Rede von
Franz
Etzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Wir haben vor einiger Zeit hier in dem Hause und in den zuständigen Ausschüssen die Frage der Benzinpreiserhöhung sehr eingehend behandelt und sehr eingehende Untersuchungen angestellt. Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik und der Ausschuß für Verkehrswesen haben dann gemeinsam einen Antrag des Inhalts eingebracht, die Bundesregierung zu ersuchen, eine Gesetzesvorlage auf der Basis 53 Pfennig je Liter Vergasertreibstoff und 38 Pfennig je Kilo Dieselkraftstoff zu machen.
-- Höchstens, richtig! Es ist weiter zum Ausdruck 1 gebracht worden, daß die Verbilligungen der Anordnung 90/49 durchgeführt werden sollen. Während der Beratung dieses Antrags ist hier im Hause ganz klar zum Ausdruck gebracht worden, daß die Finanzierung der Verbilligung, also der Subventionen, gemäß der Anordnung 90/49 noch besonders überlegt und beraten werden soll und daß die Mittel für diese Verbilligung zur Verfügung gestellt werden müssen. Wenn ich recht im Bilde bin — ich will mich nicht absolut auf diese Ziffer festlegen —, kostet diese Verbilligung in der vorgeschlagenen Form 80 Millionen D-Mark. Ich bitte den Herrn Finanzminister, mir das zu bestätigen. -- Er bestätigt, daß es richtig ist. Es kostet also 80 Millionen D-Mark. Diese 80 Millionen D-Mark müssen aufgebracht werden.
Nunmehr haben wir in einer persönlichen Aussprache von dem Herrn Bundesminister der Finanzen gehört, daß die Bundesregierung einen im wesentlichen mit diesem Gesetzesantrag gleichlautenden Antrag vorliegen und zur Zeit in der ministeriellen Beratung hat. Angesichts dieser Sachlage ist es meines Erachtens völlig inopportun, diesen Gesetzesantrag jetzt zu beraten und in dieser übereilten Form hier durch das Hohe Haus zu bringen. Denn wir haben ja die Frage der Deckung der 80 Millionen D-Mark nicht geklärt. Der Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, ist eine Finanzvortage. Nach § 48 a Absatz 3 der Geschäftsordnung ist es erforderlich, für diese Finanzvorlage gleichzeitig einen Vorschlag zur Deckung zu machen. Ein solcher Vorschlag ist heute nicht gemacht worden. Schon aus diesem Grunde muß der Antrag an den Ausschuß verwiesen werden, wobei für diesen Antrag außer dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik sicherlich der Ausschuß für Verkehrswesen und sicherlich auch der Haushaltsausschuß zuständig sind. Diese Dinge müssen vorher beraten werden. Ich sehe deswegen aus gesetzlichen Gründen, aber auch aus Grunden der Vernunft, um nämlich ein anständiges Gesetz zu machen — ein Gesetz, hinter dem schließlich auch eine wirtschaftliche Vernunft und eine finanzielle Möglichkeit stehen —, gar keine andere Möglichkeit als die Verweisung an einen Ausschuß.
Ich beantrage daher die Verweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als federführenden Ausschuß, ferner an den Ausschuß für Verkehrswesen und gleichzeitig an den Haushaltsausschuß. _