Rede von
Ernst
Mayer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Der Fall Marx, der den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität auf ein Ansuchen der Staatsanwaltschaft München hin beschäftigt hat, ist einer von den Fällen, die den Ausschuß feststellen lassen mußten, daß man bei manchen deutschen Staatsanwaltschaften mit dem Begriff der Immunität des Abgeordneten reichlich großzügig und weitherzig umgeht. In diesem Falle hatte die Staatsanwaltschaft München I den Bundestag gebeten, zur Frage der Immunität des Abgeordneten Marx Stellung zu nehmen, hatte nicht gebeten, die Immunität aufzuheben, sondern gebeten, Stellung zu nehmen, und zwar weil der Führer der sogenannten Vaterländischen Union, Feitenhansl, gegen den Kollegen Marx Strafantrag gestellt hatte wegen Gewaltanwendung, Zusammenrottung, Landfriedensbruch usw.
Dem Ausschuß lagen etwa zwei Dutzend Zeugenvernahmen vor, aus deren keiner sich auch nur der leiseste Anhaltspunkt dafür ergab, daß die gegen den Kollegen Marx erhobenen Beschuldigungen zu Recht erhoben worden sind.
Der Ausschuß bittet deswegen das Hohe Haus, seine Stellungnahme zu bejahen, nämlich daß kein Anlaß für das Haus besteht, zur Frage der Immunität des Kollegen Marx überhaupt Stellung zu nehmen.