Rede von
Willy Max
Rademacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Abwesenheit des erkrankten Herrn Abgeordneten Baur habe ich die Berichterstattung übernommen.
Zu dem Antrag Drucksache Nr. 236 lag dem Ausschuß eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums vom 2. Januar vor. Danach erhalten die Schwerbeschädigten folgende Vergünstigungen: die Benutzung der 2. Wagenklasse mit Fahrausweisen 3. Klasse, sofern die Erwerbsminderung mindestens 80 Prozent beträgt und der körperliche Zustand die Benutzung der Polsterklasse erfordert.
Zum Absatz 2 des Antrags:
Schwerstversehrte, die eine Begleitperson mitführen müssen, erhalten für die Begleitperson dieselbe Ermäßigung,
ist zu sagen, daß der tatsächliche Zustand über die Forderung in diesem Antrag schon hinausgeht; denn freie Beförderung ist den Begleitern von Schwerbeschädigten zugestanden, sofern die Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent beträgt.
Der Ausschuß ist sich in der Debatte darüber klar gewesen, daß die Belastung durch die hohe Zahl der durch den Krieg und sonstige Ereignisse hinzugekommenen Schwerbeschädigten sich im Etat der Bundesbahn sehr stark auswirkt und
infolgedessen nicht, wie in vielen anderen Fällen, ausschließlich von der bekanntlich sehr notleidenden Bundesbahn getragen werden kann. Der Ausschuß ist auch der Meinung gewesen, daß das eine Angelegenheit des ganzen Volkes ist und diese Frage daher in einer gesetzlichen Regelung für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene befriedigend geklärt und erledigt werden muß. Daher der einstimmig gefaßte Beschluß des Ausschusses, den Antrag bis zur Vorlage des in Kürze zu erwartenden Entwurfs eines Gesetzes zur Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen zurückzustellen und ihn zusätzlich dem Ausschuß für Sozialpolitik und dem Ausschuß für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen zu überweisen mit der Maßgabe, daß der Ausschuß für Verkehrswesen weiterhin federführend bleibt.
Meine Damen und Herren, ich bitte das Hohe Haus, entsprechend zu beschließen.