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ID0104508100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 45. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. März 1950 1507 45. Sitzung Bonn, Freitag. den 3. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1507C Einspruch des Abg. Seuffert gegen seinen Ausschluß in der 41. Sitzung (Drucksache Nr. 644) 1507D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksachen Nr. 623, 566 und 317); Anträge (Drucksachen Nr. 640, 641) 1508A Dr. Koch (SPD) 1508A, 1531A, 1536C, 1545C Rische (KPD) 1516A, 1542B Loritz (WAV) 1520B, 1549A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 1521D Dr. Besold (BP) 1524A Seuffert (SPD) 1524D, 1534D, 1536D, 1537A, B, 1542D, 1543A, 1544D, 1548A, 1550A Dr. Bertram (Z) 1527C, 1537A, C, . . . . . . . 1543A, 1546A, 1549B Neuburger (CDU) 1529C, 1541C, 1545B, 1548B, D Pelster (CDU) 1532D, 1541D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 1535B, 1539A, 1540B, 1545D Freudenberg (FDP) 1538A Mertins (SPD) 1538B, .1540D Bazille (SPD) 1539A Renner (KPD) . . 1539B, 1544A, 1547B Höfler (CDU) . .. . . . . . 1540A Wönner (SPD) 1542B Dr. Greve (SPD) 1543B Dr. Oellers (FDP) 1545C Meyer (Bremen) (SPD) 1546D Dr. Wellhausen (FDP) 1547C Interpellation der Abgeordneten Dr. Vogel, Ollenhauer, Mende u. Gen. betr. Kopenhagener Wellenplan (Drucksache Nr. 611) 1550A Dr. Vogel (CDU), Interpellant . . . 1550B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 1552C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 649) . . . . . . 1554A Nächste Sitzungen 1554A Die Sitzung wird um 14 Uhr 10 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich lasse abstimmen.

    (Abg. Renner: Es ist namentliche Abstimmung beantragt!)

    -- Ich bitte, mich nicht am Reden zu hindern, Herr Kollege Renner. Es ist abzustimmen erstens über einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag. Zweitens ist über diesen Abänderungsantrag selbst abzustimmen. Es ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich glaube, daß sich die namentliche Abstimmung auf den Abänderungsantrag als solchen beziehen soll und nicht auf den Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag.

    (Heiterkeit.)

    Denn dieser Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag enthält gegenüber dem Abänderungsantrag nur folgende,

    (Erneute große Heiterkeit)

    im Abänderungsantrag selbst noch nicht enthaltene Worte: „die im einzelnen zu zahlenden Steuerbeträge". Wollen Sie auch darüber namentliche Abstimmung haber? Wohl kaum. Ich lasse also zuerst im einfachen Abstimmungsverfahren über diesen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag — anders kann ich es nicht bezeichnen — abstimmen. Er liegt hier handschriftlich vor. Ich will ihn noch einmal verlesen, damit kein Zweifel besteht, um was es sich handelt:
    Für die veranlagte Einkommensteuer sind bei jedem Finanzamt Listen zu führen. aus denen ersichtlich sind: Name und Wohnung des Steuerpflichtigen, das für das Jahr erklärte und veranlagte Einkommen und
    -- nun kommt das Zusätzliche —
    die im einzelnen zu zahlenden Steuerbeträge.
    Der zweite Absatz ist wie der zweite Absatz des Abänderungsantrages.

    (Abg. Neuburger: Das ist ia der weitergehende Antrag!)

    — Nein, es ist praktisch ein Ergänzungsantrag zum Abänderungsantrag. Ich lasse abstimmen. Wer für den Antrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —

    (Abg. Renner: Aha! Die Steuermoralisten!) Ich bitte um die Gegenprobe.


    (Zuruf von der KPD: Hände hoch!)

    — Das ist die Mehrheit.
    Nun lasse ich über den Abänderungsantrag Drucksache Nr. 641 Ziffer 7 abstimmen. Hier ist namentliche Abstimmung verlangt. Wird das unterstützt? — Die erforderliche Unterstützung liegt vor. Wer für namentliche Abstimmung ist, den bitter ich. die Fan 7U erheben. — Gegenprobe.
    — Das ist zweifelsfrei die Mehrheit.

    (Zuruf von der KPD: So anonym wie ihre Steuererklärung!)

    Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist abgelehnt.
    Ich lasse über den Antrag Drucksache Nr. 641. Ziffer 7 abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Ich bitte um die Stimmenthaltungen.

    (Abg. Renner: Da schlägt e i n Gewissen!)

    — Das war wohl zweifelsfrei die Mehrheit. (Abg. Renner: Es lebe die Moral!) Der Antrag ist abgelehnt.
    Wir kommen zu Artikel II Ziffer 1. Hier liegt kein Abänderungsantrag vor. Der Antrag ist angenommen.

    (Abg. Seuffert: Herr Präsident, es liegt ein Antrag zur Anlage Ziffer 25 Artikel I vor. Ich glaube, es wäre an der Zeit, über Ziffer 25 abzustimmen!)

    Ich rufe Ziffer 2 auf. Hierzu liegen die Abänderungsanträge Drucksachen Nr. 665 und 645 vor. Das Wort hat Herr Abgeordneter Seuffert zur Begründung des Antrags Drucksache Nr. 645.


Rede von Walter Seuffert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache 665 beruht auf einem Gedan-


(Seuffert)

danken, über den wir uns interfraktionell geeinigt haben, weil wir ihn für logisch und notwendig befunden haben, um gewisse Auswirkungen der Erhöhung des Pauschbetrags für die Sonderausgaben bei den Arbeitnehmern abzuwehren. Wir freuen uns feststellen zu können, daß wir von den Landesfinanzministern gehört haben, daß sie diesem Gedanken keinen Widerstand entgegensetzen werden. Meine Fraktion möchte denselben Gedanken jedoch in anderer Form verwirklichen. Unser Antrag, den ich verlesen möchte, lautet hierzu:
In § 41 Absatz 1 Ziffer 3 des Einkommensteuergesetzes
— das gehört also zu Artikel I Ziffer 22 —
soll nach „Buchstabe c) und d)" im Text eingefügt werden: „sowie als besonders steuerbegünstigt anerkannte Beiträge zu Versicherungen auf den Lebens- oder Todesfall und zu Witwen- und Waisen-, Versorgungs- und Sterbekassen".
In Artikel II unseres Gesetzes wäre in Ziffer 2 Buchstabe f anzufügen:
und besonders steuerbegünstigter Versicherungsbeiträge.
In § 41 ist für gewisse Kapitalansammlungsverträge vorgesehen, daß sie außerhalb des Pauschbetrages für Arbeitnehmer bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden. Dasselbe soll nun nach unserm Antrag für diese Lebensversicherungen gelten. Denselben Gedanken bringt die Drucksache Nr. 665 in einer Ermächtigung, die als Buchstabe h in Artikel II Ziffer eingefügt wird. Der Unterschied zwischen unserem Antrag und dem Antrag der anderen Fraktionen ist der, daß wir erstens nach den gemachten Erfahrungen etwas Derartiges lieber im Gesetz verankern, statt es nur in eine Ermächtigung zu stellen, und daß wir zweitens im Augenblick nicht übersehen können, ob die Beschränkung der Drucksache Nr. 665 auf Neuabschlüsse der Versicherungen und andere Beschränkungen, die darin enthalten sind, wirklich denjenigen Anregungen entsprechen, denen nachzugeben wir alle gewillt waren. Es ist durchaus möglich, daß man auf so etwas oder etwas Ähnliches in der Rechtsverordnung, die auch wir für notwendig halten, hinauskommt. Wir vermögen aber die Tragweite dieser Abgrenzung im Augenblick nicht zu übersehen und bitten deshalb, eine allgemeinere Form zu wählen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort zur Drucksache Nr. 665 hat der Herr Abgeordnete Neuburger.