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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1950 1507 45. Sitzung Bonn, Freitag. den 3. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1507C Einspruch des Abg. Seuffert gegen seinen Ausschluß in der 41. Sitzung (Drucksache Nr. 644) 1507D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 623, 566 und 317); Anträge (Drucksachen Nr. 640, 641) 1508A Dr. Koch (SPD) 1508A, 1531A, 1536C, 1545C Rische (KPD) 1516A, 1542B Loritz (WAV) 1520B, 1549A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 1521D Dr. Besold (BP) 1524A Seuffert (SPD) 1524D, 1534D, 1536D, 1537A, B, 1542D, 1543A, 1544D, 1548A, 1550A Dr. Bertram (Z) 1527C, 1537A, C, . . . . . . . 1543A, 1546A, 1549B Neuburger (CDU) 1529C, 1541C, 1545B, 1548B, D Pelster (CDU) 1532D, 1541D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1535B, 1539A, 1540B, 1545D Freudenberg (FDP) 1538A Mertins (SPD) 1538B, .1540D Bazille (SPD) 1539A Renner (KPD) . . 1539B, 1544A, 1547B Höfler (CDU) . .. . . . . . 1540A Wönner (SPD) 1542B Dr. Greve (SPD) 1543B Dr. Oellers (FDP) 1545C Meyer (Bremen) (SPD) 1546D Dr. Wellhausen (FDP) 1547C Interpellation der Abgeordneten Dr. Vogel, Ollenhauer, Mende u. Gen. betr. Kopenhagener Wellenplan (Drucksache Nr. 611) 1550A Dr. Vogel (CDU), Interpellant . . . 1550B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 1552C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 649) . . . . . . 1554A Nächste Sitzungen 1554A Die Sitzung wird um 14 Uhr 10 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Beantwortung der Interpellation hat Herr Minister Schuberth.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß Sie in etwa enttäuschen, weil mein lieber Freund Dr. Vogel die Antwort auf die Interpellation für seinen Teil schon vorweggenommen hat. Ich bin leider gezwungen, ihn in einigen Dingen zu wiederholen, aber auch ihn zu berichtigen.
Die erste Frage der Interpellation heißt: Tritt der Kopenhagener Wellenplan am 15. März 1950 in Kraft? Die Antwort heißt wie folgt. Nach dem europäischen Rundfunkvertrag, der auf der europäischen Rundfunkkonferenz in Kopenhagen 1948 vereinbart worden ist, sollen vom 15. März 1950 an für die deutschen Rundfunksender im Bundesgebiet nur noch sechs Mittelwellen und eine internationale Gemeinschaftswelle zur Verfügung stehen. Auf der Konferenz war Deutschland nicht vertreten. Nach den Mitteilungen, die das Generalsekretariat des Internationalen Fernmeldevereins in Genf an das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen gegeben hat, ist tatsächlich nunmehr damit. zu rechnen, daß der Kopenhagener Wellenplan in den Vertragsländern zu dem vorgesehenen Zeitpunkt, nämlich am 15. 3. 1950, in Kraft tritt. Für das Bundesgebiet tritt der Plan aber erst in Kraft, wenn die Alliierte Hohe Kommission eine entsprechende Anweisung gibt, da sie sich durch das Gesetz Nr. 5 vom 21. September 1949 die Zuteilung der Rundfunkwellen und die Festlegung der Sendestärken der Rundfunksender im Bundesgebiet vorbehalten hat. Eine solche Anweisung der Hohen Kommission ist bisher noch nicht ergangen.
Die zweite Frage lautet: Trifft es zu, daß sich aus dem Inkrafttreten dieses Plans Nachteile für die Rundfunkversorgung des Bundesgebiets ergeben? Hierauf ist folgende Antwort zu geben. Wenn der Kopenhagener Wellenplan in Kraft tritt, ergeben sich für das Bundesgebiet zwei Möglichkeiten. Wenn die Alliierte Hohe Kommission bis zum 15. 3. 1950 keine Anweisung gibt — das ist möglich —, nämlich die für das Bundes- gebiet zugeteilten Wellen zu benutzen, dann brauchen die Sender des Bundesgebiets nicht umgestellt zu werden, sondern bleiben auf ihren bisherigen Wellen. Die Folge wird sein, daß der Rundfunkempfang im Bundesgebiet teilweise durch starke ausländische Rundfunksender, die auf den gleichen oder benachbarten Wellen arbeiten, gestört wird. Daneben ist zu erwarten, daß auch ausländische Rundfunksender von deutschen Sendern gestört werden. Das wird zu großen Schwierigkeiten auf internationaler Ebene führen.
Zweite Möglichkeit: Werden dagegen die Sender des Bundesgebiets entsprechend dem Kopenhagener Wellenplan auf die neuen Wellen umgestellt, dann wird sich die Rundfunkversorgung im Bundes.


(Bundesminister Schuberth)

gebiet wesentlich verschlechtern, weil einmal, wie Herr Dr. Vogel schon sagte, die Zahl. der Wellen zu gering ist — wir haben ja nur noch zwei Wellen je Zone —, und zum andern, weil einige der in Kopenhagen für das Bundesgebiet vorgesehenen Wellen hinsichtlich der Ausbreitung außerordentlich ungünstig sind; drittens weil die Stärke der deutschen Sender durch die Alliierte Hohe Kommission auf 70 Kilowatt beschränkt und daher geringer ist als die vieler Sender in den Nachbarländern, die auf Grund des Kopenhagener Wellenplans mit Leistungen bis zu 150 Kilowatt arbeiten; viertens, weil ein großer Teil der vorhandenen Empfangsgeräte auch in diesem Mittelwellenbereich nicht alle neu zugeteilten Wellen in entsprechend günstiger Form empfangen kann. Für die amerikanische Besatzungszone ergeben sich dabei besondere Schwierigkeiten dadurch, daß für diese Zone tatsächlich nur zwei Wellen zur Verfügung stehen, aber einschließlich der Enklave Bremen vier Rundfunkanstalten mit eigenem Sender vorhanden sind. Dadurch würde der Zwang entstehen, den Rundfunk in der amerikanischen Zone völlig neu zu organisieren.
Die Rundfunkanstalten glauben nun, die Schwierigkeiten des Kopenhagener Wellenplans durch die Einführung des sogenannten Ultrakurzwellenrundfunks umgehen zu können. Die Rundfunkanstalten haben auch bereits mit der Errichtung von Ultrakurzwellensendern begonnen. Die Fertigung von entsprechenden Empfangsgeräten ist von der Industrie in Angriff genommen worden. Der Ultrakurzwellenrundfunk kann die Schwierigkeiten zu einem Teil beseitigen; die Befürchtungen des Herrn Dr. Vogel sind, glaube ich, nicht angebracht. Allerdings dürfte der Ausbau o des Ultrakurzwellensendernetzes wegen der damit verbundenen sehr hohen Kosten einige Jahre in Anspruch nehmen. Ich darf auch hier Herrn Dr. Vogel berichtigen: zum Ausbau dieses Ultrakurzwellenrundfunks bedarf es nicht nur der Sender, sondern eines sehr ausgedehnten und sehr kostspieligen Kabelnetzes, weil man nicht zu jedem dieser kleinen Sender ein entsprechendes Studio hinstellen kann. Man muß also diese Sender durch Kabel miteinander verbinden oder vom sogenannten „Ballempfang" Gebrauch machen. Man könnte sich vorstellen, daß man auf die Zugspitze einen Ultrakurzwellensender stellt und von dort aus die kleineren Sender speist. Das kostet natürlich alles ungeheuer viel Geld.
Dazu kommt nun noch, daß die Rundfunkhörer, wie eben schon betont, natürlich im Besitz von Ultrakurzweilenempfangsgeräten sein müssen. Bei einer Hörerzahl von rund 7 Millionen und einem niedrig geschätzten Preis für ein Ultrakurzwellenzusatzgerät von etwa 50 D-Mark — nicht 140 — wären dafür immerhin 350 Millionen D-Mark von den Rundfunkhörern aufzubringen. Legt man den voraussichtlichen Preis für einen kompletten neuen Sender mit Ultrakurzwellenteil zugrunde, so wären 2,8 Millarden D-Mark von den Rundfunkhörern des Bundesgebiets für die neuen Empfangsgeräte aufzubringen. Ich nenne Ihnen diese Grenzzahlen, damit Sie sehen, daß an der Lösung des Problems über den Weg des Ultrakurzwellenrundfunks eine Reihe höchst bedeutsamer volkswirtschaftlicher Fragen hängen.
Nun komme ich zu Punkt 3. Wenn diese Schäden eintreten, was gedenkt dann die Bundesregierung zu tun, um diese Nachteile abzuwenden? Meine Damen und Herren, Sie haben ja schon gehört, die Bundesregierung ist in ihrer Handlungsfreiheit auf dem Gebiet des Rundfunkwesens beschränkt, weil sich die Alliierte Hohe Kommission eben die Zuständigkeit auf dem Gebiet der Wellenzuteilung für die Rundfunksender vorbehalten hat. Es war auch der Bundesregierung nicht möglich, gegenüber der Alliierten Hohen Kommission irgendwelche Schritte zu unternehmen,

(Abg. Rische: Hört! Hört!)

— es ist gar nicht so schlimm, Herr Rische! — weil der technische und organisatorische Aufbau des Rundfunks nach dem Zusammenbruch ausschließlich auf Länderebene durchgeführt worden ist. Die Bundesregierung kann daher von sich aus keine Maßnahmen treffen, die die Schwierigkeiten der Rundfunkversorgung sofort beheben. Ich lege Betonung auf das Wort sofort. Wenn man dagegen die Rundfunkversorgung im Bundesgebiet auf Bundesebene nach rein technischen Gesichtspunkten durchführen würde, könnte man voraussichtlich noch einigermaßen erträgliche Verhältnisse mit den sechs Mittelwellen erzielen, die dem Bundesgebiet in Kopenhagen zugeteilt worden sind. Man würde so die Belastung der Rundfunkhörer mit den Ausgaben für die Beschaffung der Ultrakurzwellenempfänger vermeiden. Eine nach technischen Gesichtspunkten durchgeführte Rundfunkversorgung müßte aber zweifellos schließlich zu einer Umorganisation des Rundfunks bezüglich der Technik führen — ich betone wieder ausdrücklich technisch, es liegt uns nichts an der Programmseite —, das heißt in erster Linie, daß die Sender in anderer Weise über das Bundesgebiet verteilt werden als bisher. Dies ist aber niemals auf Länderebene, sondern nur auf Bundesebene möglich. Die Bundesregierung ist aber — obwohl, ich betone das noch einmal, die technischen Möglichkeiten im Mittelwellenbereich vorhanden sind — zur Zeit rechtlich nicht in der Lage, in dieser Richtung technische oder organisatorische Maßnahmen einzuleiten, da, wie schon angedeutet, die von den Ländern erlassenen Rundfunkgesetze in der amerikanischen Zone, die Verordnungen der britischen und französischen Militärregierungen hinsichtlich des Rundfunks in der britischen und französischen Zone und das Gesetz Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission entgegenstehen. Es bedarf also wahrscheinlich eines Bundesgesetzes, um die Organisation einheitlich durchführen zu können.
Es bleibt noch zu erwähnen, daß die Deutsche Post sich seit mehr als Jahresfrist um die Wiederaufnahme als vollberechtigtes Mitglied in die internationalen Gremien bemüht. Auf seiten der Alliierten besteht durchaus Bereitwilligkeit, uns da zu helfen. Vorläufig scheitert das noch an gewissen formalen Dingen. Sie wissen ja, daß alle diese Beschlüsse auf Viermächte-Basis beschlossen worden sind.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Wird eine Besprechung der Beantwortung der Interpellation gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Punkt erledigt.
    Meine Damen und Herren, es ist bei mir angeregt worden, die Sitzung zu schließen und die Punkte 3 und 4 der Tagesordnung zu vertagen. Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden sein wird. Ich schlage Ihnen aber vor, um die Tätigkeit der Ausschüsse nicht zu stören, noch rasch den Beschluß zu Punkt 5 zu fassen;


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Interfraktioneller Antrag betreffend Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 649).
    Ich nehme an, daß das Haus mit dieser Überweisung einverstanden sein wird.

    (Zustimmung.)

    Dann berufe ich ein: die nächste Sitzung — die 46. Sitzung — auf Donnerstag, den 16. März, 14 Uhr 30 Minuten; die 47. Sitzung auf Freitag, den 17. März, 14 Uhr 30 Minuten.
    Ich habe aber dem Hohen Hause mitzuteilen, daß unter Umständen damit gerechnet werden muß, daß nächste Woche eine Sondersitzung dieses Hauses einberufen wird.
    Ich schließe die 45. Sitzung des Deutschen Bundestags.