Rede:
ID0103906000

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 39. Sitzung: Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1950 1301 39. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 16. Februar 1950. Geschäftliche Mitteilungen 1301D, 1307D, 1326C Anfrage Nr. 41 der Abg. Strauß und Genossen betr. Einfuhr von Kakaoschalen (Drucksachen Nr. 452 und 562) . . . 1302A Anfrage Nr. 29 der Fraktion der DP betr. Reichsanstalt für Angestellte (Drucksachen Nr. 388 und 568) 1302A Erklärung der Fraktion der SPD betr Freispruch im Prozeß gegen den Abg Hedler 1302A Ollenhauer (SPD) 1302A Kiesinger (CDU) . . . . . . . 1302C Euler (FDP) . . . . . . . . 1303B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 1303D Renner (KPD) . . . . . . . 1304C Dr. Reismann (Z) 1305D Dr. Schmid (SPD) . . . . . . 1306B Strauß (CSU) . . . . . . . . 1307B von Thadden (DRP) 1307C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Überwachungsausschuß zur Durchführung des § 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Drucksachen Nr. 467 und 231) . . . 1308A Gaul (FDP), Berichterstatter . . 1308A Pannenbecker (Z) 1308D Dr. Kleindinst (CSU) 1309B Böhm (SPD) . . . . . . . . 1309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vereinheitlichung der Sozialversicherung (Drucksachen Nr. 483 und 296) . . . . 1310A Degener (CDU), Berichterstatter . . 1310B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der SPD betr. Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung (Drucksachen Nr 487 und 177) 1310C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU), Berichterstatter 1310D Neumayer (FDP) 1311C Frau Dr. Weber (CDU) 1312A Frau Albrecht (SPD) 1312A Frau Kalinke (DP) 1312D Frau Wessel (Z) 1313A Dr. Heinemann, Bundes- minister des Innern . . . . . 1313B Euler (FDP) (zur Abstimmung) . . 1313D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Oktober 1949 betr. Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer (Drucksache Nr. 494) 1313D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 1314A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. ordnungsgemäße Erneuerung des Fahrzeugparks der Bundesbahn (Drucksache Nr. 486) 1314C Jahn (SPD), Antragsteller 1314D, 1322D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 1316A Vesper (KPD) 1320B Juncker (FDP) 1320C Dr. Bucerius (CDU) 1320D Dr. Bertram (Z) 1321D Dr. Wellhausen (FDP) . . . . 1322B Ollenhauer (SPD) (zur Geschäftsordnung) 1323C Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 533) 1323D Interpellation der Fraktion der SPD betr. Neufestsetzung der Kohlenpreise (Drucksache Nr. 404) 1323D Ollenhauer (SPD) . . . . . 1323D Interpellation der Abgeordneten Dr. Bucerius und Genossen betr. Ausweisung aus dem Bundesgebiet (Drucksache Nr. 426) 1324A Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 1324A Dr. Bucerius (CDU), Interpellant 1325A Ewers (DP) 1325C Niebergall (KPD) 1326A Nächste Sitzung 1326D Die Sitzung wird um 14 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Ich ziehe namens meiner Fraktion den Antrag zurück, getrennt abstimmen zu lassen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren, Sie haben soeben gehört, daß der Antrag auf getrennte Abstimmung von den Antragstellern zurückgezogen ist.

(Beifall links.)

Unter diesen Umständen können wir über den gesamten Antrag abstimmen. Es handelt sich um den Antrag auf Drucksache Nr. 487 betreffend Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung. Das ist der Antrag des Ausschusses. Wer für den Antrag des Ausschusses ist, den bitte ich, die Hand zu erheben: — Ich bitte um die Gegenprobe. — Der Antrag ist gegen eine Stimme angenommen.

(Allseitiger Beifall.)

Damit kommen wir zum Punkt 4 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Oktober 1949 betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer (Drucksache Nr. 494).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Ritzel.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat am 19. Oktober 1949 den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten Aumer von der Bayernpartei gestellt. Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität habe ich Ihnen Bericht zu erstatten. Ich möchte den Bericht in drei Teile gliedern, erstens feststellen, worauf sich das behauptete strafwürdige Verhalten des Abgeordneten Aumer gründen soll. Der Abgeordnete Aumer erhielt im Mai 1945 durch die damals zuständige Stelle der amerikanischen Militärregierung in München die Wohnung einer Frau zugewiesen, die sich beim Einmarsch der Amerikaner entleibt, die mit dem. Hitlerbild im Arm Seibstmord begangen hatte.

    (Lachen bei der KPD.)

    Der Gatte dieser Frau, ein General a. D. aus der Zeit des ersten Weltkrieges, erstattete am 5. Juli 1945 Anzeige gegen den heutigen Abgeordneten Aumer mit der Begründung, der Abgeordnete Aumer habe Gegenstände, die Eigentum des Generals a. D. gewesen seien, widerrechtlich aus der Wohnung entfernt. Die Akten zeigen, daß Abgeordneter Aumer diese Wohnung nicht benutzt hat, da sie sich ausweislich der Akten in einem unmöglichen Zustand befand. Richtig ist, daß Gegenstände, die dann später wieder zurückerstattet worden sind, aus der Wohnung zur Benutzung in einer anderen Wohnung, die dem Abgeordneten Aumer zugewiesen war, entfernt worden sind. Am 30. Juli 1945 erfolgte durch die Staatsanwaltschaft München die Einleitung eines Verfahrens auf Grund der Anzeige des General a. D. gegen den Abgeordneten Aumer. Am 18. Oktober 1945 ließ der Oberstaatsanwalt die Klage wieder fallen. Ich zitiere aus den Akten die Begründung:
    Die neuerlichen Erhebungen haben ergeben, daß eine Schuld nicht vorliegt.
    Das ist der erste Akt.
    Der zweite Akt: Am 11. September 1946, also rund ein Jahr später, wurde das Verfahren auf Veranlassung des Generalstaatsanwalts in München erneut aufgenommen. Am 30. Dezember 1947 wurde das Verfahren auf Grund des Straffreiheitsgesetzes eingestellt.
    Der dritte Akt: Der Abgeordnete Aumer wehrte sich wiederholt gegen die gegen ihn ausgesprochene Beschuldigung, und er setzte diese Abwehr auch im . Verlaufe eines Zivilprozesses fort. Er erklärte in diesem Zivilprozeß unter Parteieid, er habe sich keines Diebstahls schuldig gemacht. Am 16. Juni 1949 wurde daraufhin von der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Meineids eingeleitet. Am 12. Oktober 1949 erfolgte das Ersuchen des Bayerischen Staatsministeriums auf Beschlußfassung betreffend Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer. Das war der dritte Akt.
    Wenn wir uns nun die Hintergründe kurz betrachten, so ist festzustellen, daß hier verschiedene Dinge durcheinandergehen. Einmal ergeben die Akten, daß der heutige Abgeordnete Aumer damals eine Holzstatue, die im Jahre 1917 einer Abtei in Frankreich entnommen worden war und die sich in der betreffenden Wohnung befand, ordnungsmäßig zur Rückgabe an den französischen Besitzer sichergestellt hat und daß der Abgeordnete Aumer in dieser Wohnung größere Mengen von Waffen und Munition vorfand, die der SS gehört hatten und die in dieser Wohnung deponiert waren.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Herr Abgeordneter Aumer, der einmal Insasse eines Konzentrationslagers in der Hitlerzeit und anerkannterweise Hitlergegner ist, war auch der erste Staatskommissar für politisch Verfolgte in Bayern.
    Der Ausschuß hat bei Prüfung des Sachverhalts den Eindruck gewonnen, daß der Grundsatz, der für die Behandlung von Immunitätsfragen unter anderen von dem Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität aufgestellt worden ist, wonach Verfahren, die von einem politischen Interesse infiziert sind, nicht zu einer Aufhebung der Immunität führen dürfen, in diesem Falle Anwendung finden müsse. Der Ausschuß empfiehlt dem Hohen Hause, den Antrag des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Oktober auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Aumer abzulehnen.