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    Deutscher Bundestag — 43. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950 1431 43. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 1. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1432B, 1470D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten (Drucksache Nr. 522) . 1432C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525) . . 1432D, 1449A Ludwig (SPD), Antragsteller . . 1449A Sabel (CDU) 1450A Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1451A Dr. Etzel (BP) . . . . . . . 1452B Agatz (KPD) 1452D Walter (DP) 1453A Richter (Frankfurt) (SPD) . . . 1453B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Drucksache Nr. 530) . . 1432D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 1432D, 1447D Zinn (SPD) , 1440C Renner (KPD) . 1441B von Thadden (DRP) 1443A Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1443C Euler (FDP) 1444C Dr. von Merkatz (DP) 1445A Dr. Arndt (SPD) 1445C Dr. von Brentano (CDU) . . . 1446D Löbe (SPD) 1447C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbranken (Drucksache Nr. 545) 1454C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag der Fraktion der BP betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksachen Nr. 495 und 184) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Streichung der Absätze 2 und 3 des § 103 der Geschäftsordnung (Drucksache Nr. 476) 1454C Gengler (CDU), Berichterstatter . 1454D Sassnick (SPD), Berichterstatter . 1455B Ritzel (SPD), Antragsteller 1455D, 1459A Dr. Seelos (BP) 1456D Dr. Schäfer (FDP) 1457A Dr. Horlacher (CSU) 1457C Dr. Reismann (Z) 1458A Euler (FDP) . . . . . . . . 1458C Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1458D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Änderung des § 104 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Drucksache Nr. 528) . 1459B Ritzel (SPD), Berichterstatter 1459C Dr. Miessner (DRP) 1460A Löbe (SPD) 1460B Dr. Oellers (FDP) 1460C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens über den Antrag der Abgeordneten Dr. von Brentano und Genossen betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten (Drucksachen Nr. 529 und 104) . . . . 1460D Pohle (SPD), Berichterstatter . . . 1460D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmelde- wesen über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Befreiung von Rundfunkgebühren für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 509 und 205) . . . 1461B Lange (SPD), Berichterstatter . . 1461B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über den Antrag der Fraktion der DP betr. landwirtschaftliches Pachtwesen (Drucksachen Nr. 535 und 230) 1462A Frey (CDU), Berichterstatter . . 1462A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der BP betr. Stromlieferung (Drucksachen Nr. 547 und 226) 1462C, 1468B Etzel (CDU), Berichterstatter 1468C Dr. Decker (BP) . . . . . . . 1469C Stücklen (CSU) 1469D Wönner (SPD) 1470B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Gefallenenliste ehemaliger deutscher Wehrmachtsangehöriger (Drucksache Nr. 480) 1462C Renner (KPD), Antragsteller . . 1462D Dr. Ehlers (CDU) . 1464B, 1468B Ewers (DP) 1466A Mende (FDP) 1466B Pohle (SPD) . . . 1467C Übersicht über die vom Ausschuß für Petitionen erledigten Eingaben (Drucksache Nr. 548) 1470C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 615) . . . . . . . 1470D Nächste Sitzung 1470D Die Sitzung wird um 13 Uhr 45 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache über Drucksache Nr.


    (Präsident Dr. Köhler)

    0 530 und darf das Einverständnis des Hauses annehmen, daß der Gesetzentwurf als an den zuständigen Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen gilt.
    Darf ich die Fraktion, die den Gesetzentwurf unter Punkt 2 der Tagesordnung eingebracht hat, fragen, ob der Referent zur Einbringung des Gesetzentwurfes bereits anwesend ist?

    (Zurufe: Jawohl!)

    -- Dann, meine Damen und Herren, kehren wir zu Punkt 2 der Tagesordnung zurück:
    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Drucksache Nr. 525).
    Ich mache darauf aufmerksam, daß im Ältestenrat -- abgesehen von der Begründung, für die 10 Minuten in Aussicht genommen sind — für die allgemeine Aussprache eine Redezeit von 60 Minuten vorgesehen worden ist. Darf ich das Einverständnis des Hauses zu diesem Vorschlag des Ältestenrats feststellen? -- Ich höre keinen Widerspruch; es ist demgemäß beschlossen.
    Das Wort hat als Antragsteller Herr Abgeordneter Ludwig.


Rede von Adolf Ludwig
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf Drucksache Nr. 525 gestatten wir uns, Ihre Aufmerksamkeit auf eine Gruppe des schaffenden Volkes zu lenken, die eines besonderen Schutzes bedarf. Wir denken dabei an Hausangestellte, Heimarbeiter, gewisse Schichten von Gelegenheitsarbeitern, unständig Beschäftigte, Land- und Forstarbeiter und Menschen mit unbestimmtem Arbeitsverhältnis.
Normal werden die Tarifverträge nach freien Verhandlungen der beiden Organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen, und wir wollen auch in Zukunft an dieser Regelung festhalten. Bei den genannten Gruppen handelt es sich aber um solche, bei denen der Partner auf der Arbeitgeberseite fehlt. Niemand kann zulassen oder wünschen, daß wertvolle Arbeitnehmerschichten arbeitsrechtlich benachteiligt sind. Deshalb war es notwendig, ein Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vorzulegen. Es soll in einer Weise verfahren werden, die es möglich macht, nicht nur beide Teile eingehend zu hören, sondern auch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in paritätischer Zusammensetzung entscheiden zu lassen.
Es wird vorgeschlagen, einen Hauptausschuß zu errichten. Bei dieser Gelegenheit gestatte ich mir, darauf hinzuweisen, daß in § 2 Absatz 2 letzte Zeile ein Druckfehler unterlaufen ist, der zu berichtigen wäre. Es muß dort statt „Stellenplan" heißen „Stellvertreter". Es soll also durch das Bundesarbeitsministerium ein Hauptausschuß errichtet werden, der aus sechs Vertretern der Spitzenverbände, und zwar der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, besteht, und dieser Ausschuß soll auf drei Jahre gewählt werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können bei ihm Anträge stellen auf Einführung oder Aufhebung schon eingeführter Mindestarbeitsbedingungen; im letzteren Fall, wenn die Voraussetzungen in Wegfall gekommen sind. Solche Mindestarbeitsbedingungen sollen festgesetzt werden, wenn eine Sicherung angemessener Löhne zur Befriedigung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse erforderlich erscheint. Die betroffenen Gewerkschaften, Vereinigungen von Unternehmern und oberste Arbeitsbehörden sind vor der Entscheidung zu hören. Wenn die Zulassung beschlossen wird, tritt ein Festsetzungsausschuß in Aktion. Für jeden Wirtschaftszweig und jede Tätigkeit, für die Mindestarbeitsbedingungen festzusetzen sind, muß ein Festsetzungsausschuß errichtet werden. Zuständig ist hier entweder die oberste Arbeitsbehörde oder, wenn ihr Bereich überschritten wird, der Bundesarbeitsminister. Diese Ausschüsse sollen aus drei bis fünf Mitgliedern und einem unparteiischen Vorsitzenden bestehen.
Die Mindestarbeitsbedingungen gelten unmittelbar und zwingend für Arbeitnehmer und Arbeitgeber des Geltungsbereichs. Günstigere tarifliche Bestimmungen werden nicht berührt. Ein Verzicht auf Rechte kann nur durch Vergleich möglich gemacht werden, und zwar auch nur nach Billigung durch die oberste Arbeitsbehörde. Ausschlußfristen zur Geltendmachung von Rechten . können nicht rechtswirksam vereinbart werden. Es soll also hier insbesondere die Schwäche der Position dieser Gruppen berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Aufhebung der Mindestarbeitsbedingungen gelten diese weiter, bis eine andere Regelung getroffen ist.
§ 11 fordert eine wirksame Überwachung, was ebenfalls in Anbetracht der Schwäche dieser Gruppen erforderlich ist. Die Unternehmer können durch die oberste Arbeitsbehörde zur Einhaltung aufgefordert werden. Das Land kann durch die oberste Arbeitsbehörde Nachzahlungen an die Berechtigten gerichtlich geltend machen.
Die Aufsicht über die Geschäftsführung des Hauptausschusses führt der Bundesarbeitsminister. Die Kosten für diesen Hauptausschuß trägt das Arbeitsministerium; für die Festsetzungsausschüsse die für die Errichtung zuständige Stelle.
Beide Ausschüsse beraten nicht öffentlich. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Das Beisitzeramt ist selbstverständlich Ehrenamt.
Es besteht nach diesem Vorschlag eine Auskunftspflicht gegenuber allen befaßten Steilen. Das schließt auch das Recht auf Betriebsbesichtigung und auf Verlangen entsprechender Unterlagen in sich.
Die Entscheidungen über Festsetzung oder Aufhebung bedürfen einer öffentlichen Bekanntmachung. Die Mindestarbeitsbedingungen sind auch ins Tarifregister einzutragen, genau wie die anderen Tarifverträge. Sie sind im Betrieb auszuhängen oder den Beschäftigten in anderer Weise zugänglich zu machen.
Ich möchte noch besonders darauf hinweisen, daß durch die paritätische Besetzung der Ausschüsse und durch die Möglichkeit, auch Vertreter der Beteiligten zu hören, diese Mindestarbeitsbedingungen nicht den Charakter der Tarifordnungen haben, wie wir sie im Nazireich gekannt haben. Ich möchte weiter darauf hinweisen, daß es in verschiedenen Ländern bereits ähnliche Vorschriften gibt, die zum Teil noch weitergehen als das, was wir hier vorschlagen. Ich erinnere nur an den gesetzlichen Mindestlohn in Amerika, der zweifellos diese Vorschläge weit überschreitet. Wir werden also überall, wo es geht, selbstverständlich an den Tarifverhandlungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer festhalten, also an der selbständigen Zusammenarbeit der Beteiligten zur Schaffung von Tarifverträgen. Wir müssen



(Präsident Dr. Köhler)

aber auch diejenigen schützen, für die es nicht möglich ist, einen Partner auf der Unternehmerseite zu finden. Eine rasche Beratung und Verabschiedung wäre notwendig. Für gewünschte Verbesserungen werden wir uns jederzeit gern einsetzen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Sabel. Sie haben 12 Minuten.