Meine Damen und Herren! Am 10. Februar hat das Hohe Haus die Drucksache Nr. 501 verabschiedet, die den Mündlichen Bericht des Wirtschaftspolitischen Ausschusses darstellte, der von dem Ausschuß für Verkehrswesen unterstützt worden war. Gravierend bei diesem Antrag und bei diesem Beschluß war die Ziffer 5, die dem FDP-Antrag vom 12. Januar folgte, die Preise wie folgt festzusetzen: für Vergaserkraftstoff auf 53 Pfennig je Liter und für Dieselkraftstoff auf 38 Pfennig je Kilogramm. Ich habe damals in der Debatte zu diesem Beschluß ausgeführt, daß, wenn nicht in absehbarer Zeit die Regierung diesem Antrage folgen würde; die FDP-Fraktion sich vorbehalten müsse, initiativ zu werden. Das ist mit dem vorliegenden Gesetz geschehen. Ich darf das Hohe Haus noch daran erinnern, daß seinerzeit in der Abstimmung auch Herr Minister Erhard und Herr Minister Schäffer für den Antrag gestimmt haben.
Das Gesetz selbst sieht in § 1 vor, die Preise von 53 Pfennig bzw. 38 Pfennig zu akzeptieren, und in § 2, die durch die Preisanordnung 90 in Kraft gesetzten Preise von 60 bzw. 45 Pfennig wieder aufzuheben, schließlich in Absatz 2 des § 2, die bekannten Ausnahmen für die verschiedenen Kategorien bestehen zu lassen. Soviel bekanntgeworden ist, plant das Bundeswirtschaftsministerium, einen Gesetzentwurf einzubringen, der ungefähr auf der gleichen Ebene liegt, aber gleichzeitig einen Abschöpfungsparagraphen für das Zentralbüro für Mineralölbewirtschaftung vorsieht. Außerdem hat der Herr Bundesfinanzminister sich geäußert und die inzwischen bekanntgewordene Frage aufgeworfen, wenn die Preise entsprechend dem Antrag wieder auf 53 bzw. 38 Pfennig reduziert würden, in welcher Weise dann ein Ausgleich für die Ausfälle auf Grund der bekannten Ausnahmen geschaffen würde.
Meine Damen und Herren, diese Begründung ist unverständlich. Es sieht so aus, als ob diese Ausnahmen etwas absolut Neues seien. Das sind sie aber nicht. Sie haben bereits vor 1945 bestanden, und zwar in Form von Zollbegünstigungen. Wenn der Zollsatz nun selbst in seiner Begriffsbestimmung verschiedene Auslegungen erfahren hat, indem er vor 1945 echter Zoll war, in der Zwischenzeit etwas Ähnliches wie eine Abgabe und jetzt nach den neuesten Anordnungen wieder Zoll werden soll, dann sehe ich keinen Unterschied in der damaligen Belastung des Etats und der heutigen. Im Gegenteil, die zugestandene Erhöhung von 53 bzw. 38 Pfennig bringt ohnehin gegenüber den alten Verhältnissen einen erheblichen Aufschlag und Zuschlag für den Staatssäckel.
Warum der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums mit der Abschöpfung kombiniert wird, ist auch nicht ganz verständlich, weil dadurch ja die komplizierte Gesetzesprozedur wieder in Kraft gesetzt wird und es wahrscheinlich noch wieder Wochen und Monate dauern wird, bis überhaupt der Beschluß des Bundestages vom 10. Februar zur Durchführung kommt. Wir hatten vielmehr erwartet, daß auf Grund des
ganz klaren Beschlusses vom 10. Februar eine einfache Rechtsverordnung genügen würde, um dem Beschluß des Hohen Hauses zu folgen. Es bliebe dann dem Bundesfinanzministerium unbenommen, nebenher ein Gesetz, wie es im Wirtschaftsrat geschehen ist, einzubringen, das sich ausschließlich mit der Abschöpfung befaßt.
Die ganze Frage der Treibstoffpreiserhöhung hat sich allmählich zu einer Tragikomödie entwickelt;
anders kann man es leider nicht mehr bezeichnen. Ich habe daher den Auftrag, im Namen meiner Fraktion Ihnen vorzuschlagen, das Gesetz, das die FDP Ihnen vorlegt, unter Hinweis auf § 47 der Geschäftsordnung — das ist durchaus möglich — heute in allen drei Lesungen zu verabschieden, damit wir endlich mit dieser Angelegenheit fertig werden. Wenn der Herr Bundesfinanzminister dann meint, er müsse auf Grund der Ausführungen, die ich hier gemacht habe und die seine Argumente darstellen, den Ausfall durch eine neue Novelle wieder gutmachen, dann mag das unabhängig von dem von uns vorgelegten Gesetz geschehen; denn das Hohe Haus wird ja entscheiden, ob es diese Zusatznovelle billigt oder nicht.
Um aber die Sache nicht noch einmal an den Ausschuß oder an die Ausschüsse zu überweisen, in denen wirklich genügend geredet worden ist und in denen genügend Untersuchungen angestellt worden sind, sind gewisse Änderungen des Gesetzentwurfs erforderlich, wie er Ihnen vorliegt. Ich darf dem Herrn Präsidenten diese Änderungen als Zusatz überreichen. Danach würde es in § 1 nicht heißen müssen „Der Verbraucherpreis", sondern „Der Verbraucherhöchstpreis". Diese Änderung ist notwendig, weil die beiden bekannten Anträge, einmal der Antrag des Ausschusses des Bundesrats und dann der Antrag des Hohen Hauses selbst, vorliegen, Untersuchungen beim Zentralbüro darüber anzustellen, ob die bekannte Spanne von 11 Pfennig in dieser Höhe berechtigt ist.
Die zweite Änderung bzw. Ergänzung bezieht sich auf Benzol, das einer Sonderregelung unterliegt und mit einem Satz von 63 Pfennig angesetzt werden muß und schließlich als neue Ziffer c für Petroleum für motorische Zwecke mit 35 Pfennig je Liter. Wird der § 1 in dieser Form abgeändert, dann entspricht er absolut dem Gesetzentwurf, den das Bundeswirtschaftsministerium plant.
Schließlich unter Beibehaltung und ohne Änderung des § 2 eine Änderung des § 3 unseres Gesetzes, nämlich: „Dieses Gesetz tritt am 1. April in Kraft und spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 1950 außer Kraft." Dieser Paragraph ist nach meiner Ansicht erforderlich, um, wenn die Untersuchungen beim Zentralbüro andere und günstigere Ergebnisse erbringen, wie zu erwarten ist, dann baldmöglichst eine Änderung dieser Preise von 53 bzw. 38 Pfennig vorzunehmen.
Ich wiederhole nochmals die Bitte, heute so zu beschließen, daß das Gesetz in der abgeänderten Form, wie ich es Ihnen vorgetragen habe, in der ersten, zweiten und dritten Lesung die Geschäftsordnung läßt es nach § 47 zu -- hier verabschiedet wird.
Meine Damen und Herren! Wir haben heute sehr große und schöne Worte über die Demokratie im Zusammenhang mit anderen bedeutenderen Anträgen gefunden. Es gibt auch so etwas wie ein Mosaik der Demokratie. ' Ich glaube, die Treibstoffpreisfrage, die nun seit Monaten die Bevölkerung und vor allen Dingen diejenigen, die damit zu wirtschaften haben, belastet, ist so ein Mosaikstein, an dem wir beweisen können, auch wenn sich einmal eine bestimmte Bank geirrt haben sollte, daß wir bereit sind, einen Schaden zu reparieren. Das wäre endlich praktische Demokratie, auf die 1 Million Menschen, die im Verkehrsgewerbe tätig sind, warten.