Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich vermag nicht einzusehen, warum ein solcher Ausschuß nicht zulässig sein soll. Über den Umfang des parlamentarischen Kontrollrechts kann man sich schlechterdings insoweit nicht streiten, als es dem Parlament zusteht, alles, was geschehen ist, zu überwachen und nachzuprüfen. Warum dürfen wir nicht schon jetzt einen Ausschuß beschließen, der das, was geschieht, an dem Tage, da es geschehen ist, nachprüft? Der Ausschuß ist ja nicht notwendigerweise erst dann zu bestellen, wenn der zu überprüfende Sachverhalt fertig vorliegt, sondern die Prüfung darf schon dann beginnen, wenn der Sachverhalt gesetzt worden ist. Das ist also sozusagen ein Untersuchungsausschuß, der vorbeugenden Charakter hat und der in demselben Augenblick, nachdem das Faktum gesetzt worden ist, seine Tätigkeit entfalten kann. Da er auf Dauer bestimmt ist, hat er einen sehr guten Grund. Wenn man sich dem entziehen will, dann kann der Grund dafür eigentlich nur außerhalb der Gedankengänge ,des Verfassungsrechts liegen. Er muß also auf dem
Gebiete des rein politischen Nichtwollens liegen, aber nicht auf dem der Rechtmäßigkeit und der Erlaubtheit. Hinsichtlich der Gründe, die es zweckmäßig erscheinen lassen, einen solchen Ausschuß jetzt schon ins Leben zu rufen, brauche ich keine weiteren Ausführungen zu machen. Ich will aber darauf verweisen, daß die Existenz eines solchen Ausschusses allein schon zur Vorsicht mahnt.