Rede:
ID0104710200

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
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    5. Herr: 1
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    7. Aumer.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Franz Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wir haben vor einiger Zeit hier in dem Hause und in den zuständigen Ausschüssen die Frage der Benzinpreiserhöhung sehr eingehend behandelt und sehr eingehende Untersuchungen angestellt. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Verkehrswesen haben dann gemeinsam einen Antrag des Inhalts eingebracht, die Bundesregierung zu ersuchen, eine Gesetzesvorlage auf der Basis 53 Pfennig je Liter Vergasertreibstoff und 38 Pfennig je Kilo Dieselkraftstoff zu machen.

    (Zuruf von der Mitte: Höchstens!) -- Höchstens, richtig! Es ist weiter zum Ausdruck 1 gebracht worden, daß die Verbilligungen der Anordnung 90/49 durchgeführt werden sollen. Während der Beratung dieses Antrags ist hier im Hause ganz klar zum Ausdruck gebracht worden, daß die Finanzierung der Verbilligung, also der Subventionen, gemäß der Anordnung 90/49 noch besonders überlegt und beraten werden soll und daß die Mittel für diese Verbilligung zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn ich recht im Bilde bin — ich will mich nicht absolut auf diese Ziffer festlegen —, kostet diese Verbilligung in der vorgeschlagenen Form 80 Millionen D-Mark. Ich bitte den Herrn Finanzminister, mir das zu bestätigen. -- Er bestätigt, daß es richtig ist. Es kostet also 80 Millionen D-Mark. Diese 80 Millionen D-Mark müssen aufgebracht werden.

    Nunmehr haben wir in einer persönlichen Aussprache von dem Herrn Bundesminister der Finanzen gehört, daß die Bundesregierung einen im wesentlichen mit diesem Gesetzesantrag gleichlautenden Antrag vorliegen und zur Zeit in der ministeriellen Beratung hat. Angesichts dieser Sachlage ist es meines Erachtens völlig inopportun, diesen Gesetzesantrag jetzt zu beraten und in dieser übereilten Form hier durch das Hohe Haus zu bringen. Denn wir haben ja die Frage der Deckung der 80 Millionen D-Mark nicht geklärt. Der Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, ist eine Finanzvortage. Nach § 48 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ist es erforderlich, für diese Finanzvorlage gleichzeitig einen Vorschlag zur Deckung zu machen. Ein solcher Vorschlag ist heute nicht gemacht worden. Schon aus diesem Grunde muß der Antrag an den Ausschuß verwiesen werden, wobei für diesen Antrag außer dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik sicherlich der Ausschuß für Verkehrswesen und sicherlich auch der Haushaltsausschuß zuständig sind. Diese Dinge müssen vorher beraten werden. Ich sehe deswegen aus gesetzlichen Gründen, aber auch aus Grunden der Vernunft, um nämlich ein anständiges Gesetz zu machen — ein Gesetz, hinter dem schließlich auch eine wirtschaftliche Vernunft und eine finanzielle Möglichkeit stehen —, gar keine andere Möglichkeit als die Verweisung an einen Ausschuß.
    Ich beantrage daher die Verweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß, ferner an den Ausschuß für Verkehrswesen und gleichzeitig an den Haushaltsausschuß. _


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Aumer.

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    Rede von Hermann Aumer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie der Herr Kollege Rademacher bereits ausgeführt hat, hat das Hohe Haus bereits am 10. Februar 1950 beschlossen, dem Antrag der
    DP Drucksache Nr. 384 zuzustimmen und damit eine Empfehlung an die Bundesregierung zu richten, den Preis für Benzin auf 53 Pfennig je Liter und für Dieseikraftstoff auf 38 Pfennig je Kilo festzusetzen. Seit diesem Zeitpunkt bis heute, bis zum 16. März, hat man zwar in den Zeitungen Verschiedenes darüber lesen können, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister Verhandlungen in dieser Angelegenheit pflegt. Auch hat der Herr Bundesfinanzminister sich wegen der ihm dadurch eventuell entgehenden Treibstoffsteuer in Höhe von 7 Pfennig geäußert. Jedoch hat man darüber hinaus von einer praktischen


    (Aumer)

    Maßnahme der Bundesregierung, die einzig und allein die Öffentlichkeit interessieren würde, nichts mehr vernommen. An und für sich wurde doch von Anfang an von seiten des Herrn Bundeswirtschaftsministers daran gedacht, im Zuge der freien Marktwirtschaft Benzin und Dieselöl aus der Bezugsbeschränkung herauszunehmen und auch die Preise freizugeben. Umfangreiche Diskussionen haben hierüber im wirtschaftspolitischen Ausschuß und auch im Plenum stattgefunden. Die Ausführung dieses Gedankens des Herrn Bundeswirtschaftsministers wäre von meinen politischen Freunden und mir sehr begrüßt worden, und wir hoffen zuversichtlich, daß sie sich in kurzer Zeit doch noch verwirklichen läßt.
    Es scheint nun wiederum die alliierte Seite zu sein, die der Bundesregierung mitgeteilt hat, daß sie sich mit der geplanten Freigabe der Dieselölbewirtschaftung zum 1. April nicht einverstanden erkläre und daß sie noch mehrere Einzelheiten über die Vorratslage bei Dieselöl und über die Auswirkungen einer derartigen Freigabe auf unsere Devisenbilanz zu wissen wünsche. Damit dürfte die Freigabe erneut bis zum 1. Mai auf jeden Fall hinausgezögert sein. Wahrscheinlich beabsichtigen die Alliierten dann aus den Erfahrungen, die nach der Freigabe des Dieselöls im Laufe weiterer Monate gemacht werden, zu ersehen, ob sie einer Benzinfreigabe zustimmen können. Dazu muß gesagt werden, daß zwischen den Verbrauchern von Dieselöl und Benzin ein sehr erheblicher Unterschied besteht und es eigentlich nicht einzusehen ist, warum nicht auch das Benzin freigegeben werden soll. Die in den Zeitungen hierfür genannten Gründe erscheinen mir nicht ganz einleuchtend. Es dürfte wohl unter Umständen auch auf der alliierten Seite noch einige Gründe geben, die hier nicht erwähnt werden. Wenn nun aber Benzin und Dieselkraftstoff freigegeben werden, so ist es doch selbstverständlich, daß man dann andererseits keine Festpreise dafür festsetzen kann. Diese Festsetzung — bei 53 und 38 Pfennig — würde bedeuten, daß zwar der Benzinpreis für die deutsche Produktion ausreichend wäre, der Gasölpreis aber nicht. Nach den von mir eingeholten Erkundigungen wäre ein solcher von 41 Pfennig je Liter in diesem Fall notwendig. Wenn eine Preisfreigabe auf dem gesamten Mineralölsektor, nicht nur an der Pumpe allein, erfolgt, würde der niedrigere Gasölpreis auch von der deutschen Erdölindustrie getragen werden können.
    Damit würde auch eine Umwandlung der Ausgleichszahlungen in ein echtes Preisgefüge stattfinden können, die eine Preiseinbuße tragbar erscheinen lassen. Über diese Ausgleichsbeträge, die auch hier im Hause immer wieder als Subventionen bezeichnet werden, ist in der Öffentlichkeit in großem Umfang eine falsche Meinung entstanden. Ich halte es daher für notwendig, dazukurz einmal Stellung zu nehmen.
    Die deutschen Rohölpreise, die über 10 Jahre lang unverändert geblieben waren, wurden am 15. September 1948 von der Verwaltung für Wirtschaft um rund ein Drittel erhöht und das Rohöl selbst in drei Qualitätsgruppen eingeteilt. Es handelte sich bei dem diesbezüglichen Preiserlaß Nr. 155/48 um eine Preisfestsetzung und nicht um eine Höchstpreisfestsetzung. Von den Verarbeitern, also den Raffinerien, wurden diese neuen Preise den Erdölproduzenten von dem erwähnten Stichtag an gezahlt, jedoch wurde es den Raffinerien nicht gestattet, die Preiserhöhung ihrerseits auf die Verbraucher abzuwälzen. Die Raffinierie erhielt jedoch im Umfang der erhöhten Rohölpreise eine Ausgleichszahlung aus einem bei dem Zentralbüro gebildeten Fonds, der seinerseits aus den nicht erhobenen Zöllen gespeist wurde. Daraus geht hervor, daß es sich hier nicht um eine Subvention der Erdölindustrie handelt, sondern um eine echte Preiserhöhung. Durch die Gruppeneinteilung wurden auch die Leistungen der besseren und schlechteren Betriebe berücksichtigt.
    In der Zwischenzeit haben sich verschiedene Parlamentsausschüsse, insonderheit der von Niedersachsen, mit diesen Ausgleichszahlungen befaßt. Als Ergebnis dieser Diskussionen wurde der deutschen Erdölindustrie von der Verwaltung für Wirtschaft mitgeteilt, daß die Ausgleichszahlungen zwar auch in Zukunft geleistet werden sollten, jedoch nunmehr über den Staatsetat laufen würden. Es ist hier einzufügen, daß die Überschüsse des Zentralbüros bereits seit 1945 von der Finanzverwaltung abgeschöpft worden sind. Seit dem Oktober des vorigen Jahres wurden entgegen der vereinbarten Regelung an die Raffinerien keinerlei Ausgleichszahlungen mehr geleistet. Erst in der letzten Zeit hat der Herr Bundeswirtschaftsminister sich bereit erklärt, 50 Prozent dieser Ausgleichszahlungen allerdings mit Rückforderungsrecht zu gewähren.