Rede:
ID0104508200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. zur: 1
    4. Drucksache: 1
    5. Nr.: 1
    6. 665: 1
    7. hat: 1
    8. der: 1
    9. Herr: 1
    10. Abgeordnete: 1
    11. Neuburger.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1950 1507 45. Sitzung Bonn, Freitag. den 3. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1507C Einspruch des Abg. Seuffert gegen seinen Ausschluß in der 41. Sitzung (Drucksache Nr. 644) 1507D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 623, 566 und 317); Anträge (Drucksachen Nr. 640, 641) 1508A Dr. Koch (SPD) 1508A, 1531A, 1536C, 1545C Rische (KPD) 1516A, 1542B Loritz (WAV) 1520B, 1549A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 1521D Dr. Besold (BP) 1524A Seuffert (SPD) 1524D, 1534D, 1536D, 1537A, B, 1542D, 1543A, 1544D, 1548A, 1550A Dr. Bertram (Z) 1527C, 1537A, C, . . . . . . . 1543A, 1546A, 1549B Neuburger (CDU) 1529C, 1541C, 1545B, 1548B, D Pelster (CDU) 1532D, 1541D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1535B, 1539A, 1540B, 1545D Freudenberg (FDP) 1538A Mertins (SPD) 1538B, .1540D Bazille (SPD) 1539A Renner (KPD) . . 1539B, 1544A, 1547B Höfler (CDU) . .. . . . . . 1540A Wönner (SPD) 1542B Dr. Greve (SPD) 1543B Dr. Oellers (FDP) 1545C Meyer (Bremen) (SPD) 1546D Dr. Wellhausen (FDP) 1547C Interpellation der Abgeordneten Dr. Vogel, Ollenhauer, Mende u. Gen. betr. Kopenhagener Wellenplan (Drucksache Nr. 611) 1550A Dr. Vogel (CDU), Interpellant . . . 1550B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 1552C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 649) . . . . . . 1554A Nächste Sitzungen 1554A Die Sitzung wird um 14 Uhr 10 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache 665 beruht auf einem Gedan-


    (Seuffert)

    danken, über den wir uns interfraktionell geeinigt haben, weil wir ihn für logisch und notwendig befunden haben, um gewisse Auswirkungen der Erhöhung des Pauschbetrags für die Sonderausgaben bei den Arbeitnehmern abzuwehren. Wir freuen uns feststellen zu können, daß wir von den Landesfinanzministern gehört haben, daß sie diesem Gedanken keinen Widerstand entgegensetzen werden. Meine Fraktion möchte denselben Gedanken jedoch in anderer Form verwirklichen. Unser Antrag, den ich verlesen möchte, lautet hierzu:
    In § 41 Absatz 1 Ziffer 3 des Einkommensteuergesetzes
    — das gehört also zu Artikel I Ziffer 22 —
    soll nach „Buchstabe c) und d)" im Text eingefügt werden: „sowie als besonders steuerbegünstigt anerkannte Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- oder Todesfall und zu Witwen- und Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen".
    In Artikel II unseres Gesetzes wäre in Ziffer 2 Buchstabe f anzufügen:
    und besonders steuerbegünstigter Versicherungsbeiträge.
    In § 41 ist für gewisse Kapitalansammlungsverträge vorgesehen, daß sie außerhalb des Pauschbetrages für Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Dasselbe soll nun nach unserm Antrag für diese Lebensversicherungen gelten. Denselben Gedanken bringt die Drucksache Nr. 665 in einer Ermächtigung, die als Buchstabe h in Artikel II Ziffer eingefügt wird. Der Unterschied zwischen unserem Antrag und dem Antrag der anderen Fraktionen ist der, daß wir erstens nach den gemachten Erfahrungen etwas Derartiges lieber im Gesetz verankern, statt es nur in eine Ermächtigung zu stellen, und daß wir zweitens im Augenblick nicht übersehen können, ob die Beschränkung der Drucksache Nr. 665 auf Neuabschlüsse der Versicherungen und andere Beschränkungen, die darin enthalten sind, wirklich denjenigen Anregungen entsprechen, denen nachzugeben wir alle gewillt waren. Es ist durchaus möglich, daß man auf so etwas oder etwas Ähnliches in der Rechtsverordnung, die auch wir für notwendig halten, hinauskommt. Wir vermögen aber die Tragweite dieser Abgrenzung im Augenblick nicht zu übersehen und bitten deshalb, eine allgemeinere Form zu wählen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Drucksache Nr. 665 hat der Herr Abgeordnete Neuburger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Neuburger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gerade weil wir die Abgrenzung dieser Bestimmungen im Rahmen des Gesamtgesetzes nicht übersehen können, haben wir uns entschlossen. diesen Gedanken in Artikel II Ziffer 2 einzufügen, so wie er sich aus der Drucksache Nr. 665 ergibt. Die Regierung soll also mit Zustimmung des Bundesrates die Ermächtigung erhalten, die Kleinlebensversicherungen insoweit zu begünstigen. Wir haben diesen Gedanken bewußt auf Neuversicherungen ab 1. April beschränkt, weil die Regelung als solche einen zusätzlichen Anreiz zur Eingehung von Kleinlebensversicherungen geben soll. Der Einbau in das Gesetz würde wie gesagt unter Umständen zu Weiterungen führen, die augenblicklich gesetzestechnisch noch nicht zu übersehen sind. Der Gedanke ist von den Mitgliedern des Ausschusses erst im Laufe dieser Woche aufgenommen worden. Er wurde gestern zusammen mit den Finanzministern besprochen. Man hat ihn in seinem Grundsatz bejaht, und wir haben dann die Formulierung gefunden, die sich aus Drucksache Nr. 665 ergibt.