des Haushaltsplans V so lange auszusetzen, bis der zuständige Ressortminister anwesend ist. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke. Das ist die Mehrheit. Damit ist die Beratung des Einzelplans V vorläufig ausgesetzt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu
Einzelplan VI — Haushalt des Bundesministerium des Innern (Drucksache Nr. 676).
Ich erteile Herrn Abgeordneten Erler das Wort als Berichterstatter.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzelplan VI des Bundesministeriums des Innern war einer derjenigen Pläne, die den Haushaltsausschuß am längsten beschäftigt haben, weil wir an ihm eine ganze Reihe von grundsätzlichen Fragen geklärt haben, die nachher bei den anderen Ministerien der Marschrichtung des Ausschusses bei seinen Arbeiten zugrunde gelegt wurden. Ich darf Sie bitten. zunächst einmal das Vorwort auf Seite 2 der Vorlage Drucksache Nr. 676 zur Hand zu nehmen. Dort finden Sie die Abschlußzahlen des Ministeriums und den Zuschußbedarf. Das Ministerium rechnet insgesamt mit Einnahmen von 100n DM denen Ausgaben von 2 269 400 DM gegenüberstehen. Der Personalbestand von 219 Köpfen gliedert sich in 122 Beamte und 97 Angestellte und Arbeiter; davon sind 33 Arbeiter.
    Fs wird Sie vielleicht wundern. in der Übersicht Tiber die Einsparungen und die Mehrausgaben. die die Beratungen des Haushaltsplans im Ausschuß ergeben haben, festzustellen, daß der Zuschußbedarf jetzt nach den Beratungen des Haushaltsausschusses anscheinend größer als vorher geworden ist. Das ist eine optische Täuschung. Wir haben nämlich bei diesem Ministerium zum ersten Male damit begonnen und es dann nachher bei allen anderen Ministerien auch angewendet, im Interesse einer Vergleichbarkeit mit dem nächsten Jalire den Personalbedarf nach der Zahl der bewilligten Stellen zu bemessen, ohne Rücksicht darauf, ob diese Stellen im einzelnen jetzt schon besetzt sind oder ob alle in dem vergangenen Halbjahr besetzt waren. Allein auf Grund dieses Unterschiedes ergab sich bei den Beamten und Angestellten eine Summe von 238 9000 PM die ursprünglich im alten Haushaltsplan als Ersparnisse abgesetzt waren die aber keine echten Ersparnisse sind: denn Sie müssen die bewilligten Stellen zugrunde legen. die der Minister ia auch besetzt, und im nächsten Jahr ist das die Grundlage für die Beratungen des neuen Haushaltsplanes. Wir würden keine vergleichbaren Grundlagen für unsere nächsten Beratungen haben, wenn wir an Stelle der genehmigten Stellen von den nur tatsächlich in Anspruch genommenen Positionen ausgingen.
    Dann darf ich Sie noch darauf hinweisen, daß, wie auch bei vielen anderen Ministerien eine ganze Reihe von Aufgaben zweifellos zeitbedingt sind. Der Haushaltsausschuß hat Wert darauf gelegt, daß durch klare Zusätze im Organisations- und Stellenplan und auch entsprechend bei den Positionen I, 1 der Ausgaben des Haushalts erkennbar gemacht wurde, daß die Stellen für solche vorübergehenden Aufgaben künftig wegfallen, um damit von Anfang an zu bekunden, daß bei jeder Haushaltsplanberatung immer wieder darauf zu achten ist, ob diese Aufgabe künftig noch bewältigt werden muß oder nicht, damit wir es hier bei den künftigen Beratungen leichter haben, beizeiten auf einen Abbau derartiger not- und zeitbedingter Aufgabenkreise hinzuwirken.
    Es ist im Ausschuß eine Frage angeschnitten worden, die ich Ihnen hier gleichfalls mitbeantworten kann. Ein Mitglied des Ausschusses wies darauf hin, daß im Jahre 1929 das damalige Reichsministerium des Innern weniger höhere Beamte gehabt hätte als das jetzige Bundesministerium des Innern für einen wesentlich kleineren Hoheitsbereich. Daraufhin konnte uns über den Personalbestand des Ministeriums des Innern aus dem Krisenjahr 1931 die Auskunft gegeben werden,
    nach der wir festgestellt haben, daß damals das gesamte Ministerium 305 Köpfe zählte, denen jetzt nur 219 Köpfe gegenüberstehen; und das doch unbestreitbar in einer Zeit, in der es jetzt wesentlich mehr an gesetzgeberischer Arbeit als selbst im Jahre 1931 zu lösen gibt. Bei der Durcharbeitung des Organisationsplanes des Ministeriums werden Sie auf eine ganze Reihe derartiger Fragen stoßen, auf die wir jetzt noch kurz eingehen müssen. Immerhin gab die Debatte über diesen Punkt Veranlassung zu einem Beschluß des Ausschusses, dem sich die Regierungsvertreter anschlossen und der dahin ging, daß Neueinstellungen nur im Rahmen des zur Zeit unbedingt Erforderlichen zugesagt wurden, bis die Haushaltsplanberatungen im Bundestag endgültig mit der Annahme des Haushaltsplans abgeschlossen sind, um zu vermeiden, daß das Haus auch nur in einem einzigen Punke etwa vor vollendete Tatsachen gestellt werden könnte.
    Es wird Sie im Zusammenhang mit dem gesamten Personalbestand noch interessieren, daß nach den Schlangenbader Empfehlungen des Organisationsbüros der Ministerpräsidenten-Konferenz -und die Empfehlungen sind anerkanntermaßen sehr sparsam gehalten — für das gesamte Ministerium ein Bestand von 220 Beamten und Angestellten vorgesehen war — dazu kämen also noch die Arbeiter —, während es jetzt 219 Kräfte einschließlich der 33 Arbeiter sind, woraus also wohl entnommen werden darf, daß sich der Organisations- und Stellenplan sowie auch der sonstige Aufwand des Ministeriums nach der Meinung des Haushaltsausschusses in durchaus vertretbaren Grenzen hält.
    Die Vorschläge des Bundesrats sind bei den Beratungen des Haushaltsausschusses zu einem Teil berücksichtigt worden. Ganz war das nicht möglich, weil es eine Reihe von Aufgaben gibt, bei denen sich der Haushaltsausschuß zu einer so weitgehenden Beschränkung der Aufgaben des Ministeriums, wie sie der Bundesrat vorgesehen hat, nicht bereit finden konnte. So hat sich, um nur ein einziges Beispiel für viele andere zu erwähnen, der Haushaltsausschuß nicht dazu bereit finden können, die Leitung der sehr wichtigen Abteilung Gesundheitswesen nur einem Ministerialdirigenten zu übertragen, sondern er hat in vollem Bewußtsein dessen, was er tat, darauf beharrt, daß diese für die gesamte Gesundheitspolitik des Bundes sehr entscheidende Stelle von einem Mann wahrgenommen wird, der dann auch in seiner Kapaziat entsprechend herausgehoben werden und die Stellung eines Ministerialdirektors einnehmen muß.
    Nun will ich Ihnen einen Überblick über die Organisation des Ministeriums geben. Sie haben ja selbst den Organisations- und Stellenplan bei der Hand. Es wird trotzdem gut sein, daß wir uns einen Überblick über die Aufgaben verschaffen, die das Innenministerium als das Organisationsministerium der gesamten Bundesregierung wahrzunehmen hat.
    Um Klarheit zu schaffen: einen eigenen Verwaltungsunterbau besitzt das Innenministerium nicht. Es ist wieder wie in der Weimarer Republik eine Dame ohne Unterleib, wie man damals scherzhaferweise sagte. An der Spiteze steht der Minister. Hier wurde im Haushaltsausschuß die allgemeine Frage entschieden, ob die persönlichen Referenten des Ministers Regierungsdirektoren oder Oberregierungsräte sein sollten. Der Haushaltsausschuß hat sich für den Oberregierungsrat entschieden,


    (Erler)

    und Sie finden daher nun bei. allen Plänen diese Stelle nur in dieser Position besetzt. Dem Minister zur Seite steht der Staatssekretär. Dann folgt die Zentralabteilung, die mit 4 echten Referaten und einm Referat, das in Wahrheit von einem anderen Beamten wahrgenommen ist, besetzt ist und die üblichen internen Angelegenheiten des Ministeriums, also das eigene Personal-, Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, Registratur-, Kanzlei- und technischen Dienst, Information von Presse und Rundfunk und dergleichen bearbeitet, wobei für Information und Presse kein besonderer Referent vorgesehen ist, sondern diese Aufgabe von einem ,anderen Sachbearbeiter wahrgenommen wird. Auch das Ministerialblatt der inneren Verwaltung wird in der Zentralabteilung herausgegeben, der gleichfalls die Bücherei untersteht.
    Dann kommt die große Hauptabteilung I: Verfassung, Verwaltung und öffentliche Sicherheit, die unter der Leitung eines Ministerialdirektors steht. Sie gliedert sich in Unterabteilungen. Die erste Unterabteilung Verfassung und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist in 6 Referate gegliedert. Bei dieser Abteilung haben wir im Haushaltsausschuß eine Kontroverse miterleben und mitentscheiden müssen, die schon in verschiedenen anderen Ausschüssen des Bundestages eine Rolle gespielt hat, und zwar die: Welches Ministerium ist eigentlich das erfassungsministerium? Verfassungsministerium nicht im Sinne der Gerichtsbarkeit — das ist selbstverständlich Sache des Verfassungsgerichtshofes —, sondern in dem Sinne: Welches Ministerium hat die praktische, konkrete Gestaltung der Verfassungswirklichkeit in unserm Lande in der Hand? Es herrschte sowohl im Ausschuß für den Haushalt wie auch im Ausschuß für die innere Verwaltung Einmütigkeit darüber, daß diese Aufgabetnach Herkommen und Zweckmäßigkeit beim Innenministerium zu verbleiben habe, und daher finden Sie auch hier unter dem Referat I A 1 das Generalreferat für Verfassungsangelegenheiten, die Grundrechte, den Bundestag usw., für all die Dinge des Verfassungsrechtes, auch das Verhältnis von Bund und Ländern, weil das ja weitgehend eine Frage der Behördenorganisation ist, die gleichzeitig zusammen mit den rechtlichen Fragen zu behandeln ist.
    Ich darf Ihre Aufmerksamkeit noch auf das Referat I A 6 lenken. Es wird insbesondere die Damen im Hause interessieren, daß dieses die Rechtsstellung der Frau in Gesetzgebung und Verwaltung und die Wahrung der besonderen Belange der Frau in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Aufgabe hat. Hier ist der Haushaltsausschuß von seiner üblichen Linie abgewichen. Er hat der Verwaltung im allgemeinen nie mehr aufgezwungen, als sie selber haben wollte; aber in diesem Punkte waren wir der Meinung, daß wir, verglichen mit andëren Referaten, nicht gut zu einer Unterbewertung dieses Referates kommen dürften. Wir haben verlangt, und die Regierung hat dies dann selbstverständlich auch konzediert, daß dieses Referat mit einer Ministerialrätin und nicht wie vorgesehen mit einem weiblichen Regierungsdirektor zu besetzen ist.

    (Abg. Frau Dr. Weber: Sehr richtig!)

    Damit komme ich zur Unterabteilung I B: Verwaltung und öffentliche Sicherheit. Hier handelt es sich um insgesamt 8 Referate, von denen sich 3 mit den Fragen der öffentlichen Sicherheit befassen. In diesem Zusammenhang hat es eine kleine Aussprache über das Referat I B 3 gegeben, bezüglich dessen Sie auf Seite 4 des Materials über den Organisations- und Stellenplan entnehmen kön- nen, daß die Raumordnung dort hineingehört. Wir haben uns überlegt, ob hier — das ist ja eine der Grundfragen bei jeder Haushaltsberatung — nicht Überschneidungen mit einem anderen Ministerium, in diesem Falle mit dem Wohnungsbauministerium, vorliegen. Wir kamen zu dem Ergebnis, daß es sich hier beim Innenministerium um die Aufgaben der Gesetzgebung auf diesem Gebiet. handelt, und zwar der Gesetzgebung nach Artikel 74 des Grundgesetzes, während beim Wohnungsbauministerium die technischen bzw. praktischen Fragen der Raumordnung zu behandeln sind. Das ist zweierlei. Federführend für die Aufgaben der Gesetzgebung muß und wird voraussichtlich das Innenministerium bleiben.
    Besonders gefreut hat es uns, daß, wenn auch vielleicht etwas über den Wortlaut des Grundgesetzes hinaus, die Regierung sich entschlossen hat, Kommunalreferate einzurichten. Es hat im Haushaltsausschuß lediglich eine Unterhaltung darüber gegeben, ob man die 2 vorgesehenen Referate bei gleicher Kopfzahl der Besetzung in eines zusammenfassen solle, um ihre Schlagkraft zu erhöhen. Es blieb aber dann doch bei den zwei Referaten, und zwar dem Referat I B 4: Allgemeine Kommunalangelegenheiten, Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und Vertretung der kommunalen Belange gegenüber den Fachressorts, und gesondert davon dem Referat I B 5: Kommunalfinanzangelegenheiten und Mirtwirkung beim Finanzausgleich. Warum hat uns das gefreut? Natürlich sind die Kommunalangelegenheiten Sache der Länder; aber der Haushaltsausschuß war der Meinung, daß es notwendig ist, auch vom Bund her besonders den Fragen der Gemeindefinanzen, die möglicherweise von den Länderfinanzministern stiefmütterlich behandelt werden, große Aufmerksamkeit zu widmen, und daß es darüber hinaus im ganzen Bundesgebiet Fragen gleichartiger kommunaler Interessen gibt, denen ein Referent auf den verschiedensten Gebieten der gesetzgeberischen und praktischen Arbeit des Bundes den nötigen Nachdruck verleihen muß. Wir haben ja auch die kommunalen Spitzenverbände auf dem gesamten Bundesgebiet und nicht nur in den einzelnen Ländern. Sie brauchen einen Gesprächspartner, um ihre Belange auf der Bundesebene wirksam wahren zu können.
    Ich darf Sie dann auf das Referat I B 8 — Verfassungsschutz — aufmerksam machen. Hier ist die Notwendigkeit der-Bundesoberbehörde für den Verfassungsschutz eingehend erörtert worden, die ja nicht mit diesem Referat identisch ist; aber dieses Referat hat die Aufsicht über die noch nicht bestehende aber zu schaffende Bundesoberbehörde. Det Ausschuß drückte den Wunsch aus, daß die Behörde möglichst bald ihre praktische Arbeit aufnehmen kann.
    Die Abteilung II — Beamtenwesen — steht unter der Leitung eines Ministerialdirigenten und gliedert sich in sechs Referate. Gestatten Sie mir nur einen kurzen Streifzug durch ihre Aufgaben: das gesamte Beamtenrecht, die Versorgung, soweit nicht das Finanzministerium aus Gründen der Finanzen federführend ist, die sehr schwierige Gesetzgebung nach Artikel 131 des Grundgesetzes bezüglich all der Beamten, die sich augenblicklich nicht im Dienst befinden, der Versorgung der Flüchtlinge und dergleichen mehr, die Frage der Beamtenbesoldung, die Frage der Betriebsräte, die Frage der Wiedergut-


    (Erler)

    machung an den durch die Nationalsozialisten aus dem Amt entfernten Beamten. Sie sehen, es ist ein recht umfangreiches Arbeitsgebiet.
    Ich komme nun zu einer Abteilung, die im Haushaltsausschuß eine Aussprache in erster Linie mit den Vertretern der Bayernpartei auslöste; das ist die Hauptabteilung III — Kulturelle Angelegenheiten des Bundes —. Es wurde darauf hingewiesen, daß es auch im Gebiete des Bundes eine Reihe von Fragen gibt, denen sich der Bund nicht entziehen darf, selbst wenn die Länder die Fragen der Kulturpolitik nach dem Grundgesetz selber zu entscheiden haben. Bei der Durcharbeitung des Planes werden Sie entdecken, daß die Förderung der Wissenschaft und die Unterrichtung über die Angelegenheiten des Hochschul- und Studentenwesens z. B. in einem solchen Referat vereinigt sind. Es gibt eine ganze Reihe von Instituten, die praktisch dem Bund gehören. Diese können nicht von den Ländern betreut werden. Es handelt sich um Bundesvermögen. Dann aber soll der Bund doch nicht bloß als Konkursverwalter auftreten, sondern muß sich auf diesem Gebiet auch als Kulturförderer betätigen.
    Auch auf dem Gebiet des Schulwesens wird es, selbst wenn die Länder die Gesetzgebung haben, nicht ohne eine gewisse Koordinierung der Ländermeinungen abgehen, weil wir nicht ewig bei dem Zustand bleiben können, daß man beim Umzug einer Familie von einem Ende des Bundesgebiets ins andere für die Kinder keinen Schulanschluß mehr findet, und zwar infolge der völligen Verschiedenheiten des Schulsystems der einzelnen Länder. Hier braucht man besonders qualifizierte Referenten, weil sie nicht entscheiden können. Es ist leichter, zu befehlen als zu überzeugen. Daher hat sich der Haushaltsausschuß durchgängig damit einverstanden erklärt, daß auch in dem Stellenplan die Referenten entsprechend qualifiziert aufgenommen worden sind.
    Ich darf noch auf das Referat III 3 aufmerksam machen über die Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinden, soweit der Bund zuständig ist, und die Wahrung der besonderen Belange des Judentums in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dieses Referat wird zwar nur ehrenamtlich versehen;, aber der Haushaltsausschuß hat die Stelle dennoch ausgebracht, um zu bekunden, daß es ein vollwertiges Referat ist, nur mit dem Vermerk, daß die Stelle ehrenamtlich besetzt ist, uns also praktisch nichts kostet.
    Das Referat IV — Gesundheitswesen — unter der Leitung eines Ministerialdirektors, wie ich vorhin schon ausführte, und mit sieben Referaten besetzt, gab Anlaß zu einer Reihe von Aussprachen über die Abgrenzung der Abteilung Veterinärwesen mit dem Landwirtschaftsministerium. Nach längerem Hin und Her einigte man sich darauf, den zwischen den beiden Ministerien unmittelbar zustande gekommenen Kompromiß gutzuheißen, wonach die Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft sowie das tierärztliche Prüfungswesen und die Zulassung zu tierärztlichen Heilberufen beim Innenministerium verbleiben, im übrigen die Fragen des Veterinärwesens beim Landwirtschaftsministerium bearbeitet werden. Das Referat wurde, nachdem es ursprünglich gestrichen war, in dieser Fassung wiederhergestellt. Es wurde auch anerkannt, daß die Abteilung Gesundheitswesen eines qualifizierten 'Justitiars für die Erledigung ihrer Arbeiten bedarf.
    Die Abteilung V — Öffentliche Fürsorge und Leibesübungen — steht unter der Leitung eines Ministerialdirigenten und umfaßt vier Referate. Ich darf
    Sie darauf aufmerksam machen, daß es viel Geld kosten wird, wenn wir dieses Referat schlecht besetzen; denn allein die Kriegsfolgelasten des Bundes werden jährlich rund 2 Milliarden DM betragen, die in ihrer gesetzgeberischen Konsequenz an dieser Stelle der Verwaltung bearbeit werden.
    Das Referat V 4 — Wahrung gesamtdeutscher Interessen auf dem Gebiet des Sports und der Leibesübungen —, für das keine Stelle ausgebracht worden ist, sondern das nur als Referat vorhanden ist, erregte eine Aussprache im Hinblick auf die zur Zeit vorhandene ehrenamtliche Besetzung mit Herrn Dr. Diem. Im Ausschuß wurden Bedenken vorgebracht, ob die Besetzung dieses Referats gerade
    mit Herrn Dr. Diem von einer besonders glücklichen Hand des Herrn Ministers in der Personalpolitik zeuge.
    Ich darf Ihnen noch sagen, daß für die 219 Stellen des Innenministeriums insgesamt 20 000 Bewerbungen eingegangen sind. Es war sicher nicht einfach, aus diesen Bewerbungen die geeignetsten Bewerber herauszufinden. Am 16. Januar waren von den 219 Stellen 147 besetzt. Der Haushaltsausschuß hat mich ausdrücklich beauftragt, dem Hause davon Mitteilung zu machen, daß 40 % aller Stellen des Ministeriums mit Flüchtlingen, mit Heimatvertriebenen besetzt sind. Von den 42 Beamten des höheren Dienstes sind 14 Heimatvertriebene, von den 32 Beamten des mittleren Dienstes 21, von den 49 Angestellten 22 und von den 24 Arbeitern erklärlicherweise nur 6, weil die Arbeiter größtenteils aus den ansässigen Bonner Einwohnern entnommen wurden.
    Nun darf ich Sie noch bitten, die Anlage zur Drucksache 676 zur Hand zu nehmen und Seite 11 aufzuschlagen. Unter Titel 7 sind für Trennungsentschädigungen 190 000 DM eingesetzt. Der urursprüngliche Betrag belief sich auf 200 000 DM. Der Betrag ist verhältnismäßig hoch; er konnte dadurch auf 190 000 DM herabgesetzt werden, daß wir uns hier überzeugt haben, der voraussichtliche Bedarf werde nur in dieser Höhe liegen. Trotz allem sehen Sie hier, um welche nicht unerheblichen Aufwendungen wir nicht herumkommen, bis die Beamten und Angestellten in Bonn untergebracht sind. Es wird daher eine Aufgabe der Bundesregierung sein, dafür zu sorgen, daß möglichst bald alle Familien hierherkommen.
    Auf Seite 13 darf ich Sie noch auf die Position 11 — Geschäftsbedürfnisse — aufmerksam machen. Wir haben hier 20 000 DM ansetzen müssen, weil sich herausgestellt hat, daß die ursprünglich vorgesehenen 12 000 DM mit Abstand nicht ausreichen. Der Bedarf an Schreib- und Zeichenmaterialien, an Druck- und Buchbinderarbeiten und ähnlichem ist wesentlich höher, als ursprünglich vorgesehen war.
    Umgekehrt war es möglich, bei Position 14 6 000 DM an Post-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren abzusetzen. Wir haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, um der Behörde von Anfang an ein gewisses Limit zu geben, damit sie weiß, daß wir es nicht gern sehen, wenn mehr telegraphiert und telefoniert wird, als unbedingt nötig ist.
    Auf Seite 15 haben sich Veränderungen ergeben zum Beispiel bei Position 18. Dort hat das Ministerium eine Erhöhung der Beträge für Dienstkraftwagen und Krafträder beantragt. Dieser Erhöhung hat der Haushaltsausschuß nicht zugestimmt.


    (Erler)

    Die Reisekosten unter Tit. 19 sind vom Haushaltsausschuß von 30 000 DM auf 15 000 DM herabgesetzt worden. Wir bitten, dieser Herabsetzung zuzustimmen.
    Gleichfalls haben wir die Kosten für Sachverständige von 25 000 DM auf 10 000 DM herabgesetzt, weil wir der Meinung waren, daß auch mit diesem Posten die noch anfallenden Arbeiten bewältigt werden können.
    Zu Tit. 23, vermischte Ausgaben, darf ich Sie noch darauf aufmerksam machen, daß der Zuschuß an die Gemeinschaftsküche ebenfalls um 10 000 DM gekürzt werden konnte, ohne den Bedürfnissen der Gefolgschaft wehezutun. E, stellte sich heraus, daß der tatsächliche Aufwand für diese Einrichtung nicht höher liegen wird als 14 200 DM an Stelle der ursprünglich vorgesehenen 24 200 DM.
    Dann kommen noch einige größere Beträge, die eine lebhaftere Aussprache herbeigeführt haben. und zwar zunächst auf Seite 17 Tit. 31: Zuschüsse zur Förderung von Bestrebungen von gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung auf dem Gebiete der kulturellen Angelegenheiten, des Gesundheitswesens, der Fürsorge, de
    Jugendwohlfahrt und der Leibesübungen. Der hier vorgesehene Betrag von 300 000 DM ist unter der Voraussetzung in den Plan eingestellt worden, daß es sich wirklich nur um Förderung von Bestrebungen von gesamtdeutscher oder internationaler Bedeutung handelt, weil nicht gewünscht wird, daß der Bund sich hier in Institute oder Bestrebungen hineinmengt, die eindeutig Sache der Länder sind. Es muß sich also auch der Sache nach um eine Aufgabe des
    Bundes handeln. Außerdem hat der Ausschuß hier unmißverständlich zu erkennen gegeben daß er es wünscht, bei der Haushaltsplanberatung für das Jahr 1950/51 eine sehr genau detaillierte Aufstellung darüber zu bekommen, welche Zuschüsse im einzelnen aus diesem Fonds geleistet werden. Zu dieser Beratung war das bisher noch nicht in aller Genauigkeit zu erfahren.
    Tit. 32, Zuschüsse für Verwaltungsbehörden und Einrichtungen, die auf Grund des Artikels Nr. 130 des Grundgesetzes dem Bundesministerium des Innern unterstellt werden, in Höhe von 100 000 DM, passierte auch den Ausschuß, nachdem sich der Ausschuß davon überzeugt hat, daß es eine ganze Reihe solcher Institute gibt, die auf die Hilfe des Bundes angewiesen sind, zum Beispiel das Institut für Erdvermessung, das Institut zur Erforschung der Geschichte des Nationalsozialismus in München und einige andere Institute, die der Aufgabenstellung nach nicht mehr Ländersache sind und daher auch der Hilfe vom Bund bedürfen.
    Für Zwecke des Verfassungsschutzes hat der Haushaltsausschuß ebenfalls ein zweites Mal seine ursprüngliche Linie verlassen und den ersten Ansatz aus eigener Initiative von 50 000 DM auf 100 000 DM erhöht. Die Gründe brauche ich hier dem Hause nicht näher vorzutragen. Ich glaube, daß die Mehrheit des Ausschusses und die Mehrheit des Hauses der Auffassung sind, daß es hier erforderlich ist, einen Betrag auszuwerfen, der es gestattet, die Bundesoberbehörde so schnell wie nur irgend möglich aktionsfähig zu machen, und das war mit der ursprünglichen Verfügungssumme nicht möglich. Dieser Betrag ist deswegen in der Form einer Verfügungssumme ausgeworfen worden, weil die Behörde noch nicht da ist, sondern erst eingerichtet werden muß. Im nächsten Haushaltsplan werden Sie eine solche Verfügungssumme nicht mehr finden. An ihre Stelle wird dann ein ordentlicher Stellenplan der gesamten Behörde treten, sofern sie dann, hoffentlich, eingerichtet ist.
    Nun komme ich zu den letzten Bemerkungen. Ich bitte, Seite 19 aufzuschlagen. Da finden Sie unter „Einmalige Ausgaben" den Tit. 3, erste Einrichtung der Bücherei. Auch hier hat sich der Ausschuß zu einer Erhöhung des Betrages, und zwar auf 30 000 DM veranlaßt gesehen, weil wir genau wissen, daß es außerordentlich schwierig ist, anständige, brauchbare juristische und Verwaltungs-Handbüchereien zusammenzubekommen. Es war dem Ministerium möglich, hier einige Erwerbungen zu machen, die aus Zweckmäßigkeitsgründen unbedingt auch gemacht werden mußten.
    Tit. 4, Einbau der Fernsprechanlage, löste eine Debatte aus; wir waren der Meinung, daß bei verschiedenen anderen Ministerien für den gleichen Zweck vielleicht gleichfalls Beträge veranschlagt waren. Die Meinung stellte sich als richtig heraus. Ich darf Sie also davon unterrichten, daß diese 200 000 DM hier für den Einbau der Anlage in der ganzen Kaserne gedacht sind, also nicht nur für das Innenministerium, sondern gleichzeitig auch für die anderen dort mit untergebrachten Ministerien, also das der Justiz und das für Heimatvertriebene. Der Haushaltausschuß hat daher die dort ausgebrachten Summen von je 30 000 DM gestrichen. Das macht dann bei den betreffenden Ministerien selber eine Ersparnis von 60 000 DM, für die wir hier dann jetzt den Betrag in der ursprünglichen Höhe haben stehen lassen können.
    Bei den Kraftwagen — das darf ich Ihnen noch sagen. — ist es selbstverständlich — Sie finden die Dinge auf Seite 20 —, daß der Ausschuß der Regierung den Wunsch mit auf den Weg gegeben hat, bei künftigen Fahrzeuganschaffungen — es handelt sich insgesamt um sechs Fahrzeuge, hier war nichts mehr zu ändern, diese Fahrzeuge sind von der Beschaffungsstelle übernommen worden — weniger auf gebrauchte Wagen als auf neue Wagen zurückzugreifen, weil es im Endergebnis billiger ist, und zweitens auch darauf zu achten, daß die Zahl der Typen beschränkt wird, weil damit die gesamte Kraftfahrzeughaltung sich wesentlich verbilligt.
    Damit kann ich meinen Bericht schließen. Der Haushaltausschuß bittet Sie, nun der eingebrachten Vorlage in dieser Form zuzustimmen.