Meine Herren und Damen! Der § 63 des Deutschen Beamtengesetzes von 1937 stellt die Frau unter ein Sonderrecht. Er verletzt im wesentlichen Artikel 33 Ziffer 2 des Grundgesetzes. Die Leistungen und Fähigkeiten, nicht allein die wirtschaftliche Versorgung, sind entscheidend für den Zugang und, analog dieser Vorschrift, auch für den Verbleib im öffentlichen Dienst. Es werden nur diejenigen Beamtinnen betroffen werden, die einen Beamten heiraten. Eine Beamtin aber, die einen Mann aus einem freien oder Wirtschaftsberuf mit viel höherem Einkommen heiratet, kann im Amt bleiben, während eine Kollegin mit viel bescheidenerem Einkommen ausscheiden müßte. Die Beamtin würde also grundsätzlich gezwungen werden, zwischen Beruf und Ehe zu wählen. Die Zeitverhältnisse haben aber die Verbindung von Beruf und Ehe längst als möglich und notwendig bewiesen, und die Frauen haben sich in allen Erwerbs- und Berufszweigen, auch als Beamtinnen bewährt, das ganz besonders bei der Post und bei anderen wichtigen Behörden. Aus vielen Ämtern ist die Frau heute einfach nicht mehr fortzudenken.
Wer bestimmt, wann die Versorgung als gesichert erscheint, und das auf die Dauer? Ist die Garantie einer Objektivität durch eine männliche Überprüfung solcher Fälle gewährleistet? Ich wage das zu bezweifeln. Die Zuschriften, die ich aus vielen Teilen Westdeutschlands erhalten habe, bestätigen dies. Es sind mir Fälle bekannt geworden, die das Gesetz umgehen, indem man sich scheiden und die Wohn-, Familien- und Kassenverhältnisse weiter bestehen läßt. Bei klarer und eindeutiger Formulierung dieses § 63, in dem alles, was gegen das Grundgesetz verstößt, gestrichen werden muß, wird der Unmoral solcher Ehescheidungen ein Riegel vorgeschoben. Da Herr Wuermeling in so pathetischen Worten das Hohelied der Frau und Mutter sang, ist ihm hier Gelegenheit gegeben, durch Zustimmung zu der Abänderung des § 63 zu beweisen, daß seine Worte ernst gemeint sind.
Sie sagten unter anderem dem Sinn nach, Herr Wuermeling, ich zitiere Sie nicht wörtlich, die christlichen Frauen verbitten es sich, den Männern gleichgestellt zu werden.
— Oder wollen nicht, das kommt dem Sinne nach auf dasselbe heraus.
Ich kenne Sie alle.
Wollen Sie damit behaupten, daß wir, die wir uns für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen einsetzen, nicht christlich sind? Sie irren sich, wenn Sie annehmen, daß nur Sie die christlichen Frauen vertreten. Aus Ihrer eigenen Fraktion kam wegen dieser Fassung, wegen dieses Satzes Widerspruch.
Die bayrische Vorsitzende der CSU-Frauen protestierte ebenfalls im Namen der christlichen, in Bayern wohnenden Frauen, und ich protestiere für die religiösen Sozialistinnen und als Quäkerin.