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ID0104706900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Gewaltregimes war es eine der selbstverständlichen ersten Pflichten, das Unrecht, das auf dem Gebiet der Strafrechtspflege den Opfern des Nationalsozialismus angetan worden ist, wiedergutzumachen. Entsprechend der damaligen staatsrechtlichen Struktur lag die Gesetzgebung im wesentlichen bei den Ländern. _Die Dinge sind verschieden gehandhabt worden. Der Herr Abgeordnete Zinn hat schon erwähnt, daß die britische Zone vorausging. Es war die merkwürdige Situation, daß die Oberlandesgerichtspräsidenten Gesetzgeber waren; sie haben Erlasse herausgegeben, durch die Straffreiheit gewährt wurde. Dann haben die Länder der amerikanischen Zone dieses Problem in eingehender Weise gesetzlich geklärt, insbesondere festgelegt, daß bestimmte politische Straftaten, durch die dem National-


    (Bundesminister Dr Dehler)

    ù Sozialismus oder dem Militarismus Widerstand geleistet wurde, nicht strafbar sind. Im übrigen wurde die Möglichkeit gegeben, Urteile der Sondergerichte, die übermäßig hart waren, auf ein angemessenes Maß zurückzuführen. Die französische Zone ist gefolgt, sie hat sich im wesentlichen dem Vorbild der Gesetzgebung der amerikanischen Zone angeschlossen. Man kann sagen: die Dinge sind praktisch erledigt. Es gab im einzelnen Nuancierungen: in der amerikanischen und britischen Zone erfolgte die Aufhebung der Urteile auf Grund der typischen Nazigesetze kraft Gesetzes; in der britischen Zone war der Antrag erforderlich; verschiedene Behandlung im Strafregister und ähnliche Nuancierungen, aber insgesamt ist zu sagen: dieses sehr trübe Kapitel des nationalsozialistischen Strafrechts ist abgeschlossen.
    Deswegen verstehe ich zwar durchaus, daß der Herr Abgeordnete Zinn den Opfergeist beschworen hat, der hinter diesem formalen Gesetz liegt. Aber ich verstehe nicht, warum man mit dem Antrag auf ein Bundesgesetz die Dinge hervorholt. Nach meinen Feststellungen liegt bei den Ländern ein besonderes Bedürfnis, diese Fragen der Aufhebung des nationalsozialistischen Unrechts auf dem Gebiet der Strafrechtspflege jetzt auf der Bundesebene zu regeln, nicht vor. Denkbar, daß wegen des teilweise eingeführten An-tragrechtes noch Schwierigkeiten kommen könnten. Dem müßte man dann begegnen; daß man aber insgesamt die Materie jetzt von uns aus ordnet, halte ich nicht für veranlaßt, ganz ab- gesehen davon, daß der Entwurf, der im wesentlichen dem Vorbild der amerikanischen Zone nachgebildet ist, Mängel aufweisen würde, vieil
    man anscheinend ein Gesetz aus dem Jahre 1947 — das Ergänzungsgesetz der amerikanischen Zone -- nicht berücksichtigt hat: die bedeutsame Frage der Fälle der Tateinheit zwischen politischen Straftaten und allgemein kriminellen Straftaten, auch das Problem der Gesetzeskonkurrenz, auch der Fall, daß übermäßig hohe Urteile von Sondergerichten herabgesetzt werden können, werden in diesem Entwurf nicht berücksichtigt.

    (Abg. Dr. Arndt: Mit Recht! Weil Sie gar nichts davon verstehen! Sie können das doch nicht mit dem Kriminellen zusamenbringen!)

    -- Herr Dr. Arndt, Sie haben eine Diktion, die einem das Arbeiten hier zum Ekel werden läßt. So kann man doch nicht verhandeln.

    (Beifall in der Mitte.)

    Ich habe nicht das hohe Maß Ihrer Intelligenz geerbt, Herr Abgeordneter Arndt -- das Ist mein Schicksal aber ich habe vielleicht andere Qualitäten.

    (Abg. Rische: Warum so bescheiden?)

    Die Dinge spitzen sich auf einen Antrag zu, der in dem Gesetzentwurf der Sozialdemokratischen Partei als das hohe Gedankengut des Herrn Abgeordneten Arndt dargestellt ist — Dinge, die schon in der Rechtslehre umkämpft worden sind und die in einem Gesetz zu ordnen ich für ausgeschlossen halte. Das ist der Antrag, daß im Gesetz festgelegt wird, daß aus Überzeugung geleisteter Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und gegen den Krieg nicht rechtswidrig sein soll; daß das Gesetz das festlegt --- eine überaus schwierige Frage! Es würde
    viel zu weit führen, wenn wir diese Dinge in diesem Rahmen erörtern wollten. Die Probleme sind Ihnen wohl schon nahegebracht worden. Meine Damen und Herren, Sie haben doch die Fälle miterlebt, die in der Presse eingehend erörtert worden sind, daß zum Beispiel sich Deserteure gegen die Verhaftung gewehrt und auf der Flucht den Wachmann körperlich schwer verletzt oder erschossen haben. Frage: war sein Verhalten rechtswidrig oder nicht?

    (Zuruf von der KPD: Sehr interessant, daß das für Sie immer noch eine Frage ist!)

    Das Oberlandesgericht in Kiel hat diese Frage verneint. Ich will auf die Dinge nicht eingehen, ich will mich nur auf einen Mann beziehen, der, glaube ich, auch bei Herrn Kollegen Arndt Ansehen genießt.

    (Zuruf von der KPD: Sehr interessant, daß solche Sachen für Sie noch fraglich sind!)

    -- Jetzt repliziere ich mit den Worten des Herrn
    Arndt: Ich glaube nicht, daß Sie das verstehen!
    Es ist das schwere Problem, daß man selbstverständlich feststellen muß, daß ein Teil der nationalsozialistischen Gesetzgebung Unrecht war

    (Zuruf von der KPD: Das ganze System!)

    und daß der Widerstand gegen diese Bestimmungen zweifellos rechtmäßig und nicht rechtswidrig
    war. Aber die Frage, ob man diese Wertung so
    weit spannen kann, wie es der Gesetzentwurf
    will, ob man sie nicht auf das Unrechtsgut bestimmter Gesetze abstellen muß, kann ich nicht
    besser beantworten, als es Radbruch zusammengefaßt hat. Vielleicht darf ich Ihnen die paar
    Worte -- nicht zur Klärung, sondern nur zur
    Beleuchtung des Problems --- verlesen; er sagt: Wir sind der Meinung, daß es nach zwölf Jahren Verleugnung der Rechtssicherheit mehr als je notwendig ist, sich durch juristische Erwägungen gegen die Versuchungen zu wappnen, welche sich begreiflicherweise für jeden, der zwölf Jahre der Gefährdung und Bedrückung durchlebt hat, leicht ergeben können. Wir haben die Gerechtigkeit zu suchen, zugleich die Rechtssicherheit zu beachten, da sie selber ein Teil der Gerechtigkeit ist, und einen Rechtsstaat wieder aufzubauen, der beiden Gedanken -- der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit -- nach Möglichkeit Genüge zu tun hat. Demokratie ist gewiß ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat aber ist wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie gerade dieses, daß nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.
    Damit ist das Problem angeschnitten.
    Es ist zweifellos richtig, was der Abgeordnete Zinn gesagt hat; aber es ist nach meiner Überzeugung unmöglich, die Konsequenz zu ziehen, daß wir von Gesetzes wegen sagen, daß allgemein bestimmte Handlungen, wenn sie aus Überzeugung gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft oder gegen den Krieg begangen wurden, rechtmäßig seien. Dadurch würden wir das ganze Gefüge unserer Rechtsordnung nach meiner Auffassung - nicht erschüttern, das ist zuviel gesagt, aber immerhin in gewissem Umfange gefährden.
    Also zusammenfassend: ich bin der Ansicht, daß kein Anlaß besteht, diese Materie vom Bund aus gesetzlich neu zu klären: Wenn wider Er-
    Deutscher Bundestang - 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950 1613

    (Bundesminister Dr. Dehler)

    warten wirklich noch Schwierigkeiten auftreten, ist immer noch Zeit dazu.

    (Zuruf links: „Morgen, morgen, nur nicht heute"!)

    Jetzt erscheint mir der Entwurf als ein Vorstoß aus mehr oder minder politischen Gründen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien, beim Zentrum und auf der äußersten Rechten.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich darf darauf aufmerksam machen, daß im Ältestenrat die Redezeit für die folgende Debatte auf 10 Minuten je Redner festgesetzt worden ist.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schneider.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sind alle einig darin, daß das Unrecht, das die vergangenen zwölf Jahre — das Nazisystem — angerichtet haben, so weit wiedergutgemacht werden muß, wie unser Volk dazu überhaupt in der Lage ist. Die Frage ist nur die, ob gerade auf dem speziellen Gebiet, das heute hier zur Debatte steht, noch ein zwingender Anlaß dafür besteht, das auf der Bundesebene zu tun. Der Herr Justizminister hat uns soeben schon dargelegt, daß er der Meinung ist, daß das nicht notwendig sei, da mehr oder weniger übereinstimmend in allen Ländern bereits derartige Gesetze erlassen worden sind und daß die wesentlichsten — ja, ich möchte sagen, wahrscheinlich die meisten — Fälle, die übergroße Zahl der Fälle in irgendeiner Form schon erledigt worden sind. Grundlage dieser gesamten Gesetzgebung der Länder war damals die Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrats vom 20. Oktober 1945, die in Artikel 2 Ziffer 5 lautete: „Verurteilungen, die unter dem Hitler-Regime aus politischen, rassischen und religiösen Gründen erfolgten, müssen aufgehoben werden." Das ist, wie gesagt, in den meisten Ländern geschehen und ist auch, was die materielle Regelung anlangt, mehr oder weniger übereinstimmend geschehen, nur ist man in den einzelnen Ländern, was die Beseitigung dieser Urteile im Strafregister betrifft, teilweise verschiedene Wege gegangen. In einzelnen Ländern wurde ohne weiteres gelöscht; in anderen wurde vermerkt. daß das Urteil aufgehoben sei. Man ist da nicht den Schritt gegangen, zu löschen, und zwar nicht etwa, weil man die Strafregistereintragung bestehen lassen wollte, sondern gerade, um diesen Opfern des Nationalsozialismus zu helfen, indem man für alle Zeit einen unwiderleglichen Beweis, nämlich ihre Verurteilung aus politischen Gründen, im Strafregister bestehen ließ.
    Ich bin also mit dem Herrn Justizminister der Auffassung, daß eine zwingende Notwendigkeit zur Regelung dieser Materie auf der Bundesebene zur Zeit nicht gegeben ist. Aber wenn man eine andere Meinung vertritt wie die Herren Antragsteller, die da glauben, daß, da die Fristen abgelaufen seien und der eine oder andere Fall nicht mehr aufgegriffen werden könnte und da ferner die Unterschiede in den Länderregelungen so erheblich seien, daß das nun endlich bundeseinheitlich geregelt werden müßte, die Notwendigkeit eines derartigen Gesetzes zu bejahen ist. dann möchte ich mich doch grundsätzlich mit dem Problem dieses Gesetzes auseinandersetzen.
    Ich habe schon gesagt, daß jeder unter uns einsieht, daß nationalsozialistisches Unrecht gutgemacht werden muß. Ich kenne die Praxis des Nationalsozialismus. Ich hatte niemals mit ihm zu tun, sondern ich stand als Jurist immer im Kampf mit ihm. Ich war einer der letzten Anwälte in Oberhessen, die es überhaupt wagten, vor dem Sondergericht in Darmstadt zu verteidigen. Ich weiß also, was der Nationalsozialismus teilweise begangen hat.

    (Zuruf von der KPD: Teilweise!)

    -- Was der Nationalsozialismus überhaupt begangen hat, auch auf diesem Gebiet! Man kann mir nicht sagen, ich wolle eine Lanze für ihn brechen, wenn ich mich jetzt kritisch zu dem Entwurf der SPD einstelle, und zwar kritisch, gerade was das Grundproblem anlangt. Ich bin aber mit dem Herrn Justizminister der Meinung, daß es der Klärung eines Rechtsproblems nicht dient, Herr Kollege Arndt, wenn man sich gegenseitig in gehässiger Weise anpflaumt oder anzupflaumen versucht, sondern ich bin im Gegenteil der Auffassung, daß man derart schwere Rechtsprobleme namentlich unter Juristen nur in absolut sachlicher Weise erörtern sollte.

    (Beifall rechts.)