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ID0104405300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 44. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 1471 44. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 2. März 1950 Geschäftliche Mitteilungen 1472A, 1477B, 1500C Fortsetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) . . . . 1472B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1472B, 1475D Renner (KPD), Antragsteller . . . 1473A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 569, 497 und 175); Anträge Drucksachen Nr. 594, 596, 600, 617) . . . . 1476B Gundelach (KPD) . . . . 1476C, 1490C Dr. Menzel (SPD) 1477C, 1486B, 1488A, 1491B Dr. Wuermeling (CDU) . . . . . 1482A Dr. Falkner (BP) . . . . 1483A, 1493D Dr. Bucerius (CDU) 1483D Frau Albrecht (SPD) 1484B, 1487B, 1488B Dr. Kleindinst (CSU) 1484D, 1487B, 1493C Frau Wessel (Z) 1485B, 1489C, 1493B Dr. Miessner (DRP) 1486A Farke (DP) . . . . . . . . 1489D Huth (CDU) . . . . . . . . 1490A Euler (FDP) 1490C, 1491B Dr. Schmid (SPD) 1490D Frau Dr. Ilk (FDP) . . . . . . 1491C Frau Dr. Weber (CDU) . . . . 1492A Arnholz (SPD) 1493D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Wirtschaftsstrafgesetzes (Drucksache Nr. 554) . . . . 1494D Dr. Oellers (FDP) 1494D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksachen Nr. 579 und 458) . . 1495A Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter . 1495 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts (Drucksachen Nr. 587 und 447) . . . . . . . 1496A Neumayer (FDP), Berichterstatter . 1496A Dr. Laforet (CSU) 1496D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen (Drucksachen Nr. 58U und 445) . 1497A Dr. Wahl (CDU), Berichterstatter . 1497B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Mündlichen Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Überwachung der Grundsätze bei der Auftragsvergebung für Bauten und Einrichtungen des Bundes im Raume der vorläufigen Bundeshauptstadt (Drucksachen Nr. 578, 443, 199 (geändert)) 1497D Kiesinger (CDU), Berichterstatter 1498A Dr. Arndt (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1498B Unterbrechung der Sitzung . 1498C Dr. Ehlers (CDU) (zur Geschäftsordnung) 1498D Dr. Arndt (SPD) 1499A, 1501A Dr. Laforet (CSU) 1500C Dr. Reismann (Z) 1501B Kiesinger (CDU) 1501C Interpellation der Fraktion der SPD betr. Grundsätze bei der künftigen Vergebung von Aufträgen für die Einrichtung der vorläufigen Bundeshauptstadt Bonn (Drucksache Nr. 524) . . . . . . . 1502A Erler (SPD), Interpellant . . . . 1502A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 1502D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der im Raume Bonn vergebenen Aufträge (Drucksache Nr. 523) 1503C Erler (SPD), Antragsteller . . . . 1503D Graf von Spreti (CSU) . . . . . 1504C Dr. Laforet (CSU) 1505A Nächste Sitzung 1505C Die Sitzung wird um 13 Uhr 49 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Walter Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal ganz kurz die Stellungnahme meiner Fraktion zu dem Antrag des Zentrums begründen. Zweifellos stellt der Antrag der Zentrumsfraktion eine Verbesserung gegenüber der jetzigen Fassung des Gesetzes dar, und ebensowenig ist es zweifelhaft, daß wir uns über jede Verbesserung auf diesem Gebiet freuen würden. Aber wir stehen vor folgender Schwierigkeit:
    Der hier schon mehrfach zitierte Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sagt: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Es heißt dann allerdings in den Übergangsbestimmungen, und zwar in Artikel 117 Absatz 1:
    Das dem Artikel 3 Absatz 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum 31. März 1953.
    Das bedeutet mithin, daß, soweit ungleiches Recht besteht, es zur Zeit noch gültig bleibt, aber bis Ende März 1953 außer Kraft gesetzt werden muß. Da aber, wo wir Gesetze ändern, wo wir neues Recht auf diesem Gebiet setzen,

    (Zuruf links: Sehr DA!)

    muß die Gleichberechtigung der Frau gemäß Artikel 3 Absatz 2 durchgeführt werden. Wir können nicht neues Recht auf diesem Gebiet setzen, das die Gleichberechtigung der Frau nicht ausdrücklich anerkennt.
    Im übrigen darf ich auch noch auf den Absatz 3 des Artikel 3 hinweisen, der lautet:
    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
    Hinsichtlich dieses Absatz 3 des Artikel 3 gibt es in den Übergangsbestimmungen keine Sperrvorschrift, er ist also schon jetzt gültiges Recht. Daher würde auch der Antrag des Zentrums diesen Vorschriften des Artikel 3 Absatz 2 und 3 und des Artikel 117 widersprechen. Wir können leider nicht dazu die Hand bieten, neues Recht zu setzen, das dem Grundgesetz widerspricht.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Frau Abgeordnete Albrecht, bitte. Zu 594 Ziffer 3 und 596 natürlich!

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    Rede von Lisa Albrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren und Damen! Der § 63 des Deutschen Beamtengesetzes von 1937 stellt die Frau unter ein Sonderrecht. Er verletzt im wesentlichen Artikel 33 Ziffer 2 des Grundgesetzes. Die Leistungen und Fähigkeiten, nicht allein die wirtschaftliche Versorgung, sind entscheidend für den Zugang und, analog dieser Vorschrift, auch für den Verbleib im öffentlichen Dienst. Es werden nur diejenigen Beamtinnen betroffen werden, die einen Beamten heiraten. Eine Beamtin aber, die einen Mann aus einem freien oder Wirtschaftsberuf mit viel höherem Einkommen heiratet, kann im Amt bleiben, während eine Kollegin mit viel bescheidenerem Einkommen ausscheiden müßte. Die Beamtin würde also grundsätzlich gezwungen werden, zwischen Beruf und Ehe zu wählen. Die Zeitverhältnisse haben aber die Verbindung von Beruf und Ehe längst als möglich und notwendig bewiesen, und die Frauen haben sich in allen Erwerbs- und Berufszweigen, auch als Beamtinnen bewährt, das ganz besonders bei der Post und bei anderen wichtigen Behörden. Aus vielen Ämtern ist die Frau heute einfach nicht mehr fortzudenken.
    Wer bestimmt, wann die Versorgung als gesichert erscheint, und das auf die Dauer? Ist die Garantie einer Objektivität durch eine männliche Überprüfung solcher Fälle gewährleistet? Ich wage das zu bezweifeln. Die Zuschriften, die ich aus vielen Teilen Westdeutschlands erhalten habe, bestätigen dies. Es sind mir Fälle bekannt geworden, die das Gesetz umgehen, indem man sich scheiden und die Wohn-, Familien- und Kassenverhältnisse weiter bestehen läßt. Bei klarer und eindeutiger Formulierung dieses § 63, in dem alles, was gegen das Grundgesetz verstößt, gestrichen werden muß, wird der Unmoral solcher Ehescheidungen ein Riegel vorgeschoben. Da Herr Wuermeling in so pathetischen Worten das Hohelied der Frau und Mutter sang, ist ihm hier Gelegenheit gegeben, durch Zustimmung zu der Abänderung des § 63 zu beweisen, daß seine Worte ernst gemeint sind.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Sie sagten unter anderem dem Sinn nach, Herr Wuermeling, ich zitiere Sie nicht wörtlich, die christlichen Frauen verbitten es sich, den Männern gleichgestellt zu werden.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Nein, sie wollen nicht wie Männer behandelt werden!)

    — Oder wollen nicht, das kommt dem Sinne nach auf dasselbe heraus.

    (Lebhafter Widerspruch in der Mitte.) Ich kenne Sie alle.


    (Langanhaltende Heiterkeit.)

    Wollen Sie damit behaupten, daß wir, die wir uns für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen einsetzen, nicht christlich sind? Sie irren sich, wenn Sie annehmen, daß nur Sie die christlichen Frauen vertreten. Aus Ihrer eigenen Fraktion kam wegen dieser Fassung, wegen dieses Satzes Widerspruch.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Haben wir ja gar nicht gesagt!)

    Die bayrische Vorsitzende der CSU-Frauen protestierte ebenfalls im Namen der christlichen, in Bayern wohnenden Frauen, und ich protestiere für die religiösen Sozialistinnen und als Quäkerin.

    (Unruhe und Lärm.)