Meine Damen und Herren! Es ist mir nicht ganz angenehm, daß ich hier sprechen muß. Ich teile nämlich nicht den Standpunkt, den der große Teil meiner Fraktion vertritt.
Ich kann diesen Standpunkt zwar verstehen. Er ist nicht aus irgendwelchen rein politischen Gründen eingenommen worden, vielleicht um der Opposition etwas aufs Dach zu geben, sondern tatsächlich aus der ernstlichen Erwägung heraus, daß man glaubt, den Frauen damit etwas Gutes zu tun. Ich selbst stehe aber auf dem Standpunkt, daß auch ein Sonderrecht für eine Beamtin nicht geschaffen werden darf.
Im Grundgesetz ist absolute Gleichheit vor dem Gesetz für alle Gruppen des deutschen Volkes verankert. Darunter fällt auch die Beamtin, und sie hat das Recht, auch wenn sie heiratet, im Amt zu bleiben.
Wenn immer wieder gesagt wird, daß, wenn eine Beamtin stirbt, dann auch der Mann keine Pension erhält, so möchte ich dem doch entgegenhalten, daß bereits in der Sozialgesetzgebung eine Anordnung getroffen ist, wonach auch der Mann, wenn ihn die Frau irgendwie erhalten hat, nach ihrem Ableben eine Rente bekommt. Das kann natürlich auch im Beamtengesetz für die weibliche Beamtin in irgendeiner Form verankert werden.
- Wenn es schon in manchen Ländern durchgeführt ist, um so besser; dann kann es als Muster dienen.
Ich möchte daher betonen, daß man auf gar keinen Fall diese gesetzliche Bestimmung in das Beamtengesetz wieder aufnehmen kann. Meiner Meinung nach widerspricht es dem Grundgesetz; denn selbst wenn es auch nur eine abgeänderte Form und an sich nur zeitlich begrenzt ist, so ist es immerhin eine Bestimmung, die dem Grundgesetz, auch dem Sinne nach, widerspricht. Herr Abgeordneter Dr. Kleindinst hat das selbst gesagt und uns damit vertröstet, daß diese Gleichberechtigung im neuen Beamtengesetz vielleicht im Jahre 1953, oder wann es auch immer erscheinen möge, verankert sein soll. Herr Kollege Nowack hat das letztemal darauf hingewiesen, daß man sich nach 1918 viele Jahre hindurch bemüht hat, dieses Beamtengesetz und die Gleichberechtigung der Frau in irgendeiner Form zu bearbeiten. Man hat es immer wieder verschoben. Gerade das soll uns Frauen Ansporn sein, bei der ersten Attacke, die gegen die Gleichberechtigung geritten wird, auf der Hut zu sein und sie abzulehnen.
Ich bitte Sie daher, sich das doch recht sehr zu überlegen, wenn Sie jetzt diese Abstimmung treffen. Ich glaube nicht, daß die Würde der Frau darunter leidet, wenn sie gleichzeitig Beamtin und verheiratet ist. Vielen von uns, die wir jetzt hier sind, ging es vielleicht auch so, daß wir im Beruf standen und verheiratet waren. Außerdem möchte ich noch sagen, daß es in gar keinem Falle angeht, das Argument der Doppelverdienerei nur auf die Beamtin anzuwenden. Der Staat muß also mit gutem Beispiel vorangehen und sich in erster Linie an die Gesetze halten. Der Staat als Arbeitgeber muß in erster Linie darauf bedacht sein, das Grundgesetz zu wahren.
Ich möchte Sie daher bitten, in gar keinem Fall gegen die Gleichberechtigung der Frau im Beamtengesetz zu stimmen.