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ID0104705700

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    Vokabeln: 6
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    4. Herr: 1
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    6. Donhauser.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag -- 47. Sitzung. Bonn, Donnerstag, ¿ei f6. März 1950 1589 47. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1590A, 1635D Anfrage Nr. 32 der Fraktion der BP betr. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (Drucksachen Nr. 409 und 694) . . . . 1590B Anfrage Nr. 49 der Fraktion der BP betr. Verminderung der Überlastung der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 570 und 706) 1590B Anfrage Nr. 50 der Zentrumsfraktion betr. Deutsche Bundesbahn (Drucksachen Nr. 573 und 695) . . . . . . . . . . 1590B Anfrage Nr. 55 der Fraktion der SPD betr. Lehrstellen bei der Bundesbahn (Drucksachen Nr. 583 und 696) 1590C Anfrage Nr. 51 der Abg. Dr. Solleder, Kahn, Dr. Horlacher und Gen. betr. Preisbildung des Hopfens (Drucksachen Nr. 574 und 701) 1590C Zur Tagesordnung 1590C Antrag der Fraktion der SPD betr. Geschäftsführung des Präsidenten . . . 1590D Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 1591A Schröter (CDU) 1592A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen die Feinde der Demokratie (Drucksache Nr. 563) 1592B Donhauser (BP) 1592C, 1607B Dr. Greve (SPD), Antragsteller . . 1593A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . , . . 1597C Dr. Kiesinger (CDU) 1598B Frau Wessel (Z) 1600B Euler (FDP) 1601D Fisch (KPD) 1603A Dr. von Merkatz (DP) 1604D Clausen (SSW) 1606B von Thadden (DRP) s 1608B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (Drucksache Nr. 564) . . . 1609D Zinn (SPD), Antragsteller . 1610A, 1617C Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz . . . . . . . . 1611D Dr. Schneider (FDP) 1613A Dr. Mühlenfeld (DP) (zur Geschäftsordnung) . . . 1614D Ewers (DP) 1615A Dr. Kopf (CDU) 1616A Gundelach (KPD) 1617A Erste 'Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abänderung der von der Bundesregierung auf Grund des Artikels 132 des Grundgesetzes erlassenen Ausführungsverordnung (Drucksache Nr. 589) 1618B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksache Nr. 620) 1618B Zur Sache: Rademacher (FDP), Antragsteller 1618C, 1623D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1619C Vesper (KPD) . . . . . . . . 1620A Loritz (WAV) . . . . . . . . 1620C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1621B Etzel (CDU) 1621B, 1624B Aumer (BP) . . . . . . . . . 1621 D Dr. Bertram (Z) 1623A Zur Geschäftsordnung: Rademacher (FDP) 1624C Dr. Horlacher (CSU) 1624C Euler (FDP) . . . . . . . . 1625A Dr. Preusker (FDP) 1625A Ritzel (SPD) 1625B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksache Nr. 630) 1625C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1625D Kiesinger (CDU) (zur Geschäftsordnung) . . . 1626C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesstelle über den Warenverkehr im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Drucksache Nr. 586) (berichtigt) . . . 1626B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 1626D Rische (KPD) 1627D Juncker (FDP) . . . . . . 1628D Kalbitzer (SPD) . . . . . . . 1629B Aumer (BP) 1630B Etzel (CDU) . . . . . . . . 1630D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksachen Nr. 702 und 554) 1631A Dr. Weber (CDU), Berichterstatter 1631B Dr. Etzel (BP) 1632A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz vom 9. Januar 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Marx (Drucksache Nr. 605) 1633A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhaftung des Landtagsabgeordneten Lehmann (Drucksache Nr. 689) 1633B Kurt Müller (KPD), Antragsteller 1633B Neumann (SPD) . . . . . . . 1634B Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 655) (neu) 1635D Nächste Sitzung 1635D Die Sitzung wird um 14 Uhr 36 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Hermann Clausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Es sollte eigentlich in diesem Hohen Hause nicht erforderlich sein, über den Begriff der Demokratie noch eine Diskussion herbeizuführen, geht es doch bei diesem Gesetz um nicht mehr und nicht weniger als um den Schutz der allgemeinen Menschenrechte, die unter dem Hitlersystem so grausam mit Füßen getreten worden sind. Und niemand in diesem Hohen Hause, der es mit der Demokratie und mit der Sicherung der allgemeinen Menschenrechte ernst meint, wird daran zweifeln, daß es richtig ist, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, damit nicht zum zweiten Male Bevölkerungsgruppen die ihnen gegebenen demokratischen Freiheiten mißbrauchen, um die Freiheit zu töten. Wer heute noch für den Hitlerismus schwärmt und Anhänger des gewesenen Nationalsozialismus ist, nachdem durch dieses politische Verbrechertum so unendlich viel Leid über die Welt gekommen ist und das deutsche Volk vor diesem entsetzlichen Trümmerhaufen steht, dem darf man wohl nur sagen, daß solche Menschen als politische Analphabeten zu betrachten sind — oder als Kriminelle. Der Versuch zur Wiederherstellung der politischen Grundlagen des Nazismus ist entweder Wahnsinn oder Verbrechen.
    Deshalb ist es notwendig, daß neben den an sich guten Bestimmungen des Grundgesetzes eine weitere gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um solchen Zeitgenossen diesmal rechtzeitig das Handwerk zu legen, ehe ein zweites Unglück seinen Lauf nimmt. Dieser Anfang ist aber zweifellos vorhanden, und es wäre nach meiner Auffassung grundverkehrt, den sich zeigenden Neofaschismus zu bagatellisieren. Wir haben aber in diesem Stadium aus den Fehlern der Weimarer Republik zu lernen. Wir Älteren haben es ja erlebt und können hier aus der Erfahrung urteilen. Es sind doch sehr viele in diesem Hohen Hause, die die ganze Zeit ihres Lebens im Kampf um die freien Menschenrechte zugebracht haben, die vor 1933 von Versammlung zu Versammlung zogen und gegen den aufkommenden Faschismus kämpften.
    Zu den größten Fehlern der Weimarer Republik muß gerechnet werden, daß diese politisch klar sehenden Kräfte von der Republik damals zu wenig unterstützt worden sind. Und schon wieder hört man besonders oben bei uns in Schleswig-Holstein von organisiertem Saalschutz politischer Gruppen und Parteien. Wir dürfen hier nicht in den Fehler der Weimarer Republik verfallen, die damals den politischen Parteien gestattete, halbmilitärische Organisationen aufzuziehen, die die politische Auseinandersetzung auf die Straße trugen. Ich bin der Auffassung, daß wir davon ausgehen müssen, daß auch in einem demokratischen Staatswesen nur die Polizei für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat und daß auch die Polizei nur allein für die ordnungsmäßige Durchführung von politischen Versammlungen zu sorgen und eine solche Versammlung aufzulösen hat, wenn es nicht länger geht.
    Der Regierung möchte ich sagen: überlassen Sie dieses Geschäft nicht wieder Knüppelgarden politischer Parteien! -- Und sollten neo faschistische Parteien mit diesem grausamen Spiel wieder anfangen, so möchte ich der Bundesregierung und den Länderregierungen sagen: schützen Sie die staatlichen Grundlagen der jungen deutschen Demokratie, und schützen Sie die aufbauenden Kräfte dieser Demokratie besser, als es in der Weimarer Republik getan worden ist!
    Ich habe aber doch hier in diesem Hohen Hause die Überzeugung gewonnen, daß von links bis rechts ein breite Grundlage von Volksvertretern vorhanden ist, die alle dasselbe wollen, nämlich Vorkehrungen zu treffen, daß sich ein 30. Januar 1933 nicht wiederholen kann. Aber ich bin der Überzeugung, daß. hier Arbeiter und demokratische Bürger zu einem einheitlichen Wollen zusammenstehen müssen. Es kommt nur darauf an, eine vernünftige Mittellinie zu finden. Ich bin sogar der Überzeugung, daß der Herr Bundesjustizminister, der zweifellos in der Justizdebatte einen unglücklichen Tag hatte, dasselbe will. Ich kann auch im Namen meiner Wähler, die überwiegend Mitglieder der dänischen Minderheit sind, sagen: wir werden jede Maßnahme unterstützen, die das Ziel hat, gesetzliche Bestimmungen zum . Schutz der freien Menschenrechte zu schaffen. Dann werden unsere Richter eine einwandfreie gesetzliche Grundlage bekommen, um ein gerechtes Urteil zu fällen. Erst dann können wir die Gerichtsurteile besser beurteilen, als es im Hedlerprozeß vielleicht geschehen ist. Wir müssen uns aber bei der Schaffung dieser gesetzlichen Bestimmungen davor hüten, daß wir damit nicht Volksgenossen treffen, die der Demokratie wohlgesinnt sind,


    (Clausen)

    Das scheint mir ganz besonders in den Paragraphen 2 und 3 des Gesetzentwurfes möglich zu sein. Paragraph 2 lautet:
    Wer es unternimmt, einen Teil des Bundesgebiets, in dem das Grundgesetz bereits gilt, von der Bundesrepublik Deutschland zu trennen, oder die Gliederung des Bundesgebiets in Länder auf andere Weise, als es das Grundgesetz zuläßt. zu verändern, wird mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft.
    Ich bin der Auffassung, daß jeder loyale Staatsbürger es als selbstverständlich ansehen muß, daß Abtrennungen vom Bundesgebiet, eine Änderung der Ländergrenzen oder die Bildung eines neuen Landes nicht mit Gewaltanwendung vorgenommen werden darf. Es muß aber als eine Tatsache angesehen werden, daß die jetzige Gliederung der Länder vorwiegend durch die Besatzungsmächte bestimmt worden ist. Fest steht ferner, daß die Besatzungsmächte bis heute noch ein Interesse an der Neugliederung bzw. an der Änderung der Ländergrenzen haben, weil die Hohen Kommissare zum Artikel 29 des Grundgesetzes den bekannten Vorbehalt gemacht haben. Es ist daher zu verstehen und muß auch als Tatsache angesehen werden, daß deutsche Staatsbürger bisher die Frage der Neugliederung der Länder oder der Änderung der Ländergrenzen mit Vertretern der Alliierten oder mit Vertretern der Besatzungsmächte besprochen haben. Ich stelle daher die Frage: . Sollen diese Gespräche in Zukunft auf Grund des § 2 unter Strafe gestellt oder sogar als Landesverrat angesehen werden? Selbst wenn das nicht beabsichtigt ist, kann der § 2 und insbesondere der § 3 dazu führen, daß jedes Gespräch mit Vertretern der Alliierten über diese Frage der Neugliederung der Länder als Landesverrat angesehen wird. Deshalb können die §§ 2 und 3 nach meiner Überzeugung in der jetzigen Fassung Denunziationen und Verfolgungen Tür und Tor öffnen, insbesondere — wie 'auch in diesem Hohen Hause betont würden ist -- bei der Justizkrise, in der wir uns nun mal befinden.
    Ich protestiere daher im Namen meiner politischen und kulturellen Organisationen gegen die Fassung der §§ 2 und 3. Diese Paragraphen dürfen nicht Gesetz werden. Ich halte darüber hinaus den § 2 für überflüssig, weil in dieser Frage ja die Sicherung bereits im Grundgesetz gegeben ist.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Donhauser.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Donhauser


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe heute bei meiner Meldung zur Geschäftsordnung nicht etwa die Absicht gehabt, mich grundsätzlich gegen die Sicherung des Staates gegen undemokratische Elemente zu wenden. Meine Absicht war, vor allem den Antragstellern selbst noch einmal Gelegenheit zu geben, die Unzulänglichkeiten ihrer eigenen Vorlage auf das genaueste zu überprüfen. Die Unzulänglichkeiten liegen in einer ganzen Reihe von Begriffsbestimmungen, die man zum. Ausgangspunkt für die kommende Rechtsfindung in diesen schwierigen Problemen machen will.
    Haben Sie sich schon einmal die Terminologie, deren sich diese Vorlage bedient, näher angesehen? „Drohung", „Ernste Gefahr", „Verabredung", „Achtungsverletzung", „Üble Schmähung" und dergleichen mehr; alles Begriffe, die einer sehr vieldeutigen Auslegung fähig sind, ja, nicht nur einer vieldeutigen Auslegung, sondern die geradezu zum Mißbrauch reizen.

    (Zustimmung bei der BP.)

    Heute hat der Redner der SPD — ich stelle übrigens fest, daß es der Herr Vizepräsident Schäfer, der in diesem Augenblick den Vorsitz führte, nicht für notwendig erachtet hatte einzugreifen — den deutschen Justizministern politische Unzuverlässigkeit vorgeworfen.

    (Zuruf von der BP: Unerhört!)

    Damit allein schon beweist der Redner der SPD, daß der Ausgangspunkt für die Beurteilung von Verstößen gegen die Demokratie recht verschiedenartig sein kann.

    (Beifall bei der BP. — Widerspruch bei der SPD.)

    Ich bin fest davon überzeugt, daß die übergroße Mehrheit dieses Hauses die politische Beurteilung der von Ihnen angegriffenen Justizminister ganz anders vornehmen würde.
    Wenn Sie sich nur einmal den § 3 dieser Vorlage genauer ansehen, dann finden Sie ihn in verdächtiger Verwandtschaft und in verdächtiger Nähe zu den berühmten Aufforderungen zur politischen Denunziation, die wir in der Vergangenheit schon so oft erlebt haben.

    (Zustimmung bei der BP.)

    Wir wollen nicht, daß man noch einmal mit Hilfe eines Gesetzes weite Kreise unseres Volkes zur politischen Denunziation auffordert.
    Meine Damen und Herren! Es ist doch bei der Begriffsbestimmung Demokratie so, daß man sich über die Definition bis zum heutigen Tage weder in diesem Hause noch außerhalb dieses Hauses einig geworden ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Die Begriffsbestimmung Demokratie, wie sie beispielsweise das Bonner Grundgesetz gefunden hat, ist sehr reformbedürftig,

    (Sehr wahr! bei der BP)

    und wir haben den Verdacht, daß Sie, meine Herren Antragsteller, eine vernünftige und alsbaldige Reform dieses Grundgesetzes verhindern wollen. Wo steht denn in aller Welt geschrieben — frage ich Sie —, daß die Definition von Demokratie, die Sie damals im Parlamentarischen Rat gefunden haben, auf Ewigkeit durch eine solche Vorlage geschützt werden soll?

    (Zustimmung bei der BP.)

    Ist Ihnen aus den geschichtlichen Erfahrungen der Vergangenheit nicht aufgefallen, daß vom Republikschutzgesetz über das berühmte und berüchtigte Gesetz zum Schutz von Volk und Staat, ja bis zum Heimtückegesetz sich eine einzige gerade Linie zieht? Wir haben es oft und oft erlebt, daß gerade die Todfeinde der Demokratie in dem Augenblick, in dem sie durch irgendwelche Mächte oder sonstige Zufälligkeiten au] die Regierungsbank oder sonstwie in den Besitz der Exekutive gelangten, sich mit Vorliebe solcher Gesetze bedienten, um die eigentlicher Träger der Demokratie zu vernichten.

    (Lebhafte Zustimmung rechts.)

    Wir haben zu den derzeitigen Trägern der Exekutive das Vertrauen, daß sie gute Demokraten sind. Uns interessiert aber nicht der der. zeitige Träger der Exekutive; meine politischen Freunde und mich interessiert vielmehr der


    (Donhauser] morgige oder der übermorgige Träger der Exekutive. Da besteht der Verdacht ganz gewaltig, daß man den Begriff der Demokratie so auslegen wird, wie es einem gerade in den Kram paßt. Im übrigen haben die großen westlichen Demokratien, auf die Sie sich so häufig zu berufen pflegen, auch ihre Erfahrungen, und Sie wissen ganz genau, daß die besten westlichen Demokratien darauf verzichten, ihren Staat auf eine so fragwürdige Art und Weise zu schützen. (Abg. Schoettle: Die haben das auch nicht so nötig wie wir!)

    Ich darf Sie vielleicht einmal auf eine Äußerung verweisen, die erst kürzlich von der amerikanischen Kommission für Pressefreiheit in Chicago über dieses Thema gemacht worden ist. Da heißt es in einem ihrer Generalberichte:
    Wir empfehlen die Aufhebung all der Gesetze, die Äußerungen zu, Gunsten einer revolutionären Änderung unserer Einrichtungen untersagen, sofern nicht eine offenkundige und gegenwärtige Gefahr vorliegt, daß solche Auslassungen zu Gewalttätigkeiten führen können.
    Heute ist schon mehr als einmal gesagt worden, daß man mit derartigen Paragraphen die Demokratie nicht wirklich schützen kann. Nachdem das Haus offenbar auch in diesem Punkte schon etwas ermüdet zu sein scheint, will ich darauf verzichten, noch einmal das wiederzukauen, was schon einige Male gesagt worden ist. Aber ich darf das Wesentlichste noch einmal kurz in einem einzigen Satz zusammenfassen. Die echte Demokratie kann nicht durch Paragraphen geschützt werden, sondern die echte Demokratie kann nur geschützt werden durch die heiße Liebe zur demokratischen Lebensform, die wir unserem Volke anerziehen.

    (Beifall rechts.)

    Der Todfeind der echten Demokratie ist die Gewalttat. Es entbehrt nicht einer gewissen Pikanterie, daß diese Vorlage gerade in dem Augenblick eingereicht worden ist, in dem die erste ganz grobe politische Gewalttat auf der Schwelle dieses Hauses geschehen ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Man hat Friedrich II., den die Preußen den Großen nennen,(Lachen links)

    ein Wort in den Mund gelegt, das für ihn und seine Zeit bezeichnend war, wenn man ihn seinen Soldaten zurufen ließ: „Warum liebt ihr mich nicht, ihr Hunde?". Wollt ihr vielleicht unsere junge Demokratie in die gleiche Mentalität und in dieselbe unerquickliche Situation hineintreiben, dann bitte beschließen Sie ein solches Gesetz!

    (Lebhafter Beifall bei der BP.)