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ID0104411900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kiesinger.


Rede von Dr. Kurt Georg Kiesinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Juristenstreit ist in seinem Kern vielleicht nicht für jeden klar. Wir sind uns darüber einig, daß das, was die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei tatsächlich erreichen will, ohne weiteres durch den Untersuchungsausschuß erreicht werden wird, dessen Einsetzung im konkreten Fall sie begehrt. Aber die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei will offenbar darüber hinaus eine ganz grundsätzliche verfassungsrechtliche Frage entschieden haben. Infolgedessen ist es doch noch einmal nötig, nach den Ausführungen der Herren Kollegen Dr. Arndt und Dr. Reismann auf folgende Gedankengänge aufmerksam zu machen, denen die Mehrheit des Rechtsausschusses gefolgt ist. lch spreche also jetzt nicht als Berichterstatter, sondern als Vertreter meiner Fraktion.
Ohne Zweifel hat das Parlament das Recht, die Exekutive laufend zu überwachen und zu kontrollieren, und zwar sowohl für die Gegenwart wie auch für die Zukunft. Das ist das gute Recht und das ist die Pflicht des Parlaments. Nun ist es aber nach unserer Auffassung ein Trugschluß, daß deshalb, weil dem Parlament dieses Recht grundsätzlich zugesprochen werden muß, dies in jeder ihm tauglich erscheinenden Form geschehen kann. Das Parlament hat dafür die Möglichkeiten, die die Verfassung gibt: Genehmigung des Haushaltsplanes, Interpellationen und dergleichen.

(Abg. Dr. Laforet: Untersuchungsausschüsse!) — Und Untersuchungsausschüsse. Würde man aber dem Parlament die Möglichkeit geben, jede noch so geringe Einzelmaßnahme der Exekutive wie von einem ständigen Schatten durch einen ad hoc und nur zu diesem Zweck eingesetzten Ausschuß des Parlaments begleiten zu lassen, dann würde das ein so unerträglicher, auch in der praktischen Auswirkung unerträglicher, die Initiative und die Arbeitsfreudigkeit der Exekutive lähmender Eingriff in das Gebiet der Exekutive sein, daß deswegen nach unserer Auffassung ein derartiges Vorgehen des Parlaments unzulässig ist. Das bedeutet also keine Verneinung des Rechts ,der Kritik, der Überwachung des Parlaments, sondern das bedeutet nur eine Verneinung der eingeschlagenen Methode, die nach unserer Meinung einen unzulässigen Eingriff in die Exekutive darstellt.


(Beifall bei der CDU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung. Wer für den Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 578 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit. Der Antrag des Ausschusses ist angenommen.


    (Vizepräsident Dr. Schmid)

    Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, daß wir vor dem Punkt 7 der gedruckten Tagesordnung die
    Interpellation der SPD betreffend Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524)

    beraten. Ich glaube, es ist besser, sie an dieser Stelle zu beraten als nach der Ziffer 7 der gedruckten Tagesordnung. Ich rufe also auf Drucksache Nr. 524 — —

    (Abg. Dr. Laforet: Und Drucksache Nr. 523?) — Diese Drucksache soll nachher kommen.


    (Abg. Dr. Laforet: Ist es nicht einfacher, sie jetzt zu behandeln?)

    Das Wort zur Begründung hat Herr Abgeordneter Erler.
    Eder (SPD), Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Der Herr Abgeordnete Dr. Laforet hat ganz recht, wenn er meint, daß sowohl diese Interpellation als auch der Antrag Drucksache Nr.
    über den wir nachher noch kurz sprechen werden, die logische Folge Ihres eben gefaßten Beschlusses sind. Nachdem Sie gewissermaßen sich zu einer Art konstitutioneller Wahimonarchie bekannt haben,

    (Heiterkeit)

    ist es nun notwendig, daß wir versuchen, von den parlamentarischen Kontrollrechten zu retten, was zu retten ist. Der erste Weg, um den es sich hier handelt — den zweiten will ich jetzt nicht besprechen —, ist der, daß wir die Regierung mit dieser Interpellation bitten, dem Hause auf konkrete Fragen sehr konkrete Antworten zu geben; und zwar handelt es sich für uns bei dieser Interpellation jetzt nicht um die Aufklärung vergangener Tatbestände — das wird Sache des einzusetzenden Untersuchungsausschusses sein —, sondern es handelt sich jetzt ganz nüchtern darum, daß uns allen einschließlich der Herren und Damen der Regierungskoalition doch in sehr vielen Fällen ein Mißbehagen beschlichen hat, wenn wir erfahren haben, nach welchen Grundsätzen oder auch nicht vorhandenen Grundsätzen die gesamte Auftragsvergebung im Raume Bonn bisher gesteuert wurde. Wir halten es daher far notwendig, daß die Regierung nun ihrerseits, nachdem wir dabei nach Ihrem eigenen Entschluß nicht mehr mitwirken dürfen, sich den Kopf darüber zerbricht, wie man dieses Auftragsvergebungsverfahren wieder auf anständige und sonde Grundlagen bringt.
    Daher fragen wir die Bundesregierung, ob sie bereit ist, kunftig Aufträge des Bundes für die Gebäude und Einrichtungen einschließlich der Ausstattungs- und Kunstgegenstände im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn erst nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben. Die Frage ist deshalb besonders klar, weil wir neulich erst in einigen Ausschüssen des Bundestags erfahren mußten, daß im wesentlichen bisher nicht öffentlich ausgeschrieben wurde; und nicht nur im wesentlichen, sondern überhaupt nicht.
    Die zweite Frage, die an die Regierung zu stellen ist, ist die, welche Grundsätze sie für die Vergebung dieser Aufträge aufstellen will; und die dritte Frage, welche Vorkehrungen die Bundesregierung treffen will, um eine gleichmäßige und gerechte Verteilung der Aufträge auf alle für die Lieferung und Leistung geeigneten Unternehmer des ganzen Währungsgebietes zu gewährleisten. Es wird notwendig sein, daß wir hier nicht nur die allgemeine Auskunft bekommen, daß die Regierung. sich bemüht, für eine möglichst gerechte Streuung der Aufträge zu sorgen, sondern wir möchten uns wirklich dafür interessieren, welche ganz bestimmten Verwaltungsanweisungen in concreto ergangen sind, um dieses Prinzip in der Durchführung zu sichern. Das ist das eine.
    Außerdem möchte ich in diesem Zusammenhang darauf Wert legen, die Regierung darauf hinzuweisen, daß bei der Vergebung dieser Aufträge auch das Verfahren für die Besatzungsbauten im Raume Bonn mit geregelt werden muß. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, als ob man zu einem großen Teil der Meinung sei, daß diese Aufgaben — da es sich ja um Besatzungskosten handele, die zunächst das Land Nordrhein-Westfalen vorstrecke — den Bund nichts angingen. Uns trifft nicht nur die politische Verantwortung für diese Ausgaben, sondern uns trifft praktisch auch später die finanzielle Last. Bei der Auseinandersetzung des Bundes in den Fragen des Finanzausgleichs wird sich herausstellen, daß uns die in den einzelnen Ländern verausgabten Besatzungskosten von den Ländern auch für die Zeit bis zum 31. März dieses Jahres mittelbar präsentiert werden. Praktisch bedeutet also jede Ausgabe für Besatzungskosten auch eine Ausgabe des Bundes. Es wird also notwendig sein, diesen viel mehr als alle anderen Ausgaben, die in Bonn geleistet worden sind, zu Buch schlagenden Betrag in das gleiche Verfahren einzubeziehen, das die Bundesregierung für die Ausgaben für die deutschen Steilen und Behörden nun anwenden will. Wir sind begierig, zu erfahren, was die Regierung auf unsere Fragen zu antworten hat.