Rede:
ID0103908700

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Ewers.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 39. Sitzung: Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1950 1301 39. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1301D, 1307D, 1326C Anfrage Nr. 41 der Abg. Strauß und Genossen betr. Einfuhr von Kakaoschalen (Drucksachen Nr. 452 und 562) . . . 1302A Anfrage Nr. 29 der Fraktion der DP betr. Reichsanstalt für Angestellte (Drucksachen Nr. 388 und 568) 1302A Erklärung der Fraktion der SPD betr Freispruch im Prozeß gegen den Abg Hedler 1302A Ollenhauer (SPD) 1302A Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1302C Euler (FDP) . . . . . . . . 1303B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 1303D Renner (KPD) . . . . . . . 1304C Dr. Reismann (Z) 1305D Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1306B Strauß (CSU) . . . . . . . . 1307B von Thadden (DRP) 1307C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Überwachungsausschuß zur Durchführung des § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 467 und 231) . . . 1308A Gaul (FDP), Berichterstatter . . 1308A Pannenbecker (Z) 1308D Dr. Kleindinst (CSU) 1309B Böhm (SPD) . . . . . . . . 1309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vereinheitlichung der Sozialversicherung (Drucksachen Nr. 483 und 296) . . . . 1310A Degener (CDU), Berichterstatter . . 1310B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksachen Nr 487 und 177) 1310C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU), Berichterstatter 1310D Neumayer (FDP) 1311C Frau Dr. Weber (CDU) 1312A Frau Albrecht (SPD) 1312A Frau Kalinke (DP) 1312D Frau Wessel (Z) 1313A Dr. Heinemann, Bundes- minister des Innern . . . . . 1313B Euler (FDP) (zur Abstimmung) . . 1313D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Oktober 1949 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer (Drucksache Nr. 494) 1313D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 1314A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. ordnungsgemäße Erneuerung des Fahrzeugparks der Bundesbahn (Drucksache Nr. 486) 1314C Jahn (SPD), Antragsteller 1314D, 1322D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1316A Vesper (KPD) 1320B Juncker (FDP) 1320C Dr. Bucerius (CDU) 1320D Dr. Bertram (Z) 1321D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1322B Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1323C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 533) 1323D Interpellation der Fraktion der SPD betr. Neufestsetzung der Kohlenpreise (Drucksache Nr. 404) 1323D Ollenhauer (SPD) . . . . . 1323D Interpellation der Abgeordneten Dr. Bucerius und Genossen betr. Ausweisung aus dem Bundesgebiet (Drucksache Nr. 426) 1324A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1324A Dr. Bucerius (CDU), Interpellant 1325A Ewers (DP) 1325C Niebergall (KPD) 1326A Nächste Sitzung 1326D Die Sitzung wird um 14 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Bucerius.
    Dr. Bucerius (CDU), Interpellant: Die Ausführungen der Bundesregierung sind voll befriedigend. Wir haben mit Genugtuung davon Kenntnis genommen, daß die Bundesregierung, vor allem der Bundesjustizminister unverzüglich, das heißt beim ersten Bekanntwerden des Vorfalles, beim britischen Hohen Kommissar und den Hohen Kommissaren vorstellig geworden ist. Leider ist diese Aktion daran gescheitert, daß die Behörden, untergeordnete britische Dienststellen, bereits einen vollendeten Tatbestand geschaffen hatten.
    Um jeden Irrtum auszuschließen: es handelt sich nicht um die Person von Werner Jespers. Werner Jespers, belgischer Staatsangehöriger, hat während des Krieges im deutschen Heeresdienst gestanden, ein Tatbestand, über den wir uns hier nicht zu unterhalten brauchen, weil es, um seine Person nicht geht. Er hat durch diesen Sachverhalt die deutsche Staatsangehörigkeit erworben; er war Deutscher, lebte im deutschen Bundesgebiet. Über seine Ausweisung durfte nach den eigenen Gesetzen, die die Militärregierungen und die Hohen Kommissare erlassen haben, nur von den deutschen Stellen entschieden werden, nicht von alliierten Stellen.
    Hier liegt — das ist nicht zweifelhaft nach dem Tatbestand, soweit er uns bekanntgeworden ist — das vor, war der Herr Bundesinnenminister einen Übergriff untergeordneter britischer Stellen genannt hat.
    Meine Damen und Herren! Im Jahre 1933 wurde ein deutscher Journalist jüdischer Abstammung von der Gestapo an der deutsch-schweizerischen Grenze offenbar auf schweizerischem Staatsgebiet „verhaftet", um einen freundlichen Ausdruck zu gebrauchen ,oder „gekidnapped", um einen schärferen zu gebrauchen. Er wurde nach Berlin in die Keller der Gestapo verbracht. Die kleine Schweiz, wehrlos und waffenlos, hat gegenüber dem damals schon sehr ungebärdig auftretenden Hitlerreich protestiert. Der energische Protest hatte zur Folge, daß Hitler seinerzeit nachgegeben hat. Der Mann wurde der protestierenden Schweiz zurückgeliefert, ein Beweis dafür, daß selbst Hitler internationale Gesetze und Gerechtigkeit anerkannte, nicht deshalb, weil er sie zu schätzen wußte, sondern weil er sie als eine Macht anerkannte.
    Meine Damen und Herren, wir möchten wünschen, daß die Militärregierungen diesem Beispiel folgen, nicht deshalb, weil sie glauben, daß sie dazu gezwungen seien, sondern weil sie mit ihrem Verhalten und mit ihrer Einstellung in diesem Falle dem deutschen Volke und allen Völkern ein Vorbild geben sollten!


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ewers.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Ewers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fall, der der Anlaß zu der Interpellation war, ist mir unbekannt und interessiert mich persönlich weniger. Mich interessiert vielmehr das Grundsätzliche, und ich frage mich, ob der Herr Innenminister bei seinen Ausführungen die Sache eigentlich getroffen hat. Er hat dauernd von „Ausweisung" gesprochen. Ausweisung ist ein Verwaltungsakt, der sich gegen jemanden richtet, der aus irgendwelchen Gründen mißliebig ist. In dem Fall, der hier zur Erörterung steht, und in anderen Fällen handelt es sich aber gar nicht um „Ausweisung", sondern um „Auslieferung", daß heißt um das Verlangen einer auswärtigen Macht, einen Deutschen oder einen Ausländer, der sich im . Bundesgebiet aufhält, einer fremden Justiz zur Aburteilung zu überstellen.
    Über diese Auslieferung schreibt Artikel 16 des Grundgesetzes, Absatz 2 vor: „Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden". Ich habe im Besatzungsstatut keine Bestimmung gefunden, die etwa besagen könnte, daß sich die Besatzungsmächte das Recht der Auslieferung ihrerseits vorbehalten hätten. Sie haben vielmehr das Grundgesetz genehmigt und verbürgen sich ausdrücklich für die in diesem Grundgesetz den deutschen Staatsbürgern eingeräumten Freihefts- und Persönlichkeitsrechte. Sie sind ängstlich darauf bedacht, daß diese Freiheits- und Persönlichkeitsrechte nicht etwa durch totalitäre Maßnahmen geschädigt werden. Für diesen Fall wollen sie selbst das Regiment wiederum in ihre Hände nehmen.
    Ich bin nun der Ansicht, daß das Recht, über einen eigenen Staatsbürger strafrechtlich zu verfügen, eines der selbstverständlichsten Hoheitsrechte ist, das aus Menschen überhaupt erst einen Staat macht, wie denn auch im Strafgesetzbuch selbstverständlich steht, daß ein Deutscher auch, dann zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn er im Ausland strafbare Handlungen begangen hat. Ob man aber von Fall zu Fall einen Deutschen dennoch ans Ausland ausliefert, hängt von etwaigen Auslieferungsverträgen ab.
    Nun liegen die Dinge vielleicht so, daß, da wir im auswärtigen Dienst ja noch beschränkt sind, hierüber verhandelt werden müßte, ob unser Grundgesetz lediglich eine papierene Deklamation sein soll oder ob nicht vielmehr mit seiner Genehmigung auch der Artikel 16 in Kraft getreten ist.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Denn wir bleiben eine Farce von einem Staat, ein Embryo, das nicht geboren ist, wenn wir nicht einmal unsere eigenen Landsleute vor fremder Gerichtsbarkeit schützen, wenn wir nicht selbst dazu Stellung nehmen dürfen, ob wir einen Verbrecher aburteilen können oder nicht. Der Fall, der hier zur Erörterung steht, ist gleichgültig. Wichtig ist nach meinem Dafürhalten, daß bei ordnungsgemäßer Anwendung des Grundgesetzes und des Geistes des Besatzungsstatuts jedenfalls keine Dienststelle einer Besatzungsmacht sich für befugt halten dürfte, über eine deutschen Staatsbürger zu verfügen, ohne mindestens deutsche


    (Ewers)

    Stellen um ihre Meinung gefragt zu haben. Es könnte in Frage kommen, daß man den einen oder anderen Deutschen ausliefert, wie man es vor dem Kriege ja auch schon oft getan hat, wenn der Fall geeignet erschien, im Ausland abgeurteilt zu werden. Aber ohne Anhörung deutscher Stellen dürfte die Auslieferung, um die allein es sich handelt, meines Erachtens nicht vorgenommen werden, wenn wir von Besatzungs-
    Gnaden her wirklich ein Staat sein wollen.
    Aus diesem Grunde — das sage ich offen — hat die Erklärung des Herrn Bundesinnenministers meine Fraktion noch nicht voll befriedigt.

    (Beifall rechts.)