Rede von
Dr.
Josef Ferdinand
Kleindinst
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Frauen und Herren! Der Ausschuß für Beamtenrecht hat den Antrag
Drucksache Nr. 231 lediglich deshalb abgelehnt, weil er in dem Absatz 2 eine Vermengung von Exekutive, Gesetzgebung und Kontrolle gesehen hat. Die Frage der Kontrolle der Beamtenpolitik war ja schon bis zum Jahre 1932 Gegenstand streng wissenschaftlicher Erörterungen, ich erinnere nur an die Ausführungen über diesen Gegenstand im Handbuch für das deutsche Verfassungsrecht von Thoma. Wir waren uns im Beamtenrechtsausschuß auch darüber klar, daß wir weder im Zusammenhang mit diesem Antrag noch im vorläufigen Beamtengesetz diese Frage regeln können, sondern daß sie in nächster Zeit bei der Behandlung des endgültigen Beamtenrechts eingehend erörtert werden muß. Lediglich aus diesen beiden Gründen ist der Antrag im Ausschuß abgelehnt worden. Aber ich betone nochmals: diese Frage wird in nächster Zeit bei Beratung des endgültigen Beamtengesetzes eingehend gewürdigt werden.