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ID0104512100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1950 1507 45. Sitzung Bonn, Freitag. den 3. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1507C Einspruch des Abg. Seuffert gegen seinen Ausschluß in der 41. Sitzung (Drucksache Nr. 644) 1507D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 623, 566 und 317); Anträge (Drucksachen Nr. 640, 641) 1508A Dr. Koch (SPD) 1508A, 1531A, 1536C, 1545C Rische (KPD) 1516A, 1542B Loritz (WAV) 1520B, 1549A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 1521D Dr. Besold (BP) 1524A Seuffert (SPD) 1524D, 1534D, 1536D, 1537A, B, 1542D, 1543A, 1544D, 1548A, 1550A Dr. Bertram (Z) 1527C, 1537A, C, . . . . . . . 1543A, 1546A, 1549B Neuburger (CDU) 1529C, 1541C, 1545B, 1548B, D Pelster (CDU) 1532D, 1541D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1535B, 1539A, 1540B, 1545D Freudenberg (FDP) 1538A Mertins (SPD) 1538B, .1540D Bazille (SPD) 1539A Renner (KPD) . . 1539B, 1544A, 1547B Höfler (CDU) . .. . . . . . 1540A Wönner (SPD) 1542B Dr. Greve (SPD) 1543B Dr. Oellers (FDP) 1545C Meyer (Bremen) (SPD) 1546D Dr. Wellhausen (FDP) 1547C Interpellation der Abgeordneten Dr. Vogel, Ollenhauer, Mende u. Gen. betr. Kopenhagener Wellenplan (Drucksache Nr. 611) 1550A Dr. Vogel (CDU), Interpellant . . . 1550B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 1552C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 649) . . . . . . 1554A Nächste Sitzungen 1554A Die Sitzung wird um 14 Uhr 10 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Dr. Rudolf Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der größte Teil der Autoritäten auf dem Gebiete des internationalen Rechts und vor allen Dingen die Majorität auch der deutschen Rechtswissenschaftler sind der Überzeugung, daß die Alliierten nach der Kapitulation Deutschlands gegenüber Deutschland die Pflichten eines Vormundes gegenüber seinem Mündel übernommen haben.

    (Abg. Rische: Das wollen sie ja jetzt endgültig machen!)

    Wenn infolgedessen nach der russischen These nur der Kontrollrat als die Vereinigung dieser vier Mächte und als der eigentliche Souverän Deutschlands zuständig war und der Kontrollrat als solcher sich an der Kopenhagener Konferenz nicht beteiligte, dann war es zum mindesten die Pflicht jeder einzelnen Besatzungsmacht, auf dieser Konferenz für eine entsprechende Vertretung der ihrer Souveränität unterstellten Zone Sorge zu tragen.
    .War dies nun der Fall oder nicht? Wir müssen an Hand der Dokumente, die uns über die Kopenhagener Konferenz nicht direkt übermittelt worden sind, sondern die wir nur durch freundliche Vermittlung einzelner Besatzungsmächte überhaupt einsehen konnten, feststellen, daß keine der vier Besatzungsmächte auf der Kopenhagener Konferenz vertreten war.

    (Hört! Hört!)

    Das heißt also, daß die Pflichten des Vormundes gegenüber dem Mündel Deutschland nicht erfüllt worden sind.

    (Erneute Rufe: Hört! Hört!)

    Denn wir stehen doch wohl alle gemeinsam auf dem Standpunkt, daß ein Vormund nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten gegenüber seinem Mündel hat.

    (Sehr richtig!)

    Es ist also dazu gekommen, daß sich überhaupt keine Stimme zu Gunsten dieses 66-Millionen-
    Volkes erheben konnte und daß infolgedessen dort über- das immer noch stärkste Volk Mitteleuropas Beschlüsse gefaßt worden sind, ohne daß diesem besiegten Volk die Möglichkeit einer Äußerung gegeben wurde. Es braucht uns infolgedessen auch nicht zu wundern, wenn das Ergebnis dieser Kopenhagener Konferenz entsprechend ausgefallen ist.
    In der Zwischenzeit haben lediglich die Vereinigten Staaten von sich aus erklärt, daß sie das Ergebnis von Kopenhagen nicht anerkennen, während England und vor allen Dingen Frankreich eine solche Äußerung noch nicht getan haben.
    Welches sind nun die unmittelbaren Folgen der Kopenhagener Konferenz? Ich habe bereits geschildert, daß hier eine ganz einseitige Verlagerung der Sendemöglichkeiten zugunsten des Ostens vorgenommen worden ist. Eine bekannte deutsche Zeitung hat nicht zu Unrecht diesen Vorgang in Kopenhagen als „eine verlorene Schlacht des Westens im Kalten Krieg" gekennzeichnet.

    (Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

    Ich glaube, daß dies durchaus zutreffend ist. Wir stehen heute vor der Tatsache, daß zwar der Sender Leipzig in der ganzen Westzone hörbar ist, daß aber umgekehrt keine deutsche Station in den Westzonen die Möglichkeit hat, in nennenswerter Weise in die Ostzone auszustrahlen. Wir stehen ferner vor der Tatsache, daß eine ganze Zahl von Kreisen längs der Ostzone heute keine Sender der Westzone hören können, sondern lediglich Meldungen und Nachrichten aus der Ostzone erhalten.

    (Zustimmung.)

    Wir können also nicht davon sprechen, daß dem berechtigten Anspruch dieser Kreise auf Rundfunkversorgung aus den Sendern der Westzone irgendwie Genüge getan worden ist. Wir haben auch keine Sendemöglichkeiten nach der Ostzone erhalten.
    Nun sind uns als Ausweg zwei Vorschläge gemacht worden. Es wird gesprochen von den Verwendungsmöglichkeiten der Ultra-Kurzwelle und zweitens von der Möglichkeit des Drahtfunks. Ich möchte mich nicht mit dem Drahtfunk befassen, weil seine Verwendungsmöglichkeit ziemlich beschränkt, vielleicht sogar ausgeschlossen erscheint. Ich möchte mich mit den Möglichkeiten der Ultra-Kurzwelle befassen und zunächst folgendes bemerken. Wenn es zum Inkrafttreten des Kopenhagener Wellenplans käme und wir infolgedessen in weiten Teilen vor allen Dingen des Südens von Deutschland, um störungsfreie Sendungen zu erhalten, dazu übergehen müßten, die Ultra-Kurzwelle zu benutzen, dann würde das bedeuten, daß wir eine ganz große Anzahl von neuen Ultra-Kurzwellensendern errichten müßten. In Württemberg-Baden zum Beispiel brauchten wir allein 18 derartige neue Sender, und jeder dieser Sender würde ungefähr 250 000 D-Mark kosten. Insgesamt würden wir einen Bedarf von über 28 Millionen allein für neue Sendestationen haben, und zum Empfang der Ultra-Kurzwelle würde der größte Teil der deutschen Empfangsgeräte-Besitzer neue Vorsatzgeräte brauchen, die heute zwischen 60 und 140 D-Mark kosten. Daraus ergeben sich ganz enorme Summen, die von Fachleuten auf 300 bis 400 Millionen D-Mark geschätzt werden.

    (Hört! Hört!)

    Ich habe gerade in den letzten Tagen von einer außerordentlichen, und zwar bösen Überraschung gerade auf dem Gebiete der Ultra-Kurzwelle Kenntnis erhalten. Von Fachleuten ist mir versichert worden, daß die bisherige Annahme, man könne mit Ultra-Kurzwelle so weit senden, wie man von einem Sender aus sehen könne, das heißt, wenn er auf einem Berg gebaut ist, ungefähr 40 bis 60 km, sich als unhaltbar erwiesen hat und daß Probesendungen vom Sender Feldberg aus und auch andere Probesendungen ergeben haben, daß diese Wellen in bestimmten Intervallen wiederkehren und sie bis 1000 km ausstrahlen können. Damit scheinen die bisherige These und die daran geknüpften technischen Erwartungen hinfällig geworden. Es ergäbe sich daraus auch die Unmöglichkeit, ganz Deutschland mit einem solchen kleinen neuen Ultra-Kurzwellen-
    Sendenetz zu überziehen und auf diese Weise die Rundfunkversorgung sicherzustellen.
    Wenn das der Fall ist, müssen wir mit doppelter Energie darauf bestehen, daß die Mittelwellen zunächst solange erhalten bleiben, bis die Forschung auf dem Gebiete der Ultrakurzwelle so-.


    (Dr. Vogel)

    viele neue Möglichkeiten erschlossen hat, daß mit einer sicheren Radioversorgung gerechnet werden kann.
    Welche Folgerungen ergeben sich nun für uns aus den eben geschilderten Tatsachen? Ich glaube, die erste Forderung muß folgende sein. Wenn schon nicht durch deutsches Verschulden, sondern durch das offensichtliche Verschulden der Besatzungsmächte das deutsche Volk auf einem Gebiet, das nicht das Geringste mit Rüstung oder mit einer Bedrohung der Sicherheit der Alliierten zu tun hat, in eine solche Notlage geraten ist, so müssen wir, glaube ich, alle darauf bestehen, daß zumindest uns Deutschen überlassen wird, mit dieser Notlage auch innerhalb Deutschlands fertig zu werden. Das heißt, wir müssen die Forderung erheben, daß die Funkhoheit für diese Wellen wieder in deutsche Hand übergeht. Denn gegenwärtig haben wir den Rechtszustand, daß die Oberkommission sich laut Artikel 3 des entsprechenden Rundfunk- und Pressegesetzes folgendes vorbehalten hat.
    Erstens: Ohne die Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission dürfen neue Rundfunk-, Fernseh- oder Drahtfunksender nicht eingerichtet, noch Anlagen dieser Art einer anderen Verfügungsgewalt unterstellt werden. Der deutsche Funksendebetrieb muß in Übereinstimmung mit der von der Alliierten Hohen Kommission festgesetzten Zuteilung von Frequenz- und Sendeleistung durchgeführt werden.
    Zweitens: Internationale Übertragungen, Sendungen in fremder Sprache, Verhandlungen mit dem Ausland über Rundfunksendungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Alliierten Hohen Kommission.
    Die deutsche Postfernmeldeverwaltung darf also weder Rundfunksendestationen selbst betreiben, noch kann sie ehe Verleihung für das Errichten und den Betrieb von Rundfunksendestationen innerhalb des Bundesgebiets aussprechen. Ich glaube, Sie sind alle mit mir der Überzeugung, daß eine solche Bestimmung einfach unhaltbar geworden ist, wenn der Kopenhagener Plan in Erfüllung geht und auf Deutschland angewandt wird.
    Die zweite Notwendigkeit, die sich aus dem eben Gesagten ergeben würde, ist die, daß man es uns Deutschen überläßt, innerhalb des Bundesgebiets eine Einigung über die Verteilung der uns noch gebliebenen sechs Wellen zu erreichen. Sie wissen alle, daß dabei vor allen Dingen die amerikanische Zone in eine überaus schwierige Lage gerät, weil wir dort vier Sendegesellschaften haben, aber nur zwei Wellen zugeteilt erhielten. Hier muß eine innerdeutsche Einigung erfolgen, wenn es auf diesem Gebiet nicht zu einem Chaos kommen soll.
    Wir werden ferner eine bundesgesetzliche Regelung brauchen, um nach den eben geschilderten Erfahrungen mit der Ultrakurzwelle ein Chaos auf innerdeutschem Gebiet zu verhindern. Wir werden ferner die Regierung bitten müssen, bei der Hohen Kommission vorstellig zu werden mit dem Ziel, daß die Bundesrepublik auf den demnächst bevorstehenden neuen Konferenzen auf dem Gebiet des Fernmeldewesens beteiligt wird, wenn nicht als ordentliches Mitglied, dann doch zumindest als außerordentliches Mitglied.
    Ob die hier aufgezeigten Entwicklungen nicht die Notwendigkeit eines Rundfunkgesetzes heraufbeschwören, wird bereits die allernächste Zeit erweisen. Ich glaube, daß das ganze deutsche Volk ein Anrecht darauf hat, recht bald von der Regierung zu hören, was sie in dieser Beziehung zu tun gedenkt. Sie sind wohl alle mit uns der Überzeugung, daß die Interpellation, die hier fast alle Parteien des Hauses gemeinschaftlich eingebracht haben, mit Recht das allerstärkste Interesse nicht nur der deutschen, sondern auch der internationalen Öffentlichkeit beanspruchen darf.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Beantwortung der Interpellation hat Herr Minister Schuberth.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß Sie in etwa enttäuschen, weil mein lieber Freund Dr. Vogel die Antwort auf die Interpellation für seinen Teil schon vorweggenommen hat. Ich bin leider gezwungen, ihn in einigen Dingen zu wiederholen, aber auch ihn zu berichtigen.
    Die erste Frage der Interpellation heißt: Tritt der Kopenhagener Wellenplan am 15. März 1950 in Kraft? Die Antwort heißt wie folgt. Nach dem europäischen Rundfunkvertrag, der auf der europäischen Rundfunkkonferenz in Kopenhagen 1948 vereinbart worden ist, sollen vom 15. März 1950 an für die deutschen Rundfunksender im Bundesgebiet nur noch sechs Mittelwellen und eine internationale Gemeinschaftswelle zur Verfügung stehen. Auf der Konferenz war Deutschland nicht vertreten. Nach den Mitteilungen, die das Generalsekretariat des Internationalen Fernmeldevereins in Genf an das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen gegeben hat, ist tatsächlich nunmehr damit. zu rechnen, daß der Kopenhagener Wellenplan in den Vertragsländern zu dem vorgesehenen Zeitpunkt, nämlich am 15. 3. 1950, in Kraft tritt. Für das Bundesgebiet tritt der Plan aber erst in Kraft, wenn die Alliierte Hohe Kommission eine entsprechende Anweisung gibt, da sie sich durch das Gesetz Nr. 5 vom 21. September 1949 die Zuteilung der Rundfunkwellen und die Festlegung der Sendestärken der Rundfunksender im Bundesgebiet vorbehalten hat. Eine solche Anweisung der Hohen Kommission ist bisher noch nicht ergangen.
    Die zweite Frage lautet: Trifft es zu, daß sich aus dem Inkrafttreten dieses Plans Nachteile für die Rundfunkversorgung des Bundesgebiets ergeben? Hierauf ist folgende Antwort zu geben. Wenn der Kopenhagener Wellenplan in Kraft tritt, ergeben sich für das Bundesgebiet zwei Möglichkeiten. Wenn die Alliierte Hohe Kommission bis zum 15. 3. 1950 keine Anweisung gibt — das ist möglich —, nämlich die für das Bundes- gebiet zugeteilten Wellen zu benutzen, dann brauchen die Sender des Bundesgebiets nicht umgestellt zu werden, sondern bleiben auf ihren bisherigen Wellen. Die Folge wird sein, daß der Rundfunkempfang im Bundesgebiet teilweise durch starke ausländische Rundfunksender, die auf den gleichen oder benachbarten Wellen arbeiten, gestört wird. Daneben ist zu erwarten, daß auch ausländische Rundfunksender von deutschen Sendern gestört werden. Das wird zu großen Schwierigkeiten auf internationaler Ebene führen.
    Zweite Möglichkeit: Werden dagegen die Sender des Bundesgebiets entsprechend dem Kopenhagener Wellenplan auf die neuen Wellen umgestellt, dann wird sich die Rundfunkversorgung im Bundes.


    (Bundesminister Schuberth)

    gebiet wesentlich verschlechtern, weil einmal, wie Herr Dr. Vogel schon sagte, die Zahl. der Wellen zu gering ist — wir haben ja nur noch zwei Wellen je Zone —, und zum andern, weil einige der in Kopenhagen für das Bundesgebiet vorgesehenen Wellen hinsichtlich der Ausbreitung außerordentlich ungünstig sind; drittens weil die Stärke der deutschen Sender durch die Alliierte Hohe Kommission auf 70 Kilowatt beschränkt und daher geringer ist als die vieler Sender in den Nachbarländern, die auf Grund des Kopenhagener Wellenplans mit Leistungen bis zu 150 Kilowatt arbeiten; viertens, weil ein großer Teil der vorhandenen Empfangsgeräte auch in diesem Mittelwellenbereich nicht alle neu zugeteilten Wellen in entsprechend günstiger Form empfangen kann. Für die amerikanische Besatzungszone ergeben sich dabei besondere Schwierigkeiten dadurch, daß für diese Zone tatsächlich nur zwei Wellen zur Verfügung stehen, aber einschließlich der Enklave Bremen vier Rundfunkanstalten mit eigenem Sender vorhanden sind. Dadurch würde der Zwang entstehen, den Rundfunk in der amerikanischen Zone völlig neu zu organisieren.
    Die Rundfunkanstalten glauben nun, die Schwierigkeiten des Kopenhagener Wellenplans durch die Einführung des sogenannten Ultrakurzwellenrundfunks umgehen zu können. Die Rundfunkanstalten haben auch bereits mit der Errichtung von Ultrakurzwellensendern begonnen. Die Fertigung von entsprechenden Empfangsgeräten ist von der Industrie in Angriff genommen worden. Der Ultrakurzwellenrundfunk kann die Schwierigkeiten zu einem Teil beseitigen; die Befürchtungen des Herrn Dr. Vogel sind, glaube ich, nicht angebracht. Allerdings dürfte der Ausbau o des Ultrakurzwellensendernetzes wegen der damit verbundenen sehr hohen Kosten einige Jahre in Anspruch nehmen. Ich darf auch hier Herrn Dr. Vogel berichtigen: zum Ausbau dieses Ultrakurzwellenrundfunks bedarf es nicht nur der Sender, sondern eines sehr ausgedehnten und sehr kostspieligen Kabelnetzes, weil man nicht zu jedem dieser kleinen Sender ein entsprechendes Studio hinstellen kann. Man muß also diese Sender durch Kabel miteinander verbinden oder vom sogenannten „Ballempfang" Gebrauch machen. Man könnte sich vorstellen, daß man auf die Zugspitze einen Ultrakurzwellensender stellt und von dort aus die kleineren Sender speist. Das kostet natürlich alles ungeheuer viel Geld.
    Dazu kommt nun noch, daß die Rundfunkhörer, wie eben schon betont, natürlich im Besitz von Ultrakurzweilenempfangsgeräten sein müssen. Bei einer Hörerzahl von rund 7 Millionen und einem niedrig geschätzten Preis für ein Ultrakurzwellenzusatzgerät von etwa 50 D-Mark — nicht 140 — wären dafür immerhin 350 Millionen D-Mark von den Rundfunkhörern aufzubringen. Legt man den voraussichtlichen Preis für einen kompletten neuen Sender mit Ultrakurzwellenteil zugrunde, so wären 2,8 Millarden D-Mark von den Rundfunkhörern des Bundesgebiets für die neuen Empfangsgeräte aufzubringen. Ich nenne Ihnen diese Grenzzahlen, damit Sie sehen, daß an der Lösung des Problems über den Weg des Ultrakurzwellenrundfunks eine Reihe höchst bedeutsamer volkswirtschaftlicher Fragen hängen.
    Nun komme ich zu Punkt 3. Wenn diese Schäden eintreten, was gedenkt dann die Bundesregierung zu tun, um diese Nachteile abzuwenden? Meine Damen und Herren, Sie haben ja schon gehört, die Bundesregierung ist in ihrer Handlungsfreiheit auf dem Gebiet des Rundfunkwesens beschränkt, weil sich die Alliierte Hohe Kommission eben die Zuständigkeit auf dem Gebiet der Wellenzuteilung für die Rundfunksender vorbehalten hat. Es war auch der Bundesregierung nicht möglich, gegenüber der Alliierten Hohen Kommission irgendwelche Schritte zu unternehmen,

    (Abg. Rische: Hört! Hört!)

    — es ist gar nicht so schlimm, Herr Rische! — weil der technische und organisatorische Aufbau des Rundfunks nach dem Zusammenbruch ausschließlich auf Länderebene durchgeführt worden ist. Die Bundesregierung kann daher von sich aus keine Maßnahmen treffen, die die Schwierigkeiten der Rundfunkversorgung sofort beheben. Ich lege Betonung auf das Wort sofort. Wenn man dagegen die Rundfunkversorgung im Bundesgebiet auf Bundesebene nach rein technischen Gesichtspunkten durchführen würde, könnte man voraussichtlich noch einigermaßen erträgliche Verhältnisse mit den sechs Mittelwellen erzielen, die dem Bundesgebiet in Kopenhagen zugeteilt worden sind. Man würde so die Belastung der Rundfunkhörer mit den Ausgaben für die Beschaffung der Ultrakurzwellenempfänger vermeiden. Eine nach technischen Gesichtspunkten durchgeführte Rundfunkversorgung müßte aber zweifellos schließlich zu einer Umorganisation des Rundfunks bezüglich der Technik führen — ich betone wieder ausdrücklich technisch, es liegt uns nichts an der Programmseite —, das heißt in erster Linie, daß die Sender in anderer Weise über das Bundesgebiet verteilt werden als bisher. Dies ist aber niemals auf Länderebene, sondern nur auf Bundesebene möglich. Die Bundesregierung ist aber — obwohl, ich betone das noch einmal, die technischen Möglichkeiten im Mittelwellenbereich vorhanden sind — zur Zeit rechtlich nicht in der Lage, in dieser Richtung technische oder organisatorische Maßnahmen einzuleiten, da, wie schon angedeutet, die von den Ländern erlassenen Rundfunkgesetze in der amerikanischen Zone, die Verordnungen der britischen und französischen Militärregierungen hinsichtlich des Rundfunks in der britischen und französischen Zone und das Gesetz Nr. 5 der Alliierten Hohen Kommission entgegenstehen. Es bedarf also wahrscheinlich eines Bundesgesetzes, um die Organisation einheitlich durchführen zu können.
    Es bleibt noch zu erwähnen, daß die Deutsche Post sich seit mehr als Jahresfrist um die Wiederaufnahme als vollberechtigtes Mitglied in die internationalen Gremien bemüht. Auf seiten der Alliierten besteht durchaus Bereitwilligkeit, uns da zu helfen. Vorläufig scheitert das noch an gewissen formalen Dingen. Sie wissen ja, daß alle diese Beschlüsse auf Viermächte-Basis beschlossen worden sind.

    (Beifall.)