Rede von
Dr.
Harald
Koch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Ich spreche zu Antrag Drucksache Nr. 645, also zu dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion des Zentrums und meiner Fraktion. Wir nehmen damit den Änderungsantrag Drucksache Nr. 614 Ziffer 3 wieder auf, der schon in der zweiten Lesung vorgelegen hat. Diesem Antrage liegt eine einmütige Entschließung des Wohnungsbauaus- schusses zugrunde. Wir haben über diese Entschließung eingehend in einer gemeinsamen Sitzung des Wohnungsbauausschusses und des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen diskutiert und waren uns darüber einig, daß der Grundgedanke der diesem Antrage zugrunde liegt, unter allen Umständen gefördert werden sollte. Das war die einmütige Auffassung dieser beiden Ausschüsse. Die Notwendigkeit dieses Antrages liegt recht eigentlich in dem unglücklichen und unsozialen Aufbau unseres Steuertarifes begründet, der doch dazu führt, daß bei einem kleinen Einkommen — lassen Sie mich einmal ein Beispiel bilden —, bei dem 500 D-Mark gespart werden, der Staat vielleicht 20 D-Mark Steuererleichterung gewährt, während, wenn bei einem großen Einkommen derselbe Betrag gespart wird, vielleicht eine Steuererleichterung von 450 D-Mark eintritt. Das ist keine steuerliche Gerechtigkeit, und mit der kleinen Steuererleichterung können wir nicht die Beträge für den Wohnungsbau freisetzen, die wir gern freisetzen wollten. Wir möchten also durch diesen Antrag erreichen, daß den kleinen Einkommensbeziehern und den kleinen Lohnsteuerpflichtigen für die Beträge, die sie für den Wohnungsbau sparen, mindestens 25 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Ober die Notwendigkeit des Wohnungsbaues brauche ich hier kein Wort zu verlieren; das hieße Eulen nach Athen tragen. Ich bitte, unsern Antrag anzunehmen.