Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 177, Frauen im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung, ist am 10. Januar in dem Ausschuß für die innere Verwaltung beraten worden. Das Ergebnis ist eine einstimmige Meinungsfeststellung über das Thema. Der Ausschuß war einheitlich der Auffassung, daß die Regelung der Stellung der Frau im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung ein dringendes und ein soziologisches Problem erster Ordnung ist. Deshalb hat der Ausschuß auch zustimmend von den Ausführungen des Regierungsvertreters Kenntnis genommen, daß ein Referat besonderer Art für die Frauen im Bundesinnenministerium geschaffen werden sollte, das folgende Aufgabenteilung vorsieht: erstens ein Referat über die Rechtsstellung der Frau als solcher, zweitens ein Referat über die Wahrung der Belange der Frau und drittens ein Referat für das Fürsorgewesen. Der Herr Vertreter des Innenministeriums hat sich auf diese knappen Darlegungen beschränkt. Der Ausschuß hat mich bei dieser Gelegenheit gebeten, den Herrn Bundesinnenminister zu bitten, doch bei der nächsten Gelegenheit ausführlicher über die von ihm beabsichtigte Organisation im Ausschuß zu referieren und uns nähere Angaben zu machen. Ich möchte im Namen des Ausschusses Ihnen, Herr Minister, noch einmal die Dringlichkeit dieser Angelegenheit und die Bitte um einen ausführlichen Bericht betonen.
Es wurde ferner im Ausschuß dem Wunsch Ausdruck gegeben, daß neben dem besonderen
Referat im Innenministerium die Frauen möglichst im öffentlichen Dienst sämtlicher Ministerien in leitenden Stellungen beschäftigt werden und vertreten sein sollten. Entsprechend diesem Gesamtwunsch ist auch in der Formulierung der ursprünglichen Fassung des Antrags eine gewisse Änderung vorgenommen worden. Es hieß anfangs in Ziffer 1 des Antrags der Fraktion der SPD, daß dafür gesorgt werden solle, daß in allen Stufen des öffentlichen Dienstes, insbesondere in leitenden Stellen, auch Frauen an Zahl und nach Fähigkeit ohne Benachteiligung eingestellt und befördert werden. Der Ausschuß ist einstimmig der Meinung gewesen, daß die Worte .,an Zahl" gestrichen werden sollten, so daß die jetzige Fassung heißt:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. dafür zu sorgen, daß die Vorschriften im Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes im öffentlichen Dienst bei der Bundesverwaltung durchgeführt und in allen Stufen dieses öffentlichen Dienstes, insbesondere in leitenden Stellen, auch Frauen nach Fähigkeit ohne Benachteiligung eingestellt und befördert werden.
Das ist die Fassung, um deren Annahme der Ausschuß Sie bittet. Ebenso bittet er Sie, die bereits vorliegenden unveränderten Fassungen der Absätze 2 und 3 anzunehmen. Ich darf ergänzend noch hinzufügen, daß es sich hier nicht etwa um rechnerische Aufteilung handelt, sondern daß individuell nach Befähigung, aber jedenfalls ohne irgendeine nachteilige Berücksichtigung des Geschlechts entschieden werden soll.
Im Ausschuß wurden an sich Wünsche laut, daß man von einer periodischen Berichterstattung Abstand nehmen möge. Aber es hat sich dafür keine Mehrheit gefunden, so daß es bei der Formulierung bleibt, wie sie der gegenwärtig Ihnen in Drucksache Nr. 177 vorliegende Entwurf in Ziffer 3 vorsieht, nach Schluß eines jeden Kalendervierteljahres Bericht zu erstatten. Dagegen ist der Ausschuß der Meinung gewesen, daß die ursprünglich vorgesehene vierteljährliche Berichterstattung im Plenum -wegfallen und statt dessen lediglich der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung diesen Bericht erhalten soll.
Die Angelegenheit ist auch dem Ausschuß für Beamtenrecht vorgetragen worden. Der Ausschuß hat mich gebeten, auch für ihn die Berichterstattung zu übernehmen, da der Ausschuß sich die Beschlußfassung des Ausschuses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung vollinhaltlich mit dem ergänzenden Zusatz zu eigen gemacht hat, daß die Berichterstattung der Referentin im Bundesinnenministerium vierteljährlich nicht nur im Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, sondern gleichzeitig auch im Ausschuß für Beamtenrecht erfolgen soll.
Das sind die Änderungen, die gegenüber der ursprünglichen Fassung der Drucksache Nr. 177 vorzuschlagen sind, so wie sie jetzt in Drucksache Nr. 487 formuliert sind.
Ich darf über das eben Vorgetragene hinaus noch dem Wunsch des Ausschusses Ausdruck geben, daß die Bundesregierung gebeten wird, ihre sämtlichen Dienststellen anzuweisen, der Referentin im Innenministerium weitestgehende Auskünfte zu erteilen und daß unter dieser Auskunftspflicht sämtliche Ministerien sowie aber auch das Bundeskanzleramt selbst eingeschlossen werden sollten. Mit dieser Bitte darf ich die Berichterstattung schließen.