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ID0104808100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1950 1637 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1638C, 1679C Anfrage Nr. 56 der Fraktion der SPD betr. Wiederherstellung der Straßenbrücke über die Aller in Celle/Niedersachsen (Drucksachen Nr. 638 und 708) . . . . 1638D Anfrage Nr. 57 der Fraktion der SPD betr. Brücke über die Jezze in Dannenberg (Drucksachen Nr. 639 und 709) . . . . 1638D Anfrage Nr. 52 der Fraktion der FDP betr. Strompreise (Drucksachen Nr. 575 und 716) 1638D Zur Tagesordnung 1638D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 9. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1639A Mayer (Stuttgart) (FDP), Berichterstatter 1639A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Baumgartner (Drucksache Nr. 610) . . 1639C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Fahrpreisermäßigung für Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 592 und 236) . . . . 1639C Rademacher (FDP), Berichterstatter 1639D Dr. Decker (BP) 1640A Löfflad (WAV) 1640B Bazille (SPD) 1640C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 1640D Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 1640D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . 1641B Schröter (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1642C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der WAV und über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Einschränkung überhöhter Handelsspannen (Drucksachen Nr. 622, 257 und 471) 1642D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 1642D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Drucksache Nr. 633) . . . . . . . . . . 1642D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 1643A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksache Nr. 631) . . . . 1643D Storch, Bundesminister für Arbeit 1644A, 1652D Dr. Besold (BP) . . . . . . . . 1644D Pohle (SPD) 1645B Arndgen (CDU) 1646C Fröhlich (WAV) . . . . . . . 1647 C Strauß (CSU) . . . . . . . . 1647D Renner (KPD) . . . . . . . 1648D Tobaben (DP) 1650B Langer (FDP) . . . . . . . 1651 C Ribbeheger (Z) 1652 A Einberufung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität zur Aufklärung des Ablaufs der Ereignisse nach dem Ausschluß des Abg. Hedler in der 46. Sitzung . . . . . . . . . . 1650A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1650A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen betreffend Flüchtlingshilfe (Drucksachen Nr. 624 und 279) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen betreffend Flüchtlingsbetriebe (Drucksachen Nr. 625 und 280) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend Flüchtlingsausgleich (Drucksachen Nr. 626 und 74) 1653B Welke (SPD), Berichterstatter . 1653C Pfender (CDU), Berichterstatter . 1654B Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . . 1654C Dr. Trischler (FDP) . . . . . 165 7 C Oskar Müller (KPD) 1659D Donhauser (BP) 1661B Tichi (WAV) . . . . . . . . 1662C Krause (Z) 1664A Kriedemann (SPD) 1664D Farke (DP) 1666D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1667A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über Anträge der Fraktionen der BP, KPD und des Zentrums betreffend Lastenausgleich (Drucksachen Nr. 627, 183, 267, 268, 297, 298 und 307) . . 1668C Frau Krahnstöver (SPD), Berichterstatterin 1668C Kohl (KPD) 1669C Wartner (BP) 1670B Glasmeyer (Z) 1671C Dr. Reismann (Z) . . . . . . 1672A Kunze (CDU) 1672D Kriedemann (SPD) . . . . . . 1673A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksachen Nr. 700 und 689) 1673C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter . . . . . . . 1673C Fisch (KPD) . . . . . . . . . 1675B Neumann (SPD) . . . . . . . . 1676D Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . 1678D Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1679A Die Sitzung wird um 14 Uhr 47 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Ich glaube, es wird niemand in diesem Hause sein, der nicht die Auffassung teilt, daß bei der praktischen Durchführung des Soforthilfegesetzes beide Teile, die Gebenden sowohl wie die Nehmenden, nicht zufriedengestellt sind. In einer ganzen Reihe von Entschließungen, die sicher sehr vielen Abgeordneten zugegangen sind, wird auf die Unhaltbarkeit des Soforthilfegesetzes sowohl in seiner formalen Ausgestaltung wie auch in seinem materiellen Inhalt hingewiesen. Sehr viele Rentner und Bezieher niedriger Einkommen haben unter der Verpflichtung, die Soforthilfeabgabe zu leisten, stark zu leiden. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Wirtschaftsrat hat unsere Fraktion mehrfach darauf hingewiesen, daß das Gesetz in der Form, wie es verabschiedet wurde, keine Hilfe für die wirklich betroffenen Kreise mit sich bringt.
    Man hat sich damals der Illusion hingegeben, daß das Gesamtaufkommen mindestens 2,7 Milliarden betragen würde. Nach den neuesten Mitteilungen, wie sie etwa im „Handelsblatt" veröffentlicht worden sind, ist nur knapp 1 Milliarde aufgebracht worden. Man rechnet damit, daß im Jahre 1949/50 im Höchstfall der Betrag von 1,3 bis 1,5 Milliarden aufkommen wird. Wenn wir zu Grunde legen, daß für 1 Million Unterhaltsempfänger, die einen Anspruch auf 70 bis 80 D-Mark haben, bereits 1 Milliarde benötigt wird, so ergibt sich rein rechnerisch, daß das Soforthilfegesetz, wie es jetzt ist, in keiner Form den Anforderungen gerecht wird, die an ein solches Gesetz gestellt werden müssen.
    Bei der Durchführung dieses Gesetzes hat sich eindeutig ergeben, und zwar sofort nach seinem Inkrafttreten, daß in erster Linie diejenigen Kreise, die als begütert anzusprechen sind — natürlich mit sachverständigem juristischem Rat —, Stundungsanträge einreichten: Diejenigen Kreise aber, die mit ihrem Vermögen unter der Grenze von 10 000 D-Mark liegen, hauptsächlich also diejenigen mit einem abgabepflichtigen Vermögen über 3000 D-Mark, diese Möglichkeit, juristisch gut fundierte Stundungsanträge zu stellen, nicht gehabt haben. Tatsächlich ist eine Flut von Stundungsanträgen eingegangen, was ganz zwangsläufig dazu führte, daß das Aufkommen aus der Soforthilfeabgabe eben nur knapp den Betrag von etwas über 1 Milliarde D-Mark erreicht hat.
    Man muß daran erinnern, daß den Wählern einige Tage vor der Bundestagswahl die Auswirkungen des Soforthilfegesetzes in den herrlichsten Farben geschildert worden sind. Vor allen Dingen für die Parteien, die das Besitzbürgertum vertreten, war das eine Möglichkeit, ihr soziales Gewissen in den herrlichsten Farben leuchten zu lassen. Man hat dabei allerdings vergessen, den Wählern zu sagen, daß Bestimmungen für eine ganze Reihe von Gruppen, etwa die Währungs- und die Fliegergeschädigten, überhaupt aus dem Gesetz herausgelassen worden


    (Kohl)

    sind, eben weil bei dem eng gezogenen Rahmen dieses Gesetzes keine Möglichkeit bestand, auch für diese Gruppen etwas zu tun. Man könnte lange über die Tatsache sprechen — bei dem vorhergehenden Punkt der Tagesordnung ist das ja auch eingehend geschehen —, daß auch die Flüchtlinge nicht mit berücksichtigt worden sind. Wenn wir noch die Tatsache in Rechnung stellen, daß alle Rentenleistungen auf die Unterhaltshilfe angerechnet werden, so ergibt sich, daß das Gesetz seinem materiellen Inhalt nach für die Kreise, die leider auf den Bezug der Soforthilfe angewiesen sind, eben untragbar ist.
    Ich darf in diesem Zusammenhang noch auf den Erlaß des Herrn Bundesfinanzministers hinweisen. Nach diesem Erlaß sollen die Stundungsanträge sehr scharf geprüft werden. Einem gewissen Kreis von Abgabepflichtigen soll sogar zugemutet werden, eventuell Vermögenswerte zu veräußern, damit sie ihrer Abgabepflicht gerecht werden können. Ich bin aber der Überzeugung, daß auch eine solche Bestimmung nur die Kreise trifft, die nicht über die Mittel verfügen, die notwendig sind, wenn man sich gegen diese individuelle Einschätzung irgendwie zur Wehr setzen will. Man könnte aus der Praxis der Soforthilfeämter einige bezeichnende Beispiele anführen, um nachzuweisen, wie die Dinge in Wirklichkeit aussehen.
    Wir Kommunisten sind der Meinung, daß vor dem kommenden endgültigen Lastenausgleich an den wir im Augenblick noch gar nicht glauben, und wenn er kommt, meine Damen und Herren, wird er eine Katastrophe sein — die Revision des Soforthilfegesetzes stehen muß. Es muß geändert werden, wenn es sich auch nur etwas sozial auswirken soll.
    Im einzelnen sind wir der Meinung — deswegen auch unser Antrag —, daß kein Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Vermögen gemacht werden darf. Der Passus, wonach eigentlich nur der Fürsorgerichtsatz zugrunde gelegt wird, muß endlich einmal verschwinden. Wir fordern weiter, daß ein Betrag von 160 D-Mark netto frei bleibt, und wir fordern, daß die Altersgrenze herabgesetzt wird -
    ich glaube, ich brauche das nicht näher zu begründen —, und zwar vom 65. auf das 60. und bei Frauen auf das 55. Lebensjahr, und fordern ferner eine Belastung der großen Einkommensbezieher.
    Noch ein Wort zu dem letzten Antrag der KPD, der der Regierung überwiesen werden soll. Wir haben in dem Antrag Drucksache Nr. 267 unsere grundsätzliche Auffassung zu der Frage des Lastenausgleichs niedergelegt. Wir wissen, daß wir damit bei ,der Mehrheit des Hauses nicht auf Gegenliebe stoßen. Aber wir Kommunisten verlangen sehr eindeutig nicht einfach die Überweisung dieser Anträge als Material an das Finanzministerium zur Bearbeitung für den kommenden Lastenausgleich, sondern diese Anträge, die von uns gestellt sind, müssen Richtlinien dafür sein, wie der kommende endgültige Lastenausgleich auszusehen hat.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wartner. Sie haben 8 Minuten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johann Wartner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eingangs meiner Ausführungen feststellen, daß, wenn wir auch Abänderungsanträge zum Soforthilfegesetz gestellt haben, dies keine Ablehnung des Gesetzes als solches bedeutet, sondern daß wir lediglich die Härten, die nach unserer Meinung in diesem Gesetz enthalten sind, gemildert wissen wollen. Die Berichterstatterin hat bereits darauf hingewiesen, daß die beiden Anträge Drucksachen Nr. 297 und 298 sehr eingehend im Lastenausgleichsausschuß geprüft worden sind, daß aber letzten Endes der Ausschuß sich nicht dazu entschließen konnte, diesen Anträgen seine Zustimmung zu geben, sondern daß sie als Material für den kommenden Lastenausgleich verwendet werden sollen. Mit dieser Beschlußfassung haben die beiden Anträge meiner Partei, Drucksachen Nr. 297 und 298, ein ehrenvolles Begräbnis erhalten. Denn wir wissen ja doch, was es bedeutet, wenn Anträge als Material hinübergegeben werden. Die Begründung hierfür war erstens, daß das Soforthilfegesetz nicht mehr von langer Dauer sein werde, und zweitens: wenn man auch nur ein Stück aus diesem Gesetz herausnehme, werde das ganze Gesetz zusammenbrechen.
    Hierzu darf ich wohl bemerken: Wir haben unsere Anträge bereits am 8. Dezember eingereicht, also noch vor der Fälligkeit der ersten Rate des Soforthilfegesetzes. Als zweiten Grund führt man an, daß das Gesetz als solches, wie bereits erwähnt, nicht mehr lange lebensfähig sein werde. Hierzu möchte ich folgendes sagen: Wir haben unsere Anträge rechtzeitig eingereicht, und wenn sie im Ausschuß zu wiederholten Malen von der Tagesordnung abgesetzt worden sind und erst heute zur endgültigen Beratung kommen, so ist das nicht unsere Schuld. Wenn man auf der anderen Seite sagt: aus dem Gesetz darf nichts herausgebrochen werden, so bedeutet das nach unserer Auffassung nichts anderes, als daß die derzeitige Belastung ein Dauerzustand bleiben soll. Eine solche Haltung würde aber nicht bloß in weiten Kreisen große Sorge erregen, sondern ich darf auch darauf verweisen, daß sie in Widerspruch zu dem Bericht des Finanzministeriums steht, der uns im Dezember vorgelegt worden ist. Denn wenn auf Seite 18 bei Ziffer 43 des Berichts gesagt ist: Ein Schuldenabzug — und damit komme ich auf unseren Antrag Drucksache Nr. 297 zu sprechen — könne deshalb nicht zugelassen werden, weil in größter Eile und in einfachster Form die dringendsten Aufgaben gelöst werden mußten, und wenn es weiter in diesem Bericht heißt, de primitive Form der Abgaben könne jedoch nicht aufrechterhalten bleiben, meine Herren, so gibt der Bericht damit selber zu — und das deckt sich mit unserem Antrag Drucksache 297 —, daß das Gesetz über den Lastenausgleich überhastet fertiggestellt worden ist und eine derart primitive Regelung darstellt, daß sie bei dem neuen, kommenden Lastenausgleich wohl nicht mehr haltbar ist.
    Meine Herren, unser Antrag fordert deshalb, daß die Bundesregierung ein Gesetz zur Änderung des Soforthilfegesetzes vorlegen soll, auf Grund dessen der Absatz 2 des § 24 des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände entfällt und klargestellt wird, daß Zinsen und Tilgungsbeträge auf Grund des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich, soweit sie die zu entrichtende Soforthilfeabgabe der Schuldner übersteigen, nicht zu erheben sind. Wir wollten mit diesem Antrag erreichen, daß die Zinsen für die Grundschulden, die heute noch


    (Wartner)

    bestehen und wofür die Soforthilfeabgabe gezahlt werden muß, nicht höher sein dürfen als der Betrag, den der Betreffende an Soforthilfe auf Grund des Einheitswertes zu zahlen hätte.
    Ein Beispiel, meine Herren! Vergangenen Samstag kam ein Mann zu mir, der sagte: Ich hätte das Geld gehabt, um meine 6000 D-Mark Hypothekenschulden zu bezahlen. Ich habe sie nicht zurückgezahlt, weil die Gläubiger meine eigenen Geschwister, meine Brüder und meine Schwestern waren; ich wollte nicht mit einem wertlosen Geld meine eigenen Verwandten abtun. Hätte ich es bezahlt, dann hätte ich heute nicht 6000 D-Mark Hypotheken auf meinem Anwesen, und ich würde auf Grund des Einheitswertes nur 80 D-Mark an Soforthilfe zu bezahlen haben, während ich jetzt 240 D-Mark zu zahlen habe. Dieses Beispiel könnte man verhundertfachen und vertausendfachen. Infolgedessen verlangen wir, daß die Zinsen der Hypotheken nur mit diesem Betrag belastet werden dürfen, soweit die Belastung auch auf Grund des Einheitswertes für den einzelnen Betrieb in Frage kommen würde.
    Auch der Antrag Nr. 298 — Erhöhung der Freigrenze von 3000 D-Mark auf 5000 D-Mark -
    entspricht ganz bestimmt einer sozialen Haltung.
    Wer sind denn die Leute, die einen Einheitswert bis zu 5000 D-Mark haben? Es sind kleine Hausbesitzer, kleine Gewerbetreibende, auch kleine Landwirte, Landwirte unter 3 Hektar. Meine Damen und Herren, es ist vorhin das Wort von Nehmenden und Gebenden gesprochen worden. Ich bin der Meinung: es gibt zwischen Nehmenden und Gebenden auch noch ein großes Heer derer, die weder zu der Gruppe der Nehmenden noch zu der Gruppe der Gebenden zählen. Das sind die Leute, die recht und schlecht unter größten Entbehrungen, unter Verzicht auf alles, was das Leben lebenswert macht, ihr Leben fristen. Ich glaube, gerade deshalb ist es keine unsoziale Forderung, wenn wir verlangen — es trifft ja nicht bloß einen einzelnen Stand, sondern durchweg alle Gruppen —, die Freigrenze von 3000 auf 5000 D-Mark zu erhöhen.