Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der Bayernpartei, Drucksache Nr. 723, gebe ich folgende Erklärung ab:
Die Notverordnung aus Art. 119 des Grundgesetzes ergeht in allernächster Zeit, und zwar in Übereinstimmung mit den Flüchtlingsverwaltungen der Länder Scheswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern und auch Hessen. Es ist unbedingt notwendig, daß dem Bundesminister ein Weisungsrecht gegeben wird, damit nicht in jedem einzelnen Falle ausgehandelt werden muß, welches Land belegt werden muß und wieviele Menschen in die minderbelegten Länder - d. h. die Länder, die an der Relation zu den besonders betroffenen Grenzländern weniger Flüchtlinge haben — gelegt werden können. Darüber herrscht völlige Klarheit.
- Wir haben ja schon im Bundesrat eine Notverordnung wegen der ostzonalen Flüchtlinge eingebracht. Das Gesetz, das hier vorgelegt ist, wird ja wohl in allernächster Zeit in voller Einigkeit verabschiedet werden.
Gegenüber dem zweiten Satz des Antrags der Bayernpartei habe ich Bedenken. Das ist zu weitgehend. Wenn nämlich Angehörige in einem dieser belegten Länder erklärt haben, daß sie Flüchtlinge aufnehmen und in ihren Wohnungen selbst unterbringen können, dann können wir das Zahlenspiel nicht so treiben, wie es hier verlangt wird, sondern es wird ein allgemeines Weisungsrecht ergehen. Sie wissen doch, daß es sich bei der ganzen „Aktion Link", die auf Grund eines Beschlusses der Herren Ministerpräsidenten angelaufen ist — 45 000 Menschen aus Polen und der Tschechoslowakei, nämlich aus Polen 25 000 und aus der Tschechoslowakei 20 000 —, nur um solche Personen handelt, die Angehörige in der deutschen Republik haben, die erklärt haben, daß sie ohne die Forderung weiteren Wohnraums in ihrer Familie aufgenommen werden.
- Nein, die Kategorie A hat nur eine Liste von
45 000 Menschen, es ist nicht weiter gegangen, und
wir stehen ja jetzt vor dieser Aktion, die etwas
ungeregelt verläuft. Alles das, was über die Aktion
Link hinsichtlich der 45 000 Menschen hinausgeht, I wird also dem Weisungsrecht unterliegen.
— Nein, alle nicht.
— Ich weiß nicht, Herr Abgeordneter Seelos: wenn ich als Angehöriger erklärt habe, ich nehme meinen Bruder aus Polen in meine Wohnung auf, dann kann doch eine Überbelegung nicht mehr eintreten, dann ist doch der benötigte Wohnraum vorhanden!
Zu dem Antrag Drucksache Nr. 727 kann ich nur das eine erklären: Der Standpunkt der Bundesregierung ist ja durch die feierliche Erklärung des Herrn Bundeskanzlers völlig festgelegt. Der Herr Bundeskanzler hat der Hohen Alliieren Kommission gegenüber erklärt, daß er nicht in der Lage sei, und zwar aus Gründen der Menschlichkeit, diese Menschen, die nun hereinkommen, von der Grenze zurückzustoßen. Dieser Standpunkt bleibt unverändert. Diejenigen, die hereinkommen, werden von mir auf Grund des Weisungsrechtes in die minderbelegten Länder geschickt werden. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Ich glaube, daß sich die Bundesregierung in vollem Einvernehmen mit dem Hohen Hause befinden wird.