Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Die Gefahren, die der Herr Bundesfinanzminister sieht, sind, wenn wir den Weg der Ermächtigung gehen, ja gar nicht vorhanden. Es ist doch so, daß die Regierung eine Ermächtigung bekommt. Und wenn sie diese Ermächtigung bekommt, dann kann sie davon Gebrauch machen, sie muß es aber nicht. Wenn Sie also die Gefahren, die der Herr Bundesfinanzminister sieht, vermeiden wollen, dann können wir der Regierung eine entsprechende Ermächtigung geben, ohne daß weitere Gefahren entstehen.
Diese Ermächtigung hat noch einen weiteren Vorteil.
— Ich spreche zu den Anträgen Drucksachen Nr. 665 und 645. Wenn wir die Bestimmung des Antrags Nr. 665 aber auf die Verträge nach dem 1. April beschränken, dann sollen wir uns doch wohl darüber klar sein. daß die Versicherungsgesellschaften auf allerschnellstem Wege formularmäßig die bisherigen Verträge auflösen, kapitalisieren und neue Verträge abschließen. Man kann sich nicht gut vorstellen. daß die Versicherungsgesellschaften diesen Weg nicht ohne weiteres gehen würden. Wir rufen nur unnötige Schreibarbeit hervor.
Aber ein Gesichtspunkt scheint mir noch wichtig zu sein. Wenn wir diese Verträge begünstigen, dann wollen wir ja — und das war die einmültige Meinung auch im Ausschuß — von den Versicherungsgesellschaften noch etwas haben. nämlich die Zusicherung, daß sie ein entsprechendes Vielfaches der gesparten Kleinlebensversicherungsbeträge und Kapitalsummen, für den sozialen Wohnungsbau zu Verfügung stellen. Diese Zusicherung kann erst im. Wege der Verhandlung, bevor die Rechtsverordnung erlassen wird, von seiten der Regierung erzielt werden. Es ist deshalb erforderlich. daß der Antrag Drucksache Nr. 665, der eine Ermächtigung vorsieht, angenommen wird.
Aber ich würde bitten und stelle das hiermit als Abänderungsantrag, daß die Worte „nach dem 1. April 1950" aus der Ermächtigung herausgestrichen werden.