Rede von
Dr.
Bernhard
Reismann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Meine Damen und Herren! Ich finde, daß es das Recht und die Pflicht des Hohen Hauses ist, sich um Vorgänge wie dieses Urteil zu kümmern. Ich bin auch nicht der Ansicht, daß jedes Urteil, welches es auch immer
I sei, das Recht an sich repräsentiere, wie eben gesagt wurde. Es gibt sehr wohl Urteile, die Anlaß zu öffentlicher Kritik geben.
Da wir aber das Recht mit Ehrfurcht zu behandeln haben, geziemt es sich nicht, mit dem alten Brauch zu brechen, daß man ein Urteil zunächst einmal in Rechtskraft erwachsen läßt, bevor man es schilt. Wir müssen warten, ob nicht die nächste Instanz etwas anderes zutage fördert.
Außerdem müssen wir einmal prüfen: ist der Richter oder das Gesetz zu tadeln? Wenn das Gesetz zu tadeln ist, ist es in diesem Hohen Hause unsere Aufgabe, eventuell ein anderes Gesetz zu machen.
Ich persönlich muß sagen, daß ich mich nicht imstande fühle, dieses Urteil zu kritisieren, da ich auch den Sachverhalt nicht kenne. Ich weiß nicht, welche Mitglieder dieses Hohen Hauses besser unterrichtet sind. Aber die Zeitungsberichte reichen nach meiner Meinung nicht aus, um festzustellen, was das Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen ist. Ich muß sagen, daß ich selber besorgt bin, mit der Justiz könne ein Trojanisches Pferd in die Demokratie eingezogen sein. Das rechtfertigt aber nicht, zu einem vorschnellen Urteil zu kommen.
Unsere Fraktion lehrt es daher ab, zu diesem Komplex in der gegenwärtigen Zeit Stellung zu nehmen.