Rede:
ID0104407800

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 2. März 1950

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Ilk.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Es ist mir nicht ganz angenehm, daß ich hier sprechen muß. Ich teile nämlich nicht den Standpunkt, den der große Teil meiner Fraktion vertritt.

(Sehr gut! links.)

Ich kann diesen Standpunkt zwar verstehen. Er ist nicht aus irgendwelchen rein politischen Gründen eingenommen worden, vielleicht um der Opposition etwas aufs Dach zu geben, sondern tatsächlich aus der ernstlichen Erwägung heraus, daß man glaubt, den Frauen damit etwas Gutes zu tun. Ich selbst stehe aber auf dem Standpunkt, daß auch ein Sonderrecht für eine Beamtin nicht geschaffen werden darf.

(Richtig! links.)

Im Grundgesetz ist absolute Gleichheit vor dem Gesetz für alle Gruppen des deutschen Volkes verankert. Darunter fällt auch die Beamtin, und sie hat das Recht, auch wenn sie heiratet, im Amt zu bleiben.

(Richtig! links.)

Wenn immer wieder gesagt wird, daß, wenn eine Beamtin stirbt, dann auch der Mann keine Pension erhält, so möchte ich dem doch entgegenhalten, daß bereits in der Sozialgesetzgebung eine Anordnung getroffen ist, wonach auch der Mann, wenn ihn die Frau irgendwie erhalten hat, nach ihrem Ableben eine Rente bekommt. Das kann natürlich auch im Beamtengesetz für die weibliche Beamtin in irgendeiner Form verankert werden.

(Abg. Dr. Wuermeling: Das haben wir in Rheinland-Pfalz schon durchgeführt!)

- Wenn es schon in manchen Ländern durchgeführt ist, um so besser; dann kann es als Muster dienen.
Ich möchte daher betonen, daß man auf gar keinen Fall diese gesetzliche Bestimmung in das Beamtengesetz wieder aufnehmen kann. Meiner Meinung nach widerspricht es dem Grundgesetz; denn selbst wenn es auch nur eine abgeänderte Form und an sich nur zeitlich begrenzt ist, so ist es immerhin eine Bestimmung, die dem Grundgesetz, auch dem Sinne nach, widerspricht. Herr Abgeordneter Dr. Kleindinst hat das selbst gesagt und uns damit vertröstet, daß diese Gleichberechtigung im neuen Beamtengesetz vielleicht im Jahre 1953, oder wann es auch immer erscheinen möge, verankert sein soll. Herr Kollege Nowack hat das letztemal darauf hingewiesen, daß man sich nach 1918 viele Jahre hindurch bemüht hat, dieses Beamtengesetz und die Gleichberechtigung der Frau in irgendeiner Form zu bearbeiten. Man hat es immer wieder verschoben. Gerade das soll uns Frauen Ansporn sein, bei der ersten Attacke, die gegen die Gleichberechtigung geritten wird, auf der Hut zu sein und sie abzulehnen.

(Beifall links.)



(Frau Dr. Jlk)

Ich bitte Sie daher, sich das doch recht sehr zu überlegen, wenn Sie jetzt diese Abstimmung treffen. Ich glaube nicht, daß die Würde der Frau darunter leidet, wenn sie gleichzeitig Beamtin und verheiratet ist. Vielen von uns, die wir jetzt hier sind, ging es vielleicht auch so, daß wir im Beruf standen und verheiratet waren. Außerdem möchte ich noch sagen, daß es in gar keinem Falle angeht, das Argument der Doppelverdienerei nur auf die Beamtin anzuwenden. Der Staat muß also mit gutem Beispiel vorangehen und sich in erster Linie an die Gesetze halten. Der Staat als Arbeitgeber muß in erster Linie darauf bedacht sein, das Grundgesetz zu wahren.

(Sehr richtig! rechts.)

Ich möchte Sie daher bitten, in gar keinem Fall gegen die Gleichberechtigung der Frau im Beamtengesetz zu stimmen.

(Bravo! bei der SPD. Zuruf links.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Herren! Ich darf Sie auf eines aufmerksam machen: Unbeschadet der Anerkennung des Grundsatzes der Gleichberechtigung, — über allem bleibt das Gesetz der Ritterlichkeit des Mannes gegenüber der Frau bestehen.

    (Zuruf links: Das ist keine Gleichberechtigung!)

    Das gilt für alle.
    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Weber.