Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann die Berichterstattung über diesen Tagesordnungspunkt kurz fassen. Ich halte mich hauptsächlich an das Ausschußprotokoll vom 3. Februar 1950. Der Ausschuß hatte in seiner 7. Sitzung vom 14. Dezember 1949 durch die Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung die Einführung des sogenannten Hammelsprungs beschlossen. Das Wort Hammelsprung ist nicht schön, aber wir haben bis jetzt noch kein besseres gefunden. Der mündliche Bericht hierüber wurde nicht an das Plenum geleitet, da der Präsident des Bundestags in einer Besprechung mit dem Vorsitzenden des Ausschusses am 12. Januar 1950 bekanntgegeben hatte, daß die Absicht bestehe, eine technische Abstimmungsanlage in den Sitzungssaal einbauen zu lassen, wodurch sich der Hammelsprung erübrigen würde. Auf Grund des Beschlusses über die Einführung des Hammelsprungs und der Erfahrungen in der Plenarsitzung vom 2. Februar 1950 beauftragte jedoch der Ausschuß den Vorsitzenden, darauf hinzuwirken, daß der Antrag auf Änderung des § 104 zur satzungsgemäßen Einführung des bereits geübten Hammelsprungs schon jetzt vom Plenum verabschiedet werde.
Wir alle haben ja selbst die mehrfache Anwendung dieses Hammelsprungs erlebt. Die Formulierung des § 104, wie ihn der Geschäftsordnungsausschuß Ihnen vorschlägt, finden Sie in der Drucksache Nr. 528 in Ihrer. Mappe. Ich höre eben, daß zu diesem Vorschlag ein Ergänzungsantrag eingereicht worden sei. „Auf Anordnung des Sitzungsvorstandes oder auf Antrag von mindestens 30 Abgeordneten erfolgt die Zählung in folgender Weise" soll geändert werden, indem lediglich stehenbleiben soll „Auf Anordnung des Sitzungsvorstandes". Also die Antragstellung von 30 Abgeordneten soll fallen. Zu diesem Abänderungsantrag hat der Geschäftsordnungsausschuß noch nicht Stellung genommen; ich kann daher darüber auch nicht berichten.
Im ganzen möchte ich sagen, daß die statutenmäßige Einführung des Hammelsprungs besonders im Hinblick darauf, daß es vermutlich noch weite Wege haben wird, bis eine technische Abstimmung in diesem Hause durchgeführt sein wird, die auch erhebliche Kosten verursachen würde, eine Notwendigkeit bedeutet. Heute ist die Anwendung des Hammelsprungs in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Es ist nur ein Akt der Ordnung, wenn wir den § 104 entsprechend in die Geschäftsordnung einbauen. Ich will nur darauf hinweisen, daß bei der praktischen Übung, die wir hinter uns gebracht haben, eine Änderung gegenüber dem vorgeschlagen ist, was analog den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Reichstags in dem hier zur Diskussion und Abstimmung stehenden § 104 enthalten ist. Es heißt hier, daß die Abstimmung sich vollzieht, indem
die Mitglieder entweder durch die Ja -Tür — rechts gedacht vom Präsidenten aus, also hier —, durch die Nein-Tür — links, also dort — oder, wenn sie sich der Stimme enthalten wollen, durch die dem Vorstandstisch gegenüberliegende Tür in den Saal eintreten und von den Schriftführern laut gezählt werden. Die Enthaltemich -Tür wäre also in der Mitte. Bis jetzt hat sich die Sache so abgespielt, daß die eine Tür und die Mitteltür benutzt wurden und diese hier als EnthaltemichTür. Ich glaube, aus der Erfahrung des Deutschen Reichstags in Erinnerung zu haben, daß man nicht ohne Grund die Ja-Tür und die Nei n-Tür ziemlich weit auseinandergelegt hat, und ich glaube, daß es nützlich wäre, diese Übung in dem Hohen Hause durch eine entsprechende Fixierung in der Geschäftsordnung beizubehalten. Abgesehen also von dem Abänderungsantrag der FDP, über den ich nicht berichten kann, schlage ich Ihnen vor, den § 104 in der vorliegenden Fassung gemäß dem Antrag des Geschäftsordnungsausschusses anzunehmen und nicht abzuwarten, bis eine technische Einrichtung die Abstimmung in einer anderen Weise regelt.