Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Antrag des Ausschusses: Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, der Hohen Kommission bekanntzugeben, daß der Bundestag gegen die am 8. März 1950 im Landtagsgebäude von Hannover erfolgte Verhaftung des Abgeordneten des niedersächsischen Landtages Robert Lehmann und gegen die Verhaftung des Berliner Abgeordneten Werner Rüdiger, die am 25. Februar 1949 durch die Polizei des Ostsektors erfolgte, protestiert und die sofortige Freilassung der verhafteten Abgeordneten verlangt. Der Bundestag erblickt in diesen Verhaftungen eine Verletzung der demokratischen Freiheitsrechte und einen Bruch der von den Besatzungsmächten anerkannten verfassungsmäßigen Ordnung, das heißt, der Rechte und Pflichten der parlamentarischen Körperschaften und ihrer Mitglieder, dem Auftrag der Wähler innerhalb und außerhalb des Parlaments nachzukommen und denselben ihrem politischen Standpunkt gemäß im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze und sittlichen Verpflichtungen zu vertreten.
Die Bundesregierung wird ersucht, bei der
Hohen Kommission vorstellig zu werden, daß das Recht der Immunität, und zwar sowohl hinsichtlich der Abgeordneten als auch im Hinblick auf die Unantastbarkeit der parlamentarischen Gebäude, von den Behörden der Besatzungsmächte genau so beachtet wird, wie es verfassungsmäßige Pflicht der deutschen Behörden ist.
Damit sind der Antrag der Fraktion der KPD Drucksache Nr. 689 und der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache Nr. 707 als erledigt anzusehen.