Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Drucksachen Nr. 624 und 625, die auf die Drucksachen Nr. 279 und 280 zurückgehen, haben den Ausschuß für Heimatvertriebene wiederholt, zuletzt in seiner Sitzung am 24. Februar intensiv beschäftigt. Es war das Anliegen der Antragsteller und, wie sich bei der Behandlung des Fragenkomplexes ergab, auch die einstimmige Auffassung des Ausschusses für Heimatvertriebene, die Frage nach der Regelung des ehemaligen Eigentums des Reiches und des preussischen Staates einmal an die Bundesregierung heranzutragen und sie zu ersuchen, auf diesem Gebiet aktiv zu werden. Der Ausschuß — und das ergab sich in allen Reden und Gegenreden -
zeigte keinerlei Verständnis dafür, daß auf der einen Seite wertvolle Objekte dergestalt, wie sie in der Drucksache Nr. 624 festgelegt sind, ungenutzt verkommen, während auf der anderen Seite die Raumnot immer weiter um sich greift und die Frage der Bekämpfung des sozialen Massenelends unter den Vertriebenen eine Frage von eminenter Bedeutung geworden ist.
Der Antragsteller und auch der Ausschuß glauben gemeinsam darauf verweisen zu müssen, daß in den Artikeln 134 und 135 Absatz 6 des Grundgesetzes die Rechtslage eindeutig festgelegt wird. In Artikel 134 heißt es: „Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen." In Artikel 135 Absatz 6 heißt es: „Beteiligungen des ehemaligen Landes Preußen an Unternehmen des privaten Rechtes gehen auf den Bund über. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das auch Abweichendes bestimmen kann." Damit bekannte sich der Ausschuß zu der Auffassung, daß eben alles versucht werden muß, um ehemaliges Wehrmachteigentum, als da sind Muni-Läger, Truppenübungsplätze, Flugplätze, die zum großen Teil mit sehr wertvollen Liegenschaften bebaut sind, in das Eigentum des Bundes zu überführen und zur Ansiedlung von Heimatvertriebenenbetrieben zur Verfügung zu stellen sind, ungefähr — und das war ebenfalls Gegenstand der Besprechung im Ausschuß — in der Art und Weise, wie es in zahlreichen Ländern, unter anderem in Nordrhein-Westfalen — Stichwort Espelkamp —, bereits geschehen ist.
In Absatz 2 der Drucksache Nr. 624 wollte der Ausschuß festlegen, daß es mit der Bereitstellung dieser Objekte für die Ansiedlung von Heimatvertriebenenbetrieben nicht allein getan sein kann, sondern daß hier auch eine weitgehende Kredithilfe durch den Bund Platz greifen muß, wenn neue Flüchtlingsbetriebe und Beschäftigungsmöglichkeiten für Heimatlose geschaffen werden sollen.
Meine Damen und Herren, Sie wollen mir gestatten, daß ich mit dieser Frage die Überleitung zu der Drucksache Nr. 625 finde, die sich mit der
Schaffung von Flüchtlingsbetrieben beschäftigt. Es ist offensichtlich, daß zwischen beiden Anträgen inhaltlich ein engster Zusammenhang besteht. In der Drucksache Nr. 625, die auf die Drucksache Nr. 280 zurückgeht und genau wie die Drucksache Nr. 624 im Ausschuß lediglich eine redaktionelle Änderung erfahren hat, wird an die Bundesregierung das Ersuchen gerichtet, die Frage der Bundesbürgschaft für langfristige Flüchtlings- und Vertriebenenkredite einmal zum Gegenstand einer ernsten Untersuchung zu machen. Der Ausschuß war sich bei der Diskussion über diese Frage darüber klar, daß die Ansäßigmachung, die Festigung und hier in erster Linie die finanzielle Sicherung von Flüchtlingsbetrieben für uns eine der wesentlichsten Aufgaben im Rahmen der Bekämpfung des sozialen Massenelends zu sein hat. In Ziffer 2 der Drucksache Nr. 625 wird die Bundesregierung ersucht, Vorschläge für eine steuerliche Begünstigung solcher Flüchtlingsbetriebe dem Hohen Hause zu unterbreiten.
Es ist ganz klar, daß der Ausschuß für Heimatvertriebene mit diesen beiden Ziffern die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses auf die Lücke lenken wollte, die immer dort besteht, wo im Zusammenhang mit der Gewährung von Flüchtlingskrediten die Frage nach der Banksicherheit auftritt. Hier, wo diese entscheidende Lücke auftaucht, glaubte der Ausschuß für Heimatvertriebene dem Hohen Hause vorschlagen zu müssen, daß endlich einmal die Frage der Bundesbürgschaft klargestellt werden sollte und daß das Hohe Haus Veranlassung hat, zu dieser Frage, die hier schon einmal Gegenstand der Diskussion geworden ist, ganz klar Stellung zu nehmen.
In Ziffer 3 der Drucksache Nr. 625 wird die Bundesregierung ersucht, in das endgültige Lastenausgleichsgesetz besondere Bestimmungen aufzunehmen, die die Hergabe von Mitteln für den Aufbau gewerblicher und industrieller Flüchtlingsbetriebe und Wohnungsbauten begünstigen.
Ich darf zum Abschluß meines Berichts darauf verweisen, daß der Ausschuß für Heimatvertriebene diese beiden Drucksachen einstimmig angenommen hat und daß er ebenso einstimmig das Hohe Haus bittet, positiv dazu Stellung zu nehmen.