Rede:
ID0104304500

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Herr: 1
    2. Abgeordneter,: 1
    3. Ihre: 1
    4. Redezeit: 1
    5. ist: 1
    6. vorbei.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950 1431 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1432B, 1470D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksache Nr. 522) . 1432C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525) . . 1432D, 1449A Ludwig (SPD), Antragsteller . . 1449A Sabel (CDU) 1450A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1451A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . 1452B Agatz (KPD) 1452D Walter (DP) 1453A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 1453B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Drucksache Nr. 530) . . 1432D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1432D, 1447D Zinn (SPD) , 1440C Renner (KPD) . 1441B von Thadden (DRP) 1443A Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1443C Euler (FDP) 1444C Dr. von Merkatz (DP) 1445A Dr. Arndt (SPD) 1445C Dr. von Brentano (CDU) . . . 1446D Löbe (SPD) 1447C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbranken (Drucksache Nr. 545) 1454C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476) 1454C Gengler (CDU), Berichterstatter . 1454D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 1455B Ritzel (SPD), Antragsteller 1455D, 1459A Dr. Seelos (BP) 1456D Dr. Schäfer (FDP) 1457A Dr. Horlacher (CSU) 1457C Dr. Reismann (Z) 1458A Euler (FDP) . . . . . . . . 1458C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1458D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 528) . 1459B Ritzel (SPD), Berichterstatter 1459C Dr. Miessner (DRP) 1460A Löbe (SPD) 1460B Dr. Oellers (FDP) 1460C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Brentano und Genossen betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksachen Nr. 529 und 104) . . . . 1460D Pohle (SPD), Berichterstatter . . . 1460D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmelde- wesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205) . . . 1461B Lange (SPD), Berichterstatter . . 1461B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. landwirtschaftliches Pachtwesen (Drucksachen Nr. 535 und 230) 1462A Frey (CDU), Berichterstatter . . 1462A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Stromlieferung (Drucksachen Nr. 547 und 226) 1462C, 1468B Etzel (CDU), Berichterstatter 1468C Dr. Decker (BP) . . . . . . . 1469C Stücklen (CSU) 1469D Wönner (SPD) 1470B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) 1462C Renner (KPD), Antragsteller . . 1462D Dr. Ehlers (CDU) . 1464B, 1468B Ewers (DP) 1466A Mende (FDP) 1466B Pohle (SPD) . . . 1467C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 548) 1470C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 615) . . . . . . . 1470D Nächste Sitzung 1470D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Meine Freunde sind mit einer Verweisung des Antrags an den Ausschuß einverstanden. In Vorbereitung der dortigen Beratungen erlauben Sie mir, zu einigen grundlegenden Gesichtspunkten kurz Stellung zu nehmen.
    Wie einige von Ihnen wissen, hat dieses Initiativgesetz der SPD eine ziemlich große Vorgeschichte. In ähnlicher — meines Erachtens in einigen Punkten besserer — Form wurde der Gesetzentwurf schon im Wirtschaftsrat eingebracht. Nachdem man über einen dort zunächst von der KPD eingebrachten Antrag, schlechthin und etwas grob — ich meine, in den Ausmaßen grob — einen Mindestlohn von 50 Pfennig festzusetzen,

    (Abg. Rische: Das ist heute noch viel zu wenig!)

    — ich spreche ja nur von dem System — nachdem man über diesen Antrag nicht zu einer Einigung gekommen war, weil man sich im Gegenteil, ich glaube auch bei den Antragstellern, darüber einig
    war, daß man es auf diese Weise nicht gut machen könne, hat sich eine Unterkommission des Wirtschaftsrates in langen Sitzungen damit beschäftigt, aus dem Entwurf der SPD etwas Gutes zu machen. Schließlich wurde ein Entwurf im Plenum des Wirtschaftsrates behandelt und abgelehnt. Ich betone das besonders, weil es, wenn ich mich recht erinnere, der einzige Gesetzentwurf auf arbeitsvertragsrechtlichem Gebiet war, der von der damaligen gesetzgebenden Körperschaft abgelehnt wurde. Alle anderen wurden genehmigt, und wenn sie nicht Gesetz wurden, dann lag es an der Militärregierung. Aber hier erfolgte eine Ablehnung.
    Das möchte ich vorausschicken und nun darauf eingehen, daß es sich — das ist bereits von meinen Vorrednern gesagt worden — ausschließlich um ein Organisationsgesetz handelt. Es stehen weder die Mindestbedingungen selbst in dem Gesetz noch ist gesagt worden, nach welchen Grundsätzen sie in etwa festgelegt werden sollen. Ich sage gleich, daß ich das als einen Vorteil des Gesetzes ansehe; denn es ist ja völlig unmöglich, dafür nun Gesetzesparagraphen zu schaffen. Es ist schon im ersten Paragraphen die Rede davon, in welchen Fällen Mindestarbeitsbedingungen erlassen werden sollen. Wenn Sie nachschauen wollen, es heißt in § 1 Absatz 2: sie können festgelegt werden, „wenn eine tarifvertragliche Regelung durch die Gewerkschaften nicht erfolgt." Dieses absolute „nicht erfolgt" stößt auf Bedenken. Es folgt dann zwar die Aufzählung einiger Fälle, in denen oder aus denen das Nichterfolgen der Regelung begründet ist, aber es heißt dabei „insbesondere". Es gibt also außer den Gründen, die da stehen — zum Beispiel wenn eine Vereinigung der Arbeitgeber fehlt —, nach dem Willen der Antragsteller anscheinend auch noch andere Gründe, über die man im Ausschuß sehr erheblich reden müßte; denn grundsätzlich davon auszugehen, daß in den Fällen, in denen eine tarifvertragliche Regelung durch die Gewerkschaft — wie es mit einer gewissen Einseitigkeit heißt — deshalb nicht erfolgt, weil die Gewerkschaft zu einer solchen Regelung nicht bereit ist, das ist doch wahrscheinlich oder hoffentlich nicht im Sinne der Antragsteller. Ich erwähne diesen Punkt, weil mir da zwischen dem von mir schon erwähnten seinerzeitigen Initiativantrag derselben Partei im Wirtschaftsrat und dem vorliegenden Antrag eine Verschiedenheit aufgefallen ist und weil ich die Zweifel, die ich aufgeworfen habe, gerne geklärt und bereinigt wissen möchte.
    Davon abgesehen fragt es sich nun, wo denn bei der heutigen Sachlage in der Tat noch ein Bedürfnis besteht, sich tarifunfähig zu machen. Das ist ja Gott sei Dank eine verschwindende Ausnahme geworden. Also wo ist noch ein Bedürfnis vorhanden, von dem mit vollem Recht und zu unserer Befriedigung und sicherlich auch mit Absicht in § 1 Absatz 1 hervorgehobenen Grundsatz der Tarifvertragshoheit der Sozialpartner abzuweichen oder, wie ich sagen möchte, ihn geradezu zu verletzen? Diese Frage wird in erster Linie durch den Hinweis auf die Heimarbeit beantwortet. Dazu hat der Kollege Sabel schon das Nötige gesagt.
    Wir rechnen damit, daß das Heimarbeitsgesetz, das ja leider im Wirtschaftsrat auch an der Versagung der Genehmigung durch die Alliierten gescheitert ist, nun schnellstens eingebracht wird; denn dafür besteht zweifellos eine dringende Notwendigkeit. Das Gesetz von 1934, das noch in der Vornazizeit vorbereitet worden ist, hat an sich gute Grundlagen für die Regelung der Heimarbeit geschaffen. 1939 sind dann die Treuhänder der Arbeit in das Gesetz eingefügt worden. Die gibt es nicht mehr, und dadurch hat das Gesetz seine Möglichkeiten verloren. Ich nehme das, was der Kollege Sabel gesagt hat, als eine Bestätigung dafür, daß das Haus in der Tat die baldige Vorlage eines Heimarbeitsgesetzes zu erwarten hat. Wenn man das unterstellt, dann bleiben tatsächlich nur noch wenige Gruppen, vielleicht überhaupt nur noch eine übrig, in denen ein Bedürfnis auftreten kann, und ob die nun gerade für die Regelung von Mindestarbeitsbedingungen prädestiniert sind, möchte ich bezweifeln. Ich möchte jedenfalls auf diesen Gedanken in Vorbereitung der Ausschußberatungen heute schon hinweisen.
    Ich möchte Sie weiter darauf aufmerksam machen, daß in dem Tarifvertragsgesetz, welches, ich glaube, im April 1949 vom Wirtschaftsrat verabschiedet worden ist, die Möglichkeit geschaffen ist, daß auch mit einem einzelnen Arbeitgeber Tarifverträge abgeschlossen werden, so daß notfalls die andere Seite, die Arbeitnehmerseite, in der Lage ist, soziale Notstände durch Abschluß eines Tarifvertrages auch dort zu überwinden oder das sogar zu erzwingen, wo es an einer Vereinigung von Arbeitgebern fehlt.
    Zum Schluß erlauben Sie mir bitte zu unterstreichen, was ich vorhin schon erwähnte, daß es uns bedenklich, vielleicht sogar gefährlich erscheint, von dem Grundsatz der Tarifvertragshoheit ohne Not abzuweichen. Wir sind bekanntlich erst seit wenigen Monaten im Nachkriegsdeutschland in der Lage, Lohn- und Arbeitsbedingungen zwischen den Sozialpartnern wieder frei und un-


    (Dr. Wellhausen)

    beeinflußt abzuschließen. Ich glaube nicht, daß es ein Zeichen des Vertrauens in dieses Recht, das von der Rechten wie von der Linken gleich hoch gehalten wird, sein würde, wenn man nun autoritäre Lohnabsprachen oder Lohnregelungen in diesem Fall als unabweisbar — —

    (Abg. Dr. Mommer: Ein Gesetz ist doch nicht autoritär!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist vorbei.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich bin gleich fertig. Noch dazu aber, wenn Sie das wollen, in einem Ausmaß, wie ich das vorhin bei der Hervorhebung von § 1 Absatz 2 über das Scheitern von Lohnvertragsabreden an dem Widerspruch der Gewerkschaften erläutert habe. Ich meine, wir sollten in der heutigen Zeit froh sein, daß wir den vor 1933 herrschenden Zustand der verbindlichen Schiedssprüche überwunden haben — ich will einmal vorsichtig sein: überwunden zu haben scheinen —, und wir sollten nicht in ein überholtes System zurückfallen, das sicherlich dem Interesse an unmittelbarer Regelung der Beziehungen zwischen den beiden Sozialpartnern zuwiderläuft. Dies Bestreben sollten wir alle fördern und unterstützen. Es könnte auch sein, daß beide Partner in eine gewisse Gleichgültigkeit hinüberwechseln, weil sie sagen: letzten Endes schafft ja dies Gesetz eine zwangsweise Regelung für Mindestarbeitsbedingungen, und eine solche Gleichgültigkeit sollte meines Erachtens sowohl die einen wie die anderen Sozialpartner bedenklich stimmen.

    (Beifall bei der FDP.)