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ID0104802400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 48. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. März 1950 1637 48. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1638C, 1679C Anfrage Nr. 56 der Fraktion der SPD betr. Wiederherstellung der Straßenbrücke über die Aller in Celle/Niedersachsen (Drucksachen Nr. 638 und 708) . . . . 1638D Anfrage Nr. 57 der Fraktion der SPD betr. Brücke über die Jezze in Dannenberg (Drucksachen Nr. 639 und 709) . . . . 1638D Anfrage Nr. 52 der Fraktion der FDP betr. Strompreise (Drucksachen Nr. 575 und 716) 1638D Zur Tagesordnung 1638D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 9. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1639A Mayer (Stuttgart) (FDP), Berichterstatter 1639A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Dr. Baumgartner (Drucksache Nr. 610) . . 1639C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der WAV betr. Fahrpreisermäßigung für Schwer- und Schwerstversehrte (Drucksachen Nr. 592 und 236) . . . . 1639C Rademacher (FDP), Berichterstatter 1639D Dr. Decker (BP) 1640A Löfflad (WAV) 1640B Bazille (SPD) 1640C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 1640D Dr. Schröder (CDU), Berichterstatter 1640D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . 1641B Schröter (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1642C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der WAV und über den Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Horlacher und Genossen betreffend Einschränkung überhöhter Handelsspannen (Drucksachen Nr. 622, 257 und 471) 1642D Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . 1642D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplanes und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Drucksache Nr. 633) . . . . . . . . . . 1642D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 1643A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksache Nr. 631) . . . . 1643D Storch, Bundesminister für Arbeit 1644A, 1652D Dr. Besold (BP) . . . . . . . . 1644D Pohle (SPD) 1645B Arndgen (CDU) 1646C Fröhlich (WAV) . . . . . . . 1647 C Strauß (CSU) . . . . . . . . 1647D Renner (KPD) . . . . . . . 1648D Tobaben (DP) 1650B Langer (FDP) . . . . . . . 1651 C Ribbeheger (Z) 1652 A Einberufung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität zur Aufklärung des Ablaufs der Ereignisse nach dem Ausschluß des Abg. Hedler in der 46. Sitzung . . . . . . . . . . 1650A Ritzel (SPD) . . . . . . . . . 1650A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen betreffend Flüchtlingshilfe (Drucksachen Nr. 624 und 279) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gerstenmaier, Etzel, Schütz und Genossen betreffend Flüchtlingsbetriebe (Drucksachen Nr. 625 und 280) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betreffend Flüchtlingsausgleich (Drucksachen Nr. 626 und 74) 1653B Welke (SPD), Berichterstatter . 1653C Pfender (CDU), Berichterstatter . 1654B Dr. Gerstenmaier (CDU) . . . . 1654C Dr. Trischler (FDP) . . . . . 165 7 C Oskar Müller (KPD) 1659D Donhauser (BP) 1661B Tichi (WAV) . . . . . . . . 1662C Krause (Z) 1664A Kriedemann (SPD) 1664D Farke (DP) 1666D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1667A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über Anträge der Fraktionen der BP, KPD und des Zentrums betreffend Lastenausgleich (Drucksachen Nr. 627, 183, 267, 268, 297, 298 und 307) . . 1668C Frau Krahnstöver (SPD), Berichterstatterin 1668C Kohl (KPD) 1669C Wartner (BP) 1670B Glasmeyer (Z) 1671C Dr. Reismann (Z) . . . . . . 1672A Kunze (CDU) 1672D Kriedemann (SPD) . . . . . . 1673A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der KPD betreffend Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksachen Nr. 700 und 689) 1673C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter . . . . . . . 1673C Fisch (KPD) . . . . . . . . . 1675B Neumann (SPD) . . . . . . . . 1676D Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . 1678D Beschlußunfähigkeit und nächste Sitzung 1679A Die Sitzung wird um 14 Uhr 47 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes hat sich schon im Frühjahr des vergangenen Jahres mit zwei Teilfragen des Heimkehrerproblems beschäftigt, und zwar mit der Arbeitsvermittlung und der Arbeitslosenhilfe für Heimkehrer und mit der Gleichstellung der in das zivile Arbeitsverhältnis übergeführten ehemaligen Kriegsgefangenen. Er verabschiedete damals die beiden Entwürfe nicht, weil keine Aussicht bestand, daß sie vor der Bildung des Bundes noch von der Militärregierung genehmigt würden.
    Wenn der Rückstrom der Heimkehrer inzwischen in den vergangenen Monaten nachgelassen hat, so ist daraus nicht der Schluß zu ziehen, daß das Problem inzwischen von minderer Bedeutung geworden ist. Die Bundesregierung hegt vielmehr die feste Zuversicht, daß auch die restlichen Kriegsgefangenen in baldiger Zukunft in die Heimat zurückkehren werden. Sie hat es daher als eine ihrer vordringlichsten Aufgaben angesehen, durch Schaffung bundeseinheitlicher Rechtsvorschriften den Ländern die ihnen bisher obliegende Heimkehrerfürsorge abzunehmen, zu vereinheitlichen und, wie ich glaube, im Rahmen des Möglichen noch zu verbessern.
    Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf enthält diejenigen Aufwendungen und Hilfen, die der Bund als Mindestleistung zu tragen in der Lage ist. Soweit es die Finanzlage einzelner Länder gestatten sollte, von sich aus zusätzliche Aufwendungen zu gewähren, würde dies meines Erachtens nur der Tatsache Rechnung tragen, daß für viele der jetzt Heimkehrenden die Rückgliederung in geordnete zivile Verhältnisse eine größere Schwierigkeit bedeutet, als wenn sie schon vor Jahren wieder den heimatlichen Boden hätten betreten können. Es ist aber nicht möglich, daß derartige zusätzliche Leistungen der Länder vom Bund übernommen werden.
    Wegen des Aufbaus und des materiellen Inhalts des Gesetzes darf ich Sie auf die Ihnen vorliegende Begründung aufmerksam machen. Der Gesetzentwurf umreißt zunächst den Personenkreis der Heimkehrer. Unter großzügiger Auslegung des Begriffs sollen diejenigen Heimkehrer von der durch das Gesetz gewährleisteten Betreuung erfaßt werden, die innerhalb von zwei Monaten nach der Entlassung oder nach dem Ablauf der Mindestverpflichtungsdauer im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen. Von einem erheblichen Teil der Leistungen werden aber auch solche Heimkehrer erfaßt, die nach dem 1. Januar 1948 entlassen worden sind und in der Folge im Bundesgebiet Aufenthalt nehmen oder genommen haben.
    Der Abschnitt I, Entlassungsgeld und Übergangshilfe, sichert die Mittel, die der Heimkehrer sofort für seinen Lebensunterhalt und für seine Einkleidung benötigt. Abschnitt II, Zuzugsgenehmigung und Wohnraumzuteilung, dient der Sicherung des Wohnraums für den Heimkehrer und seine Familie unter weitgehender Herstellung der durch die Kriegsfolgen eingeschränkten Freizügigkeit. Er stellt die Heimkehrer anderen Wohnungssuchenden, die bevorzugt unterzubringen sind, gleich.
    Während auf diese Weise den primären Bedürfnissen der Heimkehrer an Ernährung,
    Wohnung und Kleidung Rechnung getragen werden soll, erstreckt sich die Wirkung der übrigen Abschnitte des Gesetzes auf die Sicherung der rechtlichen und sozialen Verhältnisse während eines längeren Zeitabschnitts. In Abschnitt III und IV wird der frühere Arbeitsplatz rechtlich gesichert. Wo diese Sicherung nicht mehr wirksam werden kann, sei es aus Gründen, die im Betrieb liegen, sei es aus Gründen, die beim Heimkehrer selbst liegen, werden die Arbeitsämter ihre ganze Kraft in den Dienst der Unterbringung der Heimkehrer zu stellen haben. Die Förderung der Berufsausbildung und die Sicherung des Lebensunterhalts der Heimkehrer während dieser Zeit werden dabei in dem Vordergrund ihrer Bemühungen stehen.
    Führen die verschärften Bemühungen um Vermittlung eines geeigneten Arbeitsplatzes nicht sofort zum Erfolg, so tritt nach den Bestimmungen des Abschnitts V die Arbeitslosenversicherung rückwirkend ein. Die hierfür geltenden Vorschriften weichen zugunsten der Heimkehrer von den sonst geltenden Unterstützungsvorschriften ab und bemühen sich auch hierin, der Schwere des Lebensschick als der Heimkehrer in weitgehendem Maße Rechnung zu tragen. Bei der Bemessung der Unterstützung wird von einem Arbeitsentgelt von 42 D-Mark in der Woche ausgegangen. Wenn der Heimkehrer früher eine höhere Entlohnung hatte oder jetzt erzielen würde, falls seine berufliche Tätigkeit nicht durch den Krieg unterbrochen worden wäre, kann die Unterstützung höher liegen.
    Lücken, die im Sozialversicherungsschutz für den Heimkehrer bisher bestanden, schließt der Abschnitt VI des Gesetzes. Er hebt die bisher in den einzelnen Ländern bestehenden unterschiedlichen Versorgungen auf und gewährt dem Heimkehrer ausreichenden Anspruch auf Krankenhilfe. Außerdem wird in den Rentenversicherungen auch mit Rücksicht auf die Internierungszeit das geltende Recht vereinheitlicht und verbessert. Der Schlußabschnitt VII bringt Verwaltungsvorschriften, die sich aus dem Übergang der Heimkehrerbetreuung auf den Bund ergeben.
    Das Heimkehrergesetz ist aus der Not geboren. Es wird nicht alle Sorgen und Nöte der Heimkehrer beseitigen können. Es schafft allerdings die Voraussetzungen dazu und läßt erkennen, daß sich die Heimat ihrer Verpflichtung den Heimkehrern gegenüber bewußt ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Entwurf ist eingebracht und begründet. Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit soll nach der Vereinbarung des Ältestenrats 10 Minuten betragen, und zwar offensichtlich für jede Partei.

(Zuruf von der Mitte: Ja!)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Besold.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anton Besold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Politik muß wie jede Besonderheit unseres Daseins eine Äußerungsform der Kultur sein,

    (Heiterkeit)

    und ich glaube, daß gerade die Regelung der Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer ein zentrales Kulturproblem ist. — Die Fraktion der Bayernpartei hat zu diesem Gesetzentwurf einen Ergänzungsantrag zu stellen. Sie wissen, daß schon


    (Dr. Besold)

    im Bundesrat darüber verhandelt worden ist, ob das Entlassungsgeld von 50 D-Mark den Erfordernissen des Heimkehrers bei Erreichung seiner Heimat genügt. Bayern hat schon lange das Entlassungsgeld auf 150 D-Mark erhöht. Der Vertreter Bayerns hat im Bundesrat darauf hingewiesen. daß die Länge und Härte der Gefangenschaft die Bedürfnisse vermehren und die Verschärfung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Erhöhung des Entlassungsgeldes im gesamten Bundesgebiet auf 150 D-Mark notwendig macht und daß dies auch zur Sicherung des sozialen Friedens notwendig ist. Er hat außerdem darauf hingewiesen, daß dem entsprochen werden könne, nachdem die Betreuungsunternehmen sowieso der natürlichen Auflösung entgegengehen, und daß außerdem Bayern es nicht verantworten kann, das Entlassungsgeld für Spätheimkehrer auf Grund eines Bundesgesetzes, das diesem Entwurf entsprechen würde, herabzusetzen.
    Ich glaube, wir sind uns alle darüber im klaren, daß die erste Hilfe für den Heimkehrer so bemessen sein muß, daß er sich wirkungsvoll dem Gefühl der Vermassung und Entmenschlichung entziehen kann. Wir sind außerdem der Auffassung, daß gerade das gemeinsame Schicksal und die gemeinsame Tragik, die die Heimkehrer, insbesondere die Spätheimkehrer in dieser schweren Zeit erlitten haben, es erheischen, daß eine übereinstimmende Festsetzung des Entlassungsgeldes in den Staaten und Ländern des Bundes notwendig ist. Wenn nun das Land Bayern bereits 150 D-Mark an Entlassungsgeld bezahlt hat, so möge sich unter diesen Umständen der Bundestag dazu entschließen, hier eine gemeinsame Regelung zu finden; wenn man auch grundsätzlich den Standpunkt vertreten kann, daß es den einzelnen Ländern unbenommen sein soll, zusätzliche Mittel für solche Leistungen zu gewähren. Aber man soll es wirklich nicht dem Zufall überlassen, sondern gerade für unsere Heimkehrer mit gemeinsamem guten Willen einen gemeinsamen Weg zur Sicherung des sozialen Friedens, der Gerechtigkeit und der Gleichheit finden. Die Fraktion der Bayernpartei wird daher einen entsprechenden Änderungsantrag zur zweiten Lesung des Entwurfs einreichen.