Rede von
Dr.
Otto Heinrich
Greve
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Zu dem Änderungsantrag der Drucksache Nr. 641 Ziffer 7 habe ich zunächst einen weiteren Änderungsantrag zu stellen, und zwar betrifft er zunächst eine redaktionelle Änderung und dann eine Ergänzung. Der von uns in Drucksache Nr. 641 gestellte Abänderungsantrag Ziffer 7 soll nunmehr folgenden Wortlaut erhalten:
Für die veranlagte Einkommensteuer sind bei jedem Finanzamt Listen zu führen, aus denen ersichtlich sind: Name und Wohnung der Steuerpflichtigen, das für das Jahr erklärte und veranlagte Einkommen und die im einzelnen zu zahlenden Steuerbeträge.
Diese Listen sind zur Einsicht für jedermann öffentlich zugänglich zu machen.
Zur Begründung des Antrags meiner Fraktion habe ich auszuführen, daß wir mit diesem Antrag dem Recht eines jeden Staatsbürgers entgegenkommen, zu erfahren, wer Steuern aus Einkommen zahlt und in welcher Höhe Steuern aus Einkommen gezahlt werden. Ich weiß ganz genau, daß gegen die Offenlegung der Steuerlisten in diesem Hause weithin Bedenken geltend gemacht werden. Es besteht aber ein dringendes öffentliches Interesse daran, daß jeder, der die Gemeinschaft aller Staatsbürger in Anspruch nimmt und dem die Gemeinschaft aller Staatsbürger die Möglichkeit gibt,
— Haben Sie eine Ahnung von Sozialismus! t
Einkommen zu erwerben, dies vor der Offentlichkeit offenzulegen hat. Niemand, der auf ehrliche und sozial verantwortliche Weise Einkommen er- wirbt, braucht sich der Höhe dieses Einkommens zu schämen.
Aber er muß für das ehrlich und sozial verantwortlich erworbene Einkommen Steuern zahlen.
Es geht nicht an, daß ein wesentlicher Teil des Einkommens steuerlich nur deswegen nicht erfaßt wird, weil der Steuerpflichtige sich im Schutze des Dunkels sehr wohl fühlt. Man möge mir nicht sagen, daß man mit dem Buch- und Betriebsprüfungswesen und mit der Steuerfahndung das erreicht, was hier erreicht werden soll. Das sind keine genügenden Mittel, um die Steuerhinterziehung herabzumindern oder gar zu verhindern. Das wissen wir alle insbesondere aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Durch die Pflicht zur Offenlegung der Zahlen soll jeder an seinem Gewissen und an dem, was er noch an Steuermoral in sich hat, gepackt werden, und er soll der Kontrolle durch das Auge des Volkes unterworfen werden.
— Herr Kollege Baumgartner, ich glaube, Sie würden Wunder erleben, wenn Sie den Weg mit uns gehen würden.