Rede von
Albert Ludwig
Juncker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der mit Drucksache Nr. 586 eingebrachte Gesetzentwurf sieht die Errichtung einer Bundesstelle für den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft vor. Die vom Bundeswirtschaftsministerium als nachgeordnete Dienststelle in Form einer Oberbehörde vorgeschlagene Bundesstelle für den Warenverkehr soll als Exekutivorgan für die Fragen auf dem Gebiete des Außen- und des Interzonenhandels dienen, da sie hoheitlichen Charakter haben und deshalb einer zentralen Bearbeitung bedürfen. Die Oberbehörde soll die Bearbeitung von Ein- und Ausfuhrangelegenheiten sowie die Bearbeitung des Interzonenhandels durchführen.
Man hat seinerzeit der Verlängerung des Fachstellengesetzes zugestimmt in der Erwartung, daß dies bis zum 31. 3. ausliefe, und kann in der Schaffung einer Oberbehörde heute nur den Versuch erblicken, die gesamte Apparatur dieser Stellen erneut auf diese Oberbehörde zu übertragen.
Daß Fragen der Einfuhr und des Interzonenhandels von irgendeiner Stelle bearbeitet werden müssen, ist klar. Hierfür aber eine neue Institution zu schaffen, die praktisch die gleichen Aufgaben zu erfüllen hätte, die man vorher den Ministerien abgenommen hat, halte ich für weniger glücklich. Ich glaube auch, auf gewisse Bedenken im Hinblick auf die Bedeutung un-
serer Exportförderung hinweisen zu müssen, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die ein bewährtes, von der Wirtschaft durchaus anerkanntes System der Behandlung von Exportangelegenheiten durch • eine staatliche Einrichtung ersetzen. Die für den Außenhandel eingesetzten Exportausschüsse sind eigens gebildet worden, um die Verwaltung für Wirtschaft bei Inkraftsetzung des neuen Ausfuhrverfahrens bei der Prüfung genehmigungspflichtiger Ausfuhren zu unterstützen und haben als regelmäßig tagende Beratungsgremien zweifellos hervorragende Arbeit geleistet. Die Mitarbeit dieser Ausschüsse hat aber nur dann einen Sinn, wenn sie ihre bisherigen Funktionen behalten. Sie werden bedeutungslos, wenn sie in die Rolle von Beiräten abgedrängt würden, wobei es mir allerdings selbstverständlich erscheint, daß diesen Ausschüssen keine Exekutivaufgaben zugestanden werden dürfen. Es verbleibt für eine zentrale Regierungsstelle lediglich die grundsätzliche Koordinierung der Interessen und Ansichten, zum . Beispiel über die Notwendigkeit und Rangreihenfolge von Einfuhren, Ausfuhren und Interzonengeschäften. Es möge dahingestellt bleiben, ob diese koordinierten Aufgaben, solange sie überhaupt noch notwendig sind, dem Ministerium und seinen Fachreferaten zufallen oder für eine gewisse Übergangszeit noch von den Fachstellen abgewickelt werden dürften.
Wenn seitens des Bundeswirtschaftsministeriums argumentiert wird, daß die damaligen Aufgaben der Fachstellen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr bestehen und damit einer Verlängerung des Fachstellengesetzes über den 31. 3. hinaus nicht zugestimmt werden würde, wenn weiter damit argumentiert wird, daß eine abgetrennte Oberbehörde den Vorzug bietet, bei Wegfall der Aufgaben leichter zu einer Liquidation zu kommen, ohne daß eine Beeinträchtigung der Fortführung der ministeriellen Arbeiten eintritt, so sind wir dessen nicht so sicher, da es sich nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre die gesetzgebenden Stellen sehr leicht gemacht haben, neue Behörden aus dem Boden zu stampfen, statt sie später wieder zu beseitigen. Zweifellos ist es der Wunsch des überwiegenden Teils des Parlaments, und das dürfte auch dem Bedürfnis des Volkes entsprechen, möglichst zu einer Verwaltungsvereinfachung zu kommen. Der allseitig anerkannten Notwendigkeit zur Verwaltungsvereinfachung widerspricht es aber, wenn zur Entlastung der Fachreferate, also neben ihnen, neue Oberbehörden mit praktisch den gleichen Aufgaben geschaffen werden, die vorher den Ministerien abgenommen wurden. Ich schlage deshalb im Namen meiner Fraktion vor, die Drucksache Nr. 586 zur fachlichen Durcharbeitung dieses Gesetzentwurfs an den wirtschaftspolitischen Ausschuß zu überweisen.