Rede:
ID0104305700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950 1431 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1432B, 1470D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksache Nr. 522) . 1432C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525) . . 1432D, 1449A Ludwig (SPD), Antragsteller . . 1449A Sabel (CDU) 1450A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1451A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . 1452B Agatz (KPD) 1452D Walter (DP) 1453A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 1453B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Drucksache Nr. 530) . . 1432D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1432D, 1447D Zinn (SPD) , 1440C Renner (KPD) . 1441B von Thadden (DRP) 1443A Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1443C Euler (FDP) 1444C Dr. von Merkatz (DP) 1445A Dr. Arndt (SPD) 1445C Dr. von Brentano (CDU) . . . 1446D Löbe (SPD) 1447C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbranken (Drucksache Nr. 545) 1454C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476) 1454C Gengler (CDU), Berichterstatter . 1454D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 1455B Ritzel (SPD), Antragsteller 1455D, 1459A Dr. Seelos (BP) 1456D Dr. Schäfer (FDP) 1457A Dr. Horlacher (CSU) 1457C Dr. Reismann (Z) 1458A Euler (FDP) . . . . . . . . 1458C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1458D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 528) . 1459B Ritzel (SPD), Berichterstatter 1459C Dr. Miessner (DRP) 1460A Löbe (SPD) 1460B Dr. Oellers (FDP) 1460C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Brentano und Genossen betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksachen Nr. 529 und 104) . . . . 1460D Pohle (SPD), Berichterstatter . . . 1460D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmelde- wesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205) . . . 1461B Lange (SPD), Berichterstatter . . 1461B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. landwirtschaftliches Pachtwesen (Drucksachen Nr. 535 und 230) 1462A Frey (CDU), Berichterstatter . . 1462A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Stromlieferung (Drucksachen Nr. 547 und 226) 1462C, 1468B Etzel (CDU), Berichterstatter 1468C Dr. Decker (BP) . . . . . . . 1469C Stücklen (CSU) 1469D Wönner (SPD) 1470B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) 1462C Renner (KPD), Antragsteller . . 1462D Dr. Ehlers (CDU) . 1464B, 1468B Ewers (DP) 1466A Mende (FDP) 1466B Pohle (SPD) . . . 1467C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 548) 1470C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 615) . . . . . . . 1470D Nächste Sitzung 1470D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Willi Richter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Daß die SPD für die Regelung des Heimarbeiterschutzes ist, dürfte dem Hohen Hause noch aus dem Antrag der SPD, der bereits im September des vorigen Jahres gestellt wurde und in dem die SPD die Bundesregierung ersucht hat, beschleunigt ein Heimarbeiterschutzgesetz vorzulegen, bekannt sein. Diesem Antrag haben Sie zugestimmt. Dieser Antrag ist bis jetzt von der Bundesregierung leider noch nicht erfüllt worden. Nach meiner Meinung wäre dies sehr wohl möglich gewesen, da ein Heimarbeitsschutzgesetz, wie auch Herr Kollege Dr. Wellhausen und Herr Kollege Sabel und andere erwähnt haben, bereits im Wirtschaftsrat einmütig verabschiedet worden war. Das Gesetz ist nur deshalb nicht in Kraft getreten, weil die Militärregierungen ihre Zustimmungen nicht gegeben haben. Dieses Heimarbeitsschutzgesetz hat aber unmittelbar mit dem Gesetz zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen nichts zu tun.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Es hat in erster Linie die Aufgabe, die in der Heimarbeit tätigen Ärmsten der Armen zu schützen, Bestimmungen zu schaffen, daß die allgemeinen und besonderen Arbeitsschutzbestimmungen der Gewerbeordnung usw. auch für die Heimarbeit in Betracht kommen. Das ist maßgebend sowohl für die Kinderarbeit wie für die Arbeitszeit, wie für die Frage der Feiertags- und Sonntagsarbeit und derartiges mehr. Hier handelt es sich in erster Linie darum, daß für an sich wirtschaftlich schwache und gewerkschaftlich schwer zu betreuende Arbeitnehmergruppen oder ihnen gleichzusetzende Personengruppen Möglichkeiten geschaffen werden, nach denen ihre Arbeitsbedingungen und ihr Arbeitsentgelt so gestaltet sind, daß sie ein menschenwürdiges Dasein führen können.
    Daß wir für den Tarifvertrag sind, brauche ich nicht besonders zu betonen; denn in § 1 Absatz 1 unseres Antrages wird dieser Grundsatz ausdrücklich klar und unmißverständlich zum Ausdruck gebracht. Der Herr Kollege Dr. Wellhausen kann auch mit seiner Kritik an § 1 Absatz 2 beruhigt sein. Denn wenn es so sein sollte, daß eine Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband oder ein Arbeitgeber einfach nicht wollte und deshalb ein Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht zustande kommen würde, ist es meiner Ansicht nach irrig anzunehmen, daß dann schon Mindestarbeitsbedingungen durch dieses Gesetz entstehen können. Denn nach § 2 Absatz 2 bedarf es ja erst der Zustimmung des Hauptausschusses, ob Mindestarbeitsbedingungen für die betreffende Gruppe von Arbeitnehmern oder sonstige Personen in Betracht kommen oder nicht. Wenn der Hauptausschuß, der ja paritätisch aus Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen — an dessen Spitze ein vom Bundesarbeitsminister bestellter Unparteiischer steht — zusammengesetzt ist, nicht zustimmt, also keine Mehrheit sich dafür findet, kann ein Erlaß von Mindestarbeitsbedingungen überhaupt nicht erfolgen. Meiner Auffassung nach würde es der Hauptausschuß sicherlich ablehnen, wenn auf der einen oder auf der anderen Seite bewußtes Verhindern einer tarifvertraglichen Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen vorliegen würde. Wir können auch das Tarifvertragsgesetz für diese Gruppe von Arbeitnehmern nicht anwenden, weil die Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung einer tarifvertraglichen Regelung nicht gegeben sind, das heißt die Anwendung eines Tarifvertrages auch auf die Außenseiter nicht möglich ist.


    (Richter, Frankfurt)

    1 Wir müssen uns weiter darüber klar sein, daß es sich hier um die Schaffung von Mindestrecht handelt. Aber ich teile nicht die Befürchtung meines verehrten Kollegen Sabel, daß nur dieses Mindestrecht in der Praxis angewandt wird, das heißt, daß bessere Lohn- und sonstige Arbeitsbedingungen nicht möglich wären. Es kann so sein, aber es muß und es braucht nicht so zu sein. Wir wollen in erster Linie damit doch erreichen, daß dieses Mindestrecht ein soziales Recht ist, das als Mindestrecht angesehen und angesprochen werden muß und für all die Menschen. die zu diesen Arbeitnehmergruppen gehören, ein soziales Existenzminimum garantiert.
    Aus diesen Erwägungen haben sich auch die Gewerkschaften positiv zu diesem Gesetz geäußert, und der Gewerkschaftsrat hat bereits unter dem 4. Juni 1949 geschrieben — Herr Präsident, ich darf den Absatz vorlesen —:
    Der Gewerkschaftsrat hält es für dringend geboten, daß der Wirtschaftsrat vor der Beendigung seiner Tätigkeit noch ein Gesetz über die Regelung von Mindestarbeitsbedingungen beschließt.
    Die Gewerkschaften stehen auch heute noch auf diesem Standpunkt.
    Auch die Arbeitsminister der Länder haben in ihrer Sitzung vom 4. September 1949 den Beschluß gefaßt, in ihrer Aufstellung der Sofortgesetze nicht nur das Heimarbeitsschutzgesetz, sondern unter Nr. 11 auch ein Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen anzuführen. Sie sehen, nicht nur die Gewerkschaften, sondern auch die Arbeitsminister aller Länder, die seit 1945 die Sozialpolitik zu betreuen haben, sind dieser Auffassung.
    Aber auch das Internationale Arbeitsamt in Genf hat bereits in seiner 11. Tagung vom 30. Mai bis zum 16. Juni 1928 den Entwurf eines Übereinkommens Nr. 26 über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen geschaffen. Dort heißt es in Artikel 1:
    Jedes Mitglied der internationalen Arbeitsorganisation, das dieses Übereinkommen ratifiziert, verpflichtet sich, Verfahren einzurichten oder beizubehalten, die es gestatten, Mindestlöhne für die Arbeitnehmer in gewissen Gewerben oder Teilen von Gewerben festzusetzen, in denen keine wirksamen Einrichtungen für Festlegung der Löhne, sei es durch Gesamtarbeitsvertrag
    -- das heißt Tarifvertrag —
    oder auf anderem Wege,. bestehen und in denen die Löhne außergewöhnlich niedrig sind. Ich glaube, Sie sind mit mit der Meinung, daß wir alles daranzusetzen haben, um in dieser internationalen fortschrittlichen Organisation, wie sie das Internationale Arbeitsamt unbestreitbar ist, wieder Mitglied zu werden und wieder aktiv mitarbeiten zu können. Daraus ergibt sich aber auch die Verpflichtung, daß wir ein Übereinkommen, das in einer Zeit abgeschlossen wurde, als wir Mitglied waren, im Jahre 1928, wahrscheinlich mit den Stimmen unserer dortigen Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und der Regierung, jetzt auch realisieren.
    Ich bitte Sie deshalb, nicht nur den Antrag mit all dem Wenn und Aber, das — verzeihen Sie mir -- meine verehrten Herren Vorredner der verschiedenen Parteien hatten, dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen, sondern sich positiv hinter diese soziale Maßnahme zu stellen, die der Hebung des Niveaus der Ärmsten der Armen unter den Arbeitnehmern dient.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist der Antrag gestellt, die Drucksache Nr. 525 dem Ausschuß für Arbeit zu überweisen. — Widerspruch erhebt sich nicht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes
über eine vorübergehende Erweiterung der
Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken (Drucksache Nr. 545).
Es liegt eine schriftliche Begründung des Gesetzentwurfs vor. Ich glaube, daß die schriftliche Begründung als Einbringung gelten kann. --Widerspruch erhebt sich nicht. Die Drucksache ist an den Ausschuß für Geld und Kredit zu verweisen. — Es scheint allgemeine Übereinstimmung zu herrschen. Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betreffend Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) und
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476).
Es handelt sich um dieselbe Materie. Deswegen rechtfertigt sich der Vorschlag, beide Punkte in einer Beratung zu erledigen.
Der Ältestenrat hat Ihnen bezüglich der Redezeit folgenden Vorschlag zu machen. Die beiden Berichterstatter zu Punkt 5 sollen je 5 Minuten sprechen, die Fraktion, die den Antrag unter Punkt 6 der Tagesordnung einbringt, soll 10 Minuten Redezeit haben. Die Redezeit im ganzen unter Einbeziehung des Schlußwortes soll 60 Minuten betragen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? -- Das ist nicht der Fall. Diese Beschränkung der Redezeit ist also beschlossen.
Ich bitte Herrn Abgeordneten Gengler, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Gengler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat in seiner 14. Sitzung am 3. November 1949 beschlossen, dem § 103 der Geschäftsordnung folgende Absätze 2 und 3 anzufügen:

    (2) Auf Antrag von mindestens 70 anwesenden Mitgliedern kann die geheime Abstimmung beschlossen werden. Sie findet in der Weise statt, daß die Mitglieder auf weißen und unbeschriebenen Karten die Fragestellung des Präsidenten beantworten. Diese Karten werden von den Schriftführern in Urnen gesammelt. Im übrigen gilt für diese Abstimmung § 105 der Geschäftsordnung entsprechend.


    (3) Auf die Abstimmung über Gesetzesvorlagen findet diese Bestimmung keine Anwendung.

    Äußerer Anlaß zur Aufnahme dieser Ergänzung des § 103 der Geschäftsordnung waren die aus Anlaß der Erörterung über den Bundessitz


    (Gengler)

    aus dem Hause gestellten Anträge auf geheime Abstimmung. Es handelte sich um einen Sonderfall. Solchen etwa auftretenden Sonderfällen Rechnung zu tragen, ist der Sinn der Zulassung einer geheimen Abstimmung. Ich habe als Berichterstatter darauf hinzuweisen, daß Absatz 3 eine sehr wesentliche Beschränkung der Zulassung der geheimen Abstimmung enthält, indem bei einer Abstimmung über Gesetzesvorlagen diese Bestimmung keine Anwendung findet. In dieser starken Einschränkung liegt auch die Anwendung als Sonder- und Ausnahmefall.
    Unsere Geschäftsordnung kennt die geheime Abstimmung sonst noch bei Personenwahlen. Diese ist nicht bestritten.
    Gegenüber einer geheimen Abstimmung nach § 103 Absatz 2 und 3 der Geschäftsordnung wurde im Ausschuß eingewendet, daß der Abgeordnete für seine Haltung durch öffentliche Abstimmung einzustehen habe. Demgegenüber wurde im Ausschuß darauf hingewiesen, daß die Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Abgeordneten gegenüber einem Druck von Interessenten, gegenüber einem Druck der Straße oder auch nur bei einem Fraktionszwang die Zulassung einer geheimen Abstimmung als Ausnahmefall erforderlich machen könne. In verschiedenen parlamentarischen Geschäftsordnungen, darunter in der des Nationalrats der Schweiz, eines anerkannt demokratischen Staates und Parlaments, ist die geheime Abstimmung enthalten, zum Teil weitgehender als bei uns.
    Außerdem wurde im Ausschuß erklärt, daß, nachdem diese Bestimmung erst im November 1949 beschlossen worden sei, man fetzt nicht schon wieder ohne direkt zwingenden Grund eine Änderung der Geschäftsordnung vornehmen solle.

    (Zuruf: Die Frage Bonn—Frankfurt ist ja erledigt!)

    Man meinte, eine gewisse Beständigkeit sei hier am Platze.

    (Zustimmung.)

    Zudem hat der Geschäftsordnungsausschuß -- was besonders festgestellt wurde -- die Aufgabe, eine neue Geschäftsordnung auszuarbeiten. Gerade im Hinblick auf diese Arbeit des Geschäftsordnungsausschusses war die Mehrheit des Ausschusses der Meinung, man solle die Beschlußfassung über den Antrag auf Aufhebung der Absätze 2 und 3 des § 103 bis zur Beratung der endgültigen Geschäftsordnung zurückstellen.
    Zu dem Antrag der Bayernpartei ist nach den Ausschußberatungen noch ein gleichlautender Antrag der SPD auf Drucksache Nr. 476 hinzugekommen. Hätte er vorgelegen, dann wäre er natürlich sachlich in den Ausschußantrag einzugliedern gewesen.
    Namens des Geschäftsordnungsausschusses beantrage ich die Zustimmung zu dem Antrag Drucksache Nr. 495: die Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei — Nr. 184 der Drucksachen — bis zur Beratung der endgültigen Geschäftsordnung zurückzustellen.