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ID0104304200

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    Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950 1431 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1432B, 1470D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksache Nr. 522) . 1432C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525) . . 1432D, 1449A Ludwig (SPD), Antragsteller . . 1449A Sabel (CDU) 1450A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1451A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . 1452B Agatz (KPD) 1452D Walter (DP) 1453A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 1453B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Drucksache Nr. 530) . . 1432D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1432D, 1447D Zinn (SPD) , 1440C Renner (KPD) . 1441B von Thadden (DRP) 1443A Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1443C Euler (FDP) 1444C Dr. von Merkatz (DP) 1445A Dr. Arndt (SPD) 1445C Dr. von Brentano (CDU) . . . 1446D Löbe (SPD) 1447C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbranken (Drucksache Nr. 545) 1454C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476) 1454C Gengler (CDU), Berichterstatter . 1454D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 1455B Ritzel (SPD), Antragsteller 1455D, 1459A Dr. Seelos (BP) 1456D Dr. Schäfer (FDP) 1457A Dr. Horlacher (CSU) 1457C Dr. Reismann (Z) 1458A Euler (FDP) . . . . . . . . 1458C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1458D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 528) . 1459B Ritzel (SPD), Berichterstatter 1459C Dr. Miessner (DRP) 1460A Löbe (SPD) 1460B Dr. Oellers (FDP) 1460C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Brentano und Genossen betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksachen Nr. 529 und 104) . . . . 1460D Pohle (SPD), Berichterstatter . . . 1460D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmelde- wesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205) . . . 1461B Lange (SPD), Berichterstatter . . 1461B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. landwirtschaftliches Pachtwesen (Drucksachen Nr. 535 und 230) 1462A Frey (CDU), Berichterstatter . . 1462A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Stromlieferung (Drucksachen Nr. 547 und 226) 1462C, 1468B Etzel (CDU), Berichterstatter 1468C Dr. Decker (BP) . . . . . . . 1469C Stücklen (CSU) 1469D Wönner (SPD) 1470B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) 1462C Renner (KPD), Antragsteller . . 1462D Dr. Ehlers (CDU) . 1464B, 1468B Ewers (DP) 1466A Mende (FDP) 1466B Pohle (SPD) . . . 1467C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 548) 1470C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 615) . . . . . . . 1470D Nächste Sitzung 1470D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Adolf Ludwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 525 gestatten wir uns, Ihre Aufmerksamkeit auf eine Gruppe des schaffenden Volkes zu lenken, die eines besonderen Schutzes bedarf. Wir denken dabei an Hausangestellte, Heimarbeiter, gewisse Schichten von Gelegenheitsarbeitern, unständig Beschäftigte, Land- und Forstarbeiter und Menschen mit unbestimmtem Arbeitsverhältnis.
    Normal werden die Tarifverträge nach freien Verhandlungen der beiden Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, und wir wollen auch in Zukunft an dieser Regelung festhalten. Bei den genannten Gruppen handelt es sich aber um solche, bei denen der Partner auf der Arbeitgeberseite fehlt. Niemand kann zulassen oder wünschen, daß wertvolle Arbeitnehmerschichten arbeitsrechtlich benachteiligt sind. Deshalb war es notwendig, ein Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vorzulegen. Es soll in einer Weise verfahren werden, die es möglich macht, nicht nur beide Teile eingehend zu hören, sondern auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in paritätischer Zusammensetzung entscheiden zu lassen.
    Es wird vorgeschlagen, einen Hauptausschuß zu errichten. Bei dieser Gelegenheit gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß in § 2 Absatz 2 letzte Zeile ein Druckfehler unterlaufen ist, der zu berichtigen wäre. Es muß dort statt „Stellenplan" heißen „Stellvertreter". Es soll also durch das Bundesarbeitsministerium ein Hauptausschuß errichtet werden, der aus sechs Vertretern der Spitzenverbände, und zwar der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, besteht, und dieser Ausschuß soll auf drei Jahre gewählt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei ihm Anträge stellen auf Einführung oder Aufhebung schon eingeführter Mindestarbeitsbedingungen; im letzteren Fall, wenn die Voraussetzungen in Wegfall gekommen sind. Solche Mindestarbeitsbedingungen sollen festgesetzt werden, wenn eine Sicherung angemessener Löhne zur Befriedigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse erforderlich erscheint. Die betroffenen Gewerkschaften, Vereinigungen von Unternehmern und oberste Arbeitsbehörden sind vor der Entscheidung zu hören. Wenn die Zulassung beschlossen wird, tritt ein Festsetzungsausschuß in Aktion. Für jeden Wirtschaftszweig und jede Tätigkeit, für die Mindestarbeitsbedingungen festzusetzen sind, muß ein Festsetzungsausschuß errichtet werden. Zuständig ist hier entweder die oberste Arbeitsbehörde oder, wenn ihr Bereich überschritten wird, der Bundesarbeitsminister. Diese Ausschüsse sollen aus drei bis fünf Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden bestehen.
    Die Mindestarbeitsbedingungen gelten unmittelbar und zwingend für Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Geltungsbereichs. Günstigere tarifliche Bestimmungen werden nicht berührt. Ein Verzicht auf Rechte kann nur durch Vergleich möglich gemacht werden, und zwar auch nur nach Billigung durch die oberste Arbeitsbehörde. Ausschlußfristen zur Geltendmachung von Rechten . können nicht rechtswirksam vereinbart werden. Es soll also hier insbesondere die Schwäche der Position dieser Gruppen berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Aufhebung der Mindestarbeitsbedingungen gelten diese weiter, bis eine andere Regelung getroffen ist.
    § 11 fordert eine wirksame Überwachung, was ebenfalls in Anbetracht der Schwäche dieser Gruppen erforderlich ist. Die Unternehmer können durch die oberste Arbeitsbehörde zur Einhaltung aufgefordert werden. Das Land kann durch die oberste Arbeitsbehörde Nachzahlungen an die Berechtigten gerichtlich geltend machen.
    Die Aufsicht über die Geschäftsführung des Hauptausschusses führt der Bundesarbeitsminister. Die Kosten für diesen Hauptausschuß trägt das Arbeitsministerium; für die Festsetzungsausschüsse die für die Errichtung zuständige Stelle.
    Beide Ausschüsse beraten nicht öffentlich. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das Beisitzeramt ist selbstverständlich Ehrenamt.
    Es besteht nach diesem Vorschlag eine Auskunftspflicht gegenuber allen befaßten Steilen. Das schließt auch das Recht auf Betriebsbesichtigung und auf Verlangen entsprechender Unterlagen in sich.
    Die Entscheidungen über Festsetzung oder Aufhebung bedürfen einer öffentlichen Bekanntmachung. Die Mindestarbeitsbedingungen sind auch ins Tarifregister einzutragen, genau wie die anderen Tarifverträge. Sie sind im Betrieb auszuhängen oder den Beschäftigten in anderer Weise zugänglich zu machen.
    Ich möchte noch besonders darauf hinweisen, daß durch die paritätische Besetzung der Ausschüsse und durch die Möglichkeit, auch Vertreter der Beteiligten zu hören, diese Mindestarbeitsbedingungen nicht den Charakter der Tarifordnungen haben, wie wir sie im Nazireich gekannt haben. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß es in verschiedenen Ländern bereits ähnliche Vorschriften gibt, die zum Teil noch weitergehen als das, was wir hier vorschlagen. Ich erinnere nur an den gesetzlichen Mindestlohn in Amerika, der zweifellos diese Vorschläge weit überschreitet. Wir werden also überall, wo es geht, selbstverständlich an den Tarifverhandlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer festhalten, also an der selbständigen Zusammenarbeit der Beteiligten zur Schaffung von Tarifverträgen. Wir müssen



    (Präsident Dr. Köhler)

    aber auch diejenigen schützen, für die es nicht möglich ist, einen Partner auf der Unternehmerseite zu finden. Eine rasche Beratung und Verabschiedung wäre notwendig. Für gewünschte Verbesserungen werden wir uns jederzeit gern einsetzen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sabel. Sie haben 12 Minuten.

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    Rede von Anton Sabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf behandelt eine sehr schwierige Materie. Die Prüfung scheint mir notwendig, ob wirklich eine gesetzliche Regelung dieser Frage erforderlich ist. Die Regelung soll, wie ich den Entwurf verstehe, zur Absicht haben, dort einzugreifen, wo der Abschluß von Tarifverträgen schwierig oder oft sogar aus den verschiedensten Gründen unmöglich ist. Die Art der Arbeitsverhältnisse ist nicht näher umschrieben, aber man kann wohl annehmen, daß die Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft, auch die der Heimarbeiter wenigstens im wesentlichen gemeint sind. Bezüglich der Regelung für Heimarbeiter möchte ich namens meiner Freunde sagen, daß wir die Vorlage des Heimarbeitsgesetzes erwarten. Das Arbeitsministerium hat die Vorlage in aller Kürze angekündigt, und wir sind nach wie vor der Auffassung, daß die Frage der Entgeltsregelung in dem Heimarbeitsgesetz verbleiben soll. Nun ist die Frage, ob eine Regelung für die Landwirtschaft und für die Hauswirtschaft notwendig ist. Ich glaube, man kann das Bedürfnis hierfür nicht abstreiten.

    (Hört! Hört! links.)

    Dabei muß allerdings in der Diskussion darauf geachtet werden, daß die Verhältnisse in diesen Wirtschaftszweigen stark differenziert sind, daher ist die Regelung ungemein schwierig. Es wäre falsch, hier ganz allgemein von unerträglichen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu reden. Ich weiß, daß hier manches im Argen ist. Aber wir sollten auch hier nicht zu einer Verallgemeinerung kommen. Wir stellen ja oft fest, daß bei der Gegenüberstellung der Löhne Deputatleistungen nicht erwähnt oder doch nicht ihrer Bedeutung nach eingeschätzt werden. Wir müssen auch die doch ganz verschiedenartige Leistungsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und auch der Haushaltungen in Rechnung stellen.

    (Zuruf von der SPD: Das hat doch mit dem Gesetz nichts zu tun!)

    Es ist also schwierig, und es muß die Sorge sein, Regelungen zu finden, die allgemein als gerecht betrachtet werden können und die schließlich letzten Endes nicht mehr Schaden anrichten, als sie Nutzen stiften.
    Auf eines möchte ich, gerade meine Freunde aus den Gewerkschaften hinweisen. Es besteht eine gewisse Gefahr, daß Mindestentgelte, wenn sie festgelegt werden, dann als Normalentgelte betrachtet werden — das ist eine Gefahr - und daß man sich dort nun zu stark nach den Mindestentgelten richtet, wo schon bessere Arbeitsbedingungen vorhanden sind.

    (Widerspruch links.)

    — Ich habe diese Erfahrungen schon gemacht, es ist ja an sich nichts ganz Neues, und ich bitte doch, diese Gefahr nicht ganz leicht zu nehmen.

    (Zuruf von der SPD: Die Gewerkschaften in England und Amerika fürchten das nicht, Herr Sabel!)

    — Ich weiß nicht. In England liegen die Verhältnisse — letzten Endes auch auf dem Arbeitsmarkt
    im Augenblick — etwas anders. Ich glaube, das
    sind Dinge, die hier auch berücksichtigt werden
    sollten. --
    Ich möchte bei der Gelegenheit allerdings auch sagen, den landwirtschaftlichen und hauswirtschaftlichen Betrieben muß es angelegen sein, dafür Sorge zu tragen, daß schon aus dem Grund erträgliche Arbeitsbedingungen geschaffen werden, damit diese Betriebe brauchbare Arbeitskräfte erhalten. Wir stellen ja doch allzuoft fest, daß die besten Kräfte aus der Landwirtschaft abwandern und versuchen, in der Industrie unterzukommen, und daß auch die Betätigung in der Landwirtschaft dadurch in ihrer Wertschätzung oft herabgemindert wird. Diese Betätigung wird oft als der letzte Ausweg betrachtet. Deswegen ist es notwendig, zu' vernünftigen Arbeitsbedingungen zu kommen, damit der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft auch sein Auskommen findet und stärker als bisher respektiert wird. Ich möchte darauf hinweisen, daß die Schwierigkeit der Vermittlung von Arbeitskräften für die Landwirtschaft und teilweise auch für die Hauswirtschaft doch auch dadurch bedingt ist, daß eben die Verhältnisse nicht so sind, wie sie sein müßten. Man kann auf diesem Gebiet eine Vermittlung auch, nur dann durchführen, wenn entweder Tariflohn oder doch zumindest der ortsübliche Lohn gezahlt wird. Ich darf auch auf die Schwierigkeiten hinweisen, die auch durch die Konkurrenz der landwirtschaftlichen Betriebe entstehen können, wenn hier die Lohnverhältnisse sehr stark 'differenziert sind.
    Meine Freunde und ich sind der Auffassung, daß darauf zu achten ist, daß die freie Vereinbarung der Arbeitsbedingungen zwischen den Sozialpartnern, zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern, nach wie vor die Norm bleiben muß. Die Anwendung eines eventuell zu schaffenden Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen darf sich meines Erachtens und auch nach der Auffassung meiner Freunde nur auf solche Ausnahmen beschränken, in denen die Schaffung von Tarifverträgen insbesondere auch dadurch oft nicht möglich ist, daß entsprechende Tarifkontrahenten nicht vorhanden sind oder daß man, wie das ja auch manchmal geschieht, eben nicht tariffähig sein will. Ich möchte aber auch hier die Meinung zum Ausdruck bringen, daß ein solches Gesetz nicht dazu führen darf, daß die Selbstverantwortung der Beteiligten eingeengt wird, daß man vielleicht aus Bequemlichkeit und aus anderen Gründen hier Regelungen in Anspruch nimmt und nicht selbst genügend Versuche macht, um zu Regelungen in freien Vereinbarungen zu kommen.
    Zu den Einzelheiten des Entwurfs möchte ich nur ganz wenig sagen. Ich möchte sagen, daß bei uns gegen die vorgeschlagene Organisation Bedenken bestehen. Wir sind der Meinung, daß der Erlaß dieses Gesetzes keinesfalls zur Einrichtung eines übersetzten Verwaltungsapparates führen darf; wir sind der Meinung, daß Arbeitnehmer und Arbeitgeber an den Stellen beteiligt sein müssen, die sich mit der Festsetzung der Mindestarbeitsbedingungen beschäftigen. Es ist allerdings eine entsprechende Einschränkung in der zahlenmäßigen Besetzung notwendig. Es ist auch zu prüfen, ob sich nicht durch die bestehenden


    (Sabel)

    Schlichtungsinstanzen, die eingesetzt werden können, andere Einrichtungen vermeiden lassen.
    Nochmals die Feststellung: Tarifverträge zwischen den Tarifparteien, zwischen den Partnern des abgeschlossenen Arbeitsvertrages müssen vor einer autoritären Kollektivregelung den Vorrang haben.
    Meine Fraktion ist der Auffassung, daß eine sorgfältige Überprüfung des vorgelegten Entwurfes notwendig ist. Ich beantrage daher die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Arbeit.

    (Beifall in der Mitte.) Vizepräsident Dr. Schmid: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Wellhausen.