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    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen rind Herren! Die Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs für die in ihm vorgesehene Verlängerung bis zum 31. März 1951 macht in der Hauptsache drei Erwägungen geltend. Erstens habe das Wirtschaftsstrafgesetz die in vielen Gesetzen verstreuten einzeln en Wirtschaftsstrafbestimmungen gesammelt und vereinheitlicht, alle nicht mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen zu vereinbarenden Strafbestimmungen beseitigt, eine strenge Trennung zwischen echten Wirtschaftsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie zwischen kriminellen Strafen und Bußgeldern vorgenommen und die Straflosigkeit bei unverschuldetem Irrtum über das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Bestimmung anerkannt. Das ist die eine Gruppe. Zweitens habe das Wirtschaftsstrafgesetz die Bestimmungen über die Gefährdung der Bedarfsdeckung, die Verbote der Kompensation und der Preistreiberei als selbständige, von den jeweiligen Bewirtschaftungs-
    und Preisregelungsvorschriften unabhängige Straftatbestände geschaffen. Damit komme dem Wirtschaftsstrafgesetz der Charakter eines selbständigen Gesetzgebungswerkes zu. Drittens
    — so sagt die Begründung -- bezögen sich einige Vorschriften des Kapitalverkehrsgesetzes, des Energienotgesetzes und des Importausgleichsgesetzes auf das Wirtschaftsstrafgesetz, und es sei beabsichtigt, dieses auch bei Vergehen gegen das Militärregierungsgesetz über die Devisenbewirtschaftung und die Kontrolle des Güterverkehrs für anwendbar zu erklären. Tatsächlich aber
    — das ist der entscheidende Punkt — beruht der überwiegende Teil des Wirtschaftsstrafgesetzes auf der Unterstellung der Fortdauer früherer oder noch geltender Wirtschafts- und Preisregelungsbestimmungen. Da diese Fortdauer aber
    bereits im Zeitpunkte der Verabschiedung des Wirtschaftsstrafgesetzes am 24. Mai 1949 durchaus unsicher war, hat der Wirtschaftsrat selbst die Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes zunächst nur bis zum 31. März 1950 befristet.
    Inzwischen ist die Entwicklung weiter — und zwar sehr rasch — fortgeschritten. - Die Begründung zu dem nur bis zum 30. Juni dieses Jahres geltenden Importausgleichsgesetz führt wörtlich folgendes aus:
    Von diesem Zeitpunkte des 30. Juni 1950 an wird eine einschneidende Änderung eintreten, die das gesamte Bewirtschaftungssystem, die Preispolitik, die Subventionen und damit auch die Importausgleiche grundlegend beeinflussen wird.
    Da das Importausgleichsgesetz selbst bereits am 30. Juni dieses Jahres abläuft, war die erwähnte Berufung der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs auf das Importausgleichsgesetz weder veranlaßt noch berechtigt.
    Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Erwartung Ausdruck gegeben, daß während der Verlängerung der Geltungsdauer unter Berücksichtigung der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse und der inzwischen gesammelten Erfahrungen die weitere Notwendigkeit seiner Strafbestimmungen und deren etwaige Revision geprüft werden. Im Hinblick darauf, daß nach dem 30. Juni dieses Jahres eine umstürzende Änderung in der Bewirtschaftung. und in der Preisregelung eintreten soll, besteht keine Veranlassung, die Geltungsdauer auf ein ganzes Jahr zu verlängern. Eine Verlängerung, die von uns in einem Abänderungsantrag auf den 30. September dieses Jahres begrenzt wird, würde ausreichen, um nach dem 30. Juni die notwendigen Erfahrungen zu sammeln und den beteiligten Fachministerien die Möglichkeit zu geben, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten, in dem die nicht auf einem bestimmten Bewirtschaftungssystem und besonderen Preisregelungsvorschriften beruhenden, also von ihnen unabhängigen Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes zusammengefaßt werden.
    Wir wollen in der Gesetzgebung endlich eine Flurbereinigung und eine Entrümpelung. Ich glaube, es ist die Forderung berechtigt, daß nunmehr mit der Methode Schluß gemacht wird, den Zerfallmoder überholter, veralteter, nicht mehr zeitgemäßer Bewirtschaftungsbestimmungen in einer immer wieder vorgenommenen Verlängerung der betreffenden Gesetze weiterzuschleppen.
    Ich plädiere also namens meiner Fraktion dafür: der Bundestag möge beschließen, die Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes auf den 30. September 1950 zu begrenzen.

    (Beifall bei der BP.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, wird das Wort weiter gewünscht? -- Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache der zweiten Beratung.
Ich rufe zunächst § 1 in der Fassung der Drucksache Nr. 702 auf. Es ist der Abänderungsantrag gestellt, die Geltungsdauer bis zum 30. September 1950 zu verlängern. Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das letztere war die Mehrheit. Damit ist der Abänderungsantrag abgelehnt.


(Präsident Dr. Köhler)

Wer für § 1 in der Fassung der Drucksache Nr. 702 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. -Das erste war eindeutig die Mehrheit. Der § 1 ist angenommen.
Ich rufe § 2 auf. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Der § 2 ist fast einstimmig angenommen.
Wer für die Einleitung und die Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Fast einstimmig angenommen.
Damit ist das Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Ich eröffne entsprechend dem vorhin gegebenen Einverständnis des Hauses die
dritte Beratung.
Wir kommen zur Aussprache der dritten Beratung. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache der dritten Beratung.
Wer für das Gesetz auf Drucksache Nr. 702 in der soeben in zweiter Lesung angenommenen Fassung im Ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich danke und bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist mit eindeutiger Mehrheit angenommen. Damit haben wir diesen neu aufgenommenen Punkt der Tagesordnung erledigt.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 9. Januar 1950 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605).
Der Herr Berichterstatter ist aus dienstlichen Gründen im Augenblick nicht da, wie es auch zu Punkt 8 der Tagesordnung der Fall war. Ich schlage vor, den Punkt 7 zurückzustellen. Den Punkt 8 hatten wir bereits abgesetzt.
Wir kommen damit zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689).
Ich möchte ausdrücklich darauf aufmerksam machen, daß dazu inzwischen ein Abänderungsantrag der Fraktion der SPD eingegangen ist, der als Drucksache Nr. 707 verteilt worden ist.
Wir haben zu Punkt 9 im Ältestenrat zur Begründung durch den Antragsteller eine Redezeit von 8 Minuten und dann die Überweisung an den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität vorgesehen. Wer von den Herren Antragstellern wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Kurt Müller!
Kurt Müller (KPD), -Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor acht Tagen, auf der letzten Sitzung des Bundestags fühlte sich der Herr Bundeskanzler bemüßigt, auf die undemokratischen Verhältnisse und Zustände an der Saar hinzuweisen. Für mich besteht heute Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß die vom Herrn Bundeskanzler gekennzeichneten Zustände in ganz Westdeutschland herrschen.
In der vorliegenden Materie kann man heute N leider nur zu der Frage der Immunität deutscher Abgeordneter und deutscher Parlamente Stellung nehmen. Es handelt sich um einen konkreten Fall. Am 6. März dieses Jahres drang unter Verletzung der Würde und der Immunität des Niedersächsischen Landtags britische Militärpolizei in den Landtag ein, begleitet von deutschen Kriminalbeamten, um den niedersächsischen Landtagsabgeordneten Robert Lehmann zu verhaften. Lehmann wurde im Hause des Landtags verhaftet und mit Gewalt aus dem Landtag geschleppt.

(Hört! Hört! bei der KPD.)

Die Verhaftung erfolgte, weil Lehmann an der Herausgabe eines Flugblattes beteiligt sein soll, das sich gegen die Demontage in WatenstedtSalzgitter wendet. Faktisch -hat Lehmann, selbst wenn er für dieses Flugblatt verantwortlich sein sollte, das getan und die Meinung vertreten, die heute alle Deutschen vertreten, die sich gegen diese widersinnige Demontage wenden.

(Beifall bei der KPD.)

Dieser Willkürakt der britischen Besatzungsmacht und ihrer Polizei ist ein glatter Rechtsbruch, ein Bruch der Immunität. Denn in der Notverfassung des Niedersächsischen Landtags vom Jahre 1947 ist die Immunität ausdrücklich festgelegt, vom Gebietsbeauftragten dieses Landes sanktioniert und unterschrieben. Ich weise darauf hin, daß das Recht auf Immunität ebenfalls im Grundgesetz verankert ist. Dieses Grundgesetz ist nicht nur von den damaligen Militärgouverneuren unterschrieben worden, sondern nach dem Besatzungsstatut sind die Hohen Kommissare ausdrücklich verpflichtet, das Grundgesetz
einzuhalten und zu achten. Die Vorkommnisse im Niedersächsischen Landtag zeigen also deutlich, daß die im Grundgesetz festgelegten Maßnahmen, soweit darin von demokratischen Rechten des Volkes gesprochen wird, nur auf dem Papier stehen.

(Sehr richtig! bei der KPD.)

Bezeichnend ist, daß vor wenigen Tagen, als in Hannover der Demontagestop-Prozeß stattfand, dort die Frage des Rechtes behandelt wurde und daß der Richter in diesem Prozeß folgendes erklärte: Hier gibt es kein deutsches Recht; was Recht ist, bestimme ich!

(Hört! Hört! bei der KPD. — Abg. Rische: Kolonialjustiz!)

Der Bruch der Immunität im Niedersächsischen Landtag und der Demontagestop-Prozeß in Hannover zeigen deutlich, daß es in Westdeutschland kein deutsches Recht gibt, sondern ein Besatzungsrecht, und daß nach einem Kolonialrecht regiert wird. Der Niedersächsische Landtag hat in einer Stellungnahme eindeutig gegen diesen Rechtsbruch durch die britische Militärpolizei Stellung genommen. Er übermittelte dem britischen Unterhaus einen einstimmig angenommenen Protest. -
Meine Damen und Herren! Der Bundestag beschäftigte sich in der 29. Sitzung im Januar 1950 bereits mit der Frage der Immunität. Damals, in dieser genannten Sitzung, beschloß der Bundestag, die Bundesregierung zu beauftragen, bei der Alliierten Hohen Kommission zu erwirken, daß die Immunität der Mitglieder der Landtage und des Deutschen Bundestags von den Behörden der Besatzungsmächte beachtet wird. Das ist


(Kurt Müller)

der Beschluß dieses Hauses. Aber leider muß ich feststellen, daß die Bundesregierung diesen Auftrag nicht ausgeführt hat.

(Hört! Hört! bei der KPD.)

Wie soll man das auffassen? Das kann man nur so auffassen, daß die Bundesregierung auch in diesem Fall die Handlung der Militärregierung und der Militärpolizei, den Rechtsbruch der Besatzungsmächte deckt.

(Sehr richtig! bei der KPD.)

Mancher der Damen und Herren schenkt dem Fall des Bruchs der Immunität im Falle Lehmann wenig Beachtung. Es gibt solche Stimmen: Es handelt sich ja um einen Kommunisten! Diesen Damen und Herren möchte ich mit einem Zitat aus der „Süddeutschen Zeitung" antworten. Diese Zeitung schrieb:
Morgen können genau so Nichtkommunisten an der Reihe sein. Außerdem: das Recht ist unteilbar, und Kommunisten sind nicht Staatsbürger zweiter Klasse.
In der Tat, meine Damen und Herren, als wir in der genannten Sitzung des Bundestags zum Prozeß gegen die „Niedersächsische Volksstimme" Stellung nahmen, wußten wir noch nicht, daß dieser Presseprozeß die Einleitung für weitere Presseprozesse war. Heute ist mir bekannt, daß gegen ein rein bürgerliches Unternehmen in Detmold ebenfalls ein Prozeß von demselben Staatsanwalt in denselben Fragen auf Grund desselben Gesetzes der Hohen Kommissare — Nr. 5 — angestrengt wird. Am ,13. März 1950 hat das Obergericht in Hannover den Verfasser des Flugblattes „Fünf Minuten vor zwölf", das sich mit der Demontage in Watenstedt -Salzgitter beschäftigt.
und den Chefredakteur der „Neuen Volkszeitung" verurteilt. Die Rotationsmaschine der Druckerei wurde beschlagnahmt.

(Hört! Hört! bei der KPD.)

Man plant also nicht nur in diesem Fall, wie das Beispiel Detmold zeigt, sondern auch in anderen Fällen mit solchen Maßnahmen vorzugehen, die deutschen Gesetzen entgegenstehen. Man achtet das deutsche Recht nicht, man bricht es, weil man nach Kolonialmethoden regiert.
Wir bitten Sie, sich gegen diese Praxis zu wenden, deshalb unserem Antrag zuzustimmen und damit gegen den Bruch der Immunität durch die Besatzungspolizei Stellung zu nehmen und mit uns für die Freilassung des Abgeordneten Lehmann zu kämpfen.

(Beifall bei der KPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zur Begründung des Änderungsantrages Drucksache Nr. 707 hat Herr Abgeordneter Neumann das Wort.